ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 19/02/1996 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.694 - SKF / INA / WPB) gemäss der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. C 076 vom 16/03/1996 S. 0016 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 19/02/1996 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.694 - SKF / INA / WPB) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich). Die gedruckte Fassung der Entscheidung ist bei den Verkaufsstellen des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
ÖFFENTLICHE VERSION FUSIONSVERFAHREN ARTIKEL 6 (1)(b) ENTSCHEIDUNG Einschreiben mit Empfangsbestätigung An die anmeldenden Partein Betrifft :<ind> Fall Nr. IV/M.694 - SKF/INA/WPB 1.<ind> Die oben näher bezeichnete Anmeldung betrifft den beabsichtigten Erwerb von 40 % bzw. 60 % der Anteile an der WPB Waterpump Bearing Beteiligungsgesellschaft GmbH, Herzogenaurach ("WPB GmbH"), durch die Unternehmen SKF GmbH, Schweinfurt ("SKF"), und Industrieaufbaugesellschaft Schäffler KG, Herzogenaurach ("INA"), bei deren Neugründung. Am Kommanditkapital der neuzugründenden WPB Waterpump Bearing GmbH & Co.
KG, Herzogenaurach ("WPB KG"), werden sich SKF GmbH und INA ebenfalls mit 40 % bzw. 60 % beteiligen. Die WPB GmbH führt als persönlich haftende Gesellschafterin ohne feste Kapitaleinlage die Geschäfte der WPB KG. 2.<ind> Die am 3.1.1996 eingegangene Anmeldung wurde mit Schreiben vom 17.1.1996 vollständig. Am 8.2.1996 hat die Kommission beschlossen, daß der Vollzug des Zusammenschlußvorhabens bis zum Erlaß einer endgültigen Entscheidung ausgesetzt bleibt. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Kommission festgestellt, daß das angemeldete Vorhaben in den Anwendungsbereich der Ratsverordnung Nr.
4064/89 (Fusionskontrollverordnung) fällt und daß keine ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt bestehen. I.<tab> DIE PARTEIEN 3.<ind> Die SKF ist eine Tochtergesellschaft der schwedischen SKF Aktiebolaget, nach eigenen Angaben der führende Hersteller von Wälzlagern. Die SKF-Gruppe erzielte 1995 weltweit Umsatzerlöse in Höhe ECU 3.964,9 Mio., davon ECU [als Geschäftsgeheimnis entfernt] Mio. in der Gemeinschaft und ECU [als Geschäftsgeheimnis entfernt] Mio. in den EFTA-Staaten. SKF produziert eine Vielzahl von Erzeugnissen der Antriebstechnik, insbesondere Kugellager, Radlager und Dichtungen, sowie Spezialstahl.
4.<ind> Die INA ist ein Unternehmen der Unternehmensgruppe der Herren Georg und Georg F. Schäffler, die 1995 weltweit Umsatzerlöse in Höhe von ECU [> 1.200 Mio] Mio. erzielte, davon ECU [> 250 Mio] Mio. in der Gemeinschaft und ECU [als Geschäftsgeheimnis entfernt] Mio. in den EFTA-Staaten. Die Gruppe ist ebenfalls ein führender Hersteller von Wälzlagern in unterschiedlichsten Bauformen, insbesondere Nadellagern, für Anwendungen in der Automobilindustrie, im Maschinen- und Anlagenbau sowie in der Geräte- und Feinwerktechnik. Daneben produziert die INA- Gruppe Motorenelemente (Ventilausgleichselemente) sowie Kunststoff- und Feinstanzteile.
II.<tab> DAS VORHABEN 5.<ind> Nach Errichtung der WPB-Gesellschaften werden SKF und INA ihre Geschäftsaktivitäten im Bereich Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Wälzlagern für Wasserpumpen als Sacheinlage in die WPK KG einbringen. Davon ausgenommen sind die Geschäftsaktivitäten der INA Firmengruppe Rolamentos Schäffler do Brasil Ltda. und - für eine nicht befristete Übergangszeit - der INA Roulements S.A. im Bereich Wasserpumpenlager. Um die künftige Produktion an einem Standort zu konzentrieren, werden die bestehenden Produktionseinrichtungen für Wasserpumpenlager der SKF in Stuttgart (D) und der INA in Lahr (D) und Haguenau (F), insbesondere die Maschinen, Anlagen und Vorräte, physisch in eine schon bestehende Fabrik der INA in Momo/Italien verbracht.
