ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 29/07/1994 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.478 - Voith / Sulzer II) gemäss der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. C 225 vom 13/08/1994 S. 0003 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 29/07/1994 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.478 - Voith / Sulzer II) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich). Die gedruckte Fassung der Entscheidung ist bei den Verkaufsstellen des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften ÖFFENTLICHE VERSION FUSIONSVERFAHREN Artikel 6 (1) (b) ENTSCHEIDUNG An die anmeldenden Parteien Betrifft :<ind> Fall Nr.
IV/M.478 - Voith/Sulzer (II) <ind> <ind> Anmeldung vom 6. Juni 1994 nach Artikel 4 der Verordnung (EG) des Rates Nr. 4064/89 1.<ind> Am 27. Juni 1994 haben die J.M. Voith GmbH (Voith) und die Sulzer AG (Sulzer) das Vorhaben angemeldet, ihre weltweiten Aktivitäten im Papiermaschinengeschäft in einem Gemeinschaftsunternehmen, der Voith-Sulzer Papiertechnik GmbH, zusammenzufassen. 2.<ind> Nach Prüfung der Anmeldung hat die Kommission festgestellt, daß das angemeldete Vorhaben in den Anwendungsbereich der Ratsverordnung (EWG) Nr. 4064/89 fällt und keine ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen bestehen.
I.<ind> Die beteiligten Unternehmen und das Vorhaben 3.<ind> Voith ist ein deutsches Unternehmen, das hauptsächlich in den Bereichen Papierher- stellungsmaschinen, Stoffaufbereitungsmaschinen, Wasserturbinen, Schiffsantriebe und Antriebstechnik tätig ist. Das Unternehmen erzielt weltweit einen Umsatz von mehr als ECU 1.300 Millionen. 4.<ind> Sulzer ist ein diversifizierter Schweizer Konzern mit einem Umsatz von mehr als ECU 3.800 Millionen. Zum Sulzer-Konzern gehören Sulzer-Escher Wyß (Maschinenbau, insbesondere Papiermaschinenbau), Sulzer Winterthur (Engineering), Sulzer Rüti (Webmaschinen), Sulzer Infra (Gebäudetechnik) und Sulzermedica (Medizintechnik).
5.<ind> An dem Gemeinschaftsunternehmen werden Voith einen Anteil von 60 % und Sulzer einen Anteil von 40 % halten. Die beiden Beteiligten werden auf das Gemeinschaftsunternehmen sämtliche Anteile an ihren jeweiligen Konzernunternehmen übertragen, die in den Bereichen Papiermaschinenbau, Umbau von Maschinen, Papierveredelungs- und Stoffaufbereitungsmaschinen tätig sind. Jedoch wird Voith seine Beteiligung von 51 % an der J.M. Voith AG, St. Pölten, Österreich, und 60 % der Anteile an der Voith S.A., Sao Paulo, Brasilien, nicht in das Gemeinschaftsunternehmen einbringen, allerdings 40% der Anteile an der brasilianischen Tochter auf das Gemeinschaftsunternehmen übertragen.
Desgleichen wird Sulzer seine Beteiligung von 100 % an der De Pretto-Escher Wyß S.A., Schio, Italien, sowie einen Anteil von 79,6 % an der Bell-Escher Wyß Ltd., Kriens, Schweiz, ausserhalb des Gemeinschaftsunternehmens belassen. Dies ist auf technische, wirtschaftliche und juristische Gründe zurückzuführen. Diese vier Unternehmen sind nicht nur im Papiermaschinengeschäft, sondern auch in den Bereichen Wasserturbinen und Antriebstechnik tätig. De Pretto-Escher Wyß S.A. hat bisher im Papiermaschinenbereich Komponenten für Papiermaschinen (Walzen) sowohl an Unternehmen innerhalb des Sulzer-Konzerns als auch an andere Kunden geliefert.
Nach Vollzug des Zusammenschlusses wird De Pretto Escher Wyß S.A. nicht mehr im Markt tätig sein. Das Unternehmen wird sich darauf beschränken, Walzen an das Gemeinschaftsunternehmen auf Vertragsbasis zu liefern. Auch das Unternehmen Bell-Escher Wyß Ltd., das bisher im Umbau- und Servicebereich tätig war, wird seine Tätigkeit für dritte Unternehmen aufgeben und nur noch Maschinenkomponenten an das Gemeinschaftsunternehmen liefern. <ind> Die J.M. Voith AG, St. Pölten, und die Voith S.A., Sao Paulo, sind Hersteller und Lieferanten von kompletten Papier- und Stoffaufbereitungsmaschinen. Das österreichische Unternehmen ist ausserhalb von Österreich in Osteuropa, das brasilianische Unternehmen in Süd- und teilweise in Nordamerika tätig.
