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ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 13.12.1991 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.164 - MANNESMANN / VDO) gemäss der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

CELEX
31991M0164
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
1991-12-13
In force since
1991-12-13
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 13.12.1991 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.164 - MANNESMANN / VDO) gemäss der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der deutsche Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. C 088 vom 09/04/1992 S. 0000 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 13.12.1991 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.164 - MANNESMANN / VDO) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der deutsche Text ist verbindlich). Die gedruckte Fassung der Entscheidung ist bei den Verkaufsstellen des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

ÖFFENTLICHE ENTSCHEIDUNG FUSIONSVERFAHREN Artikel 6 (1) b ENTSCHEIDUNG Einschreiben mit Empfangsbestätigung 1. Anmeldendes Unternehmen 2. Anmeldendes Unternehmen Sehr Geehrte Damen und Herren, Betrifft: <ind> Fall Nr.IV/M.164 - Mannesmann/VDO <ind> <ind> <ind> Ihre Anmeldung gemäß Artikel 4 der Ratsverordnung Nr. 4064/89 (Fusionsverordunung) 1. <ind> Das Zusammenschlußvorhaben, das am 12.11.1991 angemeldet wurde, betrifft den Mehrheitserwerb der stimmberechtigten Anteile der VDO Adolf Schindling AG (VDO) durch Mannesmann. 2. <ind> Nach Prüfung der Anmeldung hat die Kommission festgestellt, daß das angemeldete Vorhaben in den Anwendungsbereich der Fusionsverordnung fällt, und daß keine ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt bestehen. <ind> I. <ind> DIE PARTEIEN 3. <ind> Mannesmann ist ein deutsches, diversifiziertes Unternehmen mit Produktions- und Vertriebsaktivitäten in der ganzen Welt.

Seine Hauptgeschäftsbereiche liegen auf den Gebieten von Maschinen- und Industrieanlagenbau, elektrische und elektronische Anlagen, Röhren und Rohrprodukten. Darüberhinaus produziert und vertreibt es Kraftfahrzeugteile, insbesondere Geschwindigkeitsregler und Tachographen sowie Stoßdämpfer und Kupplungen. 4. <ind> VDO ist ein wichtiger deutscher Hersteller von mechanischen, elektrischen und elektronischen Kontrollsystemen, insbesondere von Kombiinstrumenten für die Automobilindustrie. <ind> II. <ind> DER ZUSAMMENSCHLUSS 5. <ind> Mannesmann beabsichtigt 51% des stimmberechtigten Kapitals von VDO zu erwerben.

Mannesmann wird daher die Kontrolle über VDO im Sinne von Artikel 3(1)(b) der Fusionsverordung erwerben. <ind> III. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG 6. <ind> Der weltweite Gesamtumsatz der Parteien überstieg im Jahre 1990 5.000 Mio. ECU, der Mannesmann-Konzern erzielte ca. 11.668 Mio. ECU und VDO ca. 1.065 Mio. ECU. Beide Parteien erreichen einen gemeinschaftsweiten Umsatz von mehr als 250 Mio. ECU. Die Parteien erzielten keine zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Umsatzes in ein und demselben Mitgliedstaat. Der Zusammenschluß hat daher eine gemeinschaftsweite Bedeutung im Sinne von Artikel 1(2) der Fusionsverordnung. <ind> IV. <ind> VEREINBARKEIT MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT <ind> A. <ind> Die betroffenen Produktmärkte 7. <ind> Das Zusammenschlußvorhaben wird sich im wesentlichen auf verschiedenen Märkten für mechanische, elektromechanische und elektronische Kraftfahrzeugteile auswirken.

Diese Produkte sind: <ind> - <ind> Zentralverriegelungen, <ind> - <ind> Geschwindigkeitsregler, <ind> - <ind> Kombiinstrumente, <ind> - <ind> Tachographen <ind> - <ind> Taximeter sowie <ind> - <ind> verschiedene Sensoren, wie Flüssigkeitsniveaugeber, Temperaturgeber und Druckgeber. 8. <ind> Zentralverriegelungen öffnen oder schließen gleichzeitig alle Türen eines Fahrzeugs. Der Schließmechanismus wird entweder pneumatisch oder durch einen Elektromotor ausgelöst. Zentralverriegelungen bilden einen eigenständigen Produktmarkt, der von den normalen Türschlössern für Fahrzeuge zu unterscheiden ist.

