Entscheidung der Kommission vom 13/09/1996 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.781 - Schering / Gehe- Jenapharm) gemäss der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. C 306 vom 15/10/1996 S. 0003 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 13/09/1996 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.781 - Schering / Gehe-Jenapharm) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich). Die gedruckte Fassung der Entscheidung ist bei den Verkaufsstellen des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
ÖFFENTLICHE VERSION FUSIONSVERFAHREN ARTIKEL 6(1)(b) ENTSCHEIDUNG Einschreiben mit Empfangsbestätigung An die anmeldenden Parteien Betrifft :<ind> Fall Nr. IV/M. 781 Schering/Gehe Jenapharm <ind> Ihre Anmeldung vom 09.08.1996 gemäß Art. 4 der Ratsverordnung (EWG) Nr. 4064/89 <ind> (Fusionsverordnung) Am 9.8.1996 erhielt die Kommission die Anmeldung eines beabsichtigten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Ratsverordnung (EG) Nr. 4064/89, wonach die Schering AG, Berlin eine Beteiligung von 74,9 % und mit der Gehe AG, Stuttgart (25,1%) gemeinsame Kontrolle an der Jenapharm GmbH & Co. KG erwirbt.
Jenapharm war bisher eine 100%ige Tochtergesellschaft von Gehe, die ihrerseits zum HanielKonzern gehört. I.<ind> Die Parteien 1. <ind> Schering ist ein weltweit tätiges Pharmaunternehmen mit einem Umsatz von 2480 MECU (1995). Seine wesentlichen und im Vergleich mit den Grossunternehmen relativ spezialisierten Geschäftsbereiche sind Diagnostika mit 34 %, Fruchtbarkeitskontrolle und Hormontherapeutika mit 31%, sonstige Therapeutika mit 25 % und dermatologische Erzeugnisse mit 8 % des Umsatzes. Schering ist mit der Hoechst Schering AgrEvo GmbH, Berlin, einem 40:60Gemeinschaftsunternehnen auch im Bereich Pflanzenschutzmitteltätig.
2.<ind> Gehe repräsentiert mit einem weltweiten Umsatz im Jahre 1995 von 10 Mrd ECU die Pharmainteressen des HanielKonzerns (Weltumsatz rd. 13 Mrd ECU). Sie liegen nach dem Erwerb von OCP (Frankreich) und AAH (Vereinigtes Königreich) zu 90 % im Pharmagroßhandel. Daneben ist Gehe mit einem Umsatz von rd. 245 MECU als Pharmahersteller am Markt, betreibt Gesundheitsdienste und einen Spezialversand für Büro, Betriebs und Lagereinrichtungen. 3.<ind> Das künftige Gemeinschaftsunternehmen Jenapharm ist aus dem früheren VEB Jenapharm hervorgegangen, den Gehe/Haniel 1991 von der Treuhandanstalt übernommen hatte.
Jenapharm ist in F & E, Herstellung und Vertrieb von Pharmazeutika in Deutschland und einzelnen Ländern des ehemaligen Ostblocks tätig. Der Gesamtumsatz liegt bei rd. 115 MECU. Die Geschäftsschwerpunkte sind Gynäkologie mit 61 %, Herz/Kreislauf mit 22 % und pflanzliche Arzneimittel mit 17 % des Umsatzes wobei besondere Erfahrungen und Erfolge in Fruchtbarkeitskontrolle und Hormontherapie vorliegen. II.<ind> Das Vorhaben a)<ind> Gemeinsame Kontrolle 4.<ind> Nach dem GUVertrag werden Schering mit 74,9 % und Gehe/Haniel mit 25,1 % am stimmberechtigten Kapital der Jenapharm GmbH & Co. beteiligt sein.
Allerdings ist bei für das strategische Wirtschaftsverhalten der Jenapharm wesentlichen Entscheidungen die Zustimmung von Gehe/Haniel erforderlich (§ 2 (3) GUVertrag, § 8 (3) KGVertrag, § 7 (3) GmbHVertrag). Dabei handelt es sich um <ind> <ind> Beschlüsse über die Bestellung, Abberufung und Vergütung der Geschäftsführer sowie über die Geschäftsverteilung zwischen mehreren Geschäftsführern, <ind> <ind> Beschlüsse über den jeweils im voraus aufzustellenden Finanzplan sowie die [zur Veröffentlichung entfernt] Budgetplanung, <ind> <ind> im Finanzplan nicht vorgesehene Investitionen mit einem Gesamtvolumen von mehr als DM [zur Veröffentlichung entfernt] Mio. sowie <ind> <ind> Entscheidungen über wesentliche Änderungen der Geschäftstätigkeit 5.<ind> Demgemäß wird das GU von Schering und Gehe/Haniel gemeinsam kontrolliert, obwohl das stimmberechtigte Kapital zwischen ihnen ungleich verteilt ist. b)<ind> Dauerhaftes Vollfunktions GU 6.<ind> Jenapharm wird wie bisher über eigenständige F & E , Produktion und Vertrieb verfügen.
Die Vertriebsstruktur ist dabei bisher auf den Absatz in Deutschland und einzelnen osteuropäischen Ländern begrenzt. Das GU wird künftig die europaweiten Vertriebs und Marketingstrukturen von Schering nutzen, wenn es seine Aktivitäten geographisch ausdehnt. Dabei wird Schering als Verkaufsvertreter des GU tätig. 7.<ind> Nach Ablauf von [zur Veröffentlichung entfernt] Jahren nach dem Zusammenschluß sind erstmalig für Gehe eine putOption und für Schering eine callOption bezueglich der Anteile der Gehe an Jenapharm vorgesehen. Die Optionen sind nur innerhalb von 3 Monaten ausübbar. [zur Veröffentlichung entfernt] .
Die Optionsregelung beinträchtigt jedoch nicht die dauerhafte Veränderung der Unternehmensstruktur durch das Vorhaben. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit gegründet. Die Optionen sind erstmalig nach fünf Jahren anzuwenden, nur innerhalb kurzer Fristen vorgesehen und nicht etwa jederzeit ausübbar. Daher ist von einer dauerhaften Grundlage für das Gemeinschaftsunternehmen auszugehen. c)<ind> Keine Koordinierung 8.<ind> Gehe zieht sich mit der Bildung des Gemeinschaftsunternehmens aus den Märkten der Hormonpräparate und Verhütungsmittel vollständig zurück und unterwirft sich für die Dauer des GU insoweit einem Wettbewerbsverbot.
Ein Kooridinierungsrisiko besteht für die beteiligten Unternehmen hier nicht, weil Gehe künftig nur noch über das GU in diesen Märkten vertreten ist. 9.<ind> Soweit sich Aktivitäten von Schering und Gehe auf anderen Produktmärkten auch geographisch überschneiden (vgl. Anlage 1), trifft dies nur für Deutschland zu und es handelt sich um minimale "overlaps" auf Märkten wo die gemeinsamen Marktanteile jeweils bei unter 5%, zumeist unter 1%, liegen. Eine Koordinierung ist daher auf diesen Märkten durch die Zusammenarbeit im GU zwischen den Obergesellschaften nicht zu erwarten. d)<ind> Leiras 10.<ind> Die Anmelder haben die Kommission über ein weiteres dem jetzigen Zusammenschluß zeitlich und wirtschaftlich eng verbundenes Vorhaben informiert, das aber nicht in den Anwendungsbereich der europäischen Fusionskontrolle fällt, weil es die Schwellenwerte des Art.
1 (2) FKVO nicht erfuellt. Die Schering AG hat mit der Huhtamäki Oy am 16. Juli 1996 einen Kaufvertrag geschlossen, der auf den unmittelbaren bzw. mittelbaren Erwerb sämtlicher Anteile an den Gesellschaften der LeirasGruppe sowie der Anteile der HuhtamäkiGruppe an den beiden Gemeinschaftsunternehmen Leiras Synthelabo Oy und Oy Pharmacal AB gerichtet ist. Das Bundeskartellamt hat dieses Vorhaben inzwischen freigegeben. 11.<ind> Durch den beabsichtigten Erwerb der LeirasGruppe, die hauptsächlich in Finnland tätig ist, ergeben sich keine zusätzlichen Überschneidungen der Aktitivitäten von Schering und Gehe.<ind> Europaweit erhöht sich der gemeinsame Anteil der Parteien am hormonellen Kontrazeptivageschäft geringfügig von 29% auf 29,6%. e)<ind> Ergebnis 12.<ind> Das Vorhaben stellt einen Zusammenschluß nach Artikel 3 (1) b der FKVO dar.
III.<ind> Gemeinschaftsweite Bedeutung 13.<ind> Die beteiligten Unternehmen haben zusammen einen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als 5 Mrd ECU. Jedes der beteiligten Unternehmen hat auch einen gemeinschaftsweiten Umsatz von mehr als 250 MECU (Schering rd 990 MECU, Gehe/Haniel rd 12 490 MEC). Allerdings erzielen sie nicht mehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in einem und demselben Mitgliedstaat. Das Vorhaben hat folglich gemeinschaftsweite Bedeutung, stellt aber keinen Kooperationsfall aufgrund des EWRAbkommens dar. IV. <ind> Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt <ind> a) Relevante Produktmärkte <ind> Medikamente 14.<ind> Die Kommission hat in früheren Entscheidungen darauf abgestellt, daß Medikamente in therapeutische Gruppen nach der anatomischen therapeutischen Klassifizierung (ATC) unterteilt werden können, wie sie von der Weltgesundheitsorganisation anerkannt sind und genutzt werden [siehe u.a.
Entscheidung IV/M.495 Behringwerke/Armour vom 3.4.95.]. Die Klassifizierung gruppiert die Stoffe nach ihrer Zusammmensetzung und ihren therapeutischen Eigenschaften. Ihr drittes Niveau stellt auf die Therapiegruppen ab und damit auf den beabsichtigten Nutzen. Es ist deshalb als geeignete Marktabgrenzung anerkannt. Im Einzelfall kann es jedoch erforderlich sein, auf einem Niveau den Markt zu bilden, das mehrere solcher Gruppen zusammenfasst oder einen engeren Markt des vierten Niveaus zu bilden. Demgegenüber stellt die Anmeldung bei hormonalen und lokalen Kontrazeptiva (G3A, G2B) auf einen einheitlichen Markt zur Kontrazeption ab, der alle Empfängsnisverhütungsmittel ausserhalb der männlichen oder weiblichen Sterilisierung einschließt.
15.<ind> Zwischen den verschiedenen Mitteln der Empfängsnisverhütung, den <ind> <ind> <ind> <ind> <ind> <ind> <ind> <ind> <tab> <ind> hormonalen Kontrazeptiva in unterschiedlichen Anwendungsformen <ind> <tab> <ind> chemischen Spermiziden <tab> <ind> Pessaren <tab> <ind> Diaphragmen <tab> <ind> Kondomen <ind> bestehen vielfältige produktbezogene, "anwendungstechnische", anwenderspezifische auch ärztlich therapeutische, qualitative und preisliche Unterschiede. Auch der Verwendungszweck umfasst neben der Verhütung mit differierender Sicherheit den Schutz der Gesundheit, den einzelne Erzeugnisse z.B. gar nicht erfuellen können.
16.<ind> Aus diesen Gründen ist eine weitgehende funktionale Austauschbarkeit der verschiedenen zur Empfängsnisverhütung geeigneten Erzeugnisse nicht anzunehmen. Dem stehen auch nicht die Ergebnisse einer von den Parteien herangezogenen EMNID StichprobenUmfrage entgegen. Sie belegen allenfalls einen Methodenwechsel im Zeitablauf, ohne die gewandelte "Verbraucherpräferenz" erkennen zu lassen. Auch die nach der Umfrage beobachtete "Entscheidung des Verbrauchers in der Partnerschaft" ändert nichts an der letztlich aus Verbrauchersicht maßgeblichen geschlechtsspezifischen Individualentscheidung, die ebenfalls für unterschiedliche Produktmärkte spricht.
17.<ind> Im Bereich der Empfängsnisverhütung sind daher hormonale bzw. orale Kontrazeptiva (G3A) als relevanter Produktmarkt anzusehen. Diese Produktmarktabgrenzung haben die befragten Hersteller und Abnehmer auf der Handelsstufe überwiegend bestätigt, während für sie eine Einbeziehung aller Kontrazeptiva wie auch engere Produktmärkte innerhalb der hormonalen Kontrazeptiva nicht in Betracht kommen. 18.<ind> Auf der Grundlage der ATCKlassifizierung, 3. Stufe ergeben sich aus der Anmeldung fünf relevante Märkte, auf denen sich die Tätigkeit der Parteien signifikant überschneidet und wo in Deutschland gemeinsame Marktanteile von 15% oder mehr erreicht werden (1995).
