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94/480/EG: Empfehlung des Rates vom 11. Juli 1994 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft

CELEX
31994H0480
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
1994-07-11
In force since
1994-07-11
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

94/480/EG: Empfehlung des Rates vom 11. Juli 1994 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft Amtsblatt Nr. L 200 vom 03/08/1994 S. 0038 - 0041 EMPFEHLUNG DES RATES vom 11. Juli 1994 über die Grundzuege der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (94/480/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 103 Absatz 2, auf Empfehlung der Kommission, nach Stellungnahme des Währungsausschusses, gestützt auf die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates vom 24. und 25.

Juni 1994 - EMPFIEHLT: Artikel 103 des Vertrags stellt den Gesamtrahmen für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik ab Stufe II des Prozesses in Richtung auf die Wirtschafts- und Währungsunion dar. Die auf der Grundlage dieses Artikels verabschiedeten Grundzuege stellen den Bezugsrahmen für die Wirtschaftspolitiken in der Gemeinschaft und in den Mitgliedstaaten dar. Die Gemeinschaft befindet sich gegenwärtig in einer Phase wirtschaftlicher Erholung. Die wichtigste Aufgabe der Wirtschaftspolitik in den kommenden Quartalen wird sein, diese Erholung zu unterstützen und zu stärken sowie dafür zu sorgen, daß sie die Grundlage für ein starkes Beschäftigungswachstum schafft.

Darüber hinaus muß das Wachstum nachhaltig sein und den Faktor Umwelt gebührend berücksichtigen. Um die Erholung zu unterstützen, müssen weitere Fortschritte in den Bemühungen um Preisstabilität erzielt werden, damit auf diese Weise die Voraussetzungen für niedrige Zinssätze geschaffen werden. Die Haushaltspolitik wird dabei eine Schlüsselrolle spielen, indem sie die Haushaltspositionen wieder tragbar macht und zu der notwendigen Steigerung der volkswirtschaftlichen Ersparnis beiträgt. Die Fortsetzung der derzeit unternommenen Reformen zur Strukturanpassung wird gleichermassen von Bedeutung sein.

Die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage sollte ein Ansporn sein, die Bemühungen in diesen beiden Bereichen zu verstärken, und nicht zu Selbstgefälligkeit und einer verminderten Entschlossenheit führen. Die Fehler des vorangegangenen Konjunkturzyklus dürfen nicht wiederholt werden. Die neuen Grundzuege konkretisieren die im Dezember verabschiedeten, wobei sie die neue wirtschaftliche Lage und die spezifische Situation der Mitgliedstaaten berücksichtigen. Die Umsetzung dieser Grundzuege wird dazu beitragen, den derzeitigen Policy-Mix zu verbessern, und zwar durch die Förderung der Haushaltskonsolidierung, die Fortsetzung der maßvollen Lohnentwicklung und die Abschwächung der Stabilisierungserfordernisse der Geldpolitik.

Wenn dieser Policy-Mix verbessert wird, während die Inflationserwartungen abflauen und die Haushaltskonsolidierung fortschreitet, und wirksame strukturelle Anpassungen durchgeführt werden, kann die Gemeinschaft zu dauerhaftem Wachstum und zu dauerhafter Beschäftigungssteigerung zurückkehren. Unter diesen Bedingungen müsste es möglich sein, die Arbeitslosigkeit im Laufe des Jahres 1995 zu stabilisieren und sie danach schrittweise abzubauen. Die vorliegenden, entsprechend Artikel 103 Absatz 2 des Vertrags angenommenen Grundzuege werden den Referenzrahmen für die Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft und in den Mitgliedstaaten darstellen.

Sie bekräftigen das in den Grundzuegen vom Dezember 1993 festgelegte Ziel einer deutlichen Anhebung der Beschäftigtenzahl während der nächsten Jahre, um die gegenwärtig hohe Arbeitslosigkeit zu verringern. Die vorliegenden Grundzuege bestätigen die vergangenen Dezember skizzierte mittelfristige Strategie, die die Wirtschaft der Gemeinschaft wieder auf einen stärkeren, dauerhafteren und beschäftigungsintensiveren Wachstumspfad zurückbringen soll. Preis- und Wechselkursstabilität Die günstigen Preisentwicklungen des letzten Jahres und die für 1994 und 1995 erwarteten Fortschritte werden den Weg für eine baldige Rückkehr zu anhaltendem, inflationsfreiem Wachstum ebnen.