Nach dem Zusammenschluß wird das Gemeinschaftsunternehmen mit beiden Unternehmen Verträge abschließen, die es in die Lage versetzen, im Interesse einer einheitlichen Geschäftspolitik im Papiermaschinenbereich, beiden Unternehmen Weisungen zu erteilen. II.<ind> Der Zusammenschluß 6. <ind> Das Vorhaben stellt einen Zusammenschluß im Sinne der Fusionsverordnung dar, da das Gemeinschaftsunternehmen auf Dauer alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit erfuellt und keine Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens der Gründerunternehmen im Verhältnis zueinander oder zum Gemeinschaftsunternehmen mit sich bringt. <ind> Gemeinsame Kontrolle 7.<ind> Nach den zwischen den Beteiligten getroffenen Vereinbarungen werden beide in der Lage sein, einen bestimmenden Einfluß auf die Tätigkeiten des Gemeinschaftsunternehmens auszuüben, obgleich Voith mit 60 % die Mehrheit der Anteile hält.
8.<ind> Die Beteiligten haben im Gesellschaftsvertrag Vereinbarungen getroffen, die die gemein- same Kontrolle des Gemeinschaftsunternehmens in dem Sinne vorsehen, daß wesentliche Entscheidungen der Geschäftspolitik und der Wettbewerbsstrategie der Zustimmung beider Gesellschafter bedürfen. Diese Vereinbarungen gehen weit über den blossen Schutz von Minderheitsgesellschaftern hinaus. Wesentliche Entscheidungen werden vom Gesell- schafterausschuß getroffen, der aus drei oder fünf Mitgliedern bestehen kann. Wenn der Gesellschafterausschuß aus drei Mitgliedern besteht, kann Voith zwei Mitglieder entsenden, während bei einer Gesamtzahl von fünf Mitgliedern Voith drei Mitglieder bestimmen kann.
Der Gesellschaftsvertrag sieht vor, daß eine Mehrheit von 3/4 der Mitglieder des Gesellschafterausschusses für Entscheidungen über Veränderungen des genehmigten Gesellschaftskapitals, über Änderungen der Statuten sowie für Entscheidungen über die generelle Geschäftspolitik erforderlich ist. 9.<ind> Darüberhinaus ist vorgesehen, daß der Gesellschafterausschuß mit 3/4 der Mehrheit seiner Mitglieder über Angelegenheiten entscheidet, die die laufende Geschäftspolitik und die Wettbewerbsstrategie betreffen. Diese Entscheidungen umfassen den jährlichen Geschäftsplan und den Plan für das darauffolgende Jahr einschließlich Planung der Umsatzentwicklung, der Geschäftsergebnisse, Finanz- und Investitionsplanung, Marketing sowie Einführung neuer Produkte.
Da diese Entscheidungen mit der 3/4-Mehrheit der Mitglieder des Gesellschafterausschusses getroffen werden, muß jeweils mindestens ein von Sulzer entsandtes Ausschußmitglied zustimmen. Das bedeutet, daß die genannten Entscheidungen nicht ohne Zustimmung von Sulzer getroffen werden können. Daher werden die Beteiligten die gemeinsame Kontrolle über das Gemeinschaftsunternehmen erwerben. <ind> Keine Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens 10.<ind> Nach dem Zusammenschluß werden die beiden Muttergesellschaften, Voith und Sulzer, nicht mehr im Papiermaschinensektor tätig sein. Artikel 1 Absatz 8 lit. b der Vereinbarung über das Gemeinschaftsunternehmen bestimmt ausdrücklich, daß keines der beteiligten Unternehmen - mit Ausnahme der oben genannten Beteiligungsunternehmen- noch in diesem Bereich tätig bleiben darf.
Zwar werden Voith S.A., Sao Paulo, und J.M. Voith AG, St. Pölten, weiterhin Anbieter im Papiermaschinenmarkt sein, jedoch besteht keine Möglichkeit der Koordinierung des Wettbewerbverhaltens zwischen diesen beiden Voith-Gesellschaften einerseits und Sulzer bzw. einer von Sulzer abhängiger Gesellschaft andererseits. Denn Sulzer wird seine Aktivitäten im Papiermaschinenbereich in das Gemeinschaftsunternehmen einbringen und wird, was die diesbezueglichen Aktivitäten der Beteiligungsunternehmen De Pretto-Escher Wyß und Bell Escher Wyß betrifft, seine Markttätigkeit einzustellen. 11.<ind> Ausserdem werden die beiden Voith-Tochtergesellschaften nach dem Zusammenschluß nicht in der Lage sein, eine vom Gemeinschaftsunternehmen unabhängige Geschäftspolitik im Papiermaschinenbereich zu verfolgen.
Wie bereits oben erwähnt, wird das Gemeinschaftsunternehmen auf der Basis von Verträgen die Befugnis erhalten, als industrieller Führer den beiden Voith-Tochtergesellschaften die erforderlichen Weisungen zu erteilen, um eine gemeinsame Geschäftspolitik sicherzustellen. Da Voith mit seiner Beteiligung von 60 % und das Gemeinschaftsunternehmen mit seinem Anteil von 40 % zusammen 100 % der Anteile an Voith S.A., Sao Paulo, halten werden, besteht kein Zweifel, daß eine derartige Bindung diesem Unternehmen auferlegt werden kann. Das gilt auch für die J.M. Voith AG, St. Pölten, da nach dem Syndikatsvertrag vom 22.2.1991 zwischen Voith und der Bank Austria, dem anderen Hauptgesellschafter mit 29 %, Voith die volle Kontrolle über die J.M.
Voith AG, St. Pölten besitzt. Daher wird Voith in der Lage sein, die J.M. Voith AG, St. Pölten, zu veranlassen, vertragliche Verpflichtungen einzugehen, die das Unternehmen an die Geschäftspolitik des Gemeinschaftsunternehmens im Papiermaschinenbereich binden werden. Die beiden Voith- Gesellschaften weden somit keine unabhängigen Wettbewerber im Verhältnis zu Gemeinschaftsunternehmen sein. Damit entfällt jegliche Möglichkeit der Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens in diesem Fall (vgl. Entscheidung Nr.IV/M.355 - Rhône-Poulenc/Snia (II) vom 8.9.1993. <ind> Gemeinschaftsunternehmen, das auf Dauer alle Funktionen einer selbständigen wirt- schaftlichen Einheit erfuellt 12.<ind> Das Gemeinschaftsunternehmen wird über alle Vermögenswerte und Ressourcen ver- fügen, die es in die Lage versetzen, auf Dauer alle Funktionen einer selbständigen wirtschaft- lichen Einheit auszuüben; dazu gehören Produktionsanlagen, Forschungs- und Entwicklungs- sowie Marketingeinrichtungen sowie gewerbliche Schutzrechte.
Das Gemeinschaftsunternehmen wird zwar Komponenten für die eigene Papiermaschinenfertigung bei den zwei zum Sulzer- Konzern gehörenden Unternehmen De Pretto-Escher Wyß S.A. und Bell-Escher Wyß Ltd., kaufen, diese Bezuege werden jedoch nur ca. 3 % des Umsatzes des Gemeinschaftsunternehmens ausmachen. Wegen der geringen Bedeutung dieser Bezuege kann daher nicht in Frage gestellt werden, daß das Gemeinschaftsunternehmen alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit erfuellen wird. III.<ind> Gemeinschaftsweite Bedeutung / Unterstellung unter das EWR-Abkommen 13.<ind> Das Zusammenschlußvorhaben hat eine gemeinschaftsweite Bedeutung.
Der weltweite Gesamtumsatz von Voith und Sulzer betrug im letzten Geschäftsjahr mehr als ECU 5 Milliarden (Voith : ECU 1342 Millionen, Sulzer : ECU 3848 Millionen). Beide Unternehmen erreichten im gleichen Geschäftsjahr mehr als ECU 250 Millionen in der Gemeinschaft. Keines der beiden Unternehmen erzielte mehr als zwei Drittel seines gemeinschaftsweiten Umsatzes in ein und demselben Mitgliedstaat. 14.<ind> Die Konzentration fällt unter die EWR-Bestimmungen über die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der EFTA-Überwachungsbehörde. Der Umsatz, den die beteiligten Unternehmen im Gebiet der EFTA-Staaten erreichen, ist mindestens 25 % ihres gesamten EWR Umsatzes.
IV. Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen A.<ind> Produktmärkte 15.<ind> Das Gemeinschaftsunternehmen wird ein breites Sortiment von Maschinen anbieten, die für die einzelnen Produktionsschritte der Papierherstellung eingesetzt werden können, und zwar von der Aufbereitung des Rohstoffes (Holzstoff, Zellstoff oder Altpapier) bis hin zum Zuschneiden und Verpacken der Papierbögen. Das neue Unternehmen wird ausserdem den Umbau von installierten Maschinen sowie Serviceleistungen offerieren. <ind> Papiertechnik wird jeweils nach den individuelllen Vorgaben des einzelnen Kunden geliefert.
Es handelt sich deshalb nicht um "Commodity"-Produkte. 16.<ind> Papierfabriken zeichnen sich durch ein hohes Maß an Integration in die vor- und nachgelagerte Produktion aus. Praktisch alle Produktionsschritte von der Aufbereitung des Roh- stoffs bis hin zur Veredelung des Papiers werden vor Ort ausgeführt. Der Produktionsprozeß beginnt mit der Stoffaufbereitung. Je nach Art des Rohstoffs wird Holzstoff, Zellstoff oder Altpapier zusammen mit Wasser, Füll- und Hilfsstoffen verdünnt, so daß sich eine Lösung aus 1 % Fasern und 99 % Flüssigkeit bildet. Diese Fasermischung wird vom Stoffauflauf gleichmässig auf die ganze Breite der Papiermaschine verteilt.
Die Siebpartie befördert die Fasermischung vorwärts, während sich die Fasern über- und nebeneinander ablagern und gleichzeitig die Papierbahn entwässert wird. Am Ende der Siebpartie enthält die Papierbahn immer noch 80 % Wasser. Danach wird die Papierbahn in der Pressenpartie weiter entwässert, bevor sie unter Hitzeeinwirkung über die Trockenpartie geführt wird. Nach zusätzlichen Zwischenschritten wird die fertige Papierbahn auf einen Stahlkern (Tambour) aufgewickelt. Das Rohpapier kann mit Bestreichen, Glätten und Beschichten veredelt werden, wobei bei Bedarf Superkalander zur Erzielung von mehr Glanz und Glätte eingesetzt werden.
