91/141/EGKS: Empfehlung der Kommission vom 31. Januar 1991 über die Kohlestatistiken Amtsblatt Nr. L 074 vom 20/03/1991 S. 0035 - 0076 EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 31 . Januar 1991 über die Kohlestatistiken ( 91/141/EGKS ) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, insbesondere auf Artikel 47, in Erwägung nachstehender Gründe : Zur Erfuellung der Aufgaben der Gemeinschaft im Sinne von Artikel 3 EGKS-Vertrag sind Statistiken über Kohle unerläßlich . Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung der Kohle innerhalb der Energieversorgung der Gemeinschaft sowie angesichts der Energieentwicklung in Erwartung des Einheitlichen Binnenmarktes der Gemeinschaft nach 1992 .
Die Verwaltung des Kohlesektors wird in zunehmendem Masse von der raschen Verfügbarkeit vollständiger und zuverlässiger Angaben über Einfuhr, Ausfuhr sowie Lieferungen von festen Brennstoffen abhängen - HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN : Artikel 1 Die Regierungen der Mitgliedstaaten sind gehalten, der Kommission mit Wirkung vom Januar 1991 die im Anhang genannten statistischen Angaben ( Fragebogen ) unter den dort festgelegten Bedingungen mitzuteilen . Artikel 2 Diese Empfehlung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft . Diese Empfehlung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet .
Brüssel, den 31 . Januar 1991 Für die Kommission Henning CHRISTOPHERSEN Vizepräsident