Entschließung des Rates vom 4. April 1995 zum Bereich Kultur und Multimedia Amtsblatt Nr. C 247 vom 23/09/1995 S. 0001 - 0002 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 4. April 1995 zum Bereich Kultur und Multimedia (95/C 247/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - in der Erwägung, daß die hauptsächlichen Ziele der Europäischen Union im Bereich der Kultur darin bestehen, zur Verbesserung der Kenntnis und Verbreitung der Kultur und der Geschichte der europäischen Völker, zur Erhaltung und zum Schutz des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung und zur Förderung des Kulturaustauschs sowie des künstlerischen Schaffens beizutragen; in der Erwägung, daß das Entstehen der Informationsgesellschaft den Zugang der Bürger zur Information erweitern und eine außergewöhnliche Chance darstellen kann, eine Programmindustrie zu entwickeln, deren Inhalte dem kulturellen und sprachlichen Reichtum und der kulturellen und sprachlichen Vielfalt Europas Rechnung tragen; in der Erwägung, daß durch den Multimedia-Bereich darüber hinaus ein neues Publikum gewonnen und somit der Zugang eines größeren Teils der Bevölkerung zur Kultur gefördert werden kann; in der Erwägung, daß bei der multidisziplinären wissenschaftlichen Erforschung des beweglichen und unbeweglichen kulturellen Erbes (z.
B. Denkmäler, kulturell bedeutsame Stätten, Museen, Bibliotheken, Archive) dem Multimedia-Bereich eine wichtige Rolle zukommt; ausgehend von der Feststellung, daß im Hinblick auf die Verwirklichung der obengenannten Ziele die Förderung und Entwicklung eines europäischen Marktes und die bestmögliche Nutzung dieser neuen Möglichkeiten und Technologien die wichtigsten Akteure (Bibliotheken, Museen, Inventarisierungsdienste . . .) entsprechend vorbereitet und zur Mitwirkung veranlaßt werden müssen und daß Überlegungen über eine mögliche Anpassung der rechtlichen und technischen Vorschriften angestellt werden müssen; nach Kenntnisnahme davon, daß bei ersten Sachverständigenberatungen, insbesondere auf einer am 13. und 14.
Januar 1995 in Cannes veranstalteten Tagung, mehrere Gesichtspunkte zur Sprache gebracht wurden, beispielsweise - Förderung der Mehrsprachigkeit und der kulturellen Vielfalt in Europa, - Notwendigkeit von Qualitätsprodukten sowie der Valorisierung neuer Ausdrucksformen, - Notwendigkeit der Kompatibilität der Normen und Formate zur Erleichterung des Datenaustausches, - Schaffung von Mechanismen zur Unterstützung der Vernetzung und der Schaffung europäischer Produkte, - Notwendigkeit von Ausbildungsangeboten, die den Multimedia-Möglichkeiten angemessen sind und den Erwerb technischer Fertigkeiten mit der Beherrschung der Lehrinhalte verbinden, - Unterstützung der Verbreitung und der Förderung; in Kenntnis der Ergebnisse der Konferenz der G7 vom 25. und 26.
Februar 1995 über die Informationsgesellschaft und insbesondere der Empfehlungen zur Durchführung von Pilotprojekten im Bereich der Museen und Bibliotheken; in Würdigung der Aktionen, die derzeit auf Gemeinschaftsebene insbesondere im Bereich der Forschung durchgeführt werden, um den Informationsmarkt zu entwickeln - STELLT ÜBEREINSTIMMEND FEST, daß den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft eine wichtige Katalysatorrolle für die Entwicklung der Konzeption, der Produktion und des Verleihs kulturell hochwertiger Multimedia-Werke zukommt; IST ENTSCHLOSSEN, auf der Grundlage gemeinsamer wissenschaftlicher und kultureller Interessen die Verbreitung und den Austausch von Informationen zwischen kulturellen Einrichtungen durch Vernetzung dieser Einrichtungen zu fördern;
IST SICH DARIN EINIG, daß dringend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Entstehen und die Entwicklung eines kulturellen Multimedia-Markts unter Wahrung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt Europas zu unterstützen; UNTERSTREICHT, wie wichtig es ist, anspruchsvolle Aus- und Fortbildungsmaßnahmen einzuführen, damit Werke geschaffen werden können, die auf die verschiedenen Nutzungsarten und Benutzerkreise abgestimmt sind; SCHLAEGT VOR, daß die Ausarbeitung von Nutzungsleitfäden und Musterverträgen für diejenigen kulturellen Einrichtungen erörtert wird, die ihre Bestände valorisieren möchten;
WÜNSCHT, daß auf der Grundlage der bereits von der ISO in Angriff genommenen Arbeiten geeignete internationale Normen ausgearbeitet werden; NIMMT die Absicht der Kommission ZUR KENNTNIS, zu erkunden, wie die Entwicklung des Industriezweigs des elektronischen Publizierens in seinen kulturellen Anwendungen unterstützt werden könnte, und zwar unter Berücksichtigung der bestehenden Finanzierungsinstrumente und der verfügbaren Mittel, einschließlich des Zugangs zu Kredit- und Bürgschaftsmechanismen, durch die das Angebot unterstützt und die Risikobereitschaft von Banken und Industrie erhöht werden kann;
ERSUCHT die Kommission, - vor der Ratstagung im zweiten Halbjahr einen Bericht über die Marktlage im kulturellen Multimedia-Bereich sowie über die in diesem Bereich - insbesondere hinsichtlich der technischen Normen und der Ausbildung für die neuen Multimedia-Berufe - auf Gemeinschaftsebene bereits eingeleiteten Maßnahmen vorzulegen; - in Kürze eine Sachverständigengruppe einzusetzen, deren Mitglieder auf Vorschlag der Mitgliedstaaten ernannt werden und deren Aufgabe es ist, innerhalb eines Jahres unter anderem die Voraussetzungen zu prüfen, die auf technischer Ebene (gemeinsames Beschreibungsinstrumentarium, mehrsprachige Glossare) und in rechtlicher Hinsicht für Koproduktionen und die Vernetzung von auf demselben Gebiet tätigen kulturellen Einrichtungen erforderlich sind und die auch die Modalitäten der Wahrnehmung und des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums umfassen.
Der Ausschuß für Kulturfragen wird über diese Arbeiten informiert; - zu prüfen, wie der Zugang der kulturellen Einrichtungen zu den - bereits laufenden und künftigen - Aktionen und Programmen gefördert werden kann, die sie im Rahmen der gemeinsamen Politiken, insbesondere derjenigen, die zur Entwicklung der Informationsgesellschaft beitragen, betreffen könnten.