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ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 28/08/1995 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.581 - Frantschach / Bischop und Klein) gemäss der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich)

CELEX
31995M0581
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
1995-08-28
In force since
1995-08-28
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 28/08/1995 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.581 - Frantschach / Bischop und Klein) gemäss der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. C 238 vom 13/09/1995 S. 0003 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 28/08/1995 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.581 - Frantschach / Bischop und Klein) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich). Die gedruckte Fassung der Entscheidung ist bei den Verkaufsstellen des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften ÖFFENTLICHE VERSION FUSIONSVERFAHREN ARTIKEL 6(1)b ENTSCHEIDUNG An die anmeldenden Parteien Betrifft :<ind> Fall Nr.

581 - FRANTSCHACH/BISCHOF + KLEIN <tab> Ihre Anmeldung gemäß Art. 4 der Ratsverordnung (EG) Nr. 4064/89 (Fusionsverordnung) 1.<ind> Am 24. Juli 1995 haben Frantschach AG, Wien (Frantschach) und Bischof + Klein GmbH & Co, Lengerich/D das Vorhaben angemeldet, wonach Frantschach eine Beteiligung von 40 % mit gemeinsamer Kontrolle an B + K erwerben wird. Damit tritt Frantschach bei B + K an die Stelle der bisherigen Beteiligung von Stora/Billerud in gleicher Höhe, die Anfang 1995 durch die Familiengesellschafter zurückerworben wurde. I. <ind> DIE PARTEIEN 2.<ind> Frantschach gehört indirekt über Mondi Holding und Minorco zu der Anglo American Corporation of South Africa Ltd (AAC), einem südafrikanischen Bergbau- und Finanzbeteiligungskonzern (Mining Finance House) [Mondi/Frantschach, Fall Nr.

IV/M.210 Pt. 3, 4] und stellt deren wesentliche Aktivitäten im Papier- und Verpackungssektor dar. Die Frantschach-Gruppe ist als integriertes Unternehmen in Herstellung, Vertrieb und Handel mit Holz, Zellstoff, Papier und Verpackungen europaweit tätig. Im Verpackungsbereich werden rd. [entfernt als Geschäftsgeheimnis, 70 - 80 %] des Umsatzes mit vorgefertigten flexiblen Verpackungen (VFV) und rd. [entfernt als Geschäftsgeheimnis, 20 - 30 %] mit sonstigen flexiblen Verpackungen erzielt. Dabei wird nahezu ausschließlich auf Papier abgestellt. 3.<ind> B + K ist als ein Familienunternehmen des Gesellschafterstamms Günther und Klein ein diversifiziertes Verpackungsunternehmen.

Vorgefertigte flexible Verpackungen machen fast [entfernt als Geschäftsgeheimnis, 80 - 90 %] des Umsatzes aus ([entfernt als Geschäftsgeheimnis, 40 - 50 %] Industrieverpackungen, [entfernt als Geschäftsgeheimnis, 35 - 45 %] Konsumverpackungen). Technische Folien [entfernt als Geschäftsgeheimnis, 10 - 20 %] bilden ein weiteres Geschäftsfeld. B + K fertigt zu 60 % Kunststoff- und zu 40 % Papierverpackungen. II.<ind> DAS VORHABEN 4.<ind> Durch den Anteilserwerb der Frantschach wird aus B + K ein 40:60- Gemeinschaftsunternehmen, wobei die Mehrheitsgesellschafter, die Familien Günther und Klein, ausser über B + K nicht auf den Märkten des GU oder der Frantschach unternehmerisch tätig sind.

Frantschach erweitert dagegen mit dem Kontrollerwerb bei B + K durch den Zusammenschluß seine bestehenden Aktivitäten auf den Märkten flexibler Verpackungen um die bedeutende Kunststoffverarbeitung zu diesen Erzeugnisgruppen bei B + K. III.<ind> DER ZUSAMMENSCHLUß <ind> Gemeinsame Kontrolle 5.<ind> Frantschach und der Gesellschafterstamm Klein/Günther werden im Verhältnis 40:60 am Gesellschaftskapital von B+K beteiligt sein. Der Einfluß der Gesellschafter auf das GU erfolgt über einen Beirat, in welchem die Stimmrechte gemäß der Kapitalbeteiligung geregelt sind. 6.<ind> Ein Vetorecht für Frantschach gilt für den Geschäftsplan einschließlich Finanz- und Investitionsplan, für Investitionen ausserhalb dieses Planes, für wesentliche Änderungen von Art und Umfang der Produktion, der Grundrichtung des Unternehmens einschließlich seiner Betriebsabteilungen und Geschäftszweige.

Es gilt auch für Bestellung und Entlassung der Geschäftsführer, deren Dienstverträge und für an diese gerichtete Weisungen. 7.<ind> Die Mitbeherrschung, die die drei Familiengesellschafter Rotraut Günther, Hans Klein und Rüdiger Klein mit je 20 % ausüben, ergibt sich daraus, daß die von den Familiengesellschaftern zu entsendenden drei Beiratsmitglieder von diesen gemeinsam zu wählen sind und dadurch ihr Mandat vom Gesellschafterstamm insgesamt erhalten. Dies hat eine poolähnliche Wirkung, die es auf Dauer ausschließt, daß Frantschach durch Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Beiratsmitgliedern über wechselnde Mehrheiten >60 % im Beirat die alleinige Kontrolle über B+K ausüben kann. <ind> Vollfunktions-GU/Keine Koordinierung 8.<ind> B+K wird auch als GU eine autonome Wirtschaftseinheit bilden, deren Management über die alltäglichen Geschäftsvorfälle entscheidet und dabei alle notwendigen Marktfunktionen ausübt.

Durch den Zusammenschluß erfolgt keine Änderung der wirtschaftlichen Aktivitäten des GU. B+K wird auch unverändert alle beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgüter innehaben, die für eine selbständige Fertigung und Vermarktung von flexiblen Verpackungen erforderlich sind. 9.<ind> In der Beschaffung von Sackpapier ist ein Papierlieferungsvertrag zwischen Patria (100 % Frantschach) und B+K vorgesehen. Er sieht eine Belieferung von B+K zu marktüblichen Preisen und jährlich neu zu verhandelnden Mengen vor. Die Abhängigkeit vom Produktangebot der Patria wird dadurch aber jedenfalls nicht bewirkt, da weniger als 50 % des Papierbedarfs von B+K hiermit gedeckt werden und weniger als 10% der Beschaffung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen bei B+K betroffen sein werden.

Ausserdem findet bei der Fertigung flexibler Verpackungseinheiten eine vergleichsweise bedeutende Wertschöpfung gegenüber den Vorprodukten Sackpapier oder Kunststoffgranulat statt. Der Vollfunktionscharakter von B+K ist damit trotz des Papierlieferungsvertrags mit Frantschach/Patria gegeben. 10.<ind> Auch ein Koordinationsrisiko ergibt sich nicht, weil der Gesellschafterstamm Klein/Günther - ausser im GU - nicht auf den Märkten von Frantschach/B+K tätig ist. 11.<ind> Dementsprechend wird das GU dauerhaft alle Funktionen in Beschaffung, Herstellung und Vertrieb von flexiblen Verpackungen autonom ausüben und das angemeldete Vorhaben ist als konzentratives GU im Sinne der Fusionskontrollverordnung anzusehen.

IV.<ind> GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG 12.<ind> Der Zusammenschluß wird eine gemeinschaftsweite Bedeutung haben. Der gemeinsame aggregierte weltweite Umsatz von Frantschach/AAC [entfernt als Geschäftsgeheimnis, >5000] MEcu und B+K (rd. [entfernt als Geschäftsgeheimnis] MEcu) liegt 1994 über 5000 MEcu. Dabei wird - wie in dem früheren Verfahren - bezueglich AAC mangels konsolidierter Umsatzangaben dieser Bergbau- und Finanzbeteiligungsholding südafrikanischen Rechts eine Umsatzaddition wichtiger AAC-Beteiligungsgesellschaften zu Grunde gelegt [vgl. Mondi/Frantschach a.a.0. Pt. 9]. Der aggregierte gemeinschaftsweite Umsatz jeder der zwei beteiligten Parteien liegt auch über 250 MEcu (Frantschach/AAC [entfernt als Geschäftsgeheimnis, >250] MEcu, B+K rd. [entfernt als Geschäftsgeheimnis, >250] MEcu) und die beteiligten Unternehmen erreichen nicht mehr als 2/3 ihres jeweiligen gemeinschaftsweiten Umsatzes in einem und demselben Mitgliedstaat.

Das Vorhaben hat daher eine gemeinschaftsweite Bedeutung im Sinn von Art. 1 der Fusionskontrollverordnung. V.<ind> VEREINBARKEIT MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT <ind> Relevanter Produktmarkt 13.<ind> Frantschach und B+K sind beide in Herstellung und Vermarktung von flexiblen Verpackungseinheiten im wesentlichen in der Form von FFS-Folien [Form-Fill-Seal], Säcken und Beuteln tätig. Die Erzeugnisse unterscheiden sich vielfältig nach Grösse, Form und Material. Ausserdem wird 95 % der Produktion auf Grund von Kundenvorgaben gestalterisch und farblich individualisiert produziert und verkauft. Dabei ist die Angebotsflexibilität hinsichtlich Material, (Papier, Kunststoff, Laminate), Grösse, zwischen den Produkten (FFS-Folie, Sack, Beutel) und bezueglich des Designs ausserordentlich groß.

14.<ind> Die Fertigung der Produkte erfordert Investitionen in Höhe von 3 - 17 Mio Ecu für eine komplette Fertigungslinie mit Infrastruktur. Anbieter sind aber auch über gebrauchte Maschinen mit erheblich geringeren Investitionen im Markt. Dies ist auf den Märkten für flexible Verpackungen durchaus üblich und trägt zur grossen Anbieterzahl bei (vgl. Pt 28). Hierzu folgende Beispiele: Maschinenart <tab> Preis in Ecu Schlauch / Papier <tab> 195.000 - 220.000 Bodenleger /Papier <tab> rd. 220.000 Kusto-Sack <tab> unter 110.000 Beutel / Tragetasche <tab> 50.000 - 60.000 Kombi-Abfuellanlage <tab> 80.000 - 110.000 Sack / FFS 15.<ind> Industriesäcke, FFS-Folien, Big Bags und Konsumentenbeutel werden von industriellen und gewerblichen Abnehmern und von Handelsunternehmen für Endverbraucher nachgefragt.

Dazu zählen insbesondere die chemische Industrie, die Baustoff-, Futtermittel- und Markenartikelindustrie sowie die Handelsketten und Großvertriebsformen des Lebensmittel- und sonstigen Groß- und Einzelhandels. Die Anmelder haben jedoch in den wichtigsten Füllgüterbereichen einschließlich der Nahrungs- und Genußmittel jeweils wesentliche wechselseitige Austauschbarkeit auf der Nachfrageseite zwischen unterschiedlichen Materialien, Produkten und Grössen dargestellt. Eigene Feststellungen der Kommission haben dies im wesentlichen bestätigt, so daß sich eine engere Abgrenzung der Produktmärkte nicht ergibt.

16.<ind> B+K ist darüber hinaus auch bei sonstigen flexiblen Verpackungen und Folien tätig (Umhüllungen, Deckel, Verbund- und Schrumpffolien). Eine genaue Abgrenzung dieser Produktmärkte ist im vorliegenden Fall jedoch entbehrlich, weil hier auch auf der Basis einer engen Marktdefinition wegen fehlender signifikanter Überschneidung der Tätigkeitsgebiete von B+K und Frantschach ernsthafte Zweifel an der Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Gemeinsamen Markt nicht bestehen. 17.<ind> Die relevanten Produktmärkte fassen daher jeweils individuelle flexible Verpackungen zusammen, die auch aus der Sicht der nachfragenden Abfuellergruppen weitestgehend austauschbar sind.

Dabei handelt es sich um Märkte für Industriesäcke incl. vergleichbare FFS- Folien, Big Bags (FIBC), Konsumentenbeutel und den vorgelagerten Markt für Sackkraftpapier. <ind> Geographisch relevanter Markt 18.<ind> Anbieter flexibler Verpackungen auf den Produktmärkten sind sowohl vertikal integrierte Verpackungsgruppen, die etwa 40 % des Bedarfs decken, als auch kleine und mittlere Unternehmen, deren Angebotsflexibilität zumindest gleich hoch ist, und die rd. 60 % des Bedarfs an flexiblen Verpackungen decken. Dies gilt für Europa insgesamt und variiert für das Gebiet bestimmter Länder zusammengenommen (D, A, CH, B, NL, Lux, F, GB, d. h. im wesentlichen DM-Zone), insbesondere aber für die einzelnen Länder.

19.<ind> Die Nachfrageseite wird von international tätigen Grossunternehmen unterschiedlicher Branchen geprägt, bei denen die Tendenz zum europaweiten, zentralen und jedenfalls wettbewerbsaktiven Einkauf festzustellen ist. Soweit die Kundennähe zum Anbieter die Marktbeziehungen beeinflusst, sind hierfür insbesondere jit-Belieferung und F+E-Kooperation ausschlaggebend. Dabei bleiben Angebote von geographisch entfernten Herstellern wettbewerbswirksam, was auch in nationalen Importanteilen von über 20 % deutlich wird, so daß nationale Märkte nicht zu Grunde zu legen sind. 20.<ind> Die Anmeldung geht von einem europäischen Markt (EWR) aus.

Hierfür sprechen der europaweite Einkauf der Abfueller, Transportkosten von 2 - 4 % des Produktwertes, eine hohe Wertschöpfung gegenüber Papiertransporten, die hohen Importanteile der Länder untereinander und Importanteile von nur 4 - 5 % von ausserhalb Europas. <ind> Hilfsweise wird auf ein engeres Teileuropa (D, A, CH, B, NL, Lux, F und GB) abgestellt, was im wesentlichen mit zeitlich begrenztem Preisgefälle in den anderen Ländern gegenüber diesem Teileuropa begründet wird. 21.<ind> Für die Entscheidung dieses Falles ist es nicht erforderlich zu bestimmen, ob ein europäischer oder engerer Markt besteht, weil auch im Hinblick auf das Gebiet der genannten Länder (Teileuropa) das Vorhaben nicht zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt Anlaß gibt. <ind> Wettbewerbliche Beurteilung 22.<ind> Frantschach ist Hersteller von Sackkraftpapier.

Sein Marktanteil in Europa liegt jedoch deutlich unter 25% (Menge [entfernt als Geschäftsgeheimnis, 10 - 20 %] Wert [entfernt als Geschäftsgeheimnis, 10 - 20 %]), so daß gegenüber Wettbewerbern auf den Verpackungsmärkten Ausschlusseffekte bei Kraftpapier nicht zu erwarten sind. 23.<ind> Bei Folien ist Frantschach - wie bisher - nur über Napiag, ein bereits bestehendes 50:5O-Tochterunternehmen von Frantschach und B+K, tätig. Der Marktanteil auf dem europäischen Markt liegt bei etwa [entfernt als Geschäftsgeheimnis, <5 %]. Der Zusammenschluß führt hier nicht zu einer Addition von Marktanteilen.

Sonstige flexible Verpackungen werden von Frantschach und B+K in sehr geringem Umfang hergestellt. Hier bleibt der kombinierte Marktanteil mit [entfernt als Geschäftsgeheimnis, <1 %] unbedeutend. 24.<ind> Auf dem Markt für Konsumentenbeutel liegen die Marktanteile für Frantschach und B+K nach dem Zusammenschluß unter [entfernt als Geschäftsgeheimnis, <5 %] in Teileuropa. 25.<ind> Flexible industrielle Massengutbehälter (FIBC oder 'Big Bag') sind mehrfach verwendbare Großsäcke aus Kunststoffgewebe, die teilweise mit einem Inliner aus Papier versehen sind. Frantschach ist hier nicht tätig.

B+K erzielt im oben enger abgegrenzten Teil Europas einen Marktanteil von etwa [entfernt als Geschäftsgeheimnis, <5 %] und auf nationaler Ebene in Belgien [entfernt als Geschäftsgeheimnis, 10 - 20 %]. 26.<ind> Industriesäcke sind der von dem Zusammenschluß betroffene Markt im Sinne von Sec 6 (III) der Form CO. Nach der Anmeldung ergeben sich folgende Marktanteile: Industriesäcke in Europa - in MEcu [geändert wegen Geschäftsgeheimnis] Unternehmen / Gruppe <tab> Teileuropa <tab> <tab> EU - insgesamt <tab> MEcu <tab> % <tab> MEcu <tab> % 1. Assi Domain <tab> <tab> < 20 <tab> <tab> 10-20 2. Kosnäs <tab> <tab> <tab> <tab> 3.

Smurfit <tab> <tab> <tab> <tab> 4. B + K <tab> <tab> <tab> <tab> 5. Frantschach B + K / Frantschach <tab> <tab> > 15 <tab> <tab> > 10 6.Gascogne <tab> <tab> <tab> <tab> 7. Wavin <tab> <tab> <tab> <tab> 8. Fardem <tab> <tab> <tab> <tab> 9. Nordema <tab> <tab> <tab> <tab> Summe 1 - 9 <tab> 1200 <tab> rd. 60 <tab> rd 1400 <tab> 45 Sonst. + sonst. intra EU <tab> rd. 800 <tab> rd. 40 <tab> rd. 1700 <tab> 55 Insgesamt <tab> rd. 2000 <tab> 100 <tab> 3100 <tab> 100 27.<ind> Die beteiligten Unternehmen werden auf dem Markt für Industriesäcke durch den Zusammenschluß nach Assi Domain die zweithöchsten Marktanteile haben (Teileuropa rd. [entfernt als Geschäftsgeheimnis, >15 %], EU insgesamt rd. [entfernt als Geschäftsgeheimnis, >10 %]).

Auf nationaler Ebene liegen die Marktanteile der beteiligten Unternehmen in der Regel zwischen 20 % und 35 % in einzelnen insbesondere kleinen Ländern Teileuropas. Der beabsichtigte Zusammenschluß würde auch auf der Ebene nationaler Märkte keine beherrschende Stellung schaffen oder verstärken, durch die wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil davon erheblich behindert wird. 28.<ind> Die Vielzahl leistungsfähiger, ebenfalls integrierter Wettbewerber und die gleichmässigen Marktanteilsabstände auch zwischen Assi Domain und Frantschach/B+K im EWR indizieren auch künftig wirksamen Wettbewerb.

29.<ind> Dies gilt auch für das Verhältnis zwischen den führenden fünf Anbietern mit Marktanteilen insgesamt von rund 50 %, so daß Interessenunterschiede zu erwarten sind, die gleichgerichtetes Oligopolverhalten und gemeinsame Beherrschung nicht erwarten lassen. 30.<ind> Dazu trägt auch der hohe Anteil sonstiger zum Teil kleinerer und eher produktionsnah anbietender Hersteller von Industriesäcken bei, weil deren nationale Marktanteile von 15 - 25 % und innereuropäische Exporte auf den nationalen Märkten darüber hinaus 20 - 25 % des Bedarfs decken und damit erheblich zu wirksamem Wettbewerb beitragen.

Dies ist auch auf die relativ niedrigen Investitionskosten für einen Marktzutritt zurückzuführen, für den 500.000 - 600.000 Ecu ausreichen können (Pt. 14). VI. <tab> ERGEBNIS 31.<ind> Angesichts der niedrigen Marktanteile der beteiligten Unternehmen, der gleichmässigen Marktanteilsabstände zwischen einer Vielzahl von Anbietern und wegen niedriger Marktzutrittsschranken ist davon auszugehen, daß der Zusammenschluß keine marktbeherrschende Stellung schafft oder verstärkt. Daher bestehen keine Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt oder mit dem EWR-Abkommen.

32.<ind> Aus diesem Grund hat die Kommission entschieden, dem angemeldeten Zusammenschluß nicht zu widersprechen und ihn für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und dem Artikel 57 des EWR-Abkommens zu erklären. Diese Entscheidung ergeht in Anwendung von Artikel 6(1)b der Verordnung des Rates Nr. 4064/89. Für die Kommission

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