ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 13.04.1992 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.168 - FLACHGLAS / VEGLA) gemäss der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der deutsche Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. C 120 vom 12/05/1992 S. 0000 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 13.04.1992 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.168 - FLACHGLAS / VEGLA) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der deutsche Text ist verbindlich). Die gedruckte Fassung der Entscheidung ist bei den Verkaufsstellen des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
ÖFFENTLICHE ENTSCHEIDUNG FUSIONSVERFAHREN ARTIKEL 6 (1) b ENTSCHEIDUNG Einschreiben mit Empfangsbestätigung 1. Anmeldendes Unternehmen 2. Anmeldendes Unternehmen Sehr Geehrte Damen und Herren, Betrifft: <ind> Fall Nr. IV/M.168 - Flachglas/VEGLA <ind> <ind> <ind> Anmeldung gemäß Artikel 4 der Ratsverordnung <ind> <ind> <ind> Nr. 4064/89 (Fusionsverordnung) 1. <ind> Am 11.3.1992 haben die Flachglas AG, ein Unternehmen des Pilkington-Konzerns, und die VEGLA Vereinigte Glaswerke GmbH (VEGLA), ein Unternehmen der Saint-Gobain Gruppe, eine Vereinbarung angemeldet, nach der sie beabsichtigen, ein Gemeinschaftsunternehmen, die INTERREGLA Glasrecycling der Fahrzeug- und Bauglasindustrie GmbH (INTERREGLA), zu gründen.
2. <ind> Nach Prüfung der Anmeldung hat die Kommission festgestellt, daß das angemeldete Vorhaben nicht in den Anwendungsbereich der Fusionsverordnung fällt. I. <ind> DIE PARTEIEN UND IHR VORHABEN 3. <ind> Die Pilkington-Gruppe ist ein weltweit tätiger Konzern, der im wesentlichen in der Flachglas-Industrie und in glasnahen Bereichen, wie Brillengläser, Isolierbaustoffe und auf dem Gebiet der Optronik für militärische Anwendung tätig ist. Das Konzernunternehmen Flachglas hat seinen Tätigkeitsschwerpunkt in Deutschland und produziert im wesentlichen Flachglas (z.B. Bauglas, Autoglas). 4. <ind> Der Saint-Gobain Konzern ist weltweit tätig im Bereich Hohl- und Flachglas, Baumaterialien, wie Isolierbaustoffen, und der Papier-, Holz-, Kunststoff- und Keramikindustrie.
Das deutsche Tochterunternehmen VEGLA produziert im wesentlichen Autoglas und Bauglas. 5. <ind> Das Gemeinschaftsunternehmen INTERREGLA soll die Entsorgung und Verwertung von Flachglasabfällen betreiben. II. <ind> GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG 6. <ind> Der weltweite Gesamtumsatz der beteiligten Unternehmen überstieg im Jahre 1991 5 Mrd. ECU; Saint-Gobain erzielte ca. 9,9 Mrd. ECU und Pilkington ca. 3,2 Mrd. ECU. Beide Mütter des geplanten Gemein-schaftsunternehmens hatten jeweils einen gemeinschaftsweiten Umsatz von mehr als 250 Mio ECU. Sie erzielten keine zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Umsatzes in ein und demselben Mitgliedsstaat.
III. <ind> DER ZUSAMMENSCHLUSS 7. <ind> Ein konzentratives Gemeinschaftsunternehmen, und damit ein Zusammenschluß im Sinne von Artikel 3 der Fusionsverordnung liegt vor, wenn das Gemeinschaftsunternehmen gemeinsam kontrolliert wird, auf Dauer alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit erfuellt und keine Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens unabhängig bleibender Unternehmen bezweckt oder bewirkt. 8. <ind> Das vorliegende Vorhaben ist kein Zusammenschluß im Sinne von Artikel 3 der Fusionsverordnung. Das Gemeinschaftsunternehmen wird zwar gemeinsam kontrolliert, erfuellt jedoch nicht auf Dauer alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit. <ind> 1. <ind> Gemeinsame Kontrolle 9. <ind> Flachglas und VEGLA werden jeweils 50% der Anteile an dem neuen Gemeinschaftsunternehmen INTERREGLA übernehmen.
