Entschließung des Rates vom 20. Dezember 1995 über Zubereitungen auf heilpflanzlicher Basis Amtsblatt Nr. C 350 vom 30/12/1995 S. 0006 - 0006 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 20. Dezember 1995 über Zubereitungen auf heilpflanzlicher Basis (95/C 350/05) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, in Erwägung nachstehender Gründe: Der Rat vertritt in seiner Entschließung vom 30. November 1995 über die Einbeziehung der Erfordernisse des Gesundheitsschutzes in die Gemeinschaftspolitiken die Auffassung, daß die Gemeinschaft den gesundheitlichen Auswirkungen der Vorschläge für Maßnahmen in einer Reihe von Bereichen, zu denen der freie Warenverkehr gehört, besondere Aufmerksamkeit zuwenden muß.
Die Maßnahmen, die auf ein besseres Verständnis der Auswirkungen des freien Warenverkehrs und insbesondere des freien Verkehrs von Arzneimitteln auf die menschliche Gesundheit abzielen und die diese Fragen zum Gegenstand haben, müssen Teil der globalen Strategie der Gemeinschaft für ihr Tätigwerden im Bereich der öffentlichen Gesundheit sein. Heilpflanzen werden in der Europäischen Union immer häufiger verwendet. Heilpflanzliche Zubereitungen spielen für die öffentliche Gesundheit und im Zusammenhang mit den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation eine wichtige Rolle. Die handelsüblichen Aufmachungen dieser Zubereitungen auf dem Markt sind sehr unterschiedlich.
Der Schutz der öffentlichen Gesundheit muß ein vorrangiges Ziel auf Gemeinschaftsebene sein. Es empfiehlt sich im übrigen, in angemessener Weise dafür Sorge zu tragen, daß die Entwicklung der diese Erzeugnisse herstellenden Industrie und der freie Verkehr mit diesen Erzeugnissen in der Europäischen Union nicht beeinträchtigt werden. Die Kontrolle von Rohstoffen und Zubereitungen auf heilpflanzlicher Basis aus Drittländern zur Gewährleistung ihrer Qualität wirft spezifische Probleme auf. Es empfiehlt sich, die besonderen Merkmale dieser Zubereitungen zu berücksichtigen. Der Schutz der Gesundheit des Verbrauchers muß während des gesamten Prozesses der Herstellung, der Verteilung und des Verkaufs gewährleistet sein - ERSUCHT die Kommission, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die gegenwärtige Lage und insbesondere folgendes zu prüfen: - die Frage, ob bei den Rohstoffen und den heilpflanzlichen Zubereitungen Probleme in bezug auf die öffentliche Gesundheit bestehen, die ein Tätigwerden der Gemeinschaft erforderlich machen; - die Frage, ob die gemeinschaftlichen Vorschriften für solche Zubereitungen Schwierigkeiten aufwerfen und wie gegebenenfalls die Rechtstellung der Zubereitungen auf heilpflanzlicher Basis im Rahmen der gemeinschaftlichen Vorschriften über Arzneimittel zu klären ist; - die gegebenenfalls erforderlichen Kontrollmaßnahmen zur Gewährleistung der Qualität auch der aus Drittländern eingeführten Rohstoffe und Zubereitungen auf heilpflanzlicher Basis; - die spezifischen Bedingungen, die erfuellt sein müssen, damit der Schutz der öffentlichen Gesundheit gewährleistet ist.