ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 21/12/1995 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.662 - Leisure Plan) gemäss der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Englische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. C 063 vom 02/03/1996 S. 0005 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 21/12/1995 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.662 - Leisure Plan) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Englische Text ist verbindlich; der vollständige Text ist in CEN, der Englischen Version von CELEX enthalten). Die gedruckte Fassung der Entscheidung ist bei den Verkaufsstellen des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 21/12/1995 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.662 - Leisure Plan) gemäss der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Englische Text ist verbindlich)
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