Auf dem Markt besteht jedoch eine Tendenz, komplette Systeme anzubieten, die Türschlösser und Zentralverriegelungen umfassen. Das Marktvolumen für Zentralverriegelungen wird in der Gemeinschaft auf etwa 160 Mio. ECU geschätzt. Das Marktvolumen wächst tendenziell, weil Zentralverriegelungen zunehmend auch zur Standardausrüstung kleiner Autos und Fahrzeuge der Mittelklasse gehören. 9. <ind> Geschwindigkeitsregler stellen die Geschwindigkeit eines Kraftfahrzeuges automatisch auf das gewählte Tempo ein. Sie sind entweder unabhängige Regelinstrumente oder sind Teil eines anderen Systems wie z.B. eines Antiblockiersystems.

Das Gesamtmarktvolumen in der EG wird auf mehr als 250 Mio. ECU geschätzt. Die Umsätze haben eine steigende Tendenz, da schwere LKW und Busse in Zukunft mit Geschwindigkeitsbegrenzungsystemen ausgerüstet werden müssen. 10. <ind> Kombiinstrumente für Fahrzeuge vereinen in einem Gehäuse eine Anzahl verschiedener Instrumente, die z.B. die Geschwindigkeit, die Drehzahl, die Temperatur, den Öldruck, den Tankinhalt und die gefahrene Distanz anzeigen. Obwohl rein elektronische Kombiinstrumente entwickelt worden sind, werden gegenwärtig nur mechanische und elektromechanische Instrumente verkauft.

Gegenwärtig werden rein elektronische Kombiinstrumente von den Endverbrauchern nicht akzeptiert. Das Marktvolumen für Kombiinstrumente wird auf etwa 1.000 Mio. ECU geschätzt. 11. <ind> Tachographen und Taximeter sind zwei getrennte Instrumente mit sehr spezifischen Funktionen. Keines wird in einem Kombiinstrument integriert. Ein Tachograph ist ein Kontrollgerät, das auf einer Scheibe spezielle Informationen aufzeichnet, die mit dem Einsatz des Fahrzeuges verbunden sind. Insbesondere verlangt die EG Verordnung 3821/85 [ABL L 370, 31.12.85, Seite 8], daß für LKW über 3,5 Tonnen für Kontrollzwecke u.a. die Geschwindigkeit und die Fahr- und Standzeiten aufgezeichnet werden.

Das gemeinschaftsweite Marktvolumen wird auf ungefähr 100 Mio. ECU geschätzt. Ein Taximeter berechnet und registriert den Fahrpreis eines Taxis. Der gemeinschaftsweite Markt wird auf etwa 10 Mio. ECU geschätzt. 12. <ind> Drei Arten von Sensoren werden durch den Zusammenschluß betroffen: Flüssigkeitsniveaugeber, Temperaturgeber und Druckgeber. Entsprechend ihrer verschiedenen technischen Anwendungsgebiete, geben diese Sensoren spezielle Informationen, z.B. über den Tankinhalt, die Motortemperatur oder den Öldruck. Da diese Sensoren technisch nicht austauschbar sind, bilden sie eigenständige Produktmärkte.

Das Marktvolumen in der Gemeinschaft wird auf jeweils 50 bis 100 Mio. ECU geschätzt. 13. <ind> Aufgrund ihres spezifischen Einsatzgebietes werden Zentralverriegelungen für PKW, Tachographen für LKW und Busse und Taximeter für Taxis verwendet. Alle anderen Produkte finden sowohl in Personenwagen wie in Lastkraftwagen Verwendung. Die Unterschiede, die sich aus der notwendigen Anpassung an einen speziellen Fahrzeugtyp ergeben sind nicht so erheblich, daß hieraus unterschiedliche Produktmärkte abgeleitet werden könnten. 14. <ind> Die Frage, ob die relevanten Produktmärkte entsprechend verschiedener Abnehmergruppen weiter aufzuteilen wären, z.B. die Kraftfahrzeugindustrie auf der einen Seite und die unabhängigen Kraftfahrzeugteile-Händler auf der anderen Seite, ist für diesen Fall ohne Bedeutung.