Zukünftig sollen Wasserpumpenlager nur noch am Standort in Momo/Italien hergestellt werden. III.<tab> KONZENTRATIVES GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN <tab> Gemeinsame Kontrolle 6.<ind> Nach dem Vollzug des Zusammenschlußvorhabens wird SKF mit 40 % und INA mit 60 % an den WPB-Gesellschaften beteiligt sein. Trotz der unterschiedlichen Beteiligungshöhe werden die WPB-Gesellschaften von den beiden Muttergesellschaften gemeinsam kontrolliert werden. Zwar wird in den Gesellschafterversammlungen der WPB-Gesellschaften grundsätzlich nach Kapitalbeteiligung abgestimmt. Die Festlegung der Anzahl der Geschäftsführer der WPB GmbH, der Erlaß oder die Änderung des Katalogs der zustimmungspflichtigen Geschäfte der Geschäftsführung sowie die Entscheidung über die zustimmungspflichtigen Geschäfte können jedoch nur einstimmig gefasst werden.
Der vorherigen Zustimmung aller stimmberechtigten Gesellschafter bedürfen insbesondere strategische Pläne und jährliche Budgets, einschließlich der Personalplanung, wesentliche Abweichungen hiervon sowie der Erwerb, die Veräusserung und die Kündigung von Beteiligungen und die Errichtung oder Auflösung von Zweigwerken. Besteht die Geschäftsführung der WPB GmbH aus mehreren Geschäftsführern, ist die SKF berechtigt, einen Geschäftsführer zu bestellen und abzuberufen. Die WPB- Gesellschaften werden daher von INA und SKF gemeinsam kontrolliert werden. <tab> Vollfunktionsunternehmen 7.<ind> Das Gemeinschaftsunternehmen wird von SKF und INA in dem oben bezeichneten Umfang (siehe Ziffer 5) alle bestehenden Anlagen und Maschinen zur Herstellung von Wasserpumpenlagern erwerben.
Soweit dem Gemeinschaftsunternehmen von den Gründerunternehmen Patente zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden, erhält das Gemeinschaftsunternehmen an diesen Rechten Lizenzen, die ausschließlich sind. Der Vertrieb von Wasserpumpenlagern unter der Marke "WPB" obliegt grundsätzlich dem Gemeinschaftsunternehmen, es kann sich jedoch der Vertriebskanäle der Gründerunternehmen bedienen. Das Gemeinschaftsunternehmen wird daher auf Dauer alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit erfuellen und nicht lediglich ganz oder ganz überwiegend Hilfsfunktionen für seine Muttergesellschaften übernehmen. <tab> Konzentratives Gemeinschaftsunternehmen 8.<ind> INA bleibt auch nach dem Zusammenschluß mit ihrer Firmengruppe Rolamentos Schäffler do Brasil Ltd.
("INA Rolamentos") auf demselben sachlichen Markt tätig, auf dem auch das Gemeinschaftsunternehmen tätig ist. Die INA Rolamentos vertreibt Wasserpumpenlager überwiegend in [als Geschäftsgeheimnis entfernt] sowie [als Geschäftsgeheimnis entfernt]. Wegen hoher Kostennachteile in der Fertigung sind Exporte von Brasilien in die Gemeinschaft auch in Zukunft nicht zu erwarten. Ferner wird die INA Roulements S.A. in Frankreich sechs Typen von Wasserpumpenlagern selbst herstellen und vertreiben. Die INA Roulements S.A. hat in 1994 etwa [als Geschäftsgeheimnis entfernt] Wasserpumpenlager an [als Geschäftsgeheimnis entfernt] Kunden in Frankreich abgesetzt.
Diese Kunden sind derzeit nicht bereit, ihre Aufträge auf das Gemeinschaftsunternehmen zu übertragen. Gemessen am künftigen Umsatz bzw. Absatz des Gemeinschaftsunternehmens in der Gemeinschaft haben diese Lieferungen nur einen Anteil von knapp [als Geschäftsgeheimnis entfernt] . Eine Koordinierung kann normalerweise ausgeschlossen werden, wenn nur eine Muttergesellschaft im Markt des Gemeinschaftsunternehmen tätig bleibt (vgl. Ziffer 18 der Bekanntmachung der Kommission über die Unterscheidung zwischen konzentrativen und kooperativen Gemeinschaftsunternehmen, ABl. C 385 vom 31.12.1994, S.
1). Die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens führt daher nicht zu einer Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens zwischen den Muttergesellschaften auf dem Markt des Gemeinschaftsunternehmen. 9.<ind> Die Kommission wurde darauf hingewiesen, daß das Entwicklungs-Know how und die produktionstechnischen Gegebenheiten bei der Herstellung von Wälzlagern für unterschiedliche Verwendungszwecke weitgehend vergleichbar seien. Selbst wenn Wasserpumpenlager aus Sicht der Nachfrager einen eigenständigen Markt bilden sollten, so blieben die Gründerunternehmen unter dem Gesichtspunkt der Produktionsumstellungsflexibilität zumindest auf sehr eng benachbarten Märkten tätig.
Unterhielten die Gründerunternehmen umfangreiche Tätigkeiten in einem benachbarten Markt, der gemessen an dem Markt des Gemeinschaftsunternehmens von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist, so könne die Zusammenarbeit innerhalb des Gemeinschaftsunternehmens zu einer Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens auf diesem benachbarten Markt führen (vgl. Ziffer 18, letzter Spiegelstrich, der o.g. Bekanntmachung der Kommission). 10.<ind> Es bestehen bereits Zweifel, ob SKF und INA auf benachbarten Märkten des Gemeinschaftsunternehmens tätig sein werden, die mit dem relevanten Produktmarkt ähnliche Merkmale hinsichtlich Technik, Kunden, Lieferanten und Wettbewerber aufweisen.
Zwar beliefern beide Gründerunternehmen in erheblichem Umfang die Unternehmen der Automobilindustrie. Im Lieferprogramm und in der Fertigungstechnologie gibt es jedoch wesentliche Unterschiede zwischen SKF und INA. SKF fertigt fast ausnahmslos mit spangebender Technik, wobei die Kugel- und Rollenlager massive Innen- und Aussenringe haben, die geschliffen und gehärtet werden. INA hat sich dagegen auf die sogenannte Tiefziehtechnik (Spanlos- Technologie) unter Verwendung von grossen Pressen spezialisiert. Die unterschiedliche Technologie führt dazu, daß es nur wenige Überschneidungen im Produktprogramm von SKF und INA gibt.
Kegelrollenlager, Pendelrollenlager, Radlager und Getriebelager stellt nur SKF her. INA fertigt dagegen Lager im Bereich "Motorenelemente"; SKF ist hier nicht tätig. Überscheidungen der Produktpaletten von SKF und INA für die Automobilindustrie (und deren Zulieferer) gibt es nur bei Wasserpumpenlagern sowie bei Bandspannrollern, Ausrücklagern und Gelenkkreuzbüchsen. Die zuletztgenannten Bereiche machen weniger als [als Geschäftsgeheimnis entfernt] des jeweiligen Lieferumfangs von SKF und INA aus. 11.<ind> Darüber hinaus muß eine Koordinierung zwischen SKF und INA im Sinne von Ziffer 18, letzter Spiegelstrich, der o.g.
Bekanntmachung nicht nur theoretisch möglich, sondern konkret wahrscheinlich sein. Im vorliegenden Fall sprechen jedoch die uneingeschränkte wirtschaftliche Selbständigkeit des Gemeinschaftsunternehmens, die geringen Überschneidungen im sonstigen Lieferprogramm der Gründerunternehmen sowie die Struktur und das Beschaffungsverhalten der Nachfrager (siehe Ziffer 24 ff.) gegen die Wahrscheinlichkeit einer Koordinierung zwischen SKF und INA auf den benachbarten Märkten als Folge ihrer Zusammenarbeit in dem Gemeinschaftsunternehmen. IV.<tab> GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG 12.<ind> SKF und INA erzielten in 1995 einen gemeinsamen weltweiten Umsatz von über ECU 5.000 Millionen.
