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Entschließung des Rates vom 13. Juli 1992 über künftige Prioritäten für den Ausbau der Verbraucherschutzpolitik

CELEX
31992Y0723(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1992-07-13
In force since
1992-07-13
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 13. Juli 1992 über künftige Prioritäten für den Ausbau der Verbraucherschutzpolitik Amtsblatt Nr. C 186 vom 23/07/1992 S. 0001 - 0003 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 13. Juli 1992 über künftige Prioritäten für den Ausbau der Verbraucherschutzpolitik (92/C 186/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, in Erwägung nachstehender Gründe: Die Verbesserung der Lebensqualität schließt unter anderem den Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher sowie ihre Unterrichtung und Aufklärung auf diesem Gebiet ein.

Durch Maßnahmen nach Artikel 100a des Vertrages ist ein hohes Verbraucherschutzniveau, insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, zu gewährleisten. Ausserdem ist nach Auffassung des Europäischen Rates auf seiner Tagung in Maastricht der Verbraucherschutz in die Gemeinschaftspolitik einzubeziehen. Das Europäische Parlament hat am 11. März 1992 eine Entschließung über die erforderliche Verstärkung des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes im Hinblick auf die Verwirklichung des Binnenmarktes verabschiedet. Mit der Entschließung des Rates vom 9. November 1989 sind künftige Prioritäten bei der Neubelebung der Verbraucherschutzpolitik aufgestellt worden, die weiterhin gültig sind.

Der dreijährige Aktionsplan der Kommission für den Zeitraum 1990-1992 ist stufenweise durchgeführt, aber noch nicht voll verwirklicht worden. Die Kommission ist auch zu ersuchen, einen weiteren Plan zu Fragen des Verbraucherschutzes, die sich in den kommenden Jahren stellen werden, auszuarbeiten, wobei den in den vorherigen Plänen vorgesehenen, aber noch nicht durchgeführten prioritären Maßnahmen, dem technologischen und sozio-ökonomischen Wandel sowie der erforderlichen Weiterentwicklung der Europäischen Gemeinschaft Rechnung zu tragen ist. Die den Verbrauchern angebotenen Güter und Dienstleistungen dürfen Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher nicht gefährden.

Die Möglichkeit, daß der Verbraucher seine Wahl aus einer Vielfalt von Gütern und Dienstleistungen trifft, ist durch eine bessere Information abzusichern. Die Wahlfreiheit des Verbrauchers sollte durch die Förderung von Aufklärungsprogrammen auf geeigneter Ebene gestärkt werden. Es bedarf weiterer Maßnahmen zur Förderung des Vertrauens der Verbraucher in das Funktionieren des Binnenmarktes, insbesondere im Hinblick auf Transparenz, Information und Garantien. Es ist wichtig, die Öffnung des Rechtswegs für Verbraucher zu fördern, wie in der Entschließung vom 25. Juni 1987 über den Zugang der Verbraucher zum Recht (1) und in der Entschließung vom 9.

November 1989 über künftige Prioritäten bei der Neuregelung der Verbraucherschutzpolitik (2) vorgesehen. Die Anwendung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sowie eine ständige Überwachung ihrer Folgen für den Verbraucher müssen gewährleistet sein. Die Verwirklichung des Binnenmarktes erfordert eine verstärkte Beachtung der Qualität der Dienstleistungen und Güter, insbesondere der Lebensmittel. Den Interessen der Verbraucher ist bei den übrigen Gemeinschaftspolitiken Rechnung zu tragen; ferner bedarf es einer genauen Kenntnis der Folgen, die der Binnenmarkt für die Verbraucher hat.

Der Schutz der Verbraucherinteressen sollte verstärkt werden, insbesondere mit dem Ziel, grenzueberschreitende Verbraucherstreitigkeiten beizulegen; dazu sollten unter anderem grenzuebergreifende Informationsdienste entwickelt werden. Die Verbraucher sollten durch die Förderung von Verbraucherorganisationen verstärkt in die Lage versetzt werden, sich die verschiedenen Möglichkeiten des Binnenmarktes zunutze zu machen - ERSUCHT die Kommission, so bald wie möglich Maßnahmen zur Förderung des Vertrauens der Verbraucher in den Binnenmarkt, insbesondere durch grössere Transparenz, umfassendere Aufklärung, besseren Gesundheitsschutz und grössere Sicherheit, sowie zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen vorzuschlagen, ferner die Frage der unlauteren Werbung eingehend zu prüfen, um ihm dann einen diesbezueglichen Vorschlag zu unterbreiten;

ERSUCHT die Kommission unter Berücksichtigung der in dieser Entschließung und ihrem Anhang genannten Prioritäten, ihm bis zum 31. Dezember 1992 einen Evaluierungsbericht über den derzeitigen Aktionsplan sowie auf dieser Grundlage einen Vorschlag für einen neuen Aktionsplan für den Zeitraum 1993-1997 vorzulegen, der auf den Ausbau der Verbraucherschutzpolitik und die Verwirklichung der genannten Zielsetzungen abstellt; KOMMT ÜBEREIN, die Kommission darin zu bestärken, ihm Vorschläge für eine bessere Information der Verbraucher zu unterbreiten; ERSUCHT ferner die Mitgliedstaaten, Kampagnen zur Information und Aufklärung der Verbraucher zu unterstützen;

NIMMT die Absicht der Kommission ZUR KENNTNIS, die Durchführbarkeit eines "Europäischen Verbraucherjahres" zu prüfen. (1) ABl. Nr. C 176 vom 4. 7. 1987, S. 2. (2) ABl. Nr. C 294 vom 22. 11. 1989, S. 1. ANHANG PRIORITÄTEN DER POLITIK ZUM SCHUTZ UND ZUR FÖRDERUNG DER INTERESSEN DER VERBRAUCHER 1. Einbeziehung der Politik zum Schutz und zur Förderung der Interessen der Verbraucher in andere gemeinsame Politiken - Fertigstellung einer Gesamtstudie über die Folgen der Verwirklichung des Binnenmarktes für die Verbraucher, - Erstellung eines zweckentsprechenden Merkblatts über die Auswirkungen besonders heikler Vorschläge für den Verbraucher, - stärkere Berücksichtigung der Verbraucherinteressen bei der Festlegung von Normen und bei Zertifizierungsverfahren, - Wahrung der Verbraucherinteressen, insbesondere in den Bereichen Lebensmittel, finanzielle Dienstleistungen und Zahlungsregelungen.

2. Verbraucherinformation und -aufklärung - Unterrichtung und Aufklärung der Verbraucher über den Binnenmarkt, um ihre Interessen und Rechte zu schützen, - bessere Unterrichtung über Dienste, die den Verbrauchern angeboten werden, insbesondere durch die Entwicklung grenzuebergreifender Informationsdienste, - grössere Preistransparenz bei Dienstleistungen, insbesondere bei freiberuflichen und finanziellen Dienstleistungen, - Information der Verbraucher über Programme zur Wiederverwertung, zum rationellen Umgang mit natürlichen Ressourcen und zum Gebrauch umweltbezogener Angaben bei der Etikettierung.

3. Öffnung des Rechtswegs Unbeschadet der einzelstaatlichen Bestimmungen in diesem Bereich sollte den Mitgliedstaaten nahegelegt werden, die Öffnung des Rechtswegs zu erleichtern: - Vereinfachung der Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten, - Rechtsbeistand für Verbraucher bei Streitigkeiten vor den europäischen Gerichtsinstanzen, - Schaffung der Möglichkeit für Verbraucherverbände, die nach innerstaatlichem Recht ein begründetes Interesse in diesem Bereich besitzen, im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten gemäß dem Recht des angerufenen Gerichts (lex fori) vor Gericht aufzutreten. 4. Sicherheit und Gesundheit - Soweit erforderlich, Schaffung notwendiger harmonisierter Systeme, damit die Wirksamkeit der Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften gewährleistet wird, - Verbesserung des wissenschaftlichen Know-how und der Tätigkeit von Verbrauchsgüterinspektoren in den Mitgliedstaaten, - weitere Harmonisierung der Verpackungs-, Etikettierungs- und Klassifizierungsvorschriften für Erzeugnisse.

5. Verbrauchervertretung - Stärkere Vertretung der Verbraucher auf allen Ebenen zecks Intensivierung des Dialogs zwischen allen am Wirtschaftsleben Beteiligten, - Förderung der Entwicklung von Verbraucherorganisationen. 6. Wirtschaftliche Interessen - Verbesserung der Durchführung der gemeinschaftlichen Verbraucherrechtsvorschriften, - Beurteilung des Nutzens und der Zweckmässigkeit einer Angleichung der Garantieregelungen und der Verbesserung des Kundendienstes für Güter und Dienstleistungen im Binnenmarkt, - Förderung von Qualität und Transparenz der Zahlungsregelungen, - Prüfung der Frage der Verbraucherüberschuldung, - Berücksichtigung der Verbraucherinteressen bei der Schaffung günstiger Bedingungen für die Wettbewerbsfreiheit im Binnenmarkt, - Entwicklung von Vergleichsprüfungen.

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