15. <ind> Zentralverriegelungen und insbesondere Kombiinstrumente werden ausschließlich an die Kraftfahrzeughersteller verkauft. Dies gilt in vergleichbarer Weise für Geschwindigkeitsregler und Flüssigkeitsniveaugeber, die fast ausschließlich an diese Abnehmergruppe verkauft werden (zu mehr als 95%). Für diese Produkte besteht daher kein unabhängiger Aftermarket. Das Segment ist zu klein um eine eigenständige wettbewerbliche Prägung zu entwickeln, die sich deutlich von der Wettbewerbsstruktur auf dem Originalteilemarkt unterscheiden könnte. Dies gilt auch im umgekehrten Sinne für den Markt für Taximeter, auf dem fast keine Verkäufe an die Automobilhersteller getätig werden.

16. <ind> Eigenständige Märkte könnten für Tachographen, Temperatur- und Druckgeber bestehen, die in einem relativ grösseren Ausmaß an unabhängige Teilehändler verkauft werden (zwischen 10% und 20%). Diese Frage kann jedoch offen gelassen werden, weil die Wirkungen in beiden Segmenten vergleichbar sind. <ind> B. <ind> Die geographischen Referenzmärkte 17. <ind> Auf den Zuliefermärkten für die Automobilindustrie werden Unterschiede in den jeweiligen nationalen Marktanteilen gewöhnlich nicht als ein starkes Indiz für das Bestehen nationaler Märkte betrachtet. Auch wenn die Kraftfahrzeughersteller dahin tendieren, eher von nahe gelegenen Zulieferbetrieben zu kaufen, sofern dies möglich ist und diese wettbewerbsfähig sind, sind sie jedoch normalerweise bereit, ihren Bedarf in ganz Europa zu decken.

Wenn diese Unterschiede in den nationalen Marktanteilen jedoch extrem sind und sogar grosse Anbieter nicht auf wichtigen nationalen Märkten vertreten sind, erscheint es zumindest als zweifelhaft, ob diese generelle Vermutung eines gemeinschaftsweiten Marktes aufrechterhalten werden kann. Wenn es faktisch keinen gemeinschaftsweiten Einkauf für ein spezielles Teil gibt, was sich in einem fehlenden zwischenstaatlichen Handel ausdrückt, wird es als angemessen angesehen, die Beurteilung der Auswirkungen eines Zusammenschlußvorhabens auf einem kleineren Markt als den der Gemeinschaft, z.B. auf dem Markt eines Mitgliedsstaates zu beziehen.

Bei der Beurteilung einer möglichen Beherrschung in diesem kleineren Markt wird die Kommission jedoch, wie in anderen Fällen auch, den Wettbewerb von aussenstehenden Anbietern berücksichtigen. 18. <ind> Der geographische Referenzmarkt für Geschwindigkeitsregler und Taximeter ist der gemeinschaftsweite Markt. Die Hauptanbieter verkaufen beide Produkte in einer Vielzahl von Mitgliedsstaaten, so daß die oben genannte Vermutung eingreift. 19. <ind> Für die anderen relevanten Produktmärkte (Zentralverriegelungen, Kombiinstrumente, Tachographen und die vorgenannten Sensoren) stellt die Kommission fest, daß nur deutsche Anbieter, einschließlich Mannesmann und VDO, sehr hohe Marktanteile in Deutschland erzielen, und zwar bis zu 100%.

Gleichzeitig gibt es jedoch grössere, nicht deutsche Anbieter, wie Rockwell/CIM für Zentralverriegelungen und Magneti-Marelli für Kombiinstrumente, Flüssigkeitsniveaugeber und Tachographen. Sie haben jedoch keine oder zu vernachlässigende Marktanteile in Deutschland, während sie über beträchtliche Marktanteile in anderen Mitgliedsstaaten verfügen. Dies deutet auf das mögliche Bestehen eines nationalen Marktes für Deutschland hin. 20. <ind> Die Kommission ist jedoch der Auffassung, daß die Abgrenzung des geographischen Referenzmarktes für diese Produkte, sei es die Gemeinschaft oder Deutschland, offen gelassen werden kann.

