Entschließung des Rates vom 7. Dezember 1993 über die Einführung satellitengestützter Privatkommunikationsdienste in der Gemeinschaft Amtsblatt Nr. C 339 vom 16/12/1993 S. 0001 - 0002 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 7. Dezember 1993 über die Einführung satellitengestützter Privatkommunikationsdienste in der Gemeinschaft (93/C 339/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, nach Kenntnisnahme des Grünbuchs über die Entwicklung des gemeinsamen Marktes für Telekommunikationsdienstleistungen und Telekommunikationsgeräte vom 30.
Juni 1987, nach Kenntnisnahme des Grünbuchs über ein gemeinsames Vorgehen im Bereich der Satellitenkommunikation in der Europäischen Gemeinschaft vom 29. November 1990, in Erwägung nachstehender Gründe: Im Grünbuch über ein gemeinsames Vorgehen wird eine zukunftsorientierte Struktur für die Entwicklung der Satellitenkommunikation in der Gemeinschaft durch Aufbau eines Netzes gemeinschaftsweiter Rechtsvorschriften und Maßnahmen vorgeschlagen. In seiner Entschließung vom 19. Dezember 1991 über die Entwicklung des gemeinsamen Marktes für Satellitenkommunikationsdienste und -geräte (1) unterstützt der Rat die allgemeinen Ziele des Grünbuchs.
Auf der Grundlage neuer Vorschläge der Kommission hat der Rat die Richtlinie 93/97/EWG vom 29. Oktober 1993 zur Ergänzung der Richtlinie 91/263/EWG hinsichtlich Satellitenfunkanlagen (2) angenommen. In der Mitteilung der Kommission vom 23. September 1992 über die Europäische Gemeinschaft und die Raumfahrt wird unterstrichen, wie wichtig der Beitrag der Gemeinschaft zur europäischen Raumfahrt ist, da sie bei der Schaffung der erforderlichen Bedingungen für den Aufbau von Märkten für Raumfahrtanwendungen und für eine wettbewerbsfähige europäische Raumfahrtindustrie Unterstützung leistet.
In dieser Mitteilung wird die Bedeutung angemessener ordnungspolitischer Rahmenbedingungen für die Entwicklung neuer Märkte für Satellitenkommunikationsdienste sowie der Förderung einer wettbewerbsfähigen europäischen Raumfahrtindustrie und ihrer Interessen auf internationaler Ebene hervorgehoben. Die geplante Einführung satellitengestützter Privatkommunikationsnetze und -dienste auf weltweiter Ebene ist für den Aufbau von Telekommunikationsdiensten in der Gemeinschaft im allgemeinen und für die satellitengestützten und mobilen Dienste im besonderen sowie für die Entwicklung einer Gemeinschaftsindustrie für Raumfahrt- und Telekommunikationsausrüstungen und -dienste von Bedeutung.
Es wird immer deutlicher, daß die geplanten Dienste eine ganze Reihe von Fragen aufwerfen, die die Telekommunikations-, Handels-, Regionalentwicklungs- und Weltraumpolitik der Gemeinschaft betreffen. Die Einführung dieser Dienste sollte daher zu einem frühen Zeitpunkt erörtert werden. Die gemeinschaftliche Telekommunikationspolitik im allgemeinen und die Satellitenkommunikationspolitik im besonderen berücksichtigen, daß bei den Dienstangeboten Wettbewerb entsprechend den Wettbewerbsregeln des Vertrages erforderlich ist. Es wird jedoch bei allen Vorschlägen für die Einführung von Systemen schwierig sein, das Spannungsverhältnis zwischen Dienstangeboten zum Zweck des Wettbewerbs und begrenzter Frequenzverfügbarkeit sorgfältig auszutaxieren.
Die globale Dimension und die Bedeutung dieser Systeme, die die Bereitstellung mobiler Privatkommunikationsdienste ermöglichen werden, sowie die weltweiten ordnungspolitischen Rahmenbedingungen, denen sie unterliegen, sind in die politischen Erwägungen bei der Festlegung einer Gemeinschaftspolitik einzubeziehen. Die weltweiten ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für den Betrieb dieser Systeme zählen strategisch und politisch gesehen zu den wichtigsten Fragen, die zu berücksichtigen sind - NIMMT FOLGENDES ZUR KENNTNIS: 1. die Bedeutung der geplanten Nutzung von Satelliten für Privatkommunikation sowie der Möglichkeiten, die sich daraus für die Industrie und die Diensteanbieter und Benutzer in Europa ergeben können;
2. die globalen Charakteristiken satellitengestützter Privatkommunikationsdienste, insbesondere bei Nutzung nichtgeostationärer Satellitensysteme, sowie die Notwendigkeit einer Klärung ihrer besonderen Charakteristiken, soweit sie die europäischen und internationalen ordnungspolitischen Bestimmungen betreffen; 3. die an die Gemeinschaft gestellte Herausforderung, zukunftsorientierte ordnungspolitische Rahmenbedingungen zu entwickeln, die die Einführung satellitengestützter Privatkommunikationsdienste unter Berücksichtigung der globalen Dimension der betreffenden Systeme und der Zweckmässigkeit eines koordinierten Vorgehens ermöglichen;
STELLT FEST, - daß die Vorteile satellitengestützter Privatkommunikation einer Vielzahl von potentiellen Benutzern zuteil werden können, insbesondere denjenigen, die zu bestehenden Diensten keinen Zugang haben, und auch den Benutzern in Regionen, in denen die Infrastruktur der Telekommunikation nur schwach entwickelt ist; - daß jedwede Form von Politik auf diesem Gebiet für alle Verwaltungen der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post- und Fernmeldewesen (CEPT), einschließlich derjenigen in den mittel- und osteuropäischen Ländern, von Interesse sein kann; BETONT DAHER die Notwendigkeit der Entwicklung einer Gemeinschaftspolitik für satellitengestützte Privatkommunikation, die auf der bestehenden Gemeinschaftspolitik auf dem Gebiet der Telekommunikation und im besonderen der Satellitenkommunikation sowie auf der künftigen Mobilfunkpolitik auf der Grundlage des diesbezueglichen Grünbuchs und gegebenenfalls auf der Regionalentwicklungs- und der Handelspolitik im allgemeinen aufbaut;
FORDERT DIE MITGLIEDSTAATEN AUF, darauf hinzuwirken, daß so rasch wie möglich eine Gemeinschaftspolitik im Bereich der satellitengestützten Privatkommunikation sowie, vor allem im Rahmen internationaler Organisationen wie der internationalen Fernmeldeunion (ITU), ein abgestimmter Standpunkt insbesondere gegenüber Drittländern entwickelt wird; UND FORDERT DIE KOMMISSION AUF, 1. die Bedeutung satellitengestützter Privatkommunikation bei der Ausarbeitung der Gemeinschaftspolitik in den Bereichen Telekommunikation, Raumfahrt, Handel, Industrie und Regionalentwicklung zu prüfen; 2. im Zusammenwirken mit den Mitgliedstaaten und gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Europäischen Weltraumorganisation (EWO) eine wirksame gemeinsame Politik in bezug auf solche Systeme festzulegen, welche die Wettbewerbsposition der europäischen Raumfahrtindustrie und der damit verbundenen Telekommunikationsindustriezweige stärkt und den Betreibern, den Diensteanbietern, der Industrie und den Benutzern erlaubt, an einem weltweiten und offenen Markt für satellitengestützte Privatkommunikation teilzuhaben, der im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht und den in der genannten Entschließung des Rates vom 19.
Dezember 1991 festgelegten allgemeinen Leitlinien steht; 3. die internationalen Entwicklungen, insbesondere die ausserhalb der Gemeinschaftsunternehmen unternommenen ordnungspolitischen Schritte weiterhin genau zu verfolgen und sich gegebenenfalls mit Drittländern über die koordinierte Einführung der betreffenden Systeme auf weltweiter Ebene zu beraten; 4. die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI), dem European Radiocommunications Committee (ERC) und dem European Committee for Telecommunications Regulatory Affaires (ECTRA) in Fragen der Normung der Funkfrequenzen und der Lizenzen zu verstärken;
5. als Teil des Konsultationsprozesses ein Diskussionsforum aller Interessenten für die Prüfung strategischer Fragen zu schaffen; 6. dem Europäischen Parlament - zwecks Stellungnahme - und dem Rat alle zwei Jahre Berichte über die Entwicklungen in diesem Bereich, insbesondere die Lizenzvergabe, sowie andere Fragen der Bereitstellung solcher Dienste vorzulegen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen und/oder Aktionen vorzuschlagen. (1) ABl. Nr. C 8 vom 14. 1. 1992, S. 1. (2) ABl. Nr. L 290 vom 24. 11. 1993, S. 1.