Sie haben gleiche Stimmrechte. INTERREGLA wird daher von seinen Muttergesellschaften gemeinschaftlich kontrolliert. <ind> 2. <ind> Voll funktionsfähiges Gemeinschaftsunternehmen <ind> a) <ind> Aufgabenstellung 10. <ind> Die Anmelder haben hierzu vorgetragen, daß das Gemeinschaftsunternehmen nach einer Anlaufphase von 3 Jahren ein voll funktionsfähiges Unternehmen sein werde. INTERREGLA werde mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet, um in Deutschland ein flächendeckendes Netz von Sammelstellen zu errichten, regionale Sortier- und Aufbereitungsanlagen aufzubauen, und neue Anwendungsbereiche für das Recyclat zu erforschen.
11. <ind> Die Anmelder begründen ihr Vorhaben insbesondere damit, daß sich die Muttergesellschaften dem unmittelbaren Druck der Automobilindustrie entziehen wollen, indem sie die gesamte Entsorgungs- und Verwertungstätigkeit einem selbständigen dritten Unternehmen übertragen. Der Zutritt zum Gesellschafterkreis der INTERREGLA stehe grundsätzlich anderen beitrittswilligen Flachglasherstellern offen. 12. <ind> INTERREGLA soll als zentraler Ansprechpartner auf dem Markt auftreten, vertragliche Bindungen mit den bereits auf dem Markt tätigen Sammlern und Aufbereitern eingehen sowie Vorkaufsrechte an den im Auftrag von INTERREGLA tätigen Recycling- Unternehmen erwerben.
Nach Einschätzung der Anmelder sind die derzeit am Markt tätigen kleinen und mittelständische Unternehmen im wesentlichen wegen der hierzu notwendigen erheblichen finanziellen Mittel nicht in der Lage, die notwendige Infrastruktur, insbesondere bei stark erhöhtem Scherbenanfall, bereit zu stellen. Darüberhinaus setze das Recyclen im engeren Sinne, d.h. die Wiederverwendung von Scherben bei der äusserst empfindlichen Flachglasschmelze voraus, daß die Flachglasindustrie die Qualität der Scherben dadurch sicherstelle, daß sie das Sammeln, Sortieren und Reinigen selbst durchführe und überwache.
13. <ind> Gegenstand und Zielsetzung des Vorhabens lassen darauf schließen, daß INTERREGLA zumindest zu einem bedeutenden Teil eine Hilfsfunktion für seine Muttergesellschaften übernehmen wird. 14. <ind> INTERREGLA soll die Forderungen der deutschen Automobilindustrie gegenüber ihren Zulieferern auf Entsorgung und Verwertung der bezogenen Komponenten erfuellen. VEGLA und Flachglas sind die beiden führenden Anbieter von Autoglas in Deutschland, ihr gemeinsamer Marktanteil liegt bei ca. 70%. Über die Hälfte des Umsatzes von VEGLA entfiel im Jahre 1990 auf Autoglas. Die Entsorgungsfunktion, die INTERREGLA erfuellen soll, ist daher für beide Mütter auf ihren Absatzmärkten von wettbewerblicher Bedeutung.
Denn es ist zu erwarten, daß die Einkaufsentscheidungen der deutschen Automobilindustrie auch von der Frage abhängig gemacht werden wird, ob der jeweilige Zulieferer von Autoglas ein Entsorgungskonzept vorweisen kann. [Der folgende Text enthält Geschäftsgeheimnisse und wird daher nicht veröffentlicht.] 15. <ind> Neben der Entsorgungsfunktion kann INTERREGLA jedoch auch als Unternehmen gesehen werden, das in vor- und nachgelagerten Märkten der Mütter tätig ist. Denn Flachglas und VEGLA bzw. die Konzerne Pilkington und Saint-Gobain sind nicht nur die grössten Anbieter von Flachglasscherben, sondern zählen auch zu den grössten Abnehmern von Flachglas-Recyclaten.
Die Scherben fallen bei der Produktion und der Weiterverarbeitung von Flachglas an. Sie werden u.a. bei der Herstellung von Flachglas wiederverwendet (jedoch nur zu einem kleinen Teil von Dritten bezogen) und bei der Produktion von Isoliermaterialien (z.B. Glaswolle) eingesetzt. Grünzweig + Hartmann, ein Tochterunternehmen des Saint-Gobain Konzerns ist einer der grössten Nachfrager von Flachglasrecyclaten (mit über 20% des deutschen Marktvolumens). INTERREGLA wird also einen nicht unbedeutenden Teil seines Bedarfes an Flachglasscherben bei seinen Muttergesellschaften decken als auch einen nicht unbedeutenden Teil seines Recyclats an seine Mütter verkaufen.
Der Anteil des Geschäfts von INTERREGLA mit seinen Müttern wird weiter erhöht, sollten andere Flachglashersteller dem Gemeinschaftsunternehmen beitreten. <ind> b) <ind> Umfang der Geschäftstätigkeit 16. <ind> Zum Umfang der Geschäftstätigkeit haben die Anmelder vorgetragen, daß <ind> - <ind> hinsichtlich des Sammelns INTERREGLA zunächst ein Netz lokaler Sammelstellen aufbauen werde, indem es mit geeigneten lokalen (Sub-) Unternehmen entsprechende Verträge abschließt; <ind> - <ind> hinsichtlich der Aufbereitung INTERREGLA in der Anlaufphase ebenfalls durch (Sub-) Unternehmen das Sortieren, Säubern und Aufbereiten des angesammelten Materials auf regionaler Ebene erledigen werde; <ind> - <ind> hinsichtlich der Forschungsaktivitäten beabsichtige INTERREGLA, entsprechende Forschungsprojekte an unabhängige Institute zu vergeben und z.T. von den Müttern und anderen Abnehmern durchführen zu lassen.
INTERREGLA besitze keine Informationen über die Bedeutung von Forschung und Entwicklung auf den betroffenen Märkten und verfüge insoweit über kein eigenes know-how. 17. <ind> Aus dem von den Anmeldern überreichten "Phase-O-Bericht" ergibt sich ausserdem, daß INTERREGLA, in der Anlaufphase nur sehr begrenzt selbst direkt am Markt tätig sein wird. Denn im Durchschnitt der Jahre 1992 bis 1996 ist ca. 75% des Gesamtbudgets von ca. 25 Mio DM von INTERREGLA für Subunternehmenskosten vorgesehen. Dieser auf Subunternehmer entfallende Budget-Anteil zeigt auch keine fallende Tendenz, sondern soll im Jahre 1996 sogar 83% der Gesamtkosten betragen.
Neben den Personalkosten verbleiben INTERREGLA danach für einen Zeitraum von 5 Jahren insgesamt ca. 3 Mio DM für den Aufbau eines eigenen flächendeckenden Sammel- und Transportsystems, den Aufbau eigener regionaler Sortier- und Aufbereitunganlagen (die Kosten einer einzelnen Anlage wurde mit 2,5 - 3 Mio DM beziffert) und für Forschungszwecke. Aus dem "Phase-O-Bericht" geht ferner hervor, daß sich die Anlaufphase nicht nur auf drei, sondern auf fünf Jahre erstrecken wird. 18. <ind> Die sachliche Ausstattung des Gemeinschaftsunternehmens wird also selbst am Ende der Anlaufphase noch relativ gering sein.
Sie erscheint nicht ausreichend, damit sich INTERREGLA zu einem aus sich selbst heraus lebensfähigen Anbieter und Nachfrager auf dem Markt im Sinne der Kommissionsbekanntmachung zu kooperativen und konzentrativen Gemeinschaftsunternehmen entwickeln kann. INTERREGLA stellt sich derzeit als ein Unternehmen dar, das nicht durch eigenständige Tätigkeit, sondern im wesentlichen über Dritte auf dem Markt auftreten wird. Das Vorhaben ist im wesentlichen darauf gerichtet, im Markt bereits tätige Scherbensammler und -aufbereiter (durch Subunternehmensverträge) an sich zu binden und auf diese Weise die Entsorgung und Wiederverwertung von Flachglasscherben umfassender als bisher zu organisieren.
Jedenfalls wird INTERREGLA, wenn die dargelegten Vorhaben tatsächlich umgesetzt werden sollen, einen erheblichen zusätzlichen Finanzbedarf auch nach der Anlaufphase, d.h. nach Ablauf der beschriebenen Phase-O haben und somit von seinen Müttern abhängig sein. 19. <ind> Marktuntersuchungen und Gespräche mit Marktteilnehmern haben darüber hinaus erhebliche Zweifel daran entstehen lassen, daß die von den Anmeldern geltend gemachten wirtschaftlichen Gründe für den Aufbau eines eigenen flächendeckenden Sammelsystems und eigener regional tätiger Sortier- und Aufbereitungsanlagen tatsächlich bestehen.
Im Gegenteil, es ergab sich vielmehr, daß für INTERREGLA kein wirtschaftlicher Anreiz bestehen dürfte, die erkennbar primär auf eine Organisation der im Markt tätigen Sammler und Aufbereiter gerichtete Tätigkeit künftig auf eine eigenständige und unabhängige Marktteilnahme umzustellen. Dies gilt selbst dann, wenn das Scherbenvolumen durch verstärktes Sammeln erheblich anwachsen sollte. 20. <ind> Im einzelnen beruht diese Einschätzung auf folgenden Gesichtspunkten: <ind> - <ind> Nach Meinung der Anmelder bedarf der Markt eines einheitlichen flächendeckenden Sammelsystems, um dem Entsorgungsinteresse der Automobilindustrie und möglichen zukünftigen gesetzlichen Regelungen zu genügen. <ind> <ind> Nach Meinung von Marktteilnehmern bestehen bereits jetzt verschiedene Netzwerke kleinerer und mittlerer Unternehmen für das Sammeln von Flachglas.
Sie decken zwar nicht jedes für sich, aber doch insgesamt den grössten Teil Deutschlands ab. Die Netzwerke werden sich im Wettbewerb weiterentwickeln, weil ein Nachfrageueberhang nach Flachglasscherben bestehe. Derzeit scheinen zwei Drittel bis drei Viertel der anfallenden Flachglasscherben eingesammelt zu werden (nach Schätzung der Anmelder ca. 50%). Es scheint daher bei wirtschaftlicher Betrachtung richtig, daß INTERREGLA kein vollständig neues Netzwerk aufbaut, sondern mit vorhandenen Wettbewerbern kooperiert. Wenn INTERREGLA jedoch seine Pläne für ein flächendeckendes Netz umsetzen würde, bestuende dies im wesentlichen aus einer Kooperation einer Vielzahl von Unternehmen, die derzeit noch unabhängig voneinander und im Wettbewerb untereinander tätig sind.
Marktteilnehmer bezweifeln, daß sich neben einem solchen Netz andere lokale oder regionale Netze im Markt behaupten könnten. <ind> - <ind> Die Anmelder gehen in ihrer Anmeldung einerseits davon aus, daß insbesondere bei einem stark erhöhten Anfall von Flachglasscherben keine ausreichenden Sortier- und Aufbereitungskapazitäten, und zwar sowohl in quantitativer wie qualitativer Hinsicht vorhanden wären. Denn die auf dem Markt tätigen kleinen und mittleren Unternehmen seien hiermit finanziell überfordert. Andererseits hat sich bei den Anmeldern die Absicht, in den Bau von Aufbereitungsanlagen zu investieren, noch nicht näher konkretisiert.
