BESCHLUSS DES RATES vom 1. Januar 1995 zur Änderung des Beschlusses des Rates vom 29. März 1994 über die Beschlußfassung des Rates mit qualifizierter Mehrheit Amtsblatt Nr. C 001 vom 01/01/1995 S. 0001 - 0001 BESCHLUSS DES RATES vom 1. Januar 1995 zur Änderung des Beschlusses des Rates vom 29. März 1994 über die Beschlußfassung des Rates mit qualifizierter Mehrheit (95/C 1/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - BESCHLIESST: Artikel 1 In Artikel 1 des Beschlusses des Rates vom 29. März 1994 über die Beschlußfassung des Rates mit qualifizierter Mehrheit (1) werden die Zahlen "26" in der ersten Zeile und "68" in der siebten Zeile durch die Zahlen "25" bzw. "65" ersetzt.
Artikel 2 Dieser Beschluß wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 1. Januar 1995. Im Namen des Rates Der Präsident A. JUPPÉ (1) ABl. Nr. C 105 vom 13. 4. 1994, S. 1.