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95/379/GASP: Gemeinsamer Standpunkt vom 18. September 1995 vom Rat aufgrund von Artikel J.2 des Vertrags über die Europäische Union festgelegt, betreffend Blendlaser

CELEX
31995E0379
Document type
COMPOS
Sector
Legislation
Date of document
1995-09-18
In force since
1995-09-18
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

95/379/GASP: Gemeinsamer Standpunkt vom 18. September 1995 vom Rat aufgrund von Artikel J.2 des Vertrags über die Europäische Union festgelegt, betreffend Blendlaser Amtsblatt Nr. L 227 vom 22/09/1995 S. 0003 - 0003 GEMEINSAMER STANDPUNKT vom 18. September 1995 vom Rat aufgrund von Artikel J.2 des Vertrags über die Europäische Union festgelegt, betreffend Blendlaser (95/379/GASP) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel J.2 - HAT DEN FOLGENDEN GEMEINSAMEN STANDPUNKT FESTGELEGT: 1. Die Mitgliedstaaten setzen sich im Rahmen der Konferenz zur Revision des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, nachstehend "Übereinkommen von 1980" genannt - außer für die unter Titel II des Beschlusses 95/170/GASP des Rates vom 12.

Mai 1995 betreffend die aufgrund von Artikel J.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommene gemeinsame Aktion über Antipersonenminen (1) aufgeführten Ziele - aktiv für die Annahme eines Zusatzprotokolls zum Übereinkommen von 1980 ein, das den humanitären Bemühungen um eine Vermeidung unnötigen Leidens entspricht, ohne daß dadurch jedoch der legitime militärische Einsatz von Lasern begrenzt wird. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union prüfen in konstruktivem Geist den Vorschlag, der in dem auf der Konferenz vorgelegten abschließenden Bericht der Gruppe der Regierungssachverständigen enthalten ist.

2. Dieser Gemeinsame Standpunkt wird nach Abschluß der Konferenz zur Revision des Übereinkommens von 1980 erneut geprüft. 3. Dieser Gemeinsame Standpunkt wird im Amtsblatt veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 18. September 1995. Im Namen des Rates Der Präsident P. SOLBES MIRA (1) ABl. Nr. L 115 vom 22. 5. 1995, S. 1.

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