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94/780/EGKS: Empfehlung der Kommission vom 16. November 1994 über die Statistiken des Stahlhandels

CELEX
31994H0780
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
1994-11-16
In force since
1994-11-17
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

94/780/EGKS: Empfehlung der Kommission vom 16. November 1994 über die Statistiken des Stahlhandels Amtsblatt Nr. L 315 vom 08/12/1994 S. 0021 - 0028 EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 16. November 1994 über die Statistiken des Stahlhandels (94/780/EGKS) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaften für Kohle und Stahl, insbesondere auf Artikel 47, in Erwägung nachstehender Gründe: Zur Erfuellung der Aufgaben der Gemeinschaft im Sinne von Artikel 3 EGKS-Vertrag sind Statistiken über die Tätigkeit des Stahlhandels unerläßlich.

Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung dieses Wirtschaftszweiges für die Versorgung der Verbraucher an Walzstahl unter Berücksichtigung der Tatsache, daß der Handel neben eigenen Einfuhren fast 30 % der Inlandslieferungen an Walzstahl der gemeinschaftlichen Eisen- und Stahlindustrie im Sinne des EGKS-Vertrages aufnimmt. Die Ausweitung des Tätigkeitsbereichs des Stahlhandels auf An- und Umarbeitung der bezogenen Eisen- und Stahlerzeugnisse ist ein weiterer wichtiger Grund für die statistische Erfassung dieses Tatbestandes. Für die Beurteilung des Stahl-Endverbrauchs und die Erstellung der Vorausschätzungsprogramme durch die Dienststellen der Kommission, insbesondere nach Verwirklichung des Einheitlichen Binnenmarktes ab 1993 und im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft ab 1995, ist eine genauere und umfassendere Kenntnis der Tätigkeit des Stahlhandels von grosser Bedeutung - HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG AUSGESPROCHEN:

Artikel 1 Die Regierungen der Mitgliedstaaten sind gehalten, der Kommission mit Wirkung vom 1. Januar 1995 monatlich statistische Angaben über Bezuege, Lieferungen und Bestände und jährlich Angaben über die Verarbeitung von EGKS-Stahlerzeugnissen durch den Handel nach Maßgabe der als Anlage beigefügten Fragebogen und unter den dort festgelegten Bedingungen mitzuteilen. Artikel 2 Diese Empfehlung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 16. November 1994 Für die Kommission Henning CHRISTOPHERSEN Vizepräsident ANHANG HINWEIS Die in diesem Anhang reproduzierten Fragebogen werden vom Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (SAEG) in Originalgrösse zur Verfügung gestellt.

EUROPÄISCHE KOMMISSION EGKS STATISTISCHES AMT D 2 Luxemburg, Januar 1995 Fragebogen 3-70 ZUGÄNGE, LIEFERUNGEN UND BESTÄNDE DER STAHLHÄNDLER AN EGKS - ERZEUGNISSEN Erläuterungen I. ALLGEMEINES 1. Die Ausfuellung des Fragebogens obliegt allen lagerhaltenden Stahlhändlern, ob natürliche oder Rechtspersonen, die für eigene Rechnung ständig EGKS-Stahlerzeugnisse kaufen, lagern und verkaufen, sei es in unverändertem Zustand, sei es nach Um-bzw. Anarbeitung, wie Abcoilen, Spalten, Brennschneiden, Sägen, Schneiden, Biegen usw. 2. Als Berichtsmonat gilt die Zeit vom ersten bis zum letzten Tag des Kalendermonats.

3. Als Bestände sind die im Besitz der Händler befindlichen Erzeugnisse zu melden, die im Inland lagern, gleichgültig, ob sie sich im Auslieferungszustand befinden oder nicht, ob sie schon verkauft worden sind oder nicht. Nicht anzugeben sind die auf dem Transport befindlichen Erzeugnisse. 4. Die Lieferungen umfassen alle angeführten Erzeugnisse einschließlich 2. Wahl sowie Stückbleche und Enden, soweit sie nicht zum Einschmelzen bestimmt sind. 5. Für die Erfassung und Eingliederung der einzelnen Erzeugnisse ist stets der Zustand maßgebend, in dem das Erzeugnis das Unternehmen verlässt.

II. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN A. Stahlqualitäten Die Stahlqualitäten entsprechen der Einteilung von EN 10 020 "Begriffsbestimmungen für die Einteilung der Stähle" nach der chemischen Zusammensetzung der Schmelzanalyse. 1. Unlegierter Stahl Als unlegierter Stahl gilt ein Stahl, wenn die nach Abschnitt 4.1 EN 10 020 maßgebenden Gehalte der einzelnen Elemente in keinem Fall die in Tabelle 1 und deren Fußnoten für die Elemente bzw. für die Kombinationen der Elemente angegebenen Grenzgehalte erreichen: - 1,65 % Mangan, - 0,50 % Silizium, - 0,40 % Kupfer oder Blei, - 0,30 % Chrom oder Nickel, - 0,10 % Aluminium, Wismut, Kobalt, Selen, Tellur, Vanadium oder Wolfram, - 0,08 % Mobybdän, - 0,06 % Niob, - 0,0008 % Bor, - 0,05 % Sonstige (mit Ausnahme von Kohlenstoff, Phosphor, Schwefel, Stickstoff).

Entsprechend sind alle Qualitäten, in denen die chemische Zusammensetzung wenigstens eines der o.a. Elemente erreicht oder überschreitet, als legierter Stahl auszuweisen. 2. Nichtrostender Stahl Dies ist Stahl mit einem Gewichtsanteil von = > 10,50 % Chrom und =< 1,20 % Kohle, mit keinem oder weiteren Legierungselementen (EN 10 020: 5.2.2.2.1). 3. Anderer legierter Stahl Dies ist legierter Stahl nach EN 10 020: 4.2.2, der nicht der Definition von "Nichtrostendem Stahl" entspricht. B. Stahlerzeugnisse Zeile 200 Halbzeug Erzeugnis hergestellt aus: - Strangguß nach Walzen oder Schneiden, - Druckguß, - Walzen oder Schneiden von Blöcken.

Der Querschnitt kann quadratisch, rechteckig, rund oder für die Herstellung von Profilen vorgeformt sein (konkav, mehrkantig). Zeile 310 Warmbreitband Warmgewalzte Flacherzeugnisse in Breiten von = > 600 mm in Rollen aufgehaspelt. Warmbreitband hat leicht gewölbte Naturkanten, kann aber auch mit geschnittenen Kanten geliefert oder aus breiteren Bändern gespalten sein. Zeile 320 Bandstahl, warmgewalzt Warmgewalztes Flacherzeugnis mit Breiten < 600 mm, aus Warmbreitband gespalten oder unmittelbar nach dem Walzen aufgerollt. Bandstahl gibt es auch abgelängt in Form von Stäben. Zeile 330 Bandblech Flachgewalzte Erzeugnisse durch Querzerteilen von Warmbreitband hergestellt, allgemein in quadratischen oder rechteckigen Tafeln mit Breiten = > 600 mm.

Einschließlich "Plattierter Erzeugnisse", die nach den jeweiligen chemischen Zusammensetzungen der Grundwerkstoffe zugeordnet werden. Abhängig von der Dicke bezeichnet man das Erzeugnis als: - Grobblech (Dicke = > 3 mm) - Feinblech (Dicke < 3 mm) Zeile 340 Quartoblech u.ä. Diese Zeile umfasst Quartoblech, warmgewalzt auf Quartostrassen, und gelegentlich auch Blech, das auf vergleichbaren Strassen gewalzt wurde. Einschließlich Blech mit über die Breite abnehmender Dicke, auf Quartostrassen hergestellt, und plattiertes Blech, abhängig von der chemischen Zusammensetzung des Basismaterials. Breitflachstahl Warmgewalztes Flacherzeugnis mit einer Breite >150 mm bis einschließlich 1 250 mm und im allgemeinen mit einer Dicke >4 mm, immer in Tafeln, nicht aufgerollt.

