ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 27/06/1995 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.598 - Daimler Benz / Carl Zeiss) gemäss der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. C 276 vom 21/10/1995 S. 0010 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 27/06/1995 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.598 - Daimler Benz / Carl Zeiß) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich). Die gedruckte Fassung der Entscheidung ist bei den Verkaufsstellen des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
ÖFFENTLICHE VERSION FUSIONSVERFAHREN ARTIKEL 6 (1)(b) ENTSCHEIDUNG Einschreiben mit Empfangsbestätigung An die anmeldende Partei Betr.:<ind> Fall Nr. IV/M.598 Daimler-Benz/ Carl Zeiß <ind> Anmeldung vom 19. Mai 1995 nach Artikel 4 der Verordnung (EG) des Rates Nr. 4064/89 Sehr geehrte Damen und Herren, 1.<ind> Am 19. Mai.1995 haben die Daimler-Benz AG (Daimler-Benz) und die Firma Carl Zeiß (Carl Zeiß) das Vorhaben angemeldet, ein Gemeinschaftsunternehmen unter der Firma Zeiß-Eltro Optronic GmbH zu gründen, in das die beiden Muttergesellschaften ihre gesamten Aktivitäten im Bereich der optronischen wehrtechnischen Erzeugnisse für Waffenführung und Aufklärung einbringen werden.
Nach Prüfung der Anmeldung hat die Kommission festgestellt, daß das angemeldete Vorhaben in den Anwendungsbereich der Ratsverordnung (EG) Nr. 4064/89 (Fusionsverordnung) fällt und daß keine ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt und dem Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum bestehen. <ind> I. Die Parteien 2.<ind> Daimler-Benz ist eine Holdinggesellschaft, die über vier Unternehmensbereiche in den folgenden Gebieten tätig ist: <ind> - Kraftfahrzeuge (Mercedes-Benz AG); <ind> - Elektrotechnik, Bahntechnik, Dieselmotoren (AEG) <ind> - Luft - und Raumfahrt, Wehrtechnik (Dasa) <ind> - Finanz - und andere Dienstleistungen (Daimler-Benz Inter Services AG).
3.<ind> Die Carl-Zeiß-Stiftung ist über die Stiftungsbetriebe Carl Zeiß und Schott auf dem Gebiet optischer, feinmechanischer und elektronischer Erzeugnisse sowie dem Gebiet der Glaserzeugnisse tätig. <ind> II. Das Vorhaben 4.<ind> Daimler-Benz und Carl Zeiß beabsichtigen, ein Gemeinschaftsunternehmen zu gründen, an dem Carl-Zeiß mit 50,0006 % und Daimler-Benz über Dasa mit 49,9994 % beteiligt sein werden. Daimler-Benz wird in das Gemeinschaftsunternehmen die Eltro GmbH einbringen, in der die Aktivitäten des Konzerns auf dem Gebiet der wehrtechnischen Optronik zusammengefasst sind. Carl- Zeiß wird die Aktivitäten des Geschäftsbereiches Sondertechnik auf dem Gebiet der wehrtechnischen Optronik auf das Gemeinschaftsunternehmen übertragen. <ind> III.
Zusammenschluß 5.<ind> Das Gemeinschaftsunternehmen wird von Daimler-Benz und Carl-Zeiß gemeinsam kontrolliert werden. Wesentliche strategische Entscheidungen wie Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer, strategische Planung und Verabschiedung des Geschäftsplans, der u.a. die Investitions- und Finanzplanung sowie Forschungs- und Entwicklungsprogramme umfasst, können von den Muttergesellschaften nur einstimmig getroffen werden. 6.<ind> Die Gründung der Zeiß-Eltro Optronic GmbH stellt einen Zusammenschluß in Form eines konzentrativen Gemeinschaftsunternehmens dar. Daimler-Benz und Carl Zeiß werden jeweils alle ihre Aktivitäten auf dem Gebiet optronischer wehrtechnischer Erzeugnisse für Waffenführung und Aufklärung in das Gemeinschaftsunternehmen einbringen.
Die Daimler-Benz Tochtergesellschaft Dasa wird im Bereich der wehrtechnischen Optronik lediglich die Entwicklungskapazitäten behalten, die zur Systemauslegung von militärischem Fluggerät erforderlich sind (z.B. Suchkopf für Flugkörper-, Waffensystem, Hubschrauber-Hinderniswarnsystem, Simulationssysteme) Es kann daher nicht erwartet werden, daß das Gemeinschaftsunternehmen eine Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens der Muttergesellschaften zur Folge hat. <ind> IV. Gemeinschaftsweite Bedeutung 7.<ind> Der weltweite Gesamtumsatz von Daimler-Benz (54 Mrd. ECU) und Carl Zeiß (2,6 Mrd. ECU) beträgt mehr als 5 Milliarden ECU.
Beide Unternehmen erzielen jeweils einen gemeinschaftsweiten Umsatz von mehr als 250 Millionen ECU. Keines der beiden Unternehmen erzielte im letzten Geschäftsjahr mehr als zwei Drittel seines gemeinschaftsweiten Umsatzes in einem einzigen Mitgliedstaat. Der Zusammenschluß hat daher eine gemeinschaftsweite Bedeutung im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 der Fusionsverordnung. <ind> V. Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt <ind> A. Relevanter Produktmarkt 8.<ind> Der Technologiebereich der Optronik umfasst eine Synthese von Optik, Elektronik zur Signalaufbereitung und Informationsdarstellung in den Spektralbereichen sichtbarer Strahlung, infraroter Strahlung und Wärmestrahlung.
Die Hauptanwendungsgebiete im militärischen Bereich sind Aufklärung, Zielidentifizierung, Entfernungsmessung, Zielbeleuchtung, automatische Zielbeleuchtung, automatische Zielverfolgung und Flugkörperlenkung. Aus diesen Aufgaben ergeben sich folgende wesentliche Produktgruppen der wehrtechnischen Optronik: <ind> -<ind> Wärmebildgeräte (passive Beobachtungsgeräte, die ein Objekt auf der Grundlage der abgegebenen Wärmestrahlung in fernsehähnlichen Bildern darstellen) <ind> -<ind> Restllichtverstärkergeräte; <ind> -<ind> Visiere (für Panzer, Flugzeuge, Überwasserschiffe, U-Boote); <ind> -<ind> Laserentfernungsmesser; <ind> -<ind> Geräte für Systeme zur Flugköperlenkung; <ind> -<ind> Optronische Sensoren für Aufklärung, Navigation und Waffeneinweisung <ind> -<ind> Optronische Warnsensoren.
9.<ind> Bei diesen Produktgruppen handelt es sich um Komponenten unterhalb der Subsystemebene, wie das folgende Beispiel verdeutlicht: Waffensystem Panzer, Teilsystem Panzerturm, Subsystem Feuerleitanlage, Komponenten Wärmebildgerät und Laserentfernungsmesser. 10.<ind> Die Entwicklung und Herstellung dieser Produkte beruht auf bestimmten Basistechnologien, die in einer Vielzahl wehrtechnischer optronischer Erzeugnisse Anwendung finden. Die bestehenden entwicklung- und fertigungstechnischen Gemeinsamkeiten der verschiedenen Produkte sprechen dafür, von einem Gesamtmarkt für wehrtechnische Optronik auszugehen.
Allerdings weisen Daimler- Benz und Carl Zeiß sowie auch andere Anbieter wehrtechnischer Optronik jeweils unterschiedliche Schwerpunkte ihrer Aktivitäten in diesem Bereich aus. So gibt es eine wesentliche Überschneidung der Aktivitäten von Daimler-Benz und Carl Zeiß nur in der Produktgruppe der Wärmebildgeräte. Letztlich kann jedoch dahinterstehen, ob getrennte relevante Prduktmärkte für die beschriebenen Produktgruppen anzunehmen sind, da auch auf der Grundlage einer solchen engen Marktabgrenzung keine marktbeherrschende Stellung des Gemeinschaftsunternhmens zu erwarten ist. <ind> B. Geographische Marktabgrenzung 11.<ind> Endabnehmer von Erzeugnissen der Wehrtechnik sind die Verteidigungsministerien der jeweiligen Länder bzw. die nationalen Beschaffungsämter.
In Ländern, die keine eigene Rüstungsindustrie für bestimmte Bereiche der Wehrtechnik haben, findet ein europaweiter oder weltweiter Wettbewerb um die entsprechende Nachfrage nach Rüstungsgütern statt. Auf der anderen Seite ist in Ländern mit eigener entsprechender Rüstungsindustrie auch innerhalb der Gemeinschaft noch von nationalen Märkten auszugehen. Trotz Bestrebungen etwa im Rahmen der Western European Armament Group (WEAG) auch die Märkte für Wehrtechnik zu öffnen, tendieren die Verteidungsministerien nach wie vor dazu, die nationale Rüstungsindustrie zu unterstützen, u.a. um das entsprechende know-how der Industrie insbesondere in Schlüsseltechnologien zu erhalten.
Allerdings kommen vermehrt auch ausländische Anbieter zum Zuge, je mehr man von der Ebene kompletter Waffensysteme oder Teilsysteme auf die Ebene von Subsystemen oder Komponenten gelangt. Begünstigt wird diese Entwicklung zur schrittweisen Öffnung der Märkte durch die mittlerweile erfolgende Veröffentlichung des jeweiligen nationalen Bedarfs in allen WEAG-Staaten. <ind> C. Auswirkungen des Zusammenschlusses 12.<ind> Daimler-Benz erzielte im Bereich der wehrtechnischen Optronik in den vergangenen drei Jahren im Durchschnitt einen Umsatz von jeweils 100 Mio. DM. Carl-Zeiß erzielte im Durchschnitt jeweils 166 Mio DM.
Im EWR erreichten beide Unternehmen einen zusammengefassten Marktanteil von unter 10 %. 13.<ind> In Deutschland erreichen Daimler-Benz und Carl Zeiß auf dem Gesamtmarkt für wehrtechnische Optronik, auf dem auch andere bedeutende Anbieter wie STN-Atlas Elektronik und BGT Bodenseewerke tätig sind, einen Marktanteil von rund 40 %. Während der Zusammenschluß in den übrigen Produktgruppen im wesentlichen komplementär ist, ergibt sich eine erhebliche Überschneidung in der Produktgruppe Wärmebildgeräte, die bei beiden Unternehmen einen wesentlichen Teil ihrer wehrtechnischen optronischen Aktivitäten ausmacht.
Bislang waren Daimler- Benz/Eltro und Carl Zeiß die einzigen deutschen Hersteller von Wärmebildgeräten. Mit der Auftragsvergabe der Kampfwertsteigerung Leopard 2 an STN-Atlas Elektronik ist jedoch nunmehr ein ausländischer Anbieter als aktueller Wettbewerber auf dem deutschen Markt tätig, da das israelische Unternehmen ELOP als Unterauftragnehmer von STN-Atlas Elektronik mit der Lieferung der Wärmebildgeräte beauftragt ist. Dadurch ist der zusammengefasste Marktanteil von Daimler-Benz und Carl Zeiß im vergangenen Jahr auf 80 % gesunken und wird nach der Auftragslage in den nächsten zwei Jahren auf 65 % sinken.
Da der Ausstattung des Leopard 2 mit Wärmebildgeräten von ELOP eine erhebliche Rolle als Referenzprojekt für andere Projekte zukommt. bei denen noch keine Vergabe erfolgt ist, kann der Marktanteil in Zukunft noch weiter sinken. Schließlich sehen sich Daimler-Benz und Carl Zeiß auch einem einzigen deutschen Endabnehmer, dem Bundesministerium der Verteidigung, gegenüber, was ihren Verhaltensspielraum weiter begrenzt. 14.<ind> Der Verhaltenspielraum von Zeiß-Eltro Optronic GmbH wird daher auch in Zukunft auf dem deutschen Markt von Wettbewerb kontrolliert werden. Dieses Ergebnis steht im Einklang mit der Auskunft des Bundesministeriums der Verteidigung, wonach auf dem deutschen Markt für wehrtechnische Optronik insgesamt und speziell auch bei Wärmebildgeräten auch nach dem Zusammenschluß genügend Wettbewerbsmöglichkeiten durch weitere nationale oder internationale Anbieter bestehen werden.
15.<ind> Der Umstand, daß Daimler-Benz/Dasa als führendes deutsches Unternehmen der Luft- und Raumfahrttechnik auch führender Hersteller von bestimmten Plattformen für wehrtechnische Optronik ist, führt ebenfalls nicht zu einem Wettbewerbsvorteil, der die Erwartung einer marktbeherrschenden Stellung rechtfertigen könnte. Bei Wärmebildgeräten folgt dies schon daraus, daß diese Geräte überwiegend in Erdkampffahrzeugen eingesetzt werden. Im übrigen besteht kein notwendiger Zusammenhang zwischen bestimmten Plattformen (z.B. Hubschraubern) und der einzubauenden wehrtechnischen Optronik. Ein Beleg dafür ist etwa der Umstand, daß Daimler-Benz/Dasa bisher bei Infrarot-Suchköpfen für Flugkörper keine wesentliche Rolle gespielt hat und diese Produktgruppe in Deutschland bislang fast ausschließlich von der BGT Bodenseewerke Gerätetechnik GmbH angeboten wurde. <ind> IV Gesamtbeurteilung 16.<ind> Aufgrund der vorstehenden Feststellungen ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, daß das Zusammenschlußvorhaben nicht zur Entstehung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung in den betroffenen Märkten führt und daher keinen Anlaß zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt oder dem EWR-Vertrag gibt.
17.<ind> Aus diesem Grund hat die Kommission beschlossen, dem angemeldeten Zusammenschluß nicht zu widersprechen und ihn für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Vertrag zu erklären. Diese Entscheidung beruht auf Artikel 6 (1) b der Fusionsverordnung und Artikel 57 des EWR-Vertrages. Für die Kommission