Skip to content
Seqlense EUR-Lex

94/776/EG: Beschluß des Rates vom 28. November 1994 zur Ernennung eines Bürgerbeauftragten für Mostar für die Dauer der Verwaltung von Mostar durch die Europäische Union

CELEX
31994D0776
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
1994-11-28
In force since
1994-11-28
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

94/776/EG: Beschluß des Rates vom 28. November 1994 zur Ernennung eines Bürgerbeauftragten für Mostar für die Dauer der Verwaltung von Mostar durch die Europäische Union Amtsblatt Nr. L 312 vom 06/12/1994 S. 0034 - 0034 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 3 S. 0207 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 3 S. 0207 BESCHLUSS DES RATES vom 28. November 1994 zur Ernennung eines Bürgerbeauftragten für Mostar für die Dauer der Verwaltung von Mostar durch die Europäische Union (94/776/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - BESCHLIESST: 1. Der Rat der Europäischen Union ernennt einen Bürgerbeauftragten der Europäischen Union für Mostar für die Dauer der Verwaltung von Mostar durch die Europäische Union.

2. Der Bürgerbeauftragte nimmt seine Aufgaben unabhängig wahr. Er wird seinen Wohnsitz in Mostar nehmen. 3. Jede natürliche Person mit Wohnsitz in dem von der Europäischen Union verwalteten Gebiet und jede in diesem Gebiet tätige juristische Person, die darüber Beschwerde führt, daß ihre Rechte durch eine Entscheidung verletzt wurden, die der Verwalter der Europäischen Union auf der Grundlage einer gemäß Artikel 10 Absatz 3 der Vereinbarung eingeführten Verordnung getroffen hat, kann sich, soweit sie direkt und individuell betroffen ist, mit dieser Entscheidung an den Bürgerbeauftragten der Europäischen Union für Mostar wenden.

Der Bürgerbeauftragte befasst sich mit dem Fall nur, wenn alle anderen Rechtsbehelfe erschöpft sind. 4. Der Bürgerbeauftragte der Europäischen Union für Mostar kann Empfehlungen bezueglich der in Nummer 3 genannten Beschwerden an den Verwalter der Europäischen Union richten. Sollte der Verwalter in einer ernsten Angelegenheit den Empfehlungen des Bürgerbeauftragten seine Zustimmung verweigern, so kann der Bürgerbeauftragte die Angelegenheit zusammen mit einem schriftlichen Kommentar des Verwalters der Europäischen Union dem Rat der Europäischen Union unterbreitet. 5. Dieser Beschluß tritt am heutigen Tag in Kraft.

6. Dieser Beschluß wird im Amtsblatt veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 28. November 1994. Im Namen des Rates Der Präsident K. KINKEL

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions