Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung (COST) - Entschließung des COST-Ausschusses hoher Beamter zur Ausweitung von COST auf die Republiken Kroatien und Slowenien (angenommen auf der Tagung des Ausschusses der hohen Beamten in Stockholm am 18. Juni 1992) Amtsblatt Nr. C 186 vom 23/07/1992 S. 0004 - 0004 EUROPÄISCHE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DER WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN FORSCHUNG (COST) ENTSCHLIESSUNG DES COST-AUSSCHUSSES HOHER BEAMTER zur Ausweitung von COST auf die Republiken Kroatien und Slowenien (angenommen auf der Tagung des Ausschusses der hohen Beamten in Stockholm am 18.
Juni 1992) (92/C 186/02) DER COST-AUSSCHUSS HOHER BEAMTER - in Anbetracht der allgemeinen Entschließung über wissenschaftliche und technische Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die von der Konferenz der Europäischen Forschungsminister am 22./23. November 1971 verabschiedet wurde, in Anbetracht der am 23./24. Juni 1986 angenommenen Schlußfolgerungen des COST-Ausschusses hoher Beamter zur künftigen Rolle von COST (1), in Anbetracht der am 20. Juni 1989 angenommenen Entschließung des Rates der Europäischen Gemeinschaften betreffend COST und Europäische Gemeinschaften (2), in Anbetracht der Entschließung der Minister der an der COST teilnehmenden Staaten vom 21.
November 1991 (3), in Erwägung nachstehender Gründe: Die Republiken Kroatien und Slowenien haben die COST-Mitgliedschaft beantragt. Wissenschaftler in Organisationen der Republiken Kroatien und Slowenien beteiligen sich bereits an einer erheblichen Anzahl konzertierter COST-Aktionen - BESTÄTIGT seine Zustimmung zur Vollmitgliedschaft der Republiken Kroatien und Slowenien im Rahmen von COST; BEGRÜSST die Ausweitung von COST auf die beiden neuen Mitglieder und die Fortsetzung der auf der Ebene der Vorhaben bereits bestehenden fruchtbaren Zusammenarbeit; VERPFLICHTET SICH, für eine rasche Eingliederung der beiden neuen COST-Staaten in den Gesamtrahmen der COST-Zusammenarbeit Sorge zu tragen.
(1) ABl. Nr. C 247 vom 3. 10. 1986, S. 2. (2) ABl. Nr. C 171 vom 6. 7. 1989, S. 1. (3) ABl. Nr. C 333 vom 24. 12. 1991, S. 1.