Die gesamtwirtschaftliche Politik und die Haushaltspolitik sollten entschlossen darauf ausgerichtet werden, die Preisstabilität zum Regelfall in der Gemeinschaft werden zu lassen. Die Rückkehr zur Preisstabilität und ihre Aufrechterhaltung erfordern es, daß die Lohn- und Haushaltstrends mit diesem Ziel vereinbar sind. Als Zwischenstufe zur Preisstabilität in der Gemeinschaft sollte bis spätestens 1996 von allen Mitgliedstaaten eine Inflationsrate von nicht mehr als 2 bis 3 Prozent erreicht werden. Die Entschlossenheit zur Beibehaltung einer niedrigen Inflation hängt in hohem Masse von der Gestaltung der gesamtwirtschaftlichen Politik und der Strukturpolitik ab.

In den bisher erzielten Ergebnissen kommen auch das Funktionieren des Binnenmarktes und die Auswirkungen der Wettbewerbspolitik zum Ausdruck. Um inflationäre Spannungen und Erwartungen weiter abzubauen, müssen die Maßnahmen in allen Politikbereichen vorhersehbar, glaubwürdig und zeitlich konsistent sein. Ein Erfolg in dieser Beziehung wird zu niedrigeren Zinssätzen beitragen. Preisstabilität ist ferner eine wichtige Voraussetzung für Wechselkursstabilität zwischen den Mitgliedstaaten. Eine derartige Wechselkursstabilität kann ihrerseits zum Erreichen der Preisstabilität beitragen, wenn sie auf einer soliden Grundlage verfolgt wird.

Folgende Mitgliedstaaten haben, gemessen am Verbraucherpreisindex, bereits Inflationsraten innerhalb der in den Grundzuegen vorgeschlagenen Bandbreite erreicht: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Luxemburg, die Niederlande und das Vereinigte Königreich. In den meisten dieser Länder entsprach die Lohnentwicklung dem Ziel der Preisstabilität. Diese Länder sollten die Stabilitätsgewinne festigen und die behutsame Politik der Sicherung stabiler Preise auf mittlere Sicht fortsetzen. In den übrigen Mitgliedstaaten muß die Inflation noch in die von den Grundzuegen definierte Bandbreite zurückgeführt werden.

Von grosser Bedeutung ist, daß zeitlich verzögerte Auswirkungen der vergangenen Abwertungen im Laufe der wirtschaftlichen Erholung nicht die Preisstabilität gefährden. In allen Ländern sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich, um sowohl die Inflation zu senken als auch die Preisstabilität mittelfristig aufrechtzuerhalten. In Griechenland muß eine verstärkte Anti-Inflationspolitik betrieben werden. Grundlegende Voraussetzung für die Begrenzung der Inflation und für die Preisstabilität in Griechenland ist die Korrektur der Haushaltsungleichgewichte. Es sollten glaubhafte Politiken zur Haushaltsanpassung verfolgt werden, um Inflationsbefürchtungen zu zerstreuen und die externe Stabilität der Drachme zu stärken.

Alle Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, daß die Wirtschaftspolitik mit der Wechselkursstabilität innerhalb der Gemeinschaft vereinbar ist und diese fördert. Dies ist notwendig, damit die Vorteile der zunehmenden wirtschaftlichen Integration voll ausgeschöpft werden können. Gesunde öffentliche Finanzen Wie in den Grundzuegen der Wirtschaftspolitik vom Dezember 1993 vorgeschlagen, wird die Haushaltspolitik ab 1995 den Grund für mehr Investitionen und Wachstum legen müssen. Die erste Priorität wird dabei sein, die Haushaltspläne wieder auf eine langfristig gesicherte Grundlage zu stellen; die Haushaltsdefizite sollten in den Bereich des im Vertrag definierten Referenzwertes von 3 Prozent des BIP gebracht werden.

