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ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 22/06/1995 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.587 - Hoechst AG / Marion Merrell Dow Inc.) gemäss der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich)

CELEX
31995M0587
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
1995-06-22
In force since
1995-06-22
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 22/06/1995 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.587 - Hoechst AG / Marion Merrell Dow Inc.) gemäss der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. C 193 vom 27/07/1995 S. 0005 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 22/06/1995 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.587 - Hoechst AG / Marion Merrell Dow Inc.) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich). Die gedruckte Fassung der Entscheidung ist bei den Verkaufsstellen des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

ÖFFENTLICHE VERSION FUSIONSVERFAHREN ARTIKEL 6 (1)(b) ENTSCHEIDUNG An die anmeldende Partei Betr.:<ind> Fall Nr. IV/M.587 Hoechst/Marion Merrell Dow <ind> Anmeldung vom 17. Mai 1995 nach Artikel 4 der Verordnung (EG) des Rates Nr. 4064/89 Sehr geehrte Damen und Herren, 1.<ind> Am 17. Mai.1995 meldete die Hoechst AG (Hoechst) ein Vorhaben an, wonach sie beabsichtigt, 72 % der Aktien der Marion Merrell Dow Inc. (MMD) von The Dow Chemical Company zu erwerben. Zu einem späteren Zeitpunkt plant Hoechst, die verbleibenden 28 % zu erwerben, die sich in Streubesitz befinden. I.<tab> Die Parteien 2.<ind> Hoechst ist im wesentlichen in der chemischen und in der pharmazeutischen Industrie tätig.

Seine Pharmasparte ist weltweit der fünftgrösste Anbieter. Der Gesamtumsatz mit Pharmazeutika liegt bei 5400 MECU, davon 2600 MECU in der EU. Hoechst versucht mit der Akquistion von MMD vor allem, seine Stellung in den USA zu verbessern. Dort bietet Hoechst nur eine begrenzte Zahl an Produkten an, erzielt nur [ 5-15 %] seines Umsatzes und erreicht einen Marktanteil von [ 0- 5 %]. Nach der Fusion könnte der Marktanteil auf [ 1- 5 %] ansteigen. MMD ist weltweit auf Rang 21 mit einem Umsatz von 2600 MECU. Die Firma ist überwiegend in den USA tätig (Marktanteil: [ 1- 5 %]) und erzielt [10-20 %] seines Umsatzes in der EU.

Durch den Kauf von MMD wird Hoechst eines der drei grössten Pharma- Unternehmen weltweit mit einem Weltmarktanteil von [ 1- 5 %]. II. Der Zusammenschluß 3.<ind> Der Erwerb von MMD durch Hoechst bedeutet den Übergang der alleinigen Kontrolle bei MMD auf Hoechst und ist daher ein Zusammenschluß im Sinne von Artikel 3(1) (b) der Fusionskontrollverordnung (FKVO). III. Gemeinschaftsweite Bedeutung 4.<ind> Der weltweite Gesamtumsatz der beteiligten Unternehmen überschreitet 5000 MECU. Der aggregierte gemeinschaftsweite Umsatz jeder der zwei beteiligten Parteien liegt über 250 MECU. Die beteiligten Unternehmen erreichen auch nicht mehr als 2/3 ihres jeweiligen gemeinschaftsweiten Umsatzes in einem und demselben Mitgliedstaat.

Der Zusammenschluß hat daher gemeinschaftsweite Bedeutung. IV. Die relevanten Märkte <tab> A. Relevante Produktmärkte 5.<ind> Medikamente können gemäß der "Anatomical Therapeutic Classification" ("ATC"), die von der Weltgesundheitsorganisation anerkannt und benutzt wird, in therapeutische Klassen unterteilt werden. Diese Klassifikation, die in früheren Fällen von der Kommission verwendet wurde [Decision IV/M.072 - Sanofi/Sterling Drug (10.06.91) - Decision IV/M.072 - Sanofi/Sterling Drug (10.06.91) - Decision IV/M.323 - Procordia/Herbamont (20.04.93) - Decision IV/M.426 - Rhone Poulenc/Cooper (180.04.94) - Decision IV/M.457 - La Roche/Syntex (20.06.94) - Decision IV/M.500 - AHP/Cynamid (19.09.94) - Decision IV/M.555 - Glaxo/Wellcome (28.02.95)], erlaubt es, Medikamente nach ihrer Zusammensetzung und ihren therapeutischen Eigenschaften zu gruppieren.

6.<ind> Die dritte Stufe der ATC-Klassifikation ermöglicht eine Gruppierung von Medikamenten nach ihren therapeutischen Indikationen, d.h. ihrer beabsichtigten Verwendung, und kann daher als eine operationale Marktdefinition verwendet werden. Es kann jedoch sinnvoll werden, Analysen auf anderen Stufen der ATC- Klassifikation durchzuführen. So kann es beispielsweise notwendig sein, bestimmte Gruppen zusammenzufassen. Dies wäre dann der Fall, wenn bestimmte Produkte aus verschiedenen ATC-Klassen Substitute für die Behandlung einer spezifischen Krankheit darstellen. 7.<ind> Darüber hinaus können Medikamente auf der Basis von verschiedenen Kriterien, insbesondere der Nachfrageseite, in verschiedene Segemente unterteilt werden.

Eine mögliche Unterscheidung ist die zwischen verschreibungspflichtigen und nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten. Eine weitere Unterscheidung ist die zwischen Medikamenten, die ganz oder teilweise durch die Krankenversicherungssysteme erstattet werden, und solchen, die nicht erstattet werden. Diese Segmente überlappen teilweise. Die meisten verschreibungspflichtigen Medikamente werden erstattet, während die meisten nicht verschreibungspflichtigen Medikamente nicht erstattet werden. Darüber hinaus ist die Zuordnung eines Medikaments zu einem Segment nicht dauerhaft. Sie beruht vielmehr auf Entscheidungen der Behörden, die zu Wechseln zwischen den Segmenten führen können.

8. <tab> Pharmaunternehmen bieten teilweise einige der Wirkstoffe und Wirkstoffkomponenten, die sie für die eigene Arzneimittelherstellung erzeugen, auch auf dem Markt an. Da ein solcher Wirkstoff der Einsatzstoff für ein bestimmtes Arzneimittel ist, kann die Produktmarktdefinition auch bei Wirkstoffen der ATC- Klassifikation folgen. 9.<ind> In der pharmazeutischen Industrie erfordert eine vollständige Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse eine Untersuchung der Produkte, die noch nicht auf dem Markt sind, sich aber in einer fortgeschrittenen Phase der Entwicklung befinden (normalerweise nach einer äusserst bedeutsamen Investition).

Das Potential dieser Produkte mit anderen Produkten in Wettbewerb zu treten, die sich entweder in Entwicklung befinden oder schon auf dem Markt befindlich sind, kann nur im Hinblick auf ihre Charakteristika und beabsichtigte Benutzung bewertet werden. In einigen Bereichen ist jeder Versuch einer solchen Produktmarktdefinition problematisch (z.B. im HIV/Aids-Bereich). <tab> B. Relevante geographische Märkte 10.<ind> Die Harmonisierung der technischen Gesetzgebung innerhalb der Gemeinschaft und das Inkrafttreten von neuen Zulassungsprozeduren für Medikamente repräsentieren die Vollendung des Programmes für den Gemeinsamen Markt im Hinblick auf die wissenschaftlichen und technischen Voraussetzungen für Medikamente.

Seit Anfang 1995 haben Pharmazieunternehmen die Option (und bei biotechnologischen Produkten sogar die Verpflichtung) einen Antrag auf Zulassung eines neuen Medikamentes bei der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln zu stellen, die daraufhin eine Empfehlung an die Kommission aussprechen wird, deren Entscheidung für alle Mitgliedsstaaten verbindlich ist. 11.<ind> Der Verkauf von Medikamenten wird von den admistrativen Verfahren oder Einkaufspolitiken beeinflusst, die die nationalen Gesundheitsbehörden in den Mitgliedsstaaten implementiert haben. So beeinflussen einige Länder die Preise direkt oder indirekt und es gibt verschiedene Erstattungsniveaus durch das Sozialversicherungssystem für verschiedene Kategorien von Medikamenten.

Aus diesem Grund können sich die Arzneimittelpreise von einem Mitgliedsstaat zum anderen unterscheiden. Zusätzlich gibt es weitreichende Unterschiede in Bezug auf Marken- und Packungsgrössenstrategien sowie die Distributionssysteme. Diese Unterschiede deuten ebenfalls auf nationale Marktcharakteristika hin. 12.<ind> Wenn aus Sicht der Preispolitik die Märkte für Arzneimittel in der EU überwiegend national bleiben, so gilt dies nicht für die Forschung und Entwicklung (F&E). In diesemBereich stehen pharmazeutische Unternehmen in einem weiteren Wettbewerb und haben üblicherweise weltweite F&E-Strategien.

13.<ind> Die den Pharmamärkten vorgelagerten Märkte für Wirkstofffe bilden ebenfalls internationale Märkte, die mindestens auf dem EU-Niveau untersucht werden müssen. Im Hinblick auf nicht vorhandene Zollschranken und die häufige gegenseitige Anerkennung von Produktionslizenzen zwischen den USA und dem EWR könnte sogar eine weitere geographische Marktabgrenzung angemessen sein. 14.<ind> Aus diesen Gründen müssen die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Märkten für Medikamente im Hinblick auf nationale Wettbewerbsbedingungenbeurteilt werden. Im Hinblick auf F&E und Wirkstoffe müssen EU- oder sogar weltweite Märkte untersucht werden.

V.<ind> Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt 15.<ind> Bei Anwendung der oben beschriebenen Marktabgrenzungen ergeben sich 19 betroffene Märkte. Viele von ihnen verursachen jedoch keine wettbewerblichen Probleme, da die kombinierten Marktanteile der Parteien unter 25% liegen und klare Indikatoren für einen effektiven Wettbewerb vorliegen. Die Untersuchung konzentriert sich daher auf die Märkte in denen eine der Parteien bereits einen hohen Marktanteil besitzt oder in denen andere Hinweise für eine potentielle Marktmacht existieren. Inhibitoren der Proteinase (B2C): 16.<ind> Im italienischen Markt für Inhibitoren der Proteinase hat Hoechst einen signifikanten Marktanteil [40-50 %] zu dem MMD einen Anteil von [10-20 %] % hinzufügt.

Der kombinierte Marktanteil von [50-60 %] könnte ein Indikator für eine beherrschende Stellung darstellen. Dabei ist hinsichtlich der wettbewerblichen Heterogenität dieser Indikationsgruppe zu berücksichtigen, daß bei zwei von drei Indikationen der vierten Stufe der ATC-Klassifikation der Markanteil von Hoechst seit 1992 stark rückläufig ist, nämlich von [40-50 %] auf [10-20 %] (1994) für Inhibitoren des Kallikrein-Kinin-Systems (B2C2) und von [20-30 %] auf [10-20 %] (1994) für Inhibitoren der Fibrinolysis (B2C3). Ausserdem sind die Patente für alle Hoechst-Produkte abgelaufen. Eines der beiden MMD-Produkte, das noch [65-75 %] des Umsatzes hervorruft, ist ebenfalls patentfrei.

Darüber hinaus gibt es zwei weitere grosse internationale Wettbewerber im Markt, Bayer mit einem Marktanteil von [10- 20 %] und Immuno mit einem Marktanteil von [20-30 %]. Im Hinblick auf die strukturellen Charakteristika und die Patentsituation ist daher nicht zu erwarten, daß der Zusammenschluß eine beherrschende Stellung in diesem Markt begründen oder verstärken wird. Diuretika (C3A): 17.<ind> Hoechst hat einen Marktanteil von [25-35 %] im italienischen Markt für Diuretika und MMD einen von [ 5-10 %]. Andere grosse internationale Wettbewerber beinhalten BASF/Boots [10-20 %], Du Pont [10-20 %] und Servier [...].

Der Zusammenschluß wird daher nicht zum Erwerb einer beherrschenden Position in diesem Markt führen. Systemische Corticosteroide (H2A): <ind> 18.<ind> Im Markt für systemische Corticosteroide ist Hoechst Marktführer in der EU mit einem Marktanteil von [20-30 %]. MMD hält einen Marktanteil von [ 5-10 %]. Auf zwei nationalen Märkten, in Spanien und Italien, überschreitet der kombinierte Marktanteil von Hoechst und MMD [25-35 %]. <ind> In Spanien hält MMD einen Marktanteil von [20-30 %], Hoechst einen von [ 5-15 %]. Trotz dieser bedeutsamen Marktanteilsaddition sprechen aber eine Reihe von Gesichtspunkten dafür, daß durch den Zusammenschluß keine beherrschende Stellung entsteht, die wirksamen Wettbewerb behindern würde.

Weder Hoechst noch MMD halten Patente für die von ihnen verwendeten Wirkstoffe. Es sind 16 weitere Anbieter auf dem Markt tätig, darunter eine Reihe von grossen international tätigen Firmen. Der Marktführer Menarini [35-45 %] hat zwar von MMD eine Know-How- Lizenz bezueglich der Herstellung des Fertigarzneimittels Zamene aus dem Wirkstoff Deflacort und bezueglich der für die Arzneimittelregistrierung benötigten medizinisch- pharmakologischen Daten genommen. Er vertreibt das Produkt aber mit einer eigenen Arzneimittelzulassung und unter eigenem Namen. Das Herstellungsabkommen zwischen diesen beiden Firmen, das zur Zeit noch vorsieht, daß MMD das Produkt Zamene für Menarini fertigt und dafür ein Entgelt von 35 % des Großhandelspreises erhält, wird Ende diesen Jahres ablaufen.

Ab diesem Zeitpunkt wird Menarini über eigene Fertigungskapazitäten verfügen und muß nur noch eine Lizenzgebühr von 5 % des Großhandelspreises an MMD abführen. Diese Gebühr stellt keine derart starke finanzielle Bindung dar, daß auf eine Abhängigkeit Menarinis vom Lizenzgeber MMD geschlossen werden kann. Schließlich muß berücksichtigt werden, daß auf dem spanischen Markt Hoechstpreise staatlich festgelegt werden. Dies kann dazu führen, daß - wie bei Zamene von Menarini - neuen Produkten aus den dafür zugelassenen vergleichsweise hohen Preisen innerhalb der Indikationsgruppe administrativ veranlasste Erlöse zufließen.

Der sich dabei ergebende hohe wertmässige Marktanteil bedeutet jedoch nicht, daß sich das Verschreibungsverhalten der Ärzte, welches den Verhaltensspielraum der Anbieter indiziert, signifikant geändert haben muß. Eine angesichts des Fehlens von Patenten noch feststellbare oligopolistische Marktmacht, die preiserhöhenden Verhaltensspielräume eröffnen könnte, ist daher auf diesem Markt nicht festzustellen. <ind> Auf dem italienischen Markt haben Hoechst [10-20 %] und MMD [20-30 %] einen gemeinsamen Marktanteil von [40-50 %], Menarini einen von [ 5-15 %]. Es gibt eindeutige Anzeichen für funktionsfähigen Wettbewerb wie die Gegenwart von 14 Wettbewerbern, inklusive Glaxo [10-20 %], Upjohn [10-20 %] und Merck [ 5-15 %], so wie ausgeprägte Marktanteilsverschiebungen in den letzten Jahren.

MMD und Menarini haben zwischen 1992 und 1994 jeweils 10 %-Punkte Marktanteil verloren, Hoechst, Upjohn und Glaxo haben jeweils rund 5 %-Punkte gewonnen. Thyreoid Präparate (H3A): 19.<ind> Im Markt für Thyreoid Präparate existiert in der EU eine Duopol-Situation in der MMD [20-30 %] % des Marktes hält und Merck [35-45 %]. Der Zusammenschluß führt nicht zu einem Zuwachs an Marktmacht, da Hoechst nur einen Marktanteil von [ 0- 1 %] hinzufügt. Daneben hätte Hoechst auch nicht das Potential in der Zukunft ein bedeutsamer Wettbewerber zu werden, da sein Produkt seit langem im Markt eingeführt ist und Thyreoid Präparate nicht zu den Hauptforschungsgebieten der Firma zählen. <ind> Dieselbe Beurteilung kann für den deutschen Markt ausgesprochen werden.

Hier addiert Hoechst nur [ 0- 1 %] zu MMDs Marktanteil von [40-50 %]. Antituberkulotika (J4A): 20.<ind> Bis 1994 war MMD quasi Monopolist in Frankreich. In jenem Jahr hat das Unternehmen mit dem Markteintritt von Pharmacia [35-45 %] seines Marktes verloren und hält heute einen Marktanteil von [45-55 %]. Der erfolgreiche Markteintritt ist ein Indikator für die Bestreitbarkeit dieses Marktes. Der Zusammenschluß ändert nichts an dieser Wettbewerbssituation, da Hoechst nur einen Marktanteil von [ 0- 1 %] hat. Systemische Antihistamine (R6A): 21.<ind> In diesem Produktmarkt gibt es zwei betroffene Märkte, das Vereinigte Königreich und Irland.

In beiden Märkte gibt es klare Anzeichen für funktionsfähigen Wettbewerb. <ind> Im Vereinigten Königreich ist MMD der Marktführer mit einem Anteil von [35-45 %]. Höcht hat nur einen Anteil von [ 0- 1 %]. In den letzten drei Jahren hat MMD [15-25 %]-Punkte seines Marktanteils verloren, insbesondere an Schering Plough, deren Anteil von [ 5-15 %] auf [15-25 %] gestiegen ist. <ind> In Irland betragen MMDs und Hoechsts Marktanteil 29,4 % bzw. 9,1 %. Es gibt weitere grosse internationale Wettbewerber mit hohen Marktanteilen. Wirkstoffe: <ind> 22.<ind> Benutzt man den EWR als geographischen Markt, gibt es eine Reihe von Märkten für Wirkstoffe, in denen Hoechst oder MMD Marktanteile grösser als 50 % halten.

Diese sind jedoch keine betroffenen Märkte, da es keine Überschneidungen gibt. <ind> Im Hinblick auf mögliche vertikale Ausschlusseffekte lassen sich zwei Märkte für Wirkstoffe identifizieren, in denen Hoechst oder MMD einen Marktanteil grösser als 25 % und einen Marktanteil grösser als 25 % auf dem nachgelagerten Pharmamarkt besitzen. In beiden Fällen ist jedoch nur eine Partei vertreten; es handelt sich dabei um die gleiche Partei auf dem vor- wie auch dem nachgelagerten Markt. Es kommt daher durch den Zusammenschluß zu keinerlei Marktanteilsadditionen weder auf den vor- noch den nachgelagerten Märkten.

Es existieren auch keine vertikalen Beziehungen zwischen den Parteien. Darüber hinaus sind die Eintrittsbarrieren in diese Märkte für Wirkstoffe gering, da der Patentschutz abgelaufen und die Produktionstechnologie am Markt erwerbbar ist. Der Zusamenschluß wird daher nicht die Marktmacht von Hoechst in diesen Märkten erhöhen. Forschung und Entwicklung (F&E): 23.<ind> Im Bereich F&E überschneiden sich die Forschungsgebiete der beiden Firmen in den sehr breit definierten Arbeitsgebieten "Zentralnervensystem" und "Herz-Kreislauf". Diese Gebiete umfassen eine Vielzahl von Krankheiten und therapeutischen Möglichkeiten.

Bei einer näheren Analyse der Forschungsschwerpunkte für bestimmte Indikationen gibt es keine Überschneidungen, die wettbewerbliche Bedenken hervorrufen würden. VI.<ind> Schlußfolgerung 24.<ind> Der angemeldete Zusammenschluß wird nicht eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken, durch die wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindert würde. Aus diesem Grund hat die Kommission entschieden, dem angemeldeten Zusammenschluß nicht zu widersprechen und ihn als vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und dem Artikel 57 des EWR-Abkommens zu erklären.

Diese Entscheidung ergeht in Anwendung von Artikel 6 (1) (b) der Verordnung des Rates Nr. 4064/89. Für die Kommission

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