ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 06.07.1994 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlußes mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.460 - HOLDERCIM / CEDEST) gemäss der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Französische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. C 211 vom 02/08/1994 S. 0000 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 06.07.1994 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.460 - HOLDERCIM / CEDEST) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der französische Text ist verbindlich; der vollständige Text ist in CLX, der französischen Version von CELEX enthalten).
Die gedruckte Fassung der Entscheidung ist bei den Verkaufsstellen des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.