ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 10/08/1995 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.617 - Crédit Local de France / Hypotheken Bank in Berlin) gemäss der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Französische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. C 241 vom 16/09/1995 S. 0004 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 10/08/1995 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.617 - Crédit Local de France / Hypotheken Bank in Berlin) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Französische Text ist verbindlich; der vollständige Text ist in CLX, der Französischen Version von CELEX enthalten).
Die gedruckte Fassung der Entscheidung ist bei den Verkaufsstellen des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.