Auch dann, wenn man von der Existenz nationaler Märkte ausgeht, bleibt hiervon die Beurteilung der Kommission zur Frage der Entstehung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung im Ergebnis unberührt. <ind> C. <ind> Wettbewerbliche Beurteilung <ind> Zentralverriegelungen 21. <ind> Auf Gemeinschaftsebene wird der Zusammenschluß nicht zu negativen wettbewerblichen Auswirkungen führen, da auch nach dem Zusammenschluß die Marktanteile relativ weit gestreut sein werden: zwei Unternehmen (Mannesmann/VDO und Kiekert) mit mehr als 20%, zwei Wettbewerber mit 10% bis 20% und weitere zwei Anbieter erreichen 5% bis 10% des Marktes. <ind> In Deutschland wird das Zusammenschlußvorhaben gegenwärtig zu einer wesentlichen Addition von Marktanteilen führen.

Mannesmann und VDO halten jeweils mehr als 20%, so daß sie gemeinsam etwa 50% erreichen. Obwohl die beiden Unternehmen in Deutschland einen sehr hohen Marktanteil erzielen werden, wird das Zusammenschlußvorhaben aus den folgenden Gründen nicht zur Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung führen: <ind> - <ind> Der gegenwärtige gemeinsame Marktanteil von Mannesmann/VDO wird in Zukunft deutlich abnehmen. Mehr als 90% des gegenwärtigen Marktanteils von Mannesmann besteht aus Verkäufen an einen grossen deutschen Automobilhersteller. Dieser Fahrzeughersteller hat zwei neue Modelle entwickelt.

Mannesmann wird für diese Modelle in Zukunft keine Zentralverriegelungen mehr liefern. Die Zulieferung wird aufgeteilt werden zwischen VDO und Kiekert. Aufgrund dieser Umstände wird der Marktanteil von Mannesmann/VDO auf ungefähr 40% fallen während der Marktanteil von Kiekert auf über 30% steigen wird. <ind> - <ind> Die gegenwärtigen Marktanteile sind nicht unveränderlich; wie das obige Beispiel zeigt, können die Automobilhersteller die Zulieferer wechseln, wenn sie ein neues Modell entwickeln. In diesem Zusammenhang ist auch die Tendenz der Automobilhersteller zu sehen, Zentralverriegelungen und Schlösser als Gesamtsystem einzukaufen.

Beide, Kiekert und Rockwell/CIM haben einen beträchtlichen wettbewerblichen Vorteil im Vergleich zu Mannesmann/VDO, da sie im Gegensatz zu Mannesmann/VDO komplette Systeme anbieten können. <ind> - <ind> Unter Berücksichtigung der engen geographischen Marktabgrenzung ist erheblicher potentieller Wettbewerb von ausserhalb Deutschlands zu berücksichtigen. Potentielle Wettbewerber sind Rockwell/CIM (mit einem Marktanteil in Frankreich von über 50%), das schweizer Unternehmen MES, das fast die gesamte Nachfrage des Fiat-Konzerns befriedigt und den japanischen Wettbewerber JIDECO, dessen Marktanteil im Vereinigten Königreich auf etwa 10% geschätzt wird. <ind> Geschwindigkeitsregler 23. <ind> Auf Gemeinschaftsebene hält VDO einen Marktanteil von mehr als 20%.

Die Umsätze der Mannesmann Tochtergesellschaft, Mannesmann Kienzle, erreichen nur 0,1%, so daß die Marktanteilsaddition, die durch den Zusammenschluß verursacht wird, gering sein wird. Bosch und Hella verfügen in der Gemeinschaft über höhere Marktanteile. 24. <ind> Der Zusammenschluß wird daher eine beherrschende Stellung weder begründen noch verstärken. <ind> Kombiinstrumente 25. <ind> Der Markt für Kombiinstrumente in der Gemeinschaft ist stark konzentriert. Abgesehen von den konzerninternen Umsätzen der Kraftfahrzeughersteller (Ford, GM/AC Delco, Fiat/Magneti-Marelli) verbleiben nur drei bedeutende europäischer Anbieter.

