Entschließung des Rates vom 22. November 1993 über die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen sowie des Handwerks, und die Förderung der Beschäftigung Amtsblatt Nr. C 326 vom 03/12/1993 S. 0001 - 0004 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 22. November 1993 über die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen sowie des Handwerks, und die Förderung der Beschäftigung (93/C 326/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, gestützt auf die Entschließung des Rates vom 27.
Mai 1991 über das Aktionsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich der Handwerksbetriebe (1), gestützt auf die Entschließung des Rates vom 17. Juni 1992 über Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen einschließlich der Handwerksbetriebe (2), gestützt auf die Entschließung des Rates vom 3. Dezem1992 über Verwaltungsvereinfachung für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (3), gestützt auf die Mitteilung der Kommission vom 23. Januar 1992 mit dem Titel "Der Weg zu einem europäischen Markt für das Zulieferwesen", gestützt auf den Initiativbericht des Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 28.
April 1993 (4), gestützt auf den Beschluß 93/379/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über ein mehrjähriges Aktionsprogramm der Gemeinschaft zum Ausbau der Schwerpunktbereiche und zur Sicherung der Kontinuität und Konsolidierung der Unternehmenspolitik in der Gemeinschaft, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (5), gestützt auf die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Edinburgh am 11. und 12. Dezember 1992, in denen die Grundsätze eines "Aktionsplans der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft zur Förderung des Wachstums und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit" aufgestellt werden und die Bedeutung der kleinen und mittleren Unternehmen für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Stimulierung des Wachstums unterstrichen wird, gestützt auf die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Kopenhagen am 21. und 22.
Juni 1993, in denen die in Edinburgh aufgestellten Grundsätze zur Förderung des Wachstums und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit weiter ausgeführt sowie kurzfristige Maßnahmen für die KMU vorgeschlagen werden, gestützt auf die Schlußfolgerungen des Rates vom 13. September 1993, in denen der Rat anerkennt, daß es zweckmässig wäre, die Investitionen der KMU durch einfache, nichtdiskriminierende Bestimmungen, die rasch umgesetzt werden könnten, zu fördern und in denen der Rat die Absicht der Kommission zur Kenntnis nimmt, vordringlich zu prüfen, ob ein gemeinschaftliches Initiativprogramm eine dauerhafte Lösung sein könnte, gestützt auf die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates (Brüssel, 29.
Oktober 1993), in denen der Rat ersucht wird, sicherzustellen, daß ein Zinsvergütungsmechanismus zugunsten der KMU entsprechend den Leitlinien des Europäischen Rates von Kopenhagen innerhalb der Grenzen des Haushaltsplans für 1994 eingerichtet wird, gestützt auf folgende Mitteilungen der Kommission, die der Rat weiter erörtern wird: - Bericht der Kommission betreffend KMU-Definitionen für Gemeinschaftsmaßnahmen, - Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 1992 über die Teilnahme der KMU am öffentlichen Auftragswesen in der Gemeinschaft, - Mitteilung der Kommission vom 2. Juni 1993 über ein strategisches Programm zum Binnenmarkt mit dem Titel "Verstärkung der Effizienz des Binnenmarktes", - Mitteilung der Kommission vom 7.
Oktober 1993 mit dem Titel "Die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und die gemeinschaftlichen Aktivitäten auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung (FTE)", - Mitteilung der Kommission vom 10. November 1993 über die Finanzierungsprobleme der KMU, - Mitteilung der Kommission über den ersten Bericht der Europäischen Beobachtungsstelle für die KMU vom 5. November 1993 (Bemerkungen der Kommission zum ersten Jahresbericht 1993); in Erwägung nachstehender Gründe: Es ist wichtig, daß die Maßnahmen zur Wiederherstellung eines beständigen Wachstums, zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und zur Schaffung von Arbeitsplätzen koordiniert werden.
Die KMU stellen einen der wesentlichen Faktoren für eine Wiederankurbelung des Wachstums und für die Schaffung von Arbeitsplätzen dar, weswegen ihre Entwicklung mit dem Ziel des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Gemeinschaft gefördert werden sollte. Es ist wünschenswert, daß Maßnahmen ergriffen werden, durch die sich die Hindernisse, die einer vollen Beteiligung der KMU am Binnenmarkt noch im Wege stehen, rasch beseitigen lassen. Es ist wichtig, daß die Entwicklung der KMU auf der geeigneten Entscheidungsebene unter Berücksichtigung insbesondere der nationalen Besonderheiten gefördert wird.