Das Papier wird dann von der Rollenschneidemaschine in kleine Rollen aufgeteilt. Der Querschneider erzeugt auftragsgerechte Bogen. Schließlich wird das Papier gestapelt und abgepackt. 17.<ind> Gewöhnlich versteht man unter der Papiermaschine die Einheit, die aus dem Stoffauflauf, der Siebpartie, der Pressenpartie, der Trockenpartie und dem Tambour besteht. Die Papiermaschine ist zu unterscheiden von der Stofftechnik sowie den Geräten, die bei der Veredelung eingesetzt werden (Streichmaschine, Kalander, Rollenschneidemaschine, Querschneider, usw.). <ind> Die zentralen Maschinen werden meist als Teil einer Herstellungslinie installiert ("on- line"), aber einige für die Papierveredelung eingesetzte Maschine, wie z.B.
Rollen- schneidemaschinen, werden gewöhnlich getrennt ("off-line") installiert. Streichmaschinen sind in der Regel "off-line" Maschinen. Eine begrenzte Anzahl von Rollenschneidemaschinen wird in die Papiermaschine integriert. Superkalander, die der Papierbahn Glätte und Glanz verleihen, müssen meist "off-line" installiert werden, weil sie nicht mit der selben Geschwindigkeit wie die modernen Papiermaschinen laufen können. Allerdings sind Soft-Kompakt-Kalander, die dieselbe Funktion wie Superkalander erfuellen, für einen "on-line"- Einsatz geeignet. 18.<ind> Die Nachfrager für Papiertechnik sind Papierproduzenten.
Eine komplette Papiermaschine kann je nach ihren Abmessungen zwischen ECU 20 und 50 Millionen kosten. Ungefähr 50 % der gesamten Kosten für die Ausrüstung einer Papierfabrik entfallen auf die Papiermaschinen, während die "off-line"-Maschinen wie z.B. Streichmaschinen, Kalander, Rollenschneidemaschinen, Querschneider usw. 30 % und die Stofftechnik 20 % ausmachen. 19.<ind> Die Anmelder stehen auf dem Standpunkt, daß alle Maschinen einer Papierfabrik in der Regel einzeln und nicht als Bestandteil einer kompletten Anlage, einer Maschinengruppe oder eines Fabrikabschnittes nachgefragt werden. Die Stellungnahmen der Konkurrenten und Kunden bestätigen im wesentlichen diese Meinung.
Die meisten Unternehmen auf der Nachfrageseite verfügen über das erforderliche Wissen, um die geeigneten Maschinen auszuwählen und zu einem kompletten Ganzen zusammenzustellen. Einige Papierproduzenten erklärten, daß sie Kostenvorteile erzielen können, indem sie die Maschinen separat einkaufen. Angesichts der zunehmend komplexen Produktionsströme in der Papiertechnik lässt sich nicht ausschließen, daß sich die Nachfrage künftig auf Maschinengruppen bzw. auf Maschinen für ganze Fabrikationsabschnitte und zwar jeweils auf einen Auftragnehmer richten wird. In diesem Fall wäre nur ein Lieferant verantwortlich.
Es bestehen allerdings keine Anzeichen, daß sich ein dahingehender Trend bereits durchgesetzt hat. 20.<ind> Die Anmelder argumentieren weiter, daß eine grundlegende Unterscheidung gemacht werden muß zwischen kleinen Papiermaschinen mit einer Arbeitsbreite von bis zu 6 Metern und grossen Papiermaschinen mit einer Arbeitsbreite von über 6 Metern. Die bedeutenden Preisdifferenzen zwischen grossen und kleinen Papiermaschinen sind ein Faktor, der für eine Trennung der Produktmärkte nach Arbeitsbreite sprechen würde. Eine Papiermaschine mit einer Breite von über 6 Metern kostet durchschnittlich ECU 30 Millionen, während schmälere Maschinen durchschnittlich ECU 20 Millionen kosten. <ind> Es bestehen keine Anzeichen dafür, daß die Technologie für grosse und kleine Maschinen grundlegend verschieden ist.
Alle Papiermaschinen werden individuell entworfen nach den Vorgaben der Kunden. Auch weisen die Papiermaschinen keine bedeutenden Unterschiede nach der Art des hergestellten Papiers auf. Es trifft zu, daß die Hersteller von Spezialpapieren kleinere Maschinen zu bevorzugen scheinen, während die Hersteller von Massepapieren wie z.B. Zeitungspapierhersteller eher grosse Maschinen bevorzugen. Doch gibt es eine Anzahl von Papierhersteller, die ein breites Sortiment an Papiersorten anbieten und die deshalb sowohl kleine als auch grosse Papiermaschinen einkaufen. <ind> Aufgrund ihres Know-Hows und der Grösse ihrer Produktionsanlagen sind die wichtigsten Papiertechniklieferanten dazu fähig, alle nachgefragten Papiermaschinen zu konstruieren.
Im Gegensatz zu ihnen beschränken sich die weniger wichtigen Papiermaschinenhersteller auf kleinere Maschinen, weil ihre Ressourcen, namentlich ihr finanzielles Potential sowie die Leistungskraft ihres Maschinenparks begrenzt sind. 21.<ind> Einige Papierproduzenten haben gegenüber der Kommission bestätigt, daß die Produkt- märkte nach Maschinenbreite weiter unterteilt werden können. Aber die Stellungnahmen dieser Kunden widersprechen sich in Bezug auf die Maschinenbreite, die als angemessene Trennungslinie zwischen grossen und kleinen Maschinen dienen könnte. Daher scheint die vorgeschlagene Trennlinie bei 6 Metern etwas willkürlich zu sein. <ind> Die Frage kann jedoch offengelassen werden, ob separate Produktmärkte nach der Maschinenbreite bestehen.