ATC <tab> therapeut. Beschreibung <tab> MECUSchering <tab> Jenapharm <tab> insgesamt <tab> Markanteil in % G3A <tab> Hormonelle Kontrazeptiva <tab> 244[zur Veröffentlichung entfernt] [zur Veröffentlichung entfernt] [zur Veröffentlichung entfernt zwischen 25 und 35%.] G3B <tab> Androgene + Kombinationen <tab> 7,5[zur Veröffentlichung entfernt.] [zur Veröffentlichung entfernt] [zwischen 55 und 65%] G3D <tab> Progestogene + Kombinationen <tab> 9,4[zur Veröffentlichung entfernt] [zur Veröffentlichung entfernt] [zwischen 15 und 25%] G3F <tab> ÖstrogenProgestogen Kombinationen <tab> 107,2[zur Veröffentlichung entfernt] [zur Veröffentlichung entfernt] [zwischen 15 und 25%] G3C G3E G3F <tab> Klimakteriums präparate <tab> 173,2 <tab> [zur Veröffentlichung entfernt] [zur Veröffentlichung entfernt] [zwischen 15 und 25%] <ind> <ind> Wirkstoffe 19.<ind> Die Herstellung von Pharmazeutika erfolgt im allgemeinen in zwei getrennten Prozessen:
Herstellung der Wirkstoffe und der Pharmazeutika. Unter Herstellung der Pharmazeutika versteht man die Mischung des Wirkstoffes mit anderen Stoffen und die Herstellung der galenischen Form wie Kapseln oder Tabletten. Wirkstoffe werden sowohl für eigene Zwecke hergestellt als auch gehandelt. Daher gibt es eigene Märkte für Wirkstoffe, die den Märkten für Pharmazeutika vorgelagert sind. 20.<ind> Wirkstoffe können im Hinblick auf ihre Endprodukte für verschiedene ATCKlassen verwendet werden. Die Wirkstoffverkäufe der beteiligten Unternehmen überschneiden sich 1995 in drei von sechs Sexualsteroiden der Jenapharm mit den 42 Wirkstoffen dieser Gruppe bei Schering.
Die Wirkstoffe sind auf dem Weltmarkt grundsätzlich verfügbar, werden über spezialisierte Händler oder Makler beschafft und in der Regel auftragsgebunden produziert. Im Fall von vertikal integrierten Unternehmen wie Schering und Jenapharm werden Wirkstoffe nur vertrieben soweit dies Eigenverbrauch und Kapazität zulassen. <ind> Zukünftige Märkte 21.<ind> Gehe betreibt ausserhalb der Jenapharm keine eigenständige Forschung und Entwicklung. In den relevanten Forschungsbereichen sind die Parteien wie folgt tätig: ATC Gruppe <tab> Klinische Phasen <tab> Schering <tab> Jenapharm Angestrebte Forschungziel <tab> I <tab> II <tab> III <tab> I <tab> II <tab> III G3A <tab> 2 <tab> 1112 G3B <tab> <tab> 2 G3D <tab> <tab> 11 G3C/G3F <tab> <tab> 2112 G3 versch. <tab> <tab> 1 22.<ind> Die Marktabgrenzung solcher zukünftigen Märkte kann sich dann an den vorhandenen ATCKlassen orientieren, wenn dadurch bereits existierende Produkte ersetzt werden sollen.
Andernfalls muß sie sich vorrangig an den Indikationen orientieren auf die die zukünftigen Produkte angewendet werden sollen [Fall Nr. IV/M. 737 CibaGeigy/Sandoz Pt. 44] und die eine umfassendere Marktabgrenzung bewirken. <ind> Für Phase I und II Projekte ist eine zuverlässige Aussage über den zukünftigen Produktmarkt noch nicht möglich. Insoweit drückt die Zuordnung in der Übersicht nur das angestrebte Forschungsziel aus. <ind> Großhandel 23.<ind> Schließlich führt die weit überwiegende wirtschaftliche Aktivität der Gehe als Europas grösstes Unternehmen im Pharmagroßhandel dazu, daß auf diesem nachgelagerten Markt im Vereinigten Königreich, in Irland und in Frankreich Marktanteile von mehr als 25 % erzielt werden, die daher als relevante vertikal betroffene Märkte zu berücksichtigen sind. <ind> b) Relevante geographische Märkte <ind> Medikamente und Großhandel 24<ind> Aus dem Gesichtspunkt der wissenschaftlichen und technischen Anforderung an Medikamente bedeutet die Harmonisierung der technischen Gesetzgebung in der Gemeinschaft und das Inkrafttreten der neuen Zulassungsverfahren für Medikamente am 1.1.1995 die Vollendung des einheitlichen Binnenmarktprogramms.