Die bestehenden Gemeinschaftsinitiativen im Bereich der Politik für die KMU sollten ausgebaut und zeitlich ausgedehnt, und die einschlägigen Schlußfolgerungen des Europäischen Rates in Kopenhagen sollten schnell umgesetzt werden. Die KMU sollen ermutigt werden, sich verstärkt an allen Gemeinschaftsprogrammen zu beteiligen, die für sie in Frage kommen. Der Verwaltungsaufwand für die KMU darf nicht weiter zunehmen - 1. BETONT das Interesse an einem globalen und horizontalen Ansatz der Politik zugunsten der KMU, damit durch gemeinsame Bemühungen aller am Entscheidungsprozeß in der Gemeinschaft Beteiligten eine wirksamere Nutzung der Gemeinschaftsmaßnahmen erreicht werden kann;
2. IST somit DER AUFFASSUNG, daß eine weitergehende Partnerschaft aller von der Entwicklung der KMU betroffenen Seiten - auf gemeinschaftlicher, einzelstaatlicher und regionaler Ebene - dem Ziel der Konvergenz besser entsprechen könnte; 3. BEGRÜSST es, daß der Vorsitz ein Memorandum mit dem Titel "Die KMU als Motor des Wachstums in Europa" ausgearbeitet hat; die darin enthaltenen Empfehlungen bedürfen noch der Prüfung; 4. FORDERT DIE KOMMISSION AUF, a) - im Rahmen des mehrjährigen KMU-Programms sowie anderer bestehender Programme die Schaffung eines für die Gründung von Unternehmen günstigen Umfelds zu fördern; - ausgehend von einer Analyse der bestehenden Politiken zur Förderung der Gründung und Entwicklung neuer Unternehmen den Erfahrungsaustausch in der Gemeinschaft zu fördern, und zwar insbesondere in folgenden Bereichen: - Berufsbildung, vor allem Aus- und Weiterbildung von Unternehmensleitern und Führungskräften, insbesondere im Management-Bereich, - Bedürfnisse der Gründer von Unternehmen, die generell innovativ und insbesondere technologieorientiert sind, unter Einschluß des Bereichs der technischen Hilfe, - Beziehungen der KMU zu den Finanzinstituten, unter anderem Schaffung engerer Kontakte zwischen Unternehmensgründern und Kapitalanlegern, - Förderung von Unternehmensneugründungen durch bestehende Unternehmen; b) im Rahmen des mehrjährigen KMU-Programms gezielter und frühzeitiger über Geschäfts- und Kooperationsmöglichkeiten auf dem Markt für die Zulieferindustrie angemessen zu informieren, und zwar insbesondere durch Initiativen folgender Art: - Förderung - im Rahmen bestehender für die KMU zugänglicher europäischer Netze - der Verknüpfung und Interoperabilität der Datenbanken und Zulieferbörsen, die zum Teil schon grenzueberschreitend zusammenarbeiten, mit dem Ziel einer stärkeren Europäisierung ihrer Tätigkeiten; - Förderung von Treffen, die versuchsweise von den Auftraggebern organisiert werden, um mit Zulieferern im Rahmen der neuen zwischenbetrieblichen Partnerschaftsbeziehungen in Kontakt zu treten; c) den Zugang der KMU zu Qualitäts- und Zertifizierungstechniken im Rahmen der bestehenden Gemeinschaftsprogramme, insbesondere des mehrjährigen KMU-Programms zu verbessern; d) im Rahmen der Initiative zur Förderung des Wachstums in der Gemeinschaft dafür einzutreten, daß der Europäische Investitionsfonds und die Europäische Investitionsbank - insbesondere durch Entwicklung ihres Programms der Globaldarlehen - Investitionen in KMU gemäß ihren Satzungen stimulieren und hierbei im besonderen - dafür Sorge zu tragen, daß die Mittel des Europäischen Investitionsfonds auch tatsächlich den betreffenden KMU zugute kommen und daß auch die kleinsten Unternehmen Zugang zu den Garantiemechanismen erhalten; - der Europäischen Investitionsbank nahezulegen, die etwaigen Vorteile einer notwendigen Diversifizierung in bezug auf die zwischengeschalteten Finanzinstitute zu berücksichtigen; e) entsprechend dem KMU-Programm folgende Maßnahmen zu treffen: - eine schon in der Ausarbeitungsphase beginnende systematischere Anhörung der repräsentativen KMU- und Handwerksverbände auf europäischer Ebene zu allen Gemeinschaftsvorhaben mit möglichen Auswirkungen auf die Unternehmen; - eine neue, insbesondere verwaltungstechnisch einfachere Methodologie zur Abschätzung von Kosten und Nutzen der Gemeinschaftsvorschläge im Rahmen einer regelmässig aktualisierten Bewertung der Auswirkungen auf die KMU mit dem Ziel, ein für die Gründung und die Entwicklung der Unternehmen günstiges Umfeld zu schaffen; f) vor dem Hintergrund einer verstärkten Partnerschaft mit den KMU in der Gemeinschaft Konsultationen mit den repräsentativen Verbänden der KMU und des Handwerks auf Gemeinschaftsebene zu fördern, und zwar auch im Rahmen der im Abkommen über die Sozialpolitik vorgesehenen Verfahren; g) im