Spezielle Anforderung wird an die Ausbildung der Kanten gestellt: Breitflachstahl wird auf allen vier Seiten oder im geschlossenen Kaliber gewalzt. Zeile 410 Kaltgewalztes Blech, ohne Überzuege Blech in Tafeln und Rollen, allgemein definiert wie warmgewalzte Flacherzeugnisse ohne Überzuege, weist jedoch eine erhebliche Reduzierung der Dicke durch Kaltwalzen auf. Elektroblech Kaltgewalztes Blech in Rollen oder Tafeln mit Breiten von = > 500 mm. Es hat besonderen Anforderungen zu genügen bezueglich der maximalen Ummagnetisierungsverluste in Watt bei einer maximalen magnetischen Induktion: - nicht kornorientiert, nach Schlußglühung sind die magnetischen Eingenschaften ähnlich, in Walzrichtung und quer zur Walzrichtung.

Es kann ohne weitere Überzuege oder mit isolierenden Überzuegen - auf einer oder beiden Seiten - versehen sein. Diese Sorten können auch ungeglüht sein zur Schlußglühung beim Verarbeiter. - kornorientiert, mit überlegeneren magnetischen Eigenschaften in Walzrichtung, versehen mit einer Isolierschicht auf beiden Seiten. Zeile 420 Feinstblech Kaltgewalzte, unlegierte, weiche Stähle < 0,50 mm Dicke in Tafeln oder Rollen regelmässig zur Herstellung von Weißblech und ECCS-Blech benutzt, aber in verschiedenen Verpackungsanwendungen auch unmittelbar verarbeitet. Weißblech, verzinntes Blech und ECCS Weißblech und ECCS sind Erzeugnisse wie unter Feinstblech definiert, haben jedoch einen elektrolytischen Überzug aus Zinn bzw. einen zweischichtigen Überzug mit metallischem Chrom und anschließend mit einem Chromhydroxid oder hydratisiertem Chromoxid überzogen.

Verzinntes Blech ist ein unlegierter, weicher Stahl in Tafeln oder Rollen, kaltgewalzt, in Dicken = >0,50 mm, mit Zinn überzogen. Einzubeziehen ist auch Weißblech, verzinntes Blech oder ECCS-Blech, dessen Oberfläche lackiert oder bedruckt wurde. Zeile 451 Schmelztauchveredeltes Blech Blech mit Metallüberzuegen, die im Schmelztauchverfahren auf kontinuierlich arbeitenden Anlagen hergestellt werden. Die Hauptvarianten sind: a) Tern=Blei/ Zinn-Mischungen, b) Zink, c) Aluminium oder Aluminium/Silizium-Mischungen, d) Aluminium/Zink-Mischungen. Einschließlich aller anderen Metallüberzuege mit den obengenannten Herstellverfahren.

Zeile 454 Elektrolytisch veredeltes Blech Blech mit kontinuierlichen Metallüberzuegen durch elektrolytische Verfahren. Die Hauptvarianten sind: a) Tern=Blei/Zinn-Mischungen, b) Zink, c) Zink/Nickel-Mischungen. Einschließlich aller anderen Metallüberzuege mit dem vorgenannten Herstellverfahren. Zeile 457 Organisch beschichtetes Blech Unbeschichtetes oder metallbeschichtetes Blech mit organischen Beschichtungen oder einer Mischung aus Metallpuder und organischem Material beschichtet, auf kontinuierlichen Anlagen hergestellt. Zeile 510 Walzdraht, einschließlich geripptem Walzdraht Warmgewalztes, gehaspeltes Langerzeugnis mit einem Durchmesser im allgemeinen = >5 mm.

Für unlegierte Qualitäten wird unterschieden zwischen: - Walzdraht mit gerippter Oberfläche für die Bewehrung von Beton, - Walzdraht mit glatter Oberfläche mit folgenden Querschnitten: rund, quadratisch, rechteckig, halbrund oder jeder anderen vergleichbaren Form. Zeile 520 Betonstahl in Stäben Langprodukt mit gerippter Oberfläche, mit rundem oder fast rundem Querschnitt, warmgewalzte Stäbe mit Erhöhungen oder Vertiefungen für die Bewehrung von Beton. Einschließlich abgelängtem, gerichtetem Walzdraht. Auch glatte Stäbe für die Bewehrung von Beton sind hier einzubeziehen. Zeile 530 Stabstahl Dieser Begriff enthält die folgenden warmgewalzten Langerzeugnisse:

Flachstahl und andere Stähle mit vollem Querschnitt, Hohlbohrerstäbe, Winkel-, T-, Wulstflachstahl, I-, U-, H-Stäbe < 80 mm Höhe sowie Spezial-Profile. Es besteht eine Unterscheidung zwischen: a) Flachstahl - warmgewalzter Stab mit rechteckigem Querschnitt, auf allen vier Seiten gewalzt mit einer Dicke allgemein = >5 mm und Breiten >150 mm; b) andere volle Stäbe - rund, quadratisch, sechseckig und achteckig. Stäbe mit vollem Querschnitt, rund oder mit regelmässigem Mehrkant von 4, 6 oder 8 Seiten und in Abschnitt II und III einschließlich Stäbe in rostfreien oder anderen legierten Qualitäten, bestimmt für die Bewehrung von Beton, glatt oder gerippt.

Spezial-Stäbe (dreikant, kegelförmig, trapezförmig, Rippenfederstahl, halbrund, flach-halbrund usw.) c) Winkel-, T-, Wulstflachstahl, I-, U- und H-Stäbe < 80 mm Höhe; Spezial-Profile z.B.: - Winkel und T-Profile, - Wulstflachstahl, - I-, U- und H-Profile < 80 mm Steghöhe, - Spezial-Profile (z.B.Z-Stahl, Stahl mit ungleichen Flanschen, scharfkantige L-, U- und T-Profile, Rampenprofile). Zeile 540 Schwere Profile Träger Warmgewalzte Langerzeugnisse mit einem Querschnitt ähnlich den Buchstaben I, H und U mit einer Steghöhe von = >80 mm. Grubenausbauprofile Warmgewalzte Langerzeugnisse mit einem Querschnitt, der an die Buchstaben H, I oder den griechischen Buchstaben O erinnert.

Die H- oder I-Profile unterscheiden sich von den anderen Trägern durch eine stärkere Neigung der inneren Flansche. Ihre Flanschseite beträgt im allgemeinen mehr als das 0,70fache der Nennhöhe. Spundwanderzeugnisse Warmgewalzte Langerzeugnisse, die mit Schlössern oder Überlappungen der Längsführungen zu Trennwänden oder durchgehenden Spundwänden zusammengefügt werden. Oberbauerzeugnisse Leichte und schwere Eisen- und Strassenbahnschienen und Erzeugnisse für andere Schienensysteme (z.B. Kranschienen) einschließlich warmgewalztes Oberbauzubehör (z.B. Schwellen, Unterlagsplatten, Laschen usw.).

C. Unternehmen des Baugewerbes Es handelt sich um Unternehmen mit folgendem Geschäftsbereich: Stahlbau - Bau von Brücken, Hoch- und Wasserbauten aus Stahl; - Herstellung von Grubenausbau und-stützungskonstruktionen; - Herstellung von festem Eisenbahnmaterial, wie Herzstücken, Weichen, Pfeilern, Kreuzungen, beweglichen Signalanlagen usw. Baugewerbe Bau, Reparatur und Abbruch von Gebäuden, Landstrassen und Brücken; Aufschließungsarbeiten, wie z.B. Abfluß- und Wasserkanalisation, Eisenbahnanlagen (ohne Gleisanlagen), Molen, Tunnel, Tief- und Hochbauten, Brücken, Viadukte, Talsperren, Trockenlegungsarbeiten, Arbeiten zur Bodenverbesserung, Aquädukte, Bodenberieselungsanlagen und Regulierungsarbeiten, Wasserkraftwerke, hydraulische Anlagen, Verlegung von Gasleitungen, Schacht- und Grubenausbauten, Rohrleitungen und alle anderen Arten von Großbauten;

Hafenarbeiten wie Baggern, Entfernen von Felsen unter Wasser, Einrammen von Pfählen, Trockenlegungen, Bau von Häfen und Schifffahrtswegen; Brunnen, Flugplätze, Sportplätze, Golfplätze, Schwimmbecken, Tennisplätze, Parkplätze; Nachrichtensysteme, wie z.B. Telefon- und Telegrafenlinien und alle sonstigen Arbeiten, die von einem Privatunternehmen oder einer Verwaltung durchgeführt werden. Diese Gruppe umfasst ausserdem die handwerklichen Berufe des Baunebengewerbes, wie Zimmerleute, Klempner, Stukkateure und Elektriker, ebenso die Hersteller von Pfählen und Rohren aus Stahlbeton, von Pfeilern usw.

ERLÄUTERUNGEN I. ALLGEMEINES 1. Die Ausfuellung des Fragebogens obliegt allen lagerhaltenden Stahlhändlern. Ob natürliche oder Rechtspersonen, die für eigene Rechnung EGKS - Stahlerzeugnisse an - bzw. umarbeiten. 2. Als Erhebungszeitraum gilt das Kalenderjahr. 3. Die An- bzw. Umarbeitung betrifft die Umwandlung von einem Flacherzeugnis durch Längs- oder Querteilen und/oder Oberflächenveredelung zu einem neuen Walzstahlfertigerzeugnis bzw. weiterverarbeiteten Walzstahlfertigerzeugnis. 4. Eingesetztes Ausgangsmaterial (Teil A des Fragebogens) und entstandene Erzeugnisse (Teil B) müssen unter Berücksichtigung des Bearbeitungsabfalls gewichtsmässig in einem plausiblen Verhältnis zueinander stehen.

Einsatz= Ausstoß, wobei der Einsatz nur EGKS-Erzeugnisse umfasst. II. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 1. Der Fragebogen bezieht sich auf sämtliche Stahlqualitäten (legierter und unlegierter Stahl im Sinne der Europäischen Norm EN 10 020). 2. Zeile 11: Kaltbreitband (bzw. kaltgewalztes Blech) ist ein kaltgewalztes Flacherzeugnis (in Rollen oder Tafeln) mit einer Walzbreite von 500 mm oder mehr (kaltgewalzte Bleche von 3 mm oder mehr in Rollen oder Tafeln gelten laut Ratsbeschluß vom 21. Februar 1983 als EGKS-Erzeugnis. 3. Zeile 12: Warmbreitband (bzw. warmgewalztes Blech) ist ein warmgewalztes Flacherzeugnis (in Rollen oder Tafeln) mit einer Breite von 600 mm oder mehr; warmgewalzter Bandstahl ist weniger als 600 mm breit.

4. Zeile 21: Kaltgewalztes Spaltband ist kaltgewalztes Band, das durch Längsteilen von Kaltbreitband hergestellt wird und weniger als 500 mm breit ist (Nicht-EGKS-Erzeugnis). 5. Zeile 22: Warmgewalztes Spaltband ist warmgewalztes Band, das durch Längsteilen von Warmbreitband (=< 600 mm) oder aus warmgewalztem Bandstahl (< 600 mm) hergestellt wird. 6. Zeile 31: Kaltgewalztes Blech in Tafeln ist Blech, das durch Querteilen von Kaltbreitband hergestellt wird. 7. Zeile 32: Warmgewalztes Blech in Tafeln ist Blech, das durch Querteilen von Warmbreitband hergestellt wird. 8. Zeile 40: Bandstahl in Stäben: aus Warm- oder Kaltbreitband oder aus warmgewalztem Bandstahl durch Querteilen oder durch Längs- und Querteilen hergestellte Stäbe.

9. Zeile 50: Überzogene Walzstahlfertigerzeugnisse sind sämtliche Bleche und Bänder des Ausgangsmaterials, die innerhalb des Handelsunternehmens mit einem metallischen und/oder nichtmetallischen Überzug versehen werden.

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