Entschließung des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl über eine angemessene Überwachung des Stahlmarktes Amtsblatt Nr. C 040 vom 17/02/1995 S. 0002 - 0002 ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL über eine angemessene Überwachung des Stahlmarktes (95/C 40/02) (Text von Bedeutung für den EWR) (In der 318. Vollsitzung vom 16. Dezember 1994, einstimmig außer einer Enthaltung, angenommen) DER BERATENDE AUSSCHUSS DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL - - nimmt Kenntnis von der Entscheidung der Kommission über die Aufhebung der vierteljährlichen Orientierungsprogramme, welche seit dem 2.
Trimester 1993 durchgeführt werden und in deren Rahmen die Unternehmen die Kommission, und zwar getrennt für jedes Erzeugnis ihrer Produktionspalette, über die Art und Weise zu unterrichten haben, wie "sie sich den Entwicklungstrends für Produktion und Lieferungen auf den Märkten der Gemeinschaft anzupassen gedenken"; - erinnert daran, daß der Ministerrat vom 8. November in seinen Schlußfolgerungen "die Kommission aufgefordert hat, die Entwicklung der Lage mit Aufmerksamkeit zu verfolgen und geeignete, der vorherrschenden Marktlage entsprechende Maßnahmen vorzubereiten" und "dem Ministerrat regelmäßig über die Lage in diesem Wirtschaftssektor sowie die Maßnahmen, die sie zu ergreifen beabsichtigt, Bericht zu erstatten"; - ist der Ansicht, daß die in dem halbjährlichen Vorausschätzungsprogramm enthaltenen Angaben, die auf der Rohstahlbilanz beruhen, nicht ausreichen, um Klarheit über die vorherrschende Marktlage zu schaffen; - fordert die Kommission auf, vierteljährliche Voraussagen in Zusammenarbeit mit allen am Stahlmarkt Beteiligten zu erstellen; - ersucht darum, daß diese Analyse - um den Wünschen des Ministerrats gerecht zu werden und sie für alle aktiv am Markt Beteiligten nutzbar zu machen - sowohl auf vierteljährlicher Basis als auch produktweise erfolgt.