Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Entschließung des Rates vom 18. November 1991 zur Elektronik-, Informatik- und Kommunikationstechnologie

CELEX
31991Y1214(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1991-11-18
In force since
1991-11-18
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 18. November 1991 zur Elektronik-, Informatik- und Kommunikationstechnologie Amtsblatt Nr. C 325 vom 14/12/1991 S. 0002 - 0004 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 18. November 1991 zur Elektronik-, Informatik- und Kommunikationstechnologie (91/C 325/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, nach Kenntnisnahme von der Mitteilung der Kommission betreffend die Industriepolitik in einem offenen und wettbewerbsorientierten Umfeld - Ansätze für ein Gemeinschaftskonzept, nach Kenntnisnahme von der Mitteilung der Kommission betreffend die europäische Elektronik- und Informatikindustrie:

Situation, Chancen und Risiken, Aktionsvorschläge, in Erwägung nachstehender Gründe: Der industriepolitische Ansatz der Gemeinschaft ist auf die Vollendung des Binnenmarktes und die Anwendung der Wettbewerbsregeln auf internationaler Ebene gerichtet, um so auf der Grundlage einer ausgewogenen Verteilung von Rechten und Pflichten sicherzustellen, daß die Märkte der anderen Wettbewerbsteilnehmer genauso offen sind wie der Gemeinschaftsmarkt. Die Elektronik-, Informatik- und Kommunikationstechnologie der Gemeinschaft ist von überragender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Gemeinschaft.

Gleicher Marktzugang und unverfälschter weltweiter Wettbewerb haben auf den Gebieten der Elektronik, der Informatiktechnologie und der Telekommunikation ab sofort grösste Priorität; die Gemeinschaft strebt einen positiven und baldigen Abschluß der laufenden GATT-Verhandlungen an. Die Hauptverantwortung für die Verbesserung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit liegt bei den Wirtschaftssubjekten selbst, doch müssen ihnen die Behörden einen klaren und kalkulierbaren Rahmen für ihre Tätigkeiten vorgeben. Europaweite Netze und automatisierte Telekommunikationsverbindungen zwischen Verwaltungsstellen und Diensten von allgemeinem Interesse müssen den Bedürfnissen der Benutzer entsprechen.

Die Unterstützung der Gemeinschaft für Forschung und Entwicklung insbesondere in Bereichen, die für die Entwicklung der Technologie und ihre Anwendung durch die Benutzer von entscheidender Bedeutung sind, stellt einen bedeutenden Beitrag zur künftigen Wettbewerbsposition dieser Industrie dar; es ist erforderlich, die industrielle Zusammenarbeit zu fördern, um in Europa Schlüsseltechnologien zu entwickeln, die vor allem langfristig gesehen international wettbewerbsfähig sind. Die kleinen und mittleren Unternehmen spielen eine wichtige Rolle bei der Innovation und Verbreitung dieser Technologien; die Aspekte des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts sowie der regionalen Entwicklung sind zu berücksichtigen.

Die Nutzung von Elektronik-, Informatik- und Kommunikationstechnologien in der europäischen Wirtschaft hängt entscheidend davon ab, ob entsprechend qualifiziertes Personal verfügbar ist - NIMMT FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG AN: I DER RAT: 1. hebt hervor, daß im Zuge der von der Gemeinschaft eingegangenen Verpflichtungen in bezug auf freien und unverfälschten Welthandel und Wettbewerb - die Gemeinschaft in der Lage sein muß, schnelle und wirksame Maßnahmen gegen unlauteren Wettbewerb und unlautere Praktiken zu ergreifen; - die Wirksamkeit der handelspolitischen Instrumente der Gemeinschaft, beispielsweise der Antidumpingverfahren, verstärkt werden sollte, um so einen Beitrag zum freien und unverfälschten Handel zu leisten; - die Gemeinschaft weiterhin die Festlegung effizienterer internationaler Regeln für eine nichtdiskriminierenden Marktzugang für Verbraucher und Produzenten einschließlich der Maßnahmen für ihre Durchsetzung unterstützen sollte; - die Gemeinschaft ihre Bemühungen bei der Aufstellung von Wettbewerbsregeln im Hinblick auf die Unterbindung wettbewerbsbeschränkender Praktiken und die tatsächliche Anwendung dieser Regeln durch alle wichtigen Handelspartner der Gemeinschaft fortsetzen sollte; - die GATT-Regeln mit Blick auf ihre Effizienz weiterentwickelt und verbessert werden sollten;

2. vertritt die Auffassung, daß im Lichte der Ergebnisse der Verhandlungen der Uruguay-Runde unbeschadet der bestehenden GATT-Verpflichtungen möglicherweise zusätzliche bilaterale Initiativen der Gemeinschaft zur Herstellung eines effektiven Marktzugangs mit gleichen Chancen erforderlich sind; 3. hält eine systematischere Sammlung von Informationen über Marketing-, Marktzugangs- und Vertriebspraktiken in allen wichtigen Industriegebieten der Welt für notwendig; 4. betont die Bedeutung eines günstigen geschäftlichen Umfelds für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie auf den Gebieten der Elektronik-, Informaktik- und Kommunikationstechnologie, insbesondere unter Berücksichtigung der Rolle und der Interessen der Benutzer; dabei wird den kleinen und mittleren Unternehmen sowie der regionalen Entwicklung besondere Beachtung geschenkt.

