Entschließung des Beratenden Ausschusses der EGKS über finanzielle Beihilfen der Gemeinschaften für Vorhaben der technischen Forschung "Stahl" und Pilot- und Demonstrationsvorhaben "Stahl" gemäß Artikel 55 Absatz 2 Buchstabe c) des EGKS-Vertrags Amtsblatt Nr. C 180 vom 20/07/1990 S. 0003 - 0004 ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EGKS über finanzielle Beihilfen der Gemeinschaften für Vorhaben der technischen Forschung "Stahl" und Pilot- und Demonstrationsvorhaben "Stahl" gemäß Artikel 55 Absatz 2 Buchstabe c) des EGKS-Vertrags (90/C 180/03) (Auf der 285. Vollsitzung vom 29. Juni 1990 einstimmig angenommen) DER BERATENDE AUSSCHUSS 1.
BEDAUERT ausserordentlich, daß der Vertreter der Kommission auf der Sitzung des Unterausschusses für Forschungsvorhaben am 7. Juni nicht in der Lage war, sämtliche Aspekte im Zusammenhang mit der aus der EGKS-Umlage stammenden finanziellen Beihilfe zur Finanzierung folgender Vorhaben zu erörtern: - 28 002 040 ECU für ein 101 Projekte umfassendes Stahl-Forschungsprogramm und -12 996 950 ECU für ein 14 Projekte umfassendes Programm von Pilot- bzw. Demonstrationsvorhaben in der Eisen- und Stahlindustrie; 2.ERSUCHT die Kommission, falls die aufgetretenen Schwierigkeiten nicht rasch gelöst werden, dem Beratenden Ausschuß ein Dokument zukommen zu lassen, in dem die Art dieser Probleme eingehend erläutert wird, damit der Beratende Ausschuß Stellung dazu nehmen kann;
3.WEIST schon jetzt die vom Vertreter der Kommission auf der Sitzung vom 7. Juni angedeutete Begründung ZURÜCK, daß nämlich zu prüfen sei, ob die finanzielle Beihilfe für Vorhaben der technischen Forschung "Stahl" mit der Entscheidung Nr. 322/89/EGKS vereinbar ist, obwohl diese finanziellen Beihilfen ausschließlich aus der von den Unternehmen bezahlten EGKS-Umlage stammen und gemäß Artikel 55 Absatz 2 Buchstabe c) des Vertrages die Ergebnisse der auf diese Weise finanzierten Forschungen allen Beteiligten der Gemeinschaft zugänglich zu machen sind. In diesem Zusammenhang erinnert der Beratende Ausschuß daran, daß die Kommission bereits 1982 die Besonderheiten der EGKS-Finanzierung von Forschungsvorhaben im Vergleich zu anderen Arten finanzieller Beihilfe beschrieben hat;
4.BETONT erneut die vitale Bedeutung der Forschung auf einem Sektor, in dem die Innovation zunehmend einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg leistet sowie die Notwendigkeit, die Forschungsbemühungen durch eine ausreichende Gemeinschaftsbeihilfe im Rahmen der von der Kommission gebilligten Programme zu fördern; 5.STELLT mit Besorgnis FEST, daß jegliche Verzögerung des Genehmigungsverfahrens für die EGKS-Finanzierungen für die Europäische Eisen- und Stahlindustrie im Verhältnis zu ihren internationalen Konkurrenten eine schwere Benachteiligung darstellt; 6.FORDERT die Kommission AUF, sämtliche erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um alle etwaigen Probleme formaler Art, die zu Verzögerungen bei der Vorlage der Forschungsvorhaben beim Beratenden Ausschuß geführt haben, rasch beizulegen, um auf diese Weise -alle etwaigen Rechtsstreitigkeiten auszuschalten; -die Genehmigung der im Rahmen des EGKS-Funktionshaushaltsplans für 1990 gemäß den gegenwärtig gültigen Bedingungen und innerhalb der vorgesehenen Fristen zu gestatten.