Seit Anfang 1995 haben pharmazeutische Unternehmen die Möglichkeit und bei biotechnischen Produkten die Verpflichtung einen Zulassungsantrag für neue Medikamente an die europäische Prüfungsagentur zu richten, die eine Empfehlung an die Kommission gibt, deren Entscheidung für alle Mitgliedstaaten bindend ist. 25.<ind> Die Verschreibungsbedingungen und Erstattungsregeln für Medikamente hängen von verschiedenen gesetzlichen und regulatorischen Maßnahmen ab und unterscheiden sich in den einzelnen Mitgliedstaaten. Die Preise der meisten Medikamente sind durch nationales Recht direkt oder indirekt geregelt.
Der Unterschied im Preis und Erstattungsmechanismus führt zu stark unterschiedlichen Preisniveaus für Medikamente in den verschiedenen Mitgliedstaaten. Auch die Verteilungssysteme für Medikamente variieren zwischen den Mitgliedstaaten insbesondere im Einzelhandel (Apothekenstufe). 26.<ind> Aus diesen fortbestehenden Gründen bleibt der geographische Bezugsmarkt für den Medikamentenverkauf einschließlich dem vertikal betroffenen Großhandelsmarkt bei der Beurteilung dieses Falles im wesentlichen national. Die Parteien haben in ihrer jetzigen Anmeldung diesen Ansatz ebenfalls wie in früheren Verfahren nicht angezweifelt. <ind> Wirkstoffe und Zukünftige Märkte 27.<ind> Die den Pharmamärkten vorgelagerten Wirkstoffe bilden dagegen als Zwischenprodukte internationale Märkte, die zumindest EGweit wenn nicht weltweit abzugrenzen sind.
Soweit aufgund von F + E Projekten zukünftige Produktmärkte betrachtet werden können, ist angesichts der im Regelfall globalen Forschung und Entwicklung mindestens auf gemeinschaftsweite und möglicherweise auf weltweite Märkte abzustellen [vgl. Falle N IV/M. 737 CibaGeigy/Sandoz Pt. 50, 51] <ind> c) Wettbewerbliche Beurteilung 28.<ind> Der Gesamtumsatz des Gemeinschaftsunternehmens von 115 MECU wird nahezu ausschließlich in Deutschland als betroffenem Markt und vereinzelt in Osteuropa erzielt. Soweit sich die Aktivitäten der beteiligten Unternehmen auch ausserhalb der betroffenen Märkte von Hormontherapeutika und Fruchtbarkeitskontrolle überschneiden, betrifft dies in den Indikationsgruppen (vgl.
Anlage 1) solche Märkte auf denen die gemeinsamen Marktanteile höchstens 2% erreichen oder wo bei einem einzelnen höheren Marktanteil die Überschneidung nur etwa 1% ausmacht, sodaß signifikante Auswirkungen durch den Zusammenschluß hier nicht zu erwarten sind. <ind> Hormonale Kontrazeptiva (G3A) Deutschland 29.<ind> Mit hormonalen Kontrazeptiva werden nach Angaben der Parteien europaweite Umsätze von insgesamt über 670 MECU erzielt, wovon allein 244 MECU auf das Marktvolumen in Deutschland entfallen. Sie bestehen normalerweise aus einer Östrogen und einer Progestogenkomponente. 30.<ind> Der Markanteil von Schering war rückläufig und hat sich in den letzten Jahren bei [zwischen 10 und 15%] stabilisiert.
Gehe/Jenapharm konnte seinen Anteil durch die Einführung von Valette seit März 1995 von [zur Veröffentlichung entfernt] (1994) auf [zur Veröffentlichung entfernt] im Jahr 1995 steigern. Er liegt zusammen mit Schering bei [zwischen 25 und 35%]. Die wichtigsten Wettbewerber sind Akzo mit [zwischen 20 und 30%], American Home mit [zwischen 10 und 15%], Johnson + Johnson mit [unter 10%] und Grünenthal mit [unter 10%]. Die Parallelimporte von Originalprodukten durch Dritte aus Niedrigpreismärkten, dieinsgesamt in 1995 13,4% des deutschen Marktes ausmachen, erhöhen diese Marktanteile nach Schätzung der Kommission wie folgt :
Schering/Jenapharm etwa [zwischen 35 und 45%], Akzo/Organon etwa [zwischen 25 und 35%], American Home etwa [zwischen 10 und 20%] und sonstige insgesamt mit etwa 18%. 32.<ind> American Home/Wyeth (AHW) ist mit den Parteien vertraglich verbunden. Zwischen Schering und American Home Products besteht ein [zur Veröffentlichung entfernt] 33.<ind> Unter diesen Bedingungen kann AHW nicht als völlig unabhängiger Wettbewerber in Bezug auf den erzielten Marktanteil in Deutschland angesehen werden. Allerdings entfallen auf gestodenhaltige hormonale Kontrazeptiva in Deutschland keine bedeutende Marktanteile.
