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Entscheidung der Kommission vom 01/07/1996 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.745 - Bayernwerk / Gaz de France) gemäss der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich)

CELEX
31996M0745
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
1996-07-01
In force since
1996-07-01
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entscheidung der Kommission vom 01/07/1996 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.745 - Bayernwerk / Gaz de France) gemäss der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. C 266 vom 13/09/1996 S. 0005 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 01/07/1996 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.745 - Bayernwerk / Gaz de France) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich). Die gedruckte Fassung der Entscheidung ist bei den Verkaufsstellen des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

ÖFFENTLICHE VERSION FUSIONSVERFAHREN ARTIKEL 6(1)(b) ENTSCHEIDUNG An die anmeldenden Parteien Betrifft :<ind> Fall Nr. IV/M.745 Bayernwerk / Gaz de France <ind> Anmeldung vom 30.5.1996 gemäß Artikel 4 der Ratsverordnung (EWG) Nr. 4064/89 Sehr geehrte Damen und Herren, 1.<ind> Die oben näher bezeichnete Anmeldung betrifft den beabsichtigten Erwerb von 25% der Geschäftsanteile an der ErdölErdgas Gommern GmbH, Gommern ("EEG"), durch die Bayernwerk AG, München ("Bayernwerk"). Die restlichen Geschäftsanteile der EEG werden von der Gaz de France Deutschland GmbH, Berlin ("GdF Deutschland"), gehalten.

Aufgrund der zwischen den Gesellschaftern getroffenen Vereinbarungen wird die EEG von Bayernwerk und GdF Deutschland gemeinsam kontrolliert werden. 2.<ind> Nach Prüfung der Anmeldung hat die Kommission festgestellt, daß das angemeldete Vorhaben in den Anwendungsbereich der Ratsverordnung (EWG) Nr. 4064/89 ("Fusionskontrollverordnung") fällt und daß keine ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt bestehen. I.<tab> DIE PARTEIEN 3.<ind> Bayernwerk ist selbst bzw. über eine Vielzahl von Beteiligungsgesellschaften in der Energieversorgung mit Elektrizität und in geringerem Umfang mit Gas tätig.

Daneben betreibt das Unternehmen Erdgasspeicher und ist in den Bereichen KraftWärmeKopplung, Entsorgung und Umwelttechnik tätig. Bayernwerk gehört zum VIAGKonzern, der in den Bereichen Chemie, Verpackung, Telekommunikation sowie Transport und Logistik tätig ist. Der VIAGKonzern erzielte im Geschäftsjahr 1995 weltweit Umsatzerlöse in Höhe von 22.379 Mio. ECU, davon entfielen 4.897 Mio. ECU auf das Bayernwerk. In der Gemeinschaft erzielte der VIAGKonzern einen Umsatz von 17.000 Mio. ECU. 4.<ind> GdF Deutschland ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Gaz de France ("GdF"). Der GdFKonzern ist Frankreichs alleiniger Gasimporteur und bedeutendster Betreiber von Ferngas und Ortsnetzen.

Daneben bestehen Aktivitäten in den Bereichen Engineering, Erdgasverstromung sowie Erdgasspeicherung. Der Konzern erzielte weltweit Umsatzerlöse in Höhe von 8.130 Mio. ECU, davon 7.795 Mio. ECU in der Gemeinschaft. 5.<ind> Geschäftsgegenstand der EEG ist die Förderung, Aufbereitung und der Verkauf von Erdöl und Erdgas, die Aufsuchung, Erkundung und der Aufschluß von Erdöl und Erdgaslagerstätten sowie die Erdgasspeicherung. Daneben erbringt das Unternehmen geotechnologische Dienstleistungen im Rahmen von Förderarbeiten und Untertagemessungen. Zukünftig soll das Unternehmen auch in der Erdgasverstromung tätig sein.

Die EEG hält sämtliche Geschäftsanteile an den Unternehmen ErdölErdgas Workover GmbH, Salzwedel ("EEW"), der ErdölErdgas Gommern Transport GmbH, Gommern ("EEG Transport"), sowie der VEGO Öl GmbH, GelsenkirchenBür ("VEGO"). Die EEG erzielte Umsatzerlöse in Höhe von 102 Mio. ECU, davon 93 Mio. ECU in der Gemeinschaft (ganz überwiegend in Deutschland). II.<tab> DAS VORHABEN 6.<ind> Gegenwärtig werden sämtliche Geschäftsanteile der EEG von der GdF Deutschland gehalten. Bayernwerk soll zunächst 25 % der Anteile erwerben. Darüber hinaus soll Bayernwerk eine Option auf die Übertragung von weiteren 24%der Geschäftsanteile an der EEG erhalten.

Die Ausübung des Optionsrechts ist bis zum 31.12.1996 befristet. III.<tab> KONZENTRATIVES GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN 7.<ind> Das angemeldete Vorhaben verwirklicht einen Zusammenschluß im Sinne von Artikel 3(1) b) der Fusionskontrollverordnung. <tab> Gemeinsame Kontrolle 8.<ind> Nach dem Vollzug des Zusammenschlußvorhabens werden Bayernwerk mit 25% und GdF Deutschland mit 75% an der EEG beteiligt sein. Trotz der unterschiedlichen Beteiligungshöhe wird die EEG von den beiden Unternehmen gemeinsam kontrolliert werden. Nach [Für die Veröffentlichung gelöscht.] der zwischen Bayernwerk und GdF Deutschland getroffenen Gesellschaftervereinbarung wird Bayernwerk das Recht haben, einen von zukünftig drei Geschäftsführern der EEG zur Bestätigung durch die Gesellschafterversammlung vorzuschlagen.

GdF ist verpflichtet, in der Gesellschafterversammlung für den von Bayernwerk vorgeschlagenen Geschäftsführer zu stimmen [Für die Veröffentlichung gelöscht.]. Der zwischen GdF Deutschland und Bayernwerk vereinbarte Entwurf für die Geschäftsordnung der Geschäftsführung der EEG sieht vor, daß jeder Geschäftsführer einen ihm zugewiesenen Geschäftsbereich grundsätzlich in eigener Verantwortung leitet [Für die Veröffentlichung gelöscht.]. Maßnahmen und Geschäfte, die von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft sind, bedürfen jedoch der vorherigen Zustimmung der anderen Geschäftsführer [Für die Veröffentlichung gelöscht.].

Dadurch erhält Bayernwerk über die Rechte eines Minderheitsaktionärs hinausgehende Vetorechte, die eine gemeinsame Kontrolle der EEG begründen. <tab> Keine Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens 9.<ind> Sowohl der GdFKonzern als auch Bayernwerk bleiben weiterhin auf den Produktmärkten tätig, auf denen auch die EEG tätig ist bzw. tätig werden soll. Beide Muttergesellschaften der EEG betätigen sich in den Bereichen Gasversorgung und Erdgasspeicherung. In diesen Bereichen ist der GdFKonzern ausser in Frankreich auch in Deutschland tätig. Neben der Mehrheitsbeteiligung an der EEG hält GdF in Deutschland jedoch nur Minderheitsbeteiligungen an mehreren kleinen Energieversorgungsunternehmen in den neuen Bundesländern sowie an der MEGAL GmbH, die eine Erdgaspipeline in Südwestdeutschland betreibt.

Auf diese Unternehmen kann GdF keinen bestimmenden Einfluß ausüben; Bayernwerk ist an diesen Unternehmen nicht beteiligt. Bayernwerk ist in der Gasversorgung und in der Erdgasspeicherung über ihre Tochtergesellschaften Contigas AG (85%) und Thyssengas GmbH (50%) ausschließlich in Deutschland tätig. 10.<ind> Wegen der gesetzlichen Regulierung der Gasversorgung in Deutschland und in Frankreich und den daraus folgenden unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen stellen beide Mitgliedstaaten im Bereich der Gasversorgung getrennte räumliche Märkte dar. Es kommt insoweit nicht zu Überschneidungen der Tätigkeitsgebiete von GdF und Bayernwerk.

Auch beim Betrieb von Erdgasspeichern sind die Märkte in beiden Mitgliedstaaten durch unterschiedliche Rahmenbedingungen geprägt, die die Annahme getrennter räumlicher Märkte rechtfertigen. Da die Tätigkeiten von GdF und Bayernwerk unterschiedliche räumliche Märkte betreffen, ist eine Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens zwischen den Gründerunternehmen auf diesen Märkten ausgeschlossen. IV.<tab> GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG 11.<ind> Der VIAGKonzern und der GdFKonzern erzielen einen gemeinsamen weltweiten Umsatz von mehr als 5 Milliarden ECU. Beide Unternehmen erreichen jeweils einen gemeinschaftsweiten Umsatz von mehr als 250 Millionen ECU.

Die Parteien erzielen nicht mehr als zwei Drittel ihrer gemeinschaftsweiten Umsätze in ein und demselben Mitgliedstaat. Das Zusammenschlußvorhaben hat daher eine gemeinschaftsweite Bedeutung im Sinne von Artikel 1(2) der Fusionskontrollverordnung. V.<tab> VEREINBARKEIT MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT 12.<ind> Die EEG erzielte in 1995 etwa 80 % ihres Umsatzes durch die Förderung, Aufbereitung und den Verkauf von Erdöl und Erdgas in den neuen deutschen Bundesländern und in den GUSStaaten sowie knapp 20 % ihres Umsatzes durch die Erbringung von sogenannten WorkoverDienstleistungen (Sondenreparaturen und Testarbeiten an Bohrlöchern).

Im Bereich Erdgasverstromung hat die EEG dagegen bislang nur unbedeutende Aktivitäten entfaltet (Umsätze von weniger als 1 Mio. ECU). Nach Aussage der Parteien kommt es daher allenfalls im Bereich der Erdgasspeicherung zu nennenswerten Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der EEG und der Bayernwerk. <tab> Relevanter Produktmarkt 13.<ind> Die Erdgasspeicherung kann entweder oberirdisch in Gasbehältern oder unterirdisch in verschiedenen Untergrundspeichern betrieben werden. Die oberirdische Gasspeicherung dient im wesentlichen zum Ausgleich sehr kurzfristiger Verbrauchsspitzen während die unterirdische Erdgasspeicherung der lang undmittelfristigen Versorgung dient.

Unterirdische Gasspeicher lassen sich in ganz oder teilweise erschöpften Gas oder Erdöllagerstätten, in porösen Erdschichten, die von abdichtenden Tonerden überlagert sind, oder in Kavernenhohlräumen in Salzstöcken oder Granitstein anlegen. Ob die oberirdische und die unterirdische Gasspeicherung trotz der geschilderten Unterschiede ein und demselben Produktmarkt angehören, braucht hier nicht entschieden zu werden. EEG ist ausschließlich im Bereich der unterirdischen Gasspeicherung tätig. Selbst bei Zugrundelegung eines engen Marktes für "unterirdische Gasspeicherung" lässt der Zusammenschluß keine wettbewerblichen Probleme erwarten. <tab> Geographisch relevanter Markt 14.<ind> Der räumlich relevante Markt für die Erdgasspeicherung umfasst das Gebiet Deutschlands.

Zwar konzentrieren sich die unterirdischen Gasspeicher auf bestimmte Regionen Deutschlands; dies ist jedoch eine Folge der unterschiedlichen geologischen Gegebenheiten. <tab> Wettbewerbliche Beurteilung 15.<ind> Die EEG verfügt derzeit noch nicht über eigene Erdgasspeicher und hat in der Erdgasspeicherung bislang noch keine Umsätze erzielt. Es ist jedoch geplant, [Für die Veröffentlichung gelöscht.] Erdgasspeicher [Für die Veröffentlichung gelöscht.] zu errichten. Der Speicher soll nach Fertigstellung [Für die Veröffentlichung gelöscht.] vermietet werden. Bayernwerk ist im Bereich der Erdgasspeicherung über die Tochtergesellschaften Thyssengas GmbH und Contigas AG tätig.

Beide betreiben zusammen drei Erdgasspeicher, allerdings ausschließlich für den eigenen Bedarf. Selbst wenn man unterstellte, daß die Speicherkapazitäten der beiden Unternehmen vollständig dem Markt zur Verfügung stuenden, erreichte Bayernwerk nur einen Anteil von etwa 2,6%. Auch unter Berücksichtigung des in der Planung befindlichen Speichers der EEG liegt der gemeinsame Marktanteil der am Zusammenschluß beteiligten Unternehmen damit deutlich unter 5%. Von den Unternehmen, die Untergrundspeicher in Deutschland betreiben oder planen, nutzen die meisten ihre Speicher ausschließlich selbst.

Zu den Betreibern, die ihre Speicher auch dritten Unternehmen zur Verfügung stellen, zählen die Unternehmen Deutsche Solvay, RWEDEA, Wintershall AG und Preussag. Diese Unternehmen werden daher auch die bedeutendsten Wettbewerber der EEG sein. VI.<tab> ERGEBNIS 16.<ind> Aufgrund der oben getroffenen Feststellungen ist nicht zu erwarten, daß das angemeldete Zusammenschlußvorhaben eine beherrschende Stellung begründet oder verstärkt, durch die wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben behindert würde. 17.<ind> Aus diesen Gründen hat die Kommission entschieden, gegen den angemeldeten Zusammenschluß keine Einwände zu erheben, und ihn für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und mit der Funktionsfähigkeit des EWRAbkommens zu erklären.

Diese Entscheidung beruht auf Artikel 6(1)(b) der Ratsverordnung (EWG) Nr. 4064/89. Für die Kommission

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