Die gegenwärtigen Vorausschätzungen lassen erkennen, daß - obwohl nunmehr möglicherweise bessere Aussichten bestehen, die Defizite bis 1996/97 unter den Referenzwert von 3 Prozent des BIP zu senken - dies nicht ohne ein entschlossenes Engagement für Haushaltsanpassungen möglich sein wird. Auf Gemeinschaftsebene müssen die auf der Tagung des Europäischen Rates von Edinburgh beschlossenen Obergrenzen für die Gemeinschaftsausgaben und -einnahmen eingehalten werden. Die seit 1990 eingetretene Verschlechterung der öffentlichen Finanzen hat zu einer beunruhigenden Haushaltslage in den meisten Mitgliedstaaten geführt und es besteht die dringende Notwendigkeit, die Haushaltsungleichgewichte wiederabzubauen.

Die Wiederherstellung des Vertrauens erfordert die Umsetzung der in den Konvergenzprogrammen vorgesehenen Haushaltskonsolidierungspläne, sobald die wirtschaftliche Erholung einsetzt und, bei eventuellen Abweichungen, zusätzliche Maßnahmen, um sicherzustellen, daß die Zielvorgaben dieser Pläne für 1994 und darüber hinaus erfuellt werden. Die Mitgliedstaaten sollten jeden Spielraum, der sich ergibt, falls die Wachstumsraten oder die Zinssätze über den Ausgangsdaten für die Vorausschätzungen der Haushaltspläne liegen, zur Beschleunigung der Konsolidierung nutzen. Die sich verbessernde wirtschaftliche Lage muß genutzt werden, um eine grundlegende Umkehr des seit Anfang dieses Jahrzehnts aufgetretenen Trends der Haushaltsdefizite zu erreichen.

Dies würde die Entschlossenheit der Politik zur Budgetkonsolidierung verstärken und die Glaubwürdigkeit ihrer Maßnahmen erhöhen. Die Haushaltspolitik kann nicht nur durch die Verfolgung des Hauptziels, nämlich der Budgetkonsolidierung, einen wichtigen Beitrag zu Wachstum und Arbeitsplatzbeschaffung leisten. Darüber hinaus kann sie sich günstig auswirken, indem sie Steuereinnahmen und Ausgaben zugunsten einer Förderung tragfähiger öffentlicher und privater Investitionen sowie anderer stärker wachstumsorientierter Ausgaben umschichtet. Gleichzeitig sollten die Mitgliedstaaten wenn nötig danach streben, ihr Steuergefüge in einer Weise umzugestalten, die geeignet ist, die Beschäftigung zu fördern und der Umwelt zu dienen.

Es ist von wesentlicher Bedeutung, daß die Haushaltskonsolidierung während des wirtschaftlichen Aufschwungs fortgesetzt wird. Die Haushaltspläne für 1995 sollten daher klar bestätigen, daß die Haushaltskonsolidierung in Angriff genommen wird. Mitgliedstaaten, in denen die Zinszahlungen einen bedeutenden Ausgabeposten darstellen und in denen die Schuldenquote hoch ist und ansteigt (Belgien, Griechenland, Italien), sollten entschiedene Anstrengungen zur Reduzierung der Haushaltsdefizite, in erster Linie durch eine Begrenzung der Erhöhung der laufenden Primärausgaben, unternehmen. Unter den Ländern, die Konvergenzprogramme aufgestellt haben, müssen Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Portugal und das Vereinigte Königreich entschieden die bereits angekündigten oder in Durchführung befindlichen Haushaltskonsolidierungsprogramme weiterverfolgen.

Irland und Luxemburg müssen die bereits erzielten Fortschritte ausbauen. In Griechenland ist es von entscheidender Bedeutung, daß durch glaubwürdige Politik in einem mehrjährigen Rahmen entschlossen auf das Ziel der Haushaltskonsolidierung hingearbeitet wird. Die insbesondere auf eine effiziente Steuererhebung und Ausgabenkürzung gerichteten Politiken sollten rasch konkret umgesetzt werden. Nach den 1993 verzeichneten Fortschritten müssen in Italien die Anstrengungen zur Förderung der Haushaltsanpassung in einem mittelfristigen Rahmen verstärkt werden. In Spanien erfordert die drastische Verschlechterung der Haushaltslage, die 1993 eingetreten ist, das Einschlagen eines auf mehrere Jahre angelegten Haushaltskonsolidierungskurses und damit die Aktualisierung des Konvergenzprogramms von 1992, wie dies bereits von der Regierung angekündigt wurde.

In bestimmten Mitgliedstaaten sind merkliche Verbesserungen in der Steuerverwaltung (z. B. Vereinfachung des Steuersystems, wirksamere Bekämpfung der Steuerhinterziehung usw.) wesentliche Voraussetzungen für die Unterstützung der Haushaltsanpassungen, wobei in einigen anderen Ländern ausserdem weiterhin die Notwendigkeit besteht, den Druck der laufenden Ausgaben einschließlich der Sozialversicherungsausgaben einzudämmen. Eine dynamischere EG-Wirtschaft Alle Mitgliedstaaten müssen ihre Anstrengungen zur Verbesserung der Funktionsweise ihrer Volkswirtschaften entsprechend den Leitlinien verstärken, die im Weißbuch der Kommission über "Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" und insbesondere im vom Europäischen Rat im Dezember 1993 angenommenen Aktionsplan angegeben sind.

Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, daß ihre Volkswirtschaften die Vorteile des Binnenmarktes und des internationalen Handels voll ausschöpfen. Unternehmen in der Gemeinschaft, insbesondere KMU, sollten ermutigt werden, ihre Organisation zu verbessern, ihre Forschungs- und Entwicklungsbemühungen zu verstärken sowie die neuen Möglichkeiten, die insbesondere in den dynamischsten Weltmärkten entstehen, noch aufmerksamer zu verfolgen. Fortwährende Aufmerksamkeit sollte der Verbesserung des Wettbewerbsumfelds gewidmet werden, in dem die Unternehmen tätig sind; Privatisierungen, soweit diese nach Auffassung der Mitgliedstaaten mit deren Zielen vereinbar sind, könnten die bereits erzielten Fortschritte in diese Richtung voranbringen.

Die Gemeinschaft wird ihrerseits die Umsetzung derjenigen Teile des Aktionsplans, die unter ihre Verantwortung fallen, fortsetzen (z. B. transeuropäische Netze, Beibehaltung eines offenen Handelssystems, u. a. durch die rigorose Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen und Wettbewerb, verstärkte Anstrengungen bei Forschung und Entwicklung usw.). Die gemeinsamen Anstrengungen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft werden die Dynamik und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Gemeinschaft erhöhen. Strukturelle Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen Die strukturellen Maßnahmen sollten darauf abzielen, daß das Wachstum mehr und bessere Arbeitsplätze hervorbringt.

Durch diese Maßnahmen sollten ferner die Arbeitskräfte mit den für diese Arbeitsplätze erforderlichen Qualifikationen und der Fähigkeit zur Anpassung an Veränderungen ausgestattet werden. Vorrangige Ziele sind: - Verbesserung von Fort- und Ausbildung, die darauf abzielen sollen, daß die Qualifikationen mit den neu verfügbaren Arbeitsplätzen vereinbar sind. Um dies zu erreichen, wird es notwendig sein, eine neue Haltung zur Kombination von Arbeit, Weiterbildung und Freizeit zu fördern. Dies bedeutet: - bessere Erstausbildung, insbesondere in bezug auf Problemlösungen und Anpassungsfähigkeit; - Erleichterung des Übergangs von der Schule zum Beruf; - Einbeziehung der Arbeitgeber; - lebenslanges Lernen. - Erhebliche Erhöhung der Flexibilität der Märkte, vor allem der Arbeitsmärkte, und der entsprechenden Rechtsvorschriften.

Dies bedeutet eine erneute Überprüfung der gesamten Politikbereiche, die die Funktionsweise des Arbeitsmarktes beeinflussen, einschließlich Arbeitsrecht, Besteuerung, Sozialversicherungspolitik, um sicherzustellen, daß: - Gleichheitsgrundsätze in einer Weise erfuellt werden, die sich nicht negativ auf die Funktionsweise des Arbeitsmarktes auswirkt; - Arbeitsmarktregulierungen, die Wohnungspolitik oder andere Politikbereiche der Mobilität der Arbeitskräfte nicht im Wege stehen; - Hindernisse für eine flexiblere Arbeitszeit abgebaut werden. - Ausbau der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Dies sollte darauf abzielen, bestimmten Gruppen zu helfen (Langzeitarbeitslose und Jugendliche), um das Problem der Ausgrenzung zu bekämpfen und um mögliche inflationstreibende Engpässe zu beseitigen. - Volle Ausschöpfung des Beschäftigungspotentials kleiner und mittlerer Unternehmen. - Förderung von Liberalisierungsmaßnahmen in geschützten Bereichen der Wirtschaft, gegebenenfalls auch bei den freien Berufen. - Besserer Einsatz des Produktionsfaktors Arbeit durch Senkung der Lohnnebenkosten, insbesondere für die am stärksten betroffenen Niedriglohnempfänger.