Die Beteiligung an bestehenden Unternehmen bzw. Anlagen erscheint ihnen eine gleichwertige Handlungsalternative zu sein. <ind> <ind> Ermittlungen und Gespräche mit Marktteilnehmern haben dazu folgendes ergeben: <ind> <ind> - <ind> Auf dem Markt für die Aufbereitung von Flachglasscherben bestehen derzeit Überkapazitäten. Drei, möglicherweise vier weitere mittelständische Unternehmen Unternehmen planen den Bau weiterer Anlagen. Der Markt scheint auf die deutlichen Wachstumssignale zu reagieren. Kleine und mittelständische Unternehmen scheinen dem Marktwachstum finanziell gewachsen zu sein. <ind> <ind> - <ind> Selbst bei stark erhöhtem Angebot scheinen keine Probleme zu bestehen, die anfallenden Recyclate auf dem Markt abzusetzen.
Die technische Entwicklung hat bedeutende Fortschritte gemacht. Weitere Einsatzmöglichkeiten für Recyclate werden erforscht. 21. <ind> Hinsichtlich des Umfangs der Geschäftstätigkeit des Gemeinschaftsunternehmens lässt sich daher feststellen, daß INTERREGLA selbst nach einer Anlaufphase von fünf Jahren in einem erheblichen Umfang nicht als eigenständiger Anbieter, sondern über Subunternehmer sowohl beim Sammeln als auch bei der Aufbereitung von Flachglasscherben tätig sein wird. INTERREGLA wird daher, sollte es danach ein eigenständiges, flächendeckendes Netz von lokalen Sammel- und regionalen Aufbereitungsanlagen ausbauen wollen, wiederum in einem erheblichen Umfang auf finanzielle Zuwendungen seiner Mutter angewiesen sein.
22. <ind> Es ist darüberhinaus zweifelhaft, ob INTERREGLA selbst langfristig als eigenständiger Anbieter und Nachfrager angesehen werden kann. Dies ergibt sich aus der Hilfsfunktion, die INTERREGLA für ihre Mütter und möglicherweise darüber hinaus für die Flachglasindustrie insgesamt ausüben wird. Es erscheint es bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise folgerichtig, wenn INTERREGLA nur sehr begrenzt selbständig tätig wird, und vor allem die derzeitigen Tätigkeiten der im Markt befindlichen Sammler und Aufbereiter zu einem umfassenden, flächendeckenden Netz ausbaut, organisiert sowie unterhält und damit den Interessen seiner Mütter bzw. der Flachglasindustrie Rechnung trägt. <ind> c) Zusammenfassung 23. <ind> Das Gemeinschaftsunternehmen INTERREGLA ist daher nach Art und Umfang der beabsichtigten Geschäftstätigkeit kein voll funktionsfähiges Gemeinschaftsunternehmen im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über Konzentrations- und Kooperationstatbestände.
IV. <ind> ERGEBNIS 24. <ind> Aus den genannten Gründen hat die Kommission festgestellt, daß die angemeldete Vereinbarung zur Gründung des Gemeinschaftsunternehmens keinen Zusammenschluß im Sinne von Artikel 3 der Fusionsverordnung darstellt und somit nicht in ihren Anwendungsbereich fällt. Die Entscheidung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 (a) der Fusionskontrollverordnung. 25. <ind> Die Kommission wird die Anmeldung entsprechend des Antrags der Parteien gemäß Artikel 5 der Verordnung der Kommission Nr. 2367/90 als einen Antrag im Sinne von Artikel 2 oder als Anmeldung im Sinne von Artikel 4 der Verordnung Nr.
17 behandeln. Für die Kommission