Sogar unter Annahme einer engen Marktdefinition (Papiermaschinen bis zu 6 Metern und Papiermaschinen mit einer Breite von über 6 Metern), würde die Konzentration keine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken, wie weiter unten erklärt werden wird. 22.<ind> Papiermaschinen haben eine lange Lebensdauer. Gemäß einer Studie der Boston Consulting Group sind 75 % der installierten Produktionskapazitäten älter als 25 Jahre. Papierhersteller stehen daher oft vor der Frage, ob sie eine ältere Maschine umbauen lassen oder eine neue kaufen sollen. Falls er sich davon eine bessere Rendite verspricht, kann der Besitzer einer Papiermaschine in den Umbau der Maschine investieren, anstatt eine Neuanschaffung zu tätigen, um die Produktionskapazität und die Papierqualität zu verbessern.
Wenn ein Kunde grosse finanzielle Ressourcen hat und die Entwicklung der Nachfrage dies erlaubt, wird er eher eine neue Maschine kaufen. Doch wenn die Nachfrage schlecht ist und geringe finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, wird der Kunde es vorziehen, den bestehenden Maschinenpark durch Umbau zu verbessern. Die Anmelder vertreten die Ansicht, daß das Umbaugeschäft einen separaten Produktmarkt bildet. Die meisten Wettbewerber und Nachfrager sind dagegen der Meinung, daß Umbauten zum selben Markt wie Neuanschaffungen gehören, weil ein Umbau oft den Ersatz von ganzen Maschinenabschnitten erfordert.
Das Umbaugeschäft erfordert daher nicht selten die selben technischen Fähigkeiten wie die Neukonstruktion einer Maschine. Hinzuzufügen ist, daß die Hersteller von neuen Maschinen ohne Ausnahme auch im Umbaugeschäft tätig sind. <ind> Allerdings kosten Umbauten weniger als Neuanschaffungen, was auf das Bestehen separater Produktmärkte hinweisen könnte. Diese Frage muß jedoch hier nicht abschließend entschieden werden, da auch bei Annahme einer engen Marktdefinition keine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird. <ind>"Off-line"-Maschinen 23.<ind> Streichmaschinen, Kalander sowie Rollenschneidemaschinen gehören getrennten Produktionsmärkten an, da jede dieser Maschinen besondere Funktionen erfuellt, die nicht von anderen Maschinen erfuellt werden können. <ind> Stoffaufbereitungsmaschinen 24.<ind> In der Stofftechnik wird eine Vielzahl von Spezialmaschinen eingesetzt.
Die Konstruktion der verschiedenen Maschinen wird von der Funktion im Stoffaufbereitungsprozeß und von der Art des eingesetzten Rohmaterials (Altpapier, Zellstoff, Holzstoff) bestimmt. Aus Sicht oder Nachfragseite kann eine Maschine nicht durch eine andere in der Stoffaufbereitung eingesetzte Maschine ersetzt werden. Aus des Sicht der Anbeiterseite sind die Maschinenhersteller nicht in der Lage, von der Herstellung einer Maschinenart ohne erhebliche Investitionen auf die Herstellung einer anderen Art überzugehen, da Konstruktion und Technologie grundlegende Unterschiede aufweisen. Was Auflösemaschinen einerseits und Reinigungs-, Sortier- und Fraktioniermaschinen anderseits angeht, so werden die letztgenannten speziell für das Entfernen von Verunreinigungen in der Stoff-Lösung gebaut.
Dem gegenüber ist die Konstruktion von Auflösemaschinen dazu bestimmt, Altpapier in einen wäßrigen Brei aufzulösen. Ausgesichts der aus den unterschiedlichen Funktionen folgenden unterschiedlichen Bauweisen dieser Maschinen kann nicht von der Möglichkeit der Angebotssubstitution ausgegangen werden. Daher gehören diese Maschinenarten zu verschiedenen Märkten. B.<ind> Räumlich relevante Märkte 25.<ind> Die Märkte für Papiertechnik, Umbauten, "off-line"-Maschinen und Stofftechnik sind Weltmärkte. Papierproduzenten beziehen Papiertechnik, wo immer diese hergestellt wird. Gemäß den Anmeldern wird ein Zoll von 3,8 % auf Einfuhren in die Europäische Union erhoben. <ind> Es ist üblich, daß ein Kunde vor der Auftragsvergabe eine gewisse Anzahl von Lieferanten um ein Angebot bittet.
Die Anfragen der europäischen Kunden sind nicht auf europäische Lieferanten begrenzt. Das US Unternehmen Beloit, eines der bedeutendsten Unternehmen, wird z.B. regelmässig von europäischen Nachfragern um Angebote gebeten. Beloit hat in West-Europa beträchtliche Anteile im Geschäft mit Papiermaschinen, Streichmaschinen, Rollenschneidmaschinen, Stofftechnikgeräten und auch im Umbaugeschäft. Andererseits lieferte Valmet gemäß der Boston Consulting Group [zwischen 40 und 50%] (in der öffentliche Version der Entscheidung wurden gemäß Art. 17(2) der Verordnung (EG) Nr. 4064/89 einige Angaben ausgelassen.
Alle [...] stehen deshalb für Zahlenangaben oder sonstige Angaben, die aus Gründen der Wahrung von vertraulichen Informationen gestrichen wurden) der in den Jahren 1991-1993 nach Nordamerika gelieferten Kapazität und [zwischen 20 und 30%] der in den gleichen Jahren nach Asien gelieferten Kapazitäten, während Voith 1991 [über 60%] der Kapazitäten für Latein- amerika lieferte. <ind> Die wichtigsten Lieferanten für Papiertechnik haben eine internationale Verkaufsorgani- sation. Vor Ort besteht jeweils ein Verkaufsbüro, das sich um die Kontaktnahme und die Vorbereitung des Verkaufs kümmert.
Doch wird gemäß den Anmeldern jeder Verkauf im wesentlichen durch die Zentrale geplant und ausgeführt. <ind> Die drei wichtigsten Lieferanten für Papiertechnik, Valmet, Beloit und Voith, haben eine stärkere Stellung in ihren Herkunftsländern als in anderen Weltregionen. Voith ist z.B. besonders stark in Deutschland. Die Anmelder erklären diesen Umstand mit der Notwendigkeit von Referenzanlagen. Lieferanten, die im Gegensatz zu Valmet nicht im nachgelagerten Papiermarkt integriert sind, müssen deswegen Vorzugsbeziehungen mit gewissen Kunden unterhalten. Aber sogar die deutschen Abnehmer schließen regelmässig die weltweit führenden Lieferanten ein, wenn sie ein Projekt ausschreiben.
C.<ind> Beurteilung des Vorhabens 26.<ind> Die Beteiligten stehen sowohl in West-Europa als auch weltweit im Wettbewerb mit zwei grossen Anbietern von Papiermaschinen, dem finnischen Unternehmen Valmet Paper Machinery Inc. (Valmet) und der zum Harnischfeger-Konzern gehörenden Beloit Corporation, Wisconsin, USA. Ebenso wie Voith verfügen die beiden Wettbewerber über Produktionsstätten in den wichtigsten Papierherstellungsregionen der Welt. Voith und Sulzer stehen im Wettbewerb mit ihnen, sowohl im Papiermaschinenmarkt selbst als auch in vielen Märkten des "off-line"- Bereichs sowie in den Märkten für Stoffaufbereitungsmaschinen.
Die Papiermaschinenindustrie ist insgesamt - in West-Europa und auch weltweit - durch eine erhebliche Marktanteilskonzentration gekennzeichnet. 27.<ind> Durch den Zusammenschluß kommt es zu Marktanteilsadditionen im Papiermaschinen- markt einschließlich dem Umbaubereich und in den Märkten für Stoffaufbereitungsmaschinen, während in den Märkten des "off-line"-Bereichs (Streichmaschinen, Kalander und Rollenschneidemaschinen) Marktüberschneidungen zwischen den Beteiligten nicht festzustellen sind. <ind> Papiermaschinen-/ Umbau-Markt a)<ind> Marktposition des Gemeinschaftsunternehmens 28.<ind> Im Papiermaschinen- und Umbau-Markt belief sich das Marktvolumen im Durchschnitt der Jahre 1989 bis 1993 weltweit auf etwa 1.944 Mio.
Ecu. Aufgrund der Tatsache, daß eine neue Papiermaschine eine grosse Investition darstellt und Aufträge für neue Maschinen selten und unregelmässig sind, erscheint es zweckmässig, dieser Prüfung einen neuen Zeitraum von fünf Jahren zugrundezulegen. Das Gemeinschaftsunternehmen wird auf der Basis der durchschnittlichen Marktanteile der Jahre 1989-1993 einen Marktanteil von 26% auf Wertbasis (Voith 21% und Sulzer 5%) erzielen. Valmet und Beloit sind die nächstgrösseren Wettbewerber, die jedoch mit ihren Marktanteilen sehr nahe an das Gemeinschaftsunternehmen herankommen. Andere Anbieter, wie Overmeccanica, Holder und Kobayaski liegen mit ihren Marktanteilen unter 5%.
29.<ind> Wenn man die einzelnen Segmente des Papiermaschinenmarktes und den Umbaubereich als die relevanten Produktmärkte ansehen würde, würde der Marktanteil des Gemeinschaftsunternehmens im Segment der Papiermaschinen mit einer Siebbreite von über 6 Metern bei 37%, im Segment der Papiermaschinen bis zu einer Siebbreite von 6 Metern bei 18% und im Umbaubereich bei 22% - jeweils auf der Basis der weltweiten Umsätze - liegen. Obgleich das neue Unternehmen in dem Segment der grossen Papiermaschinen der führende Anbieter wäre, lägen jedoch Beloit und Valmet nur wenige Prozentpunkte hinter dem Gemeinschaftsunternehmen.