Zu den Mitteln für die Verbesserung des geschäftlichen Umfelds gehören - die uneingeschränkte und effektive Durchführung aller einschlägigen Maßnahmen, insbesondere der Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens, die auf die Vollendung des Binnenmarkts in der Gemeinschaft gerichtet sind, einschließlich der Anwendung eines Systems des effektiven Wettbewerbs; - die Beschleunigung des europäischen Normungs- und Zertifizierungsprozesses, um den aus der Schaffung des Binnenmarktes erwachsenden Anforderungen gerecht zu werden; - die Überprüfung der heutigen Finanzierungssysteme in der Gemeinschaft, beispielsweise mit Blick auf die Bereitstellung von Risikokapital; - die Schaffung der Infrastruktur für die Zusammenarbeit von Unternehmen aller Grössenordnungen; - die Erleichterung der Zusammenarbeit - unter Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt - zwischen einzelnen Unternehmen, beispielsweise aus dem Bereich der Mikrölektronik, damit diese auf den Weltmärkten wettbewerbsfähig sind; - die Verbesserung der Wettbewerbsposition der Zulieferer, damit diese den hohen Anforderungen un den stetig steigenden Bedürfnissen der Auftraggeber gerecht werden können; - die Förderung von Regeln und Mechanismen, die mit den Regeln und Mechanismen auf dem Binnenmarkt vergleichbar sind, damit ein ausgewogenes Betätigungsfeld für die europäische Industrie auf den Weltmärkten geschaffen wird, insbesondere in den Bereichen des öffentlichen Beschaffungswesens, der Normung und Zertifizierung, des Vertriebs, der Wettbewerbspolitik, der strategischen Allianzen und der Auslandsinvestitionen;

5. betont die Notwendigkeit europaweiter Netze und automatisierter Telekommunikationsverbindungen zwischen Verwaltungsstellen und Diensten von allgemeinem Interesse, wobei den Entscheidungen der entsprechenden Gemeinschaftsgremien Rechnung zu tragen ist, sofern der Tätigkeitsbereich der Gemeinschaft betroffen ist; 6. ist davon überzeugt, daß die Gemeinschaftsindustrie auf den Weltmärkten wettbewerbsfähig sein muß, insbesondere bei der Beurteilung strategischer Allianzen und kapitalintensiver Investitionen im Kontext der Wettbewerbsregeln; 7. ist ferner davon überzeugt, daß auf einen Ausbau der F& E-Tätigkeiten der Gemeinschaft hingearbeitet werden sollte, wobei auch den Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen Rechnung zu tragen ist: - zu diesem Zweck sollte bei den einschlägigen Programmen der Schwerpunkt auf Gebiete gesetzt werden, die für die Entwicklung der Technologie und ihre Anwendung durch die Benutzer entscheidend sind; - es sollten Prioritäten festgelegt und die von der Gemeinschaft zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel soweit möglich entsprechend zugeteilt werden; - unter Beibehaltung der derzeitigen flexiblen Struktur von EUREKA sollte für eine grössere Synergie der im Rahmen von Gemeinschaftsprogrammen durchgeführten F& E und EUREKA gesorgt werden; - es sollten Maßnahmen getroffen werden, damit die F& E-Ergebnisse an die Benutzer in der Gemeinschaft weitergegeben und durch diese ausgewertet werden können;

8. betont, daß neben den gegenwärtig von den Mitgliedstaaten und auf Gemeinschaftsebene unternommenen Anstrengungen die Bemühungen um ein alle Ausbildungsstufen betreffendes Ausbildungsangebot auf den Gebieten der Elektronik-, Informatik-, und Kommunikationstechnologie verstärkt werden müssen; II DER RAT FORDERT DIE KOMMISSION AUF: 1. Bericht zu erstatten über - die von der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten durchgeführten einschlägigen Untersuchungen; - die Auswirkungen der jüngsten Halbleitervereinbarung zwischen den Vereinigten Staaten und Japan auf die europäischen Hersteller und Benutzer; - die heutige Lage in bezug auf den Marktzugang in Drittländern; - Regierungspraktiken auf dem Gebiet der Elektronik-, Informatik- und Telekommunikationstechnologien in der Gemeinschaft und bei ihren wichtigsten Handelspartnern;

2. eine zentrale Informationsstelle - gegebenenfalls bei der Kommission - mit dem Auftrag einzurichten, Marketing-, Marktzugangs- und Vertriebspraktiken in allen wichtigen Industriegebieten weltweit zu verfolgen; 3. im Benehmen mit einer aus Vertretern der Mitgliedstaaten bestehenden hochrangigen Gruppe und, bei handelsbezogenen Fragen, im Benehmen mit dem in Artikel 113 des EWG-Vertrags genannten Ausschuß die Fortschritte bei der Verwirklichung der in dieser Entschließung genannten Ziele zu verfolgen und regelmässig, mindestens aber einmal pro Jahr, über die erzielten Fortschritte zu berichten;

III DER RAT FORDERT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION AUF: die Maßnahmen zu ergreifen und gegebenenfalls vorzuschlagen, die für die Umsetzung der vorstehenden Grundsätze und die Erreichung der Ziele dieser Entschließung erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind dringend und gleichzeitig in Angriff zu nehmen.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions