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Seqlense EUR-Lex

Entschließung des Rates vom 25. Februar 1992 über die künftige Gemeinschaftspolitik im Bereich des Grundwassers

CELEX
31992Y0306(02)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1992-02-25
In force since
1992-02-25
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 25. Februar 1992 über die künftige Gemeinschaftspolitik im Bereich des Grundwassers Amtsblatt Nr. C 059 vom 06/03/1992 S. 0002 - 0002 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 25. Februar 1992 über die künftige Gemeinschaftspolitik im Bereich des Grundwassers (92/C 59/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - HEBT die entscheidende Bedeutung des Grundwassers für alle Lebensformen, für die Gesundheit des Menschen und für den Schutz der Ökosysteme HERVOR; ZEIGT SICH BESORGT über das Absinken des Grundwasserspiegels und/oder über die Verunreinigung bestimmter Grundwasserschichten;

STELLT FEST, daß dieser wichtige Naturschatz begrenzt vorhanden ist, daß seine Erhaltung für die Zukunft ein wichtiges Gebot sowohl für die Politik und die Wirtschaft als auch für den Umweltschutz darstellt und daß er nur unter strikter Einhaltung des Grundsatzes der tragfähigen Entwicklung genutzt werden darf; STELLT FEST, daß die Politik der Süßwasserbewirtschaftung nur im Wege koordinierter Maßnahmen aller Akteure des öffentlichen und privaten Sektors unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsgrundsatzes verfolgt werden kann; NIMMT die Abschlusserklärung des Ministerseminars vom 26. und 27.

November 1991 über die künftige Gemeinschaftspolitik im Bereich des Grundwassers ZUR KENNTNIS - ERSUCHT DIE KOMMISSION: - nach Möglichkeit vor Mitte 1993 ein ausführliches Aktionsprogramm zu unterbreiten, für das die genannte Erklärung Leitlinien geben kann, - einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe zu erstellen und diese dabei in eine allgemeine Politik für die Süßwasserbewirtschaftung, einschließlich des Schutzes des Süßwassers, einzubeziehen;

ERSUCHT die zuständigen Behörden und die interessierten Kreise, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zur Erhaltung dieses Naturschatzes beizutragen.

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