Rahmen des strategischen Programms für den Binnenmarkt insbesondere die Teilnahme der KMU am öffentlichen Auftragswesen in diesem Bereich u. a. durch folgende Maßnahmen zu steigern: - Weiterführung der Maßnahmen zur Beseitigung bestehender Hemmnisse für die KMU, gegebenenfalls durch Fortführung entsprechender Gemeinschaftsaktionen; - Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und der Information für die KMU, beispielsweise durch Pilotmaßnahmen, die innerhalb der bestehenden Gemeinschaftsnetze entwickelt werden; h) in dem vor der Verabschiedung stehenden vierten Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung die tatsächliche Beteiligung der KMU insbesondere durch folgende Maßnahmen zu verstärken: - grössere Abstimmung zwischen den verschiedenen Aktionen der Gemeinschaft und zwischen den Aktionen der Gemeinschaft und denen der Mitgliedstaaten, - umfassendere Verbreitung und Nutzung der Forschungsergebnisse durch Einschaltung der bestehenden spezialisierten Gemeinschaftsnetze und der bestehenden einzelstaatlichen und regionalen Einrichtungen, - Verbesserung, Verstärkung und auf andere Programme übergreifende Ausweitung der spezifischen Aktionen als Impuls für die von den KMU oder für sie durchgeführte Forschung und technologische Entwicklung, und zwar insbesondere im Lichte der aus den Aktionen "CRAFT" und "Durchführbarkeitsprämien" gewonnenen Erfahrung, - Vereinfachung der Verfahren und der Bedingungen für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und Verbesserung der Fristen für die Bearbeitung der Unterlagen, - Förderung der Zusammenarbeit der KMU untereinander und mit Grossunternehmen; i) den in den Drittländern für die Entwicklung der KMU gewählten Ansatz zu prüfen und zu analysieren;
5. FORDERT DIE MITGLIEDSTAATEN AUF, a) dafür Sorge zu tragen, daß sich öffentliche wie private auf die KMU-Finanzierung spezialisierte zwischengeschaltete Finanzinstitute zur Erlangung von Garantien für die KMU an den Europäischen Investitionsfonds wenden können; b) dafür zu sorgen, daß die KMU ein finanziell stabiles und günstiges Umfeld vorfinden, das es ihnen gestattet, eine ausgewogene Finanzstruktur aufzubauen, die sie benötigen, um sich besser auf die verschiedenen Konjunkturzyklen einstellen zu können; c) etwaige Hindernisse für die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen auf den Zuliefermärkten zu beseitigen, indem auf die Wahrung der Rechte und Pflichten zwischen den Vertragspartnern z.
B. mittels Wohlverhaltensregeln geachtet wird; d) die KMU zu ermutigen, sich an öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen zu beteiligen, indem unter anderem die Bildung von Bietergemeinschaften kleiner Unternehmen erleichtert wird; e) die Entfaltung des Entwicklungspotentials der KMU insbesondere hinsichtlich der Schaffung neuer Arbeitsplätze durch Vereinfachung der die KMU betreffenden Rechts- und Verwaltungsverfahren zu fördern; f) die Möglichkeiten einer hochqualifizierten Berufsbildung, vornehmlich für Unternehmensleiter, junge Unternehmer und Führungskräfte, zu fördern; g) zu gewährleisten, daß die repräsentativen Verbände der KMU und des Handwerks zu den Wirtschafts- und Sozialpartnern gehören, die zu den sie betreffenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften und etwaigen Maßnahmen gemäß den in den einzelnen Mitgliedstaaten üblichen Verfahren Stellung nehmen sollen;
6. ERSUCHT DIE KOMMISSION UND DIE MITGLIEDSTAATEN, im Rahmen erweiterter Partnerschaften die Wirksamkeit, die Kohärenz und die Übersichtlichkeit der Aktionen für die KMU zu verbessern und hierbei auch den strategischen Aspekt der Grösse der Unternehmen zu berücksichtigen; ERSUCHT in diesem Zusammenhang und unter Berücksichtigung der Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel am 29. Oktober 1993 DIE KOMMISSION, in allernächster Zeit konkrete Vorschläge für die Verwirklichung eines integrierten Programms für die KMU und das Handwerk im Rahmen eines gemeinschaftlichen Initiativprogramms zu prüfen;
7. VERPFLICHTET SICH, regelmässig eine umfassende Aussprache über den Stand der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und ihre Situation im Binnenmarkt zu führen, wobei die Abwicklung des mehrjährigen KMU-Programms sowie die Entwicklung der Bedürfnisse der KMU und des Handwerks zu berücksichtigen sind. (1) ABl. Nr. C 146 vom 5. 6. 1991, S. 3. (2) ABl. Nr. C 178 vom 15. 7. 1992, S. 8. (3) ABl. Nr. C 331 vom 16. 12. 1992, S. 3. (4) ABl. Nr. C 161 vom 14. 6. 1993, S. 6. (5) ABl. Nr. L 161 vom 2. 7. 1993, S. 68.