In den anderen beiden Segmenten wäre Beloit oder Valmet jeweils führend, während das Gemeinschaftsunternehmen jeweils den zweiten Platz einige Prozentpunkte hinter dem führenden Unternehmen einnehmen würde. b)<ind> Umfassendes Produktangebot 30.<ind> Das Vorhaben wird das Gemeinschaftsunternehmen in die Lage versetzen, die gesamte Palette der zur Papierherstellung benötigten Maschinen anbieten zu können. Vor dem Zusammenschluß hatte Voith insbesondere im Bereich der Superkalander, die Voith nicht herstellt, eine Lücke. In diesem Bereich ist Sulzer der weltweit führende Anbieter mit einem durchschnittlichen Marktanteil von etwa 50% in den letzten 5 Jahren geworden, nachdem Sulzer das deutsche Unternehmen Kleinewefers erworben hatte.
Nach Ansicht der Beteiligten ist der Hauptzweck des angemeldeten Vorhabens einen Anbieter zu schaffen, der in der Lage ist, mit einem umfassenden Angebot der in der Papiertechnologie benötigten Maschinen insbesondere gegen Valmet, das bereits jetzt über dieses umfassende Angebot verfügt, zu konkurrieren. Darüber hinaus ermöglicht der Zusammenschluß dem Gemeinschaftsunternehmen, Kostenvorteile zu erzielen und das internationale Vertriebsnetz auszuweiten. 31.<ind> Die führende Position, die das Gemeinschaftsunternehmen auf dem Kalandermarkt einnehmen wird, könnte allerdings seine Position auf den übrigen Märkten der Papiertechnologie beeinflussen.
Da jedoch diese Märkte separate Märkte sind und nicht zu einem Gesamtanlagenmarkt gehören, wird die starke Stellung des Gemeinschaftsunternehmens im Kalandermarkt nicht seine Position in einem benachbarten Markt, z.B. im Markt für Papiermaschinen, verstärken, da es unwahrscheinlich ist, daß ein möglicher Kunde sich für den Kauf der Papiermaschine bei dem Gemeinschaftsunternehmen entscheidet, nur weil er entschlossen ist, den Superkalander dort zu kaufen. c)<ind> Markteintrittsbarrieren 32.<ind> Es ist nicht zu erwarten, daß neue Anbieter in den nächsten drei bis fünf Jahren mit einem vollen Sortiment in den Markt eintreten werden.
Die Technologie hat einen hochentwickelten Stand erreicht, so daß neue Anbieter hochgesteckte Kundenerwartungen zu erfuellen hätten. Neu eintretende Unternehmen könnten diese Schwierigkeiten durch den Erwerb von Patentlizenzen bei den technisch weit entwickelten Anbietern zu überwinden versuchen. Tatsächlich sind auch die meisten der in den letzten Jahren neu in den Markt eingetretenen Unternehmen diesen Weg gegangen. Es ist nicht zu bestreiten, daß mehrere Jahre erforderlich sind um das nötige Know-how zu erwerben. Eine umfangreiche Referenzenliste ist wesentlich für den Markteintritt, wo Referenzen in den Vergabeverhandlungen ausschlaggebend sein können.
Es ist daher offensichtlich, daß Anbieter, die sich schon lange im Markt betätigen, im Wettbewerb einen beträchtlichen Vorteil haben. Dennoch haben drei kleinere von der Kommission befragte Anbieter die Möglichkeit des Eintritts eines weiteren Anbieters in die hier betroffenen Märkte nicht ausgeschlossen. Allerdings kann ein derartiger Eintritt realistischerweise nur im Bereich der Stoffaufbereitungsmaschinen, oder auf dem Gebiet der Komponentenlieferungen oder eventuell bei den Kleinpapiermaschinen erfolgreich sein. Der Bereich der Stoffaufbereitung erscheint insofern am besten für ein neu in den Markt eintretendes Unternehmen geeinigt, als dieses Gebiet durch dynamische Entwicklungen gekennzeichnet ist. d)<ind> Oligopolistische Marktstruktur 33.<ind> Obgleich auf die drei grössten Anbieter von Maschinen der Papiertechnologie, Valmet, Beloit und das Gemeinschaftsunternehmen, ungefähr 75% des Weltpapiermaschinen- und Umbaumarktes entfällt, gibt es ersichtlich keinerlei Anhaltspunkte, daß das Zusammenschlußvorhaben zu einer oligopolistischen marktbeherrschenden Stellung führen wird. <ind> Eine Papiermaschine wird entworfen, entwickelt und hergestellt nach den Bedürfnissen des einzelnen Papierherstellers; daher gibt es keine Maschinen, die einander gleichen.
Der Wettbewerb im Papiermaschinenmarkt findet im Rahmen von Auftragsausschreibungen der Papierhersteller statt. Angesichts der Grössenordnung der Aufträge, die verhältnismässig selten und unregelmässig sind, kann schon durch einen Auftrag für längere Zeit die Kapazität eines Werkes eines Maschinenherstellers ausgelastet werden. Das Verfahren der Auftragsvergabe ist durch die Einladungen der Papierhersteller an die wichtigsten Maschinenbauer zur Abgabe von Angeboten gekennzeichnet. Aufgrund der hohen Entwicklungskosten und der langen Lebensdauer der Papiermaschinen neigen Papierhersteller dazu, das Ausschreibungsverfahren auf die grossen Papiermaschinenhersteller, vor allem auf Valmet, Beloit und Voith, zu beschränken.