Dies sind: Magneti- Marelli (das Unternehmen verkauft auch Kombiinstrumente an andere Automobilhersteller), VDO und Bosch/Motometer. Mannesmann stellt keine Kombiinstrumente her. Wenn der Marktanteil in der Gemeinschaft ohne die konzerninternen Umsätze von Ford, GM/AC Delco und Fiat/Magneti-Marelli berechnet wird, ist der Konzentrationsgrad auf dem Markt noch augenscheinlicher. Magneti-Marelli und VDO erreichen beide einen Marktanteil von jeweils etwa 40%, gefolgt von Bosch mit ca. 10%. 26. <ind> Mit Ausnahme des Vereinigten Königreiches besteht eine sehr starke Marktsegmentierung nach Mitgliedsstaaten.

Ohne Berücksichtigung der konzerninternen Produktion stellt sich die Marktsituation wie folgt dar: Der französische und spanische Markt wird fast ausschließlich von Magneti-Marelli versorgt. VDO und Bosch versorgen gemeinsam über 95% des deutschen Marktes. Bosch tätigt praktisch keine Verkäufe ausserhalb Deutschlands, während VDO einige Umsätze im Vereinigten Königreich und in Spanien erzielt. Nur im Vereinigten Königreich sind alle grossen europäischen Anbieter ebenso wie japanische Wettbewerber (z.B. Nippon Seiki) präsent. 27. <ind> In Deutschland übersteigt der Marktanteil von VDO (ohne konzerninterne Produktion) 70%.

VDO könnte aus den folgenden Gründen als marktbeherrschend betrachtet werden: <ind> - <ind> Der einzige andere bedeutende Anbieter ist Bosch, der über einen sehr viel kleineren Marktanteil verfügt. <ind> - <ind> Die Marktstruktur besteht seit sehr langer Zeit. <ind> - <ind> Es besteht die gegründete Erwartung, daß aufgrund des Geschmacks der Verbraucher eine signifikante Einführung von rein elektronischen Kombiinstrumenten in der näheren Zukunft nicht stattfinden wird. <ind> - <ind> Deutsche Automobilhersteller haben eine deutliche Präferenz, Kombiinstrumente mit unabhängigen Anbietern zu entwickeln und von diesen zu kaufen und nicht von Wettbewerbern, wie Fiat/Magneti-Marelli, Ford oder General Motors.

28. <ind> Auch dann, wenn eine beherrschende Stellung bestehen würde, ist jedoch nicht anzunehmen, daß das Zusammenschlußvorhaben mit Mannesmann die Stellung von VDO in einem solchen Masse verstärken wird, daß wirksamer Wettbewerb behindert wird: <ind> - <ind> Kombiinstrumente werden von Mannesmann weder produziert noch vertrieben. Der Zusammenschluß führt daher nicht zu einer Marktanteilsaddition. <ind> - <ind> Durch den Zusammenschluß scheidet kein wichtiger potentieller Wettbewerber aus dem Markt aus. <ind> <ind> Im Hinblick auf die bestehende Technik für Kombiinstrumente wird kein Marktzutritt erwartet.

Die gegenwärtigen Wettbewerber verfügen hierbei über einen technologischen Vorsprung. Nach Auffassung der Industrie wird jedoch - trotz des gegenwärtig noch bestehenden Konsumentengeschmacks - langfristig die bestehende Technik durch rein elektronische Kombiinstrumente substitutiert, so daß potentielle Wettbewerber es nicht als sinnvoll erachten, noch in eine auslaufende Technik zu investieren. <ind> <ind> Hinsichtlich neuer elektronischer Kombiinstrumente könnte Mannesmann als potentieller Wettbewerber angesehen werden. Sein Ausscheiden als potentieller Wettbewerber ist jedoch nicht von Bedeutung, da eine Anzahl anderer potentieller Wettbewerber wie Siemens, Lucas, AEG, Thompson und andere Anbieter von elektronischen Teilen, einschließlich japanische Hersteller, am Markt verbleiben. <ind> - <ind> Durch den Zusammenschluß wird VDO keinen Zugang zu speziellem Know-how erhalten, das seine Marktposition verstärken könnte.

VDO besitzt bereits das notwendige Know- how für elektronische Kombiinstrumente. <ind> - <ind> Es bestehen auch keine Hinweise dafür, daß durch den Zusammenschluß die Marktstellung von VDO dadurch verbessert werden könnte, daß die beteiligten Unternehmen Kombiinstrumente und Tachographen - bei denen Mannesmann eine sehr starke Marktposition hat - gemeinsam anbieten. Erstens wäre ein gemeinsames Angebot nur in dem Segment für LKW und Busse über 3,5 t möglich, dessen Anteil am Gesamtmarkt unter 10% liegt. Zweitens können Tachographen nicht in Kombiinstrumente integriert werden, weil erstere regelmässig gewartet werden müssen.

Schließlich würde ein gemeinsames Angebot von Kombiinstrumenten und Tachometern keine nennenswerten wettbewerblichen Auswirkungen haben, da auch Bosch/Motometer und Magneti-Marelli beide Produkte gleichermassen anbieten können. <ind> - <ind> Die Marktstellung von VDO könnte durch die Finanzkraft des Mannesmann Konzerns verstärkt werden. Diese mögliche Verstärkung verändert jedoch nicht die Wettbewerbssituation, da die Wettbewerber wie Bosch/Motometer und Magneti-Marelli sogar über eine grössere Finanzkraft als Mannesmann verfügen. <ind> Tachographen 29. <ind> Der Markt für Tachographen kann als von Mannesmann beherrscht betrachtet werden.

Dies scheint sowohl der Fall zu sein für den gemeinschaftsweiten Markt, auf dem Mannesmann einen Marktanteil von mehr als 2/3 erreicht und ebenso für Deutschland, wo es einen Marktanteil von nahezu 90% hält. Diese Marktanteile sind seit Jahren hoch und das Unternehmen war sogar in der Lage, sie in den letzten zwei Jahren leicht zu erhöhen. Der nächstfolgende Wettbewerber ist Magneti-Marelli mit einem Marktanteil von unter 20% in der Gemeinschaft aber mit höheren Marktanteilen in Frankreich, Spanien und insbesondere in Italien. Das Unternehmen ist in Deutschland nicht aktiv. Die anderen Wettbewerber sind Veeder Root und Bosch/Motometer mit geschätzten Marktanteilen von jeweils ca.

5% in der Gemeinschaft. Beide Unternehmen sind nur in einigen Mitgliedstaaten tätig, auf denen sie deutlich höhere Marktanteile erreichen (Veeder Root im Vereinigten Königreich (ca. 40%) und Spanien (ca. 25%), Bosch/Motometer in Deutschland (ca. 10%)). 30. <ind> Nach Auffassung der Kommission wird Mannesmann durch den Erwerb von VDO seine möglicherweise beherrschende Position auf den deutschen Markt für Tachographen nicht verstärken. Hierfür gelten im wesentlichen die auch unter Punkt 28 angeführten Gründe. So gibt es keine Marktanteilsadditionen, weil VDO keine Tachographen herstellt;

VDO wird nicht als bedeutender potentieller Wettbewerber angesehen, weil auch die derzeitigen Tachographen langfristig durch elektronische Geräte ersetzt werden dürften; ein gemeinsames Angebot von Tachographen und Kombiinstrumenten, wenn in sehr begrenztem Umfang möglich, so doch keine spürbare wettbewerbliche Wirkung entfaltet und der Zuwachs an Finanzkraft durch VDO für den Mannesmann-Konzern unbedeutend ist. <ind> Taximeter 31. <ind> Auf dem Markt für Taximeter erreicht Mannesmann in der Gemeinschaft mit mehr als 30% die höchsten Marktanteile. In Deutschland und im Vereinigten Königreich überschreiten sie 40%.

Obwohl die Marktanteile von Mannesmann in der EG in den letzten 3 Jahren deutlich gestiegen sind und obwohl das Unternehmen viel finanzkräftiger ist als seine kleinen und mittelgrossen Wettbewerber verfügt es nicht über eine beherrschende Stellung. Seine Marktanteile sind nicht stabil. So hat Mannesmann erhebliche Marktanteile in Deutschland und Italien verloren, aber seine Marktanteile im Vereinigten Königreich und Spanien erhöht. Dies weist darauf hin, daß die Marktstellung von Mannesmann angreifbar ist und wirksamer Wettbewerb von Anbietern wie Taxitronic, Hale und Digitax ausgeht. 32. <ind> Das Zusammenschlußvorhaben wird die strukturellen Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt für Taximeter nicht verändern.

Da VDO auf dem Markt nicht tätig ist, kommt es nicht zu Marktanteilsadditionen. Darüberhinaus bestehen keine Hinweise dafür, daß durch den Erwerb ein potentieller Wettbewerber ausscheidet, da keinerlei Überschneidungen auf diesen Märkten bestehen. Kein Hersteller von Kombiinstrumenten ist auf dem Spezialmarkt für Taximeter tätig und umgekehrt produziert kein Anbieter von Taximetern Kombiinstrumente. 33. <ind> Der Erwerb von VDO durch Mannesmann wird daher keine spürbaren Auswirkungen auf seine Marktposition für Taximeter haben und wird daher auf diesem Markt weder eine beherrschende Stellung begründen noch verstärken. <ind> Flüssigkeitsniveaugeber, Temperaturgeber, Druckgeber 34. <ind> Auf gemeinschaftsweiter Ebene sind die Hauptmerkmale von jedem dieser relevanten Produktmärkte vergleichbar.

Magneti-Marelli und VDO sind die beiden Hauptanbieter. Für Temperaturgeber und Druckgeber haben sie einen gemeinsamen Marktanteil von über 50%. Bei Flüssigkeitsniveaugebern liegt dieser bei etwa 75%. Auf jedem dieser Produktmärkte hat Magneti-Marelli einen deutlich höheren Marktanteil als VDO. 35. <ind> Auf nationaler Ebene bestehen trotzdem einige Unterschiede. VDO hat nur in Deutschland wesentliche Marktanteile, wo es für jedes dieser Produkte mehr als 90% seines gemeinschaftsweiten Umsatzes tätigt. Magneti-Marelli ist in Deutschland nicht tätig. Magneti- Marelli hat hohe Marktanteile in Frankreich, Spanien und insbesondere in Italien.

36. <ind> In Deutschland hat VDO insbesondere bei Flüssigkeitsniveaugebern eine besonders starke Marktstellung. Ohne Berücksichtigung der konzerninternen Umsätze von Ford hält das Unternehmen einen Marktanteil von etwa 80%. Das Unternehmen hat drei kleinere Wettbewerber, von denen keiner einen Marktanteil von mehr als 10% hält. Die Marktstellung von VDO bei Temperaturgebern und Druckgebern ist weniger stark, auch wenn es einen Marktanteil von jeweils etwa 50% hält. Hier sind jedoch bedeutende Wettbewerber vorhanden: Behr/Thompson, Eith und TRW für Temperaturgeber und TRW für Druckgeber.

37. <ind> VDO mag eine beherrschende Stellung auf dem deutschen Markt für Flüssigkeitsniveaugeber halten. Dies kann jedoch offen gelassen werden, da jedenfalls eine mögliche bestehende beherrschende Marktstellung von VDO durch den Zusammenschluß mit Mannesmann nicht derart verstärkt wird, daß hierdurch wirksamer Wettbewerb beeinträchtigt wird. Zum einen kommt es auf keinem der drei betroffenen Märkte zu Marktanteilsadditionen. Zum anderen ist zu berücksichtigen, daß es sich um relativ einfache Produkte handelt, bei denen aus technischer Sicht keine wesentlichen Marktzutrittschranken bestehen.

Darüberhinaus ist ein potentieller Wettbewerb aus der konzerninternen Produktion anderer Automobilhersteller (z.B. Fiat/Magneti-Marelli) bei diesen Produkten eher möglich, da es sich hier um keine bedeutsamen Kraftfahrzeugteile handelt und diese auch für die Beurteilung eines Fahrzeugs durch den Endverbraucher weder in technischer noch in geschmacklicher Hinsicht eine Rolle spielt. V. GESAMTBEURTEILUNG 38. <ind> Auf Grund der oben getroffenen Feststellungen ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, daß das Zusammenschlußvorhaben keinen Anlaß für ernsthafte Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt gibt.

Aus diesem Gründen hat die Kommission entschieden, dem angemeldeten Zusammenschluß nicht entgegenzutreten, sondern ihn für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt zu erklären. Diese Entscheidung beruht auf Artikel 6 (1)(b) der Fusionsverordnung. Für die Kommission

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