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Entschließung des Rates vom 25. Februar 1992 zur künftigen Gemeinschaftspolitik hinsichtlich der europäischen Küstengebiete

CELEX
31992Y0306(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1992-02-25
In force since
1992-02-25
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 25. Februar 1992 zur künftigen Gemeinschaftspolitik hinsichtlich der europäischen Küstengebiete Amtsblatt Nr. C 059 vom 06/03/1992 S. 0001 - 0001 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 25. Februar 1992 zur künftigen Gemeinschaftspolitik hinsichtlich der europäischen Küstengebiete (92/C 59/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - ERKENNT AN, daß die europäischen Küstengebiete einschließlich der Inseln ein sensibles und bedeutsames gemeinsames Erbe darstellen und daß der Schutz ihrer Artenvielfalt, ihres landwirtschaftlichen Wertes, ihrer Umweltqualität und ihrer Fähigkeit, Leben, Gesundheit, Wirtschaftstätigkeiten und soziales Wohlergehen zu erhalten, von wesentlicher Bedeutung ist;

HEBT HERVOR, daß die vollständige Integration der Wirtschafts- und Raumplanung und der Umweltpolitik ein Mittel zu einer nachhaltigen Nutzung und Entwicklung der Küstengebiete bildet; ERKENNT AN, daß die Anfälligkeit der Umwelt, einschließlich des natürlichen und kulturellen Erbes, in Küstengebieten bei der Entwicklung einer Politik für die Küstengebiete ausdrücklich berücksichtigt werden sollte; NIMMT die Abschlusserklärung der Europäischen Küstenschutzkonferenz (19. bis 21. November 1991 in Den Haag, Niederlande) zur künftigen Politik hinsichtlich der europäischen Küstengebiete ZUR KENNTNIS;

GELANGT ZU DEM SCHLUSS, daß unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips ein eindeutiger Bedarf an einer Gemeinschaftsstrategie zur integrierten Raumplanung und Bewirtschaftung der Küstengebiete besteht, die auf den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung und einer für die Ökologie und die Umwelt verträglichen Nutzung beruht; GELANGT ZU DEM SCHLUSS, daß die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der Küstengebiete zu den grundlegenden Aspekten einer solchen Strategie gehören; spezifischen Maßnahmen auf diesem Gebiet sollte demnach hohe Priorität eingeräumt werden - ERSUCHT DIE KOMMISSION: - eine Gemeinschaftsstrategie für die integrierte Bewirtschaftung der Küstengebiete zur Erörterung vorzuschlagen, die einen Rahmen für ihre Erhaltung und nachhaltige Nutzung bietet; - diese Initiative in das fünfte Aktionsprogramm für den Umweltschutz einzubeziehen.

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