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92/609/EWG: Beschluß des Rates vom 7. Dezember 1992 über den Abschluß der Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Ungarn zur Änderung des Briefwechsels betreffend den Transitverkehr und zur Ersetzung der Briefwechsel über die Landverkehrswege, unterzeichnet in Brüssel am 16. Dezember 1991

CELEX
31992D0609
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
1992-12-07
In force since
1992-12-07
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

92/609/EWG: Beschluß des Rates vom 7. Dezember 1992 über den Abschluß der Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Ungarn zur Änderung des Briefwechsels betreffend den Transitverkehr und zur Ersetzung der Briefwechsel über die Landverkehrswege, unterzeichnet in Brüssel am 16. Dezember 1991 Amtsblatt Nr. L 407 vom 31/12/1992 S. 0047 - 0047 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 7 Band 4 S. 0153 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 7 Band 4 S. 0153 BESCHLUSS DES RATES vom 7. Dezember 1992 über den Abschluß der Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Ungarn zur Änderung des Briefwechsels betreffend den Transitverkehr und zur Ersetzung der Briefwechsel über die Landverkehrswege, unterzeichnet in Brüssel am 16.

Dezember 1991 (92/609/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 75, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1), nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (2), in Erwägung nachstehender Gründe: Der Briefwechsel zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Ungarn betreffend den Transitverkehr ist zu ändern; die Briefwechsel zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Ungarn über die Landverkehrswege sind zu ersetzen; die genannten Briefwechsel sind am 16.

Dezember 1991 gleichzeitig mit dem Europa-Abkommen und dem Interimsabkommen unterzeichnet worden. Die zu diesem Zweck vereinbarten Abkommen in Form von Briefwechseln sind zu schließen - BESCHLIESST: Artikel 1 Die Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Ungarn zur Änderung des Briefwechsels betreffend den Transitverkehr und zur Ersetzung der Briefwechsel über die Landverkehrswege werden im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut der Abkommen in Form von Briefwechseln ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates nimmt die in den Abkommen vorgesehene Notifizierung vor.

Geschehen zu Brüssel am 7. Dezember 1992. Im Namen des Rates Der Präsident D. HURD (1) ABl. Nr. C 337 vom 21. 12. 1992. (2) ABl. Nr. C 313 vom 30. 11. 1992, S. 18.

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