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Seqlense EUR-Lex

Entschließung des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur EGKS- Sozialforschung

CELEX
31995Y0811(02)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1995-06-28
Status
In force

Text

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Entschließung des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur EGKS- Sozialforschung Amtsblatt Nr. C 206 vom 11/08/1995 S. 0007 - 0007 ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL zur EGKS-Sozialforschung (95/C 206/05) (Text von Bedeutung für den EWR) (In der 320. Vollsitzung vom 28. Juni 1995 bei einer Gegenstimme und 10 Enthaltungen angenommen) Auf seiner (320.) ordentlichen Vollsitzung vom 28. Juni 1995 in Luxemburg hat der Beratende Ausschuß der EGKS nachdrücklich auf die Notwendigkeit hingewiesen, die EGKS-Sozialforschungsprogramme (Ergonomie, Verunreinigung in der Eisen- und Stahlindustrie, Gesundheitsschutz im Bergbau, Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitsmedizin) bis zum Auslaufen des Vertrags fortzuführen.

In Erwägung nachstehender Gründe: - Die in mehr als zwanzigjähriger Tätigkeit erzielten Ergebnisse haben dazu beigetragen, das Arbeitsumfeld und die Umweltverträglichkeit der europäischen Eisen- und Stahlindustrie nachhaltig zu verbessern; - ein einzigartiger Schatz an Kenntnissen (bisher Erreichtes einschließlich Netz von Sachverständigen) steht auch anderen Sektoren inner- und außerhalb der Europäischen Union zur Verfügung; - bestimmte Aspekte der EGKS-Industrien, die im Rahmen anderer Forschungsprogramme der EU (IV. Fünfjahres-Forschungsprogramm der Europäischen Union) nicht behandelt werden können, sind im Hinblick auf die Lösungsfindung noch eingehend zu prüfen:

FORDERT er die Kommission AUF: - für eine Organisationsstruktur nebst der dafür erforderlichen Haushaltsmittel Sorge zu tragen, mit deren Hilfe die EGKS-Sozialforschung nach dem Vorbild des in der technischen Kohle- und Stahlforschung bereits Erreichten adäquat weitergeführt werden kann, und hierfür Mittel aus anderen Kapiteln des Haushalts bereitzustellen; - die Einsetzung von Gremien zu fördern, welche die Tätigkeit im Bereich der EGKS-Sozialforschung auch nach Auslaufen des Vertrags fortzusetzen imstande sind.

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