Beide Unternehmen erreichten jeweils einen gemeinschaftsweiten Umsatz von mehr als ECU 250 Millionen. Die Parteien erzielten nicht mehr als zwei Drittel ihrer gemeinschaftsweiten Umsätze in ein und demselben Mitgliedstaat. Das Zusammenschlußvorhaben hat daher eine gemeinschaftsweite Bedeutung im Sinne von Artikel 1(2) der Fusionskontrollverordnung. V.<tab> VEREINBARKEIT MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT <tab> Relevanter Produktmarkt 13.<ind> Von dem Zusammenschlußvorhaben betroffen ist der Markt für die Herstellung und den Vertrieb von Wälzlagern aller Art für Wasserpumpen zur Verwendung in Kraftfahrzeugen und anderen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren.
14.<ind> Wasserpumpenlager bestehen aus einem zweireihigen Wälzlager, das direkt auf einer massiven, oberflächengehärteten Welle anstelle eines Innenrings aufliegt. Die Wellenenden ragen auf beiden Seiten über die Breite des Aussenrings hinaus und sind durch zwei in den Aussenring integrierte Gummidichtungen abgedichtet. Wälzlager in Wasserpumpen dienen als Stütze für die Welle, die durch einen Riementrieb mit dem Motor verbunden ist. Über die Welle wird der Antrieb auf das in der Wasserpumpe befindliche Pumpenrad übertragen. Aufgabe des Wälzlagers ist es, die vom Motor auf die Welle wirkenden Kräfte aufzunehmen und bei möglichst geringer Reibung einen gleichmässigen Lauf der Welle sicherzustellen.
Je nach der Form der Wälzkörper unterscheidet man Kugellager, Zylinderrollenlager und Nadellager (lange, dünne Rollen). Wasserpumpenlager sind auf Lebensdauer geschmiert und werden als kompakte Lagerungseinheit in Wasserpumpen eingebaut. Wasserpumpen werden im Rahmen des Kühlkreislaufs des Motors und für die Wagenheizung eingesetzt. 15.<ind> Wasserpumpenlager werden speziell für die Verwendung in Wasserpumpen für Kraftfahrzeuge entwickelt und hergestellt. Sie unterscheiden sich von Wälzlagern für andere Verwendungen durch ihre sehr kompakte und kostengünstige Bauweise sowie durch die Zusammenlegung der zwei Lager in einem gemeinsamen Aussenring.
Wälzlager für Wasserpumpen können nicht durch Wälzlager für andere Verwendungszwecke ersetzt werden und stellen daher einen gesonderten sachlich relevanten Markt dar. 16<ind> Eine Unterteilung des Marktes für Wasserpumpenlager nach der Leistungsfähigkeit der jeweiligen Pumpe und ihrer Abmessung (Durchmesser, Länge der Achse) kommt nicht in Betracht. Sämtliche Typen können ohne grössere Umrüstkosten auf denselben Maschinen und Anlagen (im wesentlichen Dreh- und Schleifmaschinen) hergestellt werden. Dies gilt nicht in gleicher Weise für die Umstellung von Maschinen, die für die Herstellung von Wälzlagern für andere Verwendungszwecke ausgelegt sind, auf die Fertigung von Wälzlagern für Wasserpumpen.
Nach Angaben der Anmelder betragen die gesamten Umrüstkosten in einem solchen Fall etwa [als Geschäftsgeheimnis entfernt], wobei die Anschaffungskosten für Maschinen, deren Umrüstung nicht möglich ist, noch nicht einmal einberechnet wurden. Die Anmelder haben vorgetragen, daß eine Umrüstung ihrer Maschinen regelmässig nicht stattfinde. Bei INA wurden in den letzten drei Jahren keine Maschinen, die zur Herstellung von Wälzlagern für bestimmte Verwendungszwecke ausgelegt waren, auf die Herstellung von Wälzlagern für andere Verwendungszwecke umgerüstet; bei SKF wurden weniger als [als Geschäftsgeheimnis entfernt] der Maschinen und Anlagen umgerüstet.
17.<ind> Abnehmer von Wasserpumpenlagern sind die Unternehmen der Automobilindustrie, die die in den eigenen Fahrzeugen verwendeten Wasserpumpen häufig selbst zusammenbauen. Darüber hinaus fertigen sie diejenigen Wasserpumpen, die in ihren Vertragswerkstätten als Ersatzteile benötigt werden. Daneben werden Wasserpumpenlager von unabhängigen Wasserpumpenherstellern nachgefragt, die ihre Produkte (komplette Wasserpumpen) an Automobilhersteller und an unabhängige Kfz-Reparaturwerkstätten vertreiben. Der gesamte Absatz von Wasserpumpenlagern teilt sich je zur Hälfte auf den Direktabsatz an die Kraftfahrzeughersteller und auf Lieferungen an unabhängige Wasserpumpenhersteller auf.
Es wurde vorgetragen, daß sich die Wettbewerbsbedingungen beim Absatz von Wasserpumpenlagern an die Kfz- Hersteller und an unabhängige Pumpenhersteller im Hinblick auf die Zusammensetzung der Nachfrager und deren potentielle Nachfragemacht grundlegend unterscheiden. Die Ermittlungen der Kommission haben jedoch nicht den Nachweis erbracht, daß diese Unterschiede so gravierend sind, daß sie zwei getrennte Märkte begründen. Dagegen spricht insbesondere, daß die Unternehmen der Automobilindustrie auch beim Bezug von unabhängigen Pumpenherstellern über hohe Preistransparenz auf der Stufe der Beschaffung von Wasserpumpenlagern verfügen und über das Instrument der Baumusterfreigabe wesentlichen Einfluß auf die Auswahl der Vorlieferanten des Pumpenherstellers nehmen können (siehe Ziffer 26).
Auch unterscheidet sich das Preisniveau der Direktlieferungen von Wasserpumpenlagern an die Kfz-Industrie und der Lieferungen an unabhängige Pumpenhersteller nicht nennenswert. Der Prüfung des Zusammenschlusses ist daher ein einheitlicher Markt für die Herstellung und den Vertrieb von Wasserpumpenlagern zugrunde zu legen. <tab> Geographisch relevanter Markt 18.<ind> Die Parteien gehen in ihrer Anmeldung vom EWR als geographischem Markt aus. Dies entspricht der Ansicht der Kommission in früheren Fällen (zuletzt die Fälle IV/M.666 JOHNSON CONTROLS/ROTH FRERES und IV/M.686 NOKIA/AUTOLIV), in denen Märkte für Automobilteile als europaweit angesehen wurden.
Die grossen Automobilkonzerne haben ihren Einkauf in Europa zentralisiert. Unterschiedliche Marktanteilsverteilungen der Hersteller in den jeweiligen Mitgliedstaaten wären daher im vorliegenden Fall kein Indiz für nationale Märkte. Vielmehr resultiert die ungleiche Verteilung der Marktanteile daher, daß es in bestimmten Mitgliedstaaten nur ein oder zwei unabhängige Automobilhersteller gibt. Deren aktuelle Lieferanten haben in diesen Mitgliedstaaten naturgemäß höhere Marktanteile als in anderen. 19.<ind> Die Ermittlungen der Kommission haben ergeben, daß auch im Markt für Wasserpumpenlager eine engere Abgrenzung des geographischen Marktes nicht gerechtfertigt wäre.
Die Transportkostenintensität von Wasserpumpenlagern ist relativ gering, so daß der gesamte EWR wirtschaftlich von einem Standort aus beliefert werden kann. Im vorgelagerten Bereich der Beschaffung von Wälzlagern für Wasserpumpen hat die "just in time"-Fertigung keine besondere Bedeutung, weshalb auch eine an den Standorten der Automobilindustrie ausgerichtete lokale Fertigung von Wasserpumpenlagern nicht erforderlich ist. In der Vergangenheit haben z.B. SKF und NSK-RHP Wasserpumpenlager jeweils in einem Werk hergestellt, von dem aus sie alle europäischen Abnehmer beliefert haben. Nach dem Zusammenschluß werden SKF/INA alle Kunden von einem zentralen Werk in Italien beliefern.
Gegen eine engere Marktabgrenzung spricht auch der relativ hohe Anteil von Importen aus Ländern wie Japan, USA und Tschechien (vgl. unten Ziffer 22). Der geographisch relevante Markt umfasst daher mindestens das Gebiet des EWR. 20.<ind> Es gibt Hinweise, die für die Abgrenzung eines weiteren geographischen Marktes sprechen. Darauf deutet insbesondere die hohe Importquote hin. Etwa 30 % des Marktvolumens im EWR werden durch Importe aus Kanada (der gesamte Absatz der FAG), Japan (der gesamte Absatz der Firma Koyo) und Tschechien (Firma KINEX) abgedeckt. Für den Zweck dieser Entscheidung kann die genaue Abgrenzung des geographischen Marktes allerdings offen bleiben, da der Zusammenschluß auch bei Zugrundelegung eines lediglich EWR-weiten Marktes keine wettbewerblichen Bedenken hervorruft (siehe im folgenden). <tab> Wettbewerbliche Beurteilung <tab> Anbieterstruktur 21.<ind> Nach Angaben der Anmelder wurden im Jahr 1995 im EWR etwa 30,3 Mio.
Stück Wasserpumpenlager abgesetzt. Das Umsatzvolumen betrug danach ECU 93,8 Mio. Die Ermittlungen der Kommission haben diese Angaben nur teilweise bestätigt. Danach betrug das Marktvolumen rd. 29 Mio. Stück bzw. rd. ECU 75 Mio. Führende Anbieter im EWR (gemessen am mengenmässigen Marktvolumen) sind die Unternehmen INA [zwischen 20 und 30 %.], SKF [zwischen 20 und 30 %.], FAG (> 10 %), IMI (> 10 %), Koyo (> 10 %) und NSK-RHP (< 10 %). Daneben gibt es noch Importe der Firma KINEX aus Tschechien (< 5 %). Durch den Zusammenschluß erreichen INA/SKF einen gemeinsamen Marktanteil von etwa [zwischen 40 und 60 %.].
Die neue Unternehmenseinheit ist damit etwa [Geschäftsgeheimnis.] so groß wie FAG und IMI. 22.<ind> Die Unternehmen INA, SKF, IMI und NSK-RHP produzieren Wasserpumpenlager in der Gemeinschaft. Die Unternehmen FAG, Koyo und KINEX importieren zusammen etwa 9 Mio. Stück Wasserpumpenlager in den EWR; dies entspricht einem Anteil von etwa 30 % am Marktvolumen. Markteintrittsbarrieren haben keine besondere Bedeutung. Die Transportkostenintensität ist relativ gering. Für die Akquirierung von Aufträgen bedarf es lediglich der Errichtung eines kleinen Ingenieurbüros in räumlicher Nähe zu den europäischen Automobilherstellern und unabhängigen Pumpenherstellern.
23.<ind> Neben den genannten aktuellen Anbietern im EWR gibt es nach Kenntnis der Kommission weltweit keinen weiteren Hersteller von Wasserpumpenlagern. Die Bedeutung von FAG, Koyo und NSK als Wettbewerber des Gemeinschaftsunternehmens von INA und SKF kommt in den genannten Marktanteilen aber nur unzureichend zum Ausdruck. In diesem Markt, in dem Grössenvorteile eine grosse Bedeutung haben, kann derjenige Wettbewerber besonders günstig anbieten, der möglichst hohe Produktionsvolumina an wenigen Standorten realisiert. FAG, Koyo und NSK realisieren in ihren Fabriken in Kanada und Japan ähnliche Produktionsvolumina und dadurch Grössenvorteile wie INA und SKF nach dem Zusammenschluß in Europa.
Koyo und NSK sind praktisch die einzigen Anbieter von Wasserpumpenlagern in Japan, dem grössten regionalen Absatzmarkt der Welt. FAG befriedigt mindestens 50 % der gesamten nordamerikanischen Nachfrage aus einem Werk in Kanada. Der Rest entfällt je zur Hälfte auf NSK und Koyo. Dieser Vergleich zeigt, daß jedenfalls die Wettbewerber FAG, NSK und Koyo die nötigen Produktionsvolumina und Kapazitäten besitzen, um den Verhaltensspielraum des Gemeinschaftsunternehmens von INA und SKF auch in Zukunft wirksam zu begrenzen. <tab> Nachfragerstruktur 24.<ind> Bei den Abnehmern der Parteien handelt es sich zum einen um Automobilhersteller und zum anderen um unabhängige Hersteller von Wasserpumpen.
Diese unabhängigen Hersteller gehören zum Teil grossen Automobilzulieferern (die Pumpenhersteller SSM und Krull gehören z.B. zur Kolbenschmidt-Gruppe). Das Marktvolumen des Gesamtmarktes verteilt sich etwa zur Hälfte auf diese beiden Nachfragergruppen. Unter den grössten Abnehmern der Parteien überwiegen jedoch die Automobilhersteller. Bei den fünf grössten Nachfragern von INA und SKF handelt es sich jeweils um die Automobilkonzerne [als Geschäftsgeheimnis entfernt] sowie um die [als Geschäftsgeheimnis entfernt]. Es ist zu erwarten, daß der beabsichtigte Zusammenschluß bei diesen Nachfragern zu einer beachtlichen Auftragskonzentration mit Beschaffungsanteilen beider Lieferanten zusammen von bis zu [als Geschäftsgeheimnis entfernt] führen wird.
25. <ind> Im Verhältnis der Parteien zu den Automobilherstellern kann davon ausgegangen werden, daß diese aufgrund ihrer Nachfragemacht einen erheblichen Preisdruck ausüben werden und dadurch den Verhaltensspielraum von INA/SKF auch in Zukunft wirksam begrenzen werden. Die Untersuchungsergebnisse der Kommission haben ergeben, daß die grossen Automobilhersteller keine wesentlichen Bedenken gegen den Zusammenschluß äusserten und davon ausgingen, daß es in der Folge des Zusammenschlusses zu Umschichtungen der bisherigen Aufträge auf andere Lieferanten kommen dürfte, mit der Folge, daß der kombinierte Marktanteil von INA/SKF sinken würde.
26.<ind> Im Verhältnis zu den unabhängigen Herstellern von Wasserpumpen werden die Parteien durch den Zusammenschluß ebenfalls keine dominierende Stellung gewinnen. Die unabhängigen Wasserpumpenhersteller werden von einigen Automobilherstellern u.a. dazu eingesetzt, um Bedarfsspitzen bei Wasserpumpen zu decken, die die Automobilhersteller auch selbst fertigen. In diesem Fall handeln die Automobilhersteller mit dem Lagerlieferanten den Preis für ein Wasserpumpenlager aus, der dann sowohl für Lieferungen an den Automobilhersteller als auch an den Wasserpumpenhersteller gilt. Es gilt dann das oben ausgeführte über die Nachfragemacht der Automobilhersteller.
Aber auch im Fall, daß ein Automobilhersteller seine Wasserpumpen vollständig fremd bezieht, wird er üblicherweise schon sehr früh in die Verhandlungen einbezogen, die der Wasserpumpenhersteller mit seinen Lieferanten führt. Zum einen wird der Automobilhersteller üblicherweise darauf bestehen, das Wasserpumpenlager zu testen und freizugeben. Zum anderen ist der Automobilhersteller häufig bei den Preisverhandlungen zwischen dem Wasserpumpenhersteller und den verschiedenen Lieferanten von Wasserpumpenlagern anwesend. Zum Teil führt er diese Verhandlungen sogar selbst und gibt dann seinem Wasserpumpenlieferanten den Einkaufspreis vor.
In jedem Fall haben die Unternehmen der Automobilindustrie auch beim Bezug von unabhängigen Wasserpumpenherstellern hohe Preistransparenz auf der Stufe der Beschaffung von Wasserpumpenlagern. Es muß daher davon ausgegangen werden, daß die wettbewerbliche Stellung des Automobilherstellers als direkter oder indirekter Nachfrager von Wasserpumpenlagern den Verhaltensspielraum des Gemeinschaftsunternehmens wirksam begrenzen wird. VI.<tab> ERGEBNIS 27.<ind> Aufgrund der oben getroffenen Feststellungen ist nicht zu erwarten, daß das angemeldete Zusammenschlußvorhaben eine beherrschende Stellung begründet oder verstärkt, durch die wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben behindert würde.
28.<ind> Aus diesen Gründen hat die Kommission entschieden, gegen den angemeldeten Zusammenschluß keine Einwände zu erheben, und ihn für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und mit der Funktionsfähigkeit des EWR-Abkommens zu erklären. Diese Entscheidung beruht auf Artikel 6(1)(b) der Ratsverordnung Nr. 4064/89. Für die Kommission