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Beschluß des Rates vom 20. Februar 1995 über die Bestimmung der maßgebenden österreichischen, finnischen und schwedischen Organisationen, denen es obliegt, Listen der Kandidaten für den Beratenden Ausschuß der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl aufzustellen

CELEX
31995Y0228(02)
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
1995-02-20
In force since
1995-02-20
Status
In force

Text

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Beschluß des Rates vom 20. Februar 1995 über die Bestimmung der maßgebenden österreichischen, finnischen und schwedischen Organisationen, denen es obliegt, Listen der Kandidaten für den Beratenden Ausschuß der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl aufzustellen Amtsblatt Nr. C 049 vom 28/02/1995 S. 0002 - 0002 BESCHLUSS DES RATES vom 20. Februar 1995 über die Bestimmung der maßgebenden österreichischen, finnischen und schwedischen Organisationen, denen es obliegt, Listen der Kandidaten für den Beratenden Ausschuß der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl aufzustellen (95/C 49/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, insbesondere auf Artikel 18, gestützt auf die Beitrittsakte von 1994, insbesondere auf die Artikel 25 und 161, in der Erwägung, daß die maßgebenden österreichischen, finnischen und schwedischen Organisationen zu bestimmen sind, denen es obliegt, Listen mit zwei Kandidaten für jeden der ihnen zugewiesenen Sitze aufzustellen - BESCHLIESST:

Einziger Artikel (1) Den im Anhang aufgeführten maßgebenden österreichischen, finnischen und schwedischen Erzeuger- und Arbeitnehmerorganisationen obliegt es, Kandidatenlisten aufzustellen, aufgrund deren - in der in dieser Aufstellung für jede Organisation angegebenen Anzahl - die österreichischen, finnischen und schwedischen Mitglieder ernannt werden, die die Erzeuger und die Arbeitnehmer im Beratenden Ausschuß der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vertreten. (2) Dieser Beschluß wird zur Unterrichtung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 20.

Februar 1995. Im Namen des Rates Der Präsident E. ALPHANDÉRY ANHANG >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

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