Ein derartiges Verfahren ist auch unter Kostengesichtspunkten sinnvoller als eine Beschaffungspolitik, die Angebote einer grösseren Zahl von finanziell und technologisch schwächeren Anbietern einbezieht, von denen nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, daß sie auch Entwicklungsrisiken tragen können bzw. Ersatzteillieferungen über die Lebensdauer einer Papiermaschine hin garantieren können. <ind> Aufgrund der Anforderungen der Papierhersteller hinsichtlich der Leistung der von ihnen benötigten Maschinen und hinsichtlich der Qualität der auf ihnen hergestellten Papiere entwickeln die an der Ausschreibung teilnehmenden Maschinenhersteller im allgemeinen verschiedene technische Lösungen. <ind> Darüber hinaus führt die fehlende Preistransparenz, die sich daraus ergibt, daß die Papierhersteller einzeln und vertraulich mit den Maschinenherstellern verhandeln, sowie die Tatsache, daß nicht preisbezogene Wettbewerbsfaktoren, wie Qualität, technische Kompetenz, Referenzen, Service für die Auftragsvergabe eine erhebliche Rolle spielen, zu der Einschätzung, daß ein unter den Anbieter koordiniertes Wettbewerbsverhalten äusserst schwierig wäre. <ind> Hinzu kommt, daß ein Papiermaschinenanbieter bereits durch einen neuen Auftrag - angesichts der erheblichen Auftragsvolumina bedeutende Marktanteile hinzugewinnen kann, so daß ein Anreiz zu wettbewerbsbeschränkendem Verhalten kaum vorhanden ist. <ind> Schließlich besteht eine beträchtliche Gegenmacht bei den grossen Kunden der Papierindustrie, die einem anhaltenden Konzentrationsprozeß unterworfen ist. <ind> Märkte für Stoffaufbereitungsmaschinen 34.<ind> Im Bereich der Stofaufbereitsungsmaschinen gibt es bedeutendere Überschneidungen zwischen Voith und Sulzer im Markt für Auflösemaschinen und im Markt für Reinigungs, Sortier- und Fraktioniermaschinen.
In beiden Märkten wird auf das Gemeinschaftsunternehmen ein Marktanteil von [über 25%] entfallen. Jedoch gibt es hinreichend grosse Wettbewerber, wie Black Clawson, Lamort, Beloit, Ahlström und Tampella, die in der Lage sind, dem Gemeinschaftsunternehmen wesentlichen Wettbewerb zu machen. Zu berücksichtigen ist auch, daß Auflösemaschinen, wie auch Reinigungs-, Sortier- und Fraktioniermaschinen, hauptsächlich in der Altpapieraufbereitung benötigt werden. In Deutschland und in der Schweiz, wo Voith und Sulzer ihren Sitz haben, ist der Anteil von Altpapier bei der Papierherstellung aus ökologischen Gründen verhältnismässig hoch.
Da Voith und Sulzer die erwähnten Maschinen schon relativ früh für den Einsatz im Altpapieraufbereitungsanlagen entwickelt haben, halten sie jetzt einen relativ hohen Marktanteil in diesem Bereich. Jedoch bestehen Anhaltspunkte, daß andere Wettbewerber diesen Vorsprung aufholen werden. Insbesondere Ahlström hat eine neue Technologie für Auflösemaschinen entwickelt, die sich im Markt bereits erfolgreich durchgesetzt hat. Tampella vergrösserte seinen Marktanteil in beiden Märkten in den letzten Jahren aufgrund seiner niedrigen Herstellungskosten, während die Marktanteile der Beteiligten zurückgingen.
V.<ind> Nebenabreden 35.<ind> Artikel 1, Abs. 8, lit. b der Vereinbarung über das Gemeinschaftsunternehmen enthält ein Wettbewerbsverbot, das die Beteiligten daran hindert, während ihrer Beteiligung am Gemeinschaftsunternehmen mit dem Gemeinschaftsunternehmen in Wettbewerb zu treten. Diese Vereinbarung ist mit der Durchführung des Zusammenschlusses unmittelbar verbunden und für diesen notwendig, so daß die Vereinbarung eine Nebenabrede im Sinne der Fusionskontrollverordnung darstellt. VI.<ind> Ergebnis 36.<ind> Aufgrund der oben genannten Gründe ist nicht zu erwarten, daß die mit diesem Fall verbundenen Marktanteilsadditionen eine marktbeherrschende Stellung im Gemeinsamen Markt begründen oder verstärken werden.
Die Wirkung der Fusion auf den Konzentrationsgrad in der hier relevanten Industrie erscheint begrenzt. 37.<ind> Unter Zugrundelegung der obigen Feststellungen gibt das Zusammenschlußvorhaben ersichtlich keinen Anlaß zu Bedenken im Hinblick auf seine Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt. <ind> Aus diesen Gründen hat die Kommission entschieden, gegen den angemeldeten Zusammenschluß keine Einwände zu erheben und ihn für vereinbar mit dem Gemeinsamen Makrt zu erklären. Diese Entscheidung beruht auf Artikel 6(1)b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens. <ind> Für die Kommission