In den meisten Mitgliedstaaten werden Maßnahmen erwogen bzw. bereits durchgeführt, die die Lohnnebenkosten bei der Beschäftigung bestimmter Gruppen von Arbeitnehmern, insbesondere von Niedriglohnempfängern und Jugendlichen, verringern sollen. Dies sollte im Einklang mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung entschlossen weiterverfolgt werden. - Sicherstellen, daß sich die Umweltkosten besser in den Preisen in der gesamten Volkswirtschaft niederschlagen und Beibehaltung des Verursacherprinzips. - Die Lohnpolitik sollte mit den Inflationszielen vereinbar sein und darüber hinaus zu einer Ausweitung des Spielraums für höhere Investitionen und Beschäftigung beitragen.

Aufgrund des hohen Stands der Arbeitslosigkeit in der Gemeinschaft sollten die Reallohnsteigerungen hinter dem Produktivitätsanstieg zurückbleiben; die derzeitigen Tendenzen lassen darauf schließen, daß dies in der Gemeinschaft bereits der Fall ist. Die Aufgabe der Politik wird es sein, die Bedingungen dafür zu schaffen, daß die derzeitigen Trends über viele Jahre hinweg anhalten. Reallohnsteigerungen sollten Änderungen bei Nachfrage und Angebot in den Sektoren und verschiedenen Regionen der Union widerspiegeln. In einigen Bereichen der Wirtschaft könnte kurzfristig eine Senkung der Reallöhne erforderlich sein, da Arbeitsplätze aufrechterhalten oder geschaffen werden müssen.

Die gemässigte Lohnentwicklung sollte in allen Mitgliedstaaten beibehalten werden. Dies ist um so notwendiger, je mehr sich die geplante wirtschaftliche Erholung verstärkt. Die in den Mitgliedstaaten vereinbarten Lohnabschlüsse müssen mit den Vorschlägen im Rahmen der Grundzuege vereinbar sein und sollten als Grundlage für die Aufrechterhaltung einer maßvollen Lohnentwicklung auf mittlere Sicht dienen. Dies gilt vor allem dort, wo ein Rückgang der Arbeitslosigkeit erwartet wird. Eine maßvolle Lohnentwicklung würde zur Sicherung dieser Beschäftigungsgewinne beitragen und den Weg für einen weiteren Anstieg der Beschäftigung auf mittlere Sicht ebnen.

Besonders in den Mitgliedstaaten, in denen sich dieses Jahr noch ein weiterer Anstieg der Arbeitslosigkeit ergeben könnte, werden verschiedene spezielle Maßnahmen geplant bzw. bereits durchgeführt, um Beschäftigungsmöglichkeiten zu fördern und die Verschlechterung der Arbeitsmarktsituation aufzuhalten. Ungeachtet der kurzfristigen Wirksamkeit dieser arbeitsplatzschaffenden Maßnahmen ist es von grosser Bedeutung, daß diese aktiv weitergeführt werden und daß ihr Beschäftigungseffekt verstärkt wird. Sobald sich die wirtschaftliche Erholung bestätigt, werden die positiven Auswirkungen dieser Politik sichtbar werden.

Das Weißbuch der Kommission förderte in zahlreichen Ländern die Diskussion über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung. Viele Mitgliedstaaten haben Maßnahmen getroffen, die mit der im Weißbuch vorgeschlagenen Strategie im Einklang stehen, wie dies auch im Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik an den Rat (Wirtschafts- und Finanzfragen) ausgeführt wird. Aus dem Bericht geht allerdings auch hervor, daß noch einiges unternommen werden muß, um die Beschäftigungslage und die Effizienz der Arbeitsmärkte in Europa zu verbessern. Geschehen zu Brüssel am 11. Juli 1994. Im Namen des Rates Der Präsident Th.

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