Auch beruht die Marktstellung von American Home in Deutschland nur zu [zwischen 15 und 25%] auf gestodenhaltigen Produkten. Demgegenüber werden in erster Linie Erzeugnisse mit anderen Wirkstoffen eingesetzt, bei denen keine vertraglichen Beziehungen, anders als auf arm's length basis zu den beteiligten Unternehmen bestehen. <ind> 34.<ind> Die Befragung der Wettbewerber hat bestätigt, daß Schwankungen ihrer Marktanteile im mittelfristigen Zeitablauf hauptsächlich durch den andauernden Innovationswettbewerb und im Zusammenhang mit der hohen Nachfragebeweglichkeit eintreten. Letztere ist auch Folge von immer wieder erforderlichen Diskussionen um Nebenfolgen von oralen Kontrazeptiva.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat bestätigt, daß (eingeschränkte) Bedenken gegen Kontrazeptiva bereits in der Vergangenheit erhoben werden mussten, die die Nachfrage jeweils beeinflussten. 35.<ind> Auch der im Zeitablauf wachsende Anteil der G3AParallelimporte nach Deutschland aus Niedrigpreismärkten wie Vereinigtes Königreich oder Spanien beeinflusst den Verhaltensspielraum der führenden Hersteller. Solche Importe betreffen zwar Erzeugnisse der Originalhersteller, werden jedoch von unabhängigen Handelsfirmen auf den Markt gebracht. Selbst wenn man diese Parallelimporte dem Marktanteil des Originalherstellers zurechnet, entfalten Sie doch eine preisdämpfende Wirkung im Markt.
Dies ergibt sich, weil die Kosten für hormonale Kontrazeptiva im Allgemeinen von den Kunden zu tragen sind, deren Nachfrage die Bestellung der Apotheken beeinflusst. 36.<ind> Die Marktanteilsstruktur für die bedeutendsten Wettbewerber Schering, Akzo und American Home/Wyeth wiederholt sich in gelegentlich unterschiedlicher Rangfolge in den wichtigsten anderen nationalen Märkten in denen Jenapharm nicht tätig ist, und bewirkt europaweite Anteile von jeweils 20 25%. Dennoch sind andere grosse internationale Gruppen, wie Monsanto (Searle) und Johnson + Johnson in einigen nationalen Märkten stark engagiert.
Auch sind andere grosse internationale Konzerne wie Hoechst Marion Roussel oder Pharmacia & Upjohn in geringerem Umfang in verschiedenen Mitgliedstaaten und in den USA vertreten. 37.<ind> Die Marktzutrittschwellen für neue Wettbewerber sind, mit abnehmender Stärke, bei den F+E Kosten, den erforderlichen Produktzulassungen, den notwendigen Produktionserfahrungen und bei der Marketingstruktur relativ hoch. Dies gilt im geringeren Umfang für eingeführte Pharmaunternehmen, die auf andern Märkten tätig sind und für solche, die bei hormonellen Kontrazeptiva ausserhalb Deutschland tätig sind. 38.<ind> Jeder Anbieter eines hormonalen Kontrazeptivums in einem anderen Land der Europäischen Gemeinschaft als Deutschland kann, gestützt auf die Zulassung im jeweiligen Referenzstaat, eine Anerkennung der Erstzulassung in der Bundesrepublik Deutschland betreiben (MutualRecognitionProcedure).
Ausserdem können die Hersteller seit Anfang 1995 Ihre neuen Medikamente nach einem Zulassungantrag an die europäische Prüfungsagentur und einer positiven Entscheidung der Kommission in allen Mitgliedstaaten vertreiben. 39.<ind> Marktzutritte zum deutschen Markt erfolgten in den letzten Jahren nicht, während neue Produkte seit 1994 ausser von Schering, Jenapharm und American Home (2) auch von Grünenthal eingeführt wurden. 40.<ind> Die bedeutenden Wettbewerber Akzo, Johnson + Johnson, AHW sowie eine Vielzahl auch von ressourcenstarken Grossunternehmen wie Hoechst, Roche u.a., betreiben den Haupteil der Kontrazeptiva F + E Projekte.
Einige von Ihnen sind bei Kontrazeptiva ausserhalb Europa, und auch in einzelnen Mitgliedstaaten stärker als inDeutschland tätig. Auch auf anderen Pharmamärkten sind diese Unternehmen bereits in Deutschland und Europa aktiv, wie etwa BristolMyers Squibb, Yamanouchi Seiyaku und Roberts. Damit kommen sie angesichts der bezueglich des Produktmarketings niedrigeren Marktzutrittsschwelle als potentielle Wettbewerber in Betracht und zwar auch die aus Forschungsprojekten, die marktfähigen Produkten nahe sind, wie z.B. denen der klinische Phase III. 41.<ind> Die beteiligten Unternehmen betreiben etwa 20% der gegenwärtigen Forschungprojekte bei hormonellen Kontrazeptiva [vgl.
Pharmaprojects PLUS v2.0, 1996, by PJB Publications Ltd. Richmond Surrey UK]. [zur Veröffentlichung entfernt] hat bis 1998 vor, [zur Veröffentlichung entfernt] derzeitige Phase III Projekte als marktfähige Kontrazeptiva einzuführen. Dies gilt nach Veröffentlichungen und Wettbewerberangaben ebenfalls für Forschungsprojekte der Firmen Hoechst Marion Roussel, Johnson + Johnson und Applied Medical Research. Diese Projekte sind ein wesentlicher Teil des potentielles Wettbewerbs (vgl. Informationen über die Projekte in Pt. 58 "Zukünftige Märkte"). 42.<ind> Für den Bereich hormonaler Kontrazeptiva ergibt sich potentieller Wettbewerb auch durch Unternehmen, die sich derzeit im Wachstumsmarkt für Klimakteriumspräparate (Hormonal Replacement Therapie), nicht aber im Bereich hormonale Kontrazeptiva betätigen.
Da für Klimakteriumspräparate teilweise dieselben Wirkstoffe wie für hormonale Kontrazeptiva eingesetzt werden, verfügen diese Unternehmen über das erforderliche knowhow und Fertigungseinrichtungen für Steroide. Dabei sind insbesondere CibaGeigy, Solvay und Novo Nordisk als potentielle Wettbewerber zu nennen. 43.<ind> Die Forschungaktivitäten und Innovationen sind fûr Steroide in letzter Zeit von zunehmender Bedeutung. Die drei erfolgreichsten Neueinführungen von Arzneimitteln in Deutschland in den letzten 12 Monaten waren Präparate auf Steroidbasis. Neben Valette (Jenapharm) waren dies <ind> <ind> Flutide (Wirkstoff :
Fluticason) von GlaxoWellcome zur Behandlung von Bronchialasthma und <ind> <ind> Proscar (Wirkstoff : Finasterid) von Merck Sharp Dome (MSD) zur Behandlung der ProstataHyperplasie. <ind> Diese Entwicklung verstärkt den Trend, daß auch grosse Pharmahersteller, die bislang nur geringe oder keine Aktivitäten im Steroidbereich hatten, an einem Einstieg in derartige Präparate arbeiten. 45.<ind> Unter diesen Wettbewerbsbedingungen bedeutet der gemeinsame Marktanteil für Schering und Jenapharm/Gehe, daß ein von Wettbewerb nicht mehr kontrollierter Verhaltensspielraum für die beteiligten Unternehmen noch nicht indiziert ist, weil leistungsstarke aktuelle und potentielle Wettbewerber am Markt wirksam sind, deren individuelle Marktanteile aus den dargelegten Gründen auch nach dem Zusammenschluß instabil bleiben werden, weil Innovationswettbewerb, Parallelimporte und potentieller Wettbewerb leistungsstarker Grossunternehmen den Verhaltensspielraum hinreichend kontrollieren. <ind> Androgene + Kombinationen (G3B) Deutschland 46.<ind> Medikamente gegen Hypogonadismus (Hodenschrumpfen) und zur Behandlung des Mