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94/114/EGKS, EG, Euratom: Beschluß des Rates vom 7. Februar 1994 zur Billigung des Beschlusses des Europäischen Parlaments über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten

CELEX
31994D0114
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
1994-02-07
In force since
1994-02-07
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

94/114/EGKS, EG, Euratom: Beschluß des Rates vom 7. Februar 1994 zur Billigung des Beschlusses des Europäischen Parlaments über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten Amtsblatt Nr. L 054 vom 25/02/1994 S. 0025 - 0025 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 3 S. 0106 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 3 S. 0106 BESCHLUSS DES RATES vom 7. Februar 1994 zur Billigung des Beschlusses des Europäischen Parlaments über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (94/114/EGKS, EG, Euratom) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 138e Absatz 4, gestützt auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, insbesondere auf Artikel 20d Absatz 4, gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 107d Absatz 4, in Kenntnis der Stellungnahme der Kommission, in Kenntnis des Beschlusses des Europäischen Parlaments vom 17.

November 1993 - BESCHLIESST: Artikel 1 Der Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Parlaments vom 17. November 1993 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten wird gebilligt. Artikel 2 Der vorliegende Beschluß wird dem Europäischen Parlament notifiziert und wird im Amtsblatt veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 7. Februar 1994. Im Namen des Rates Der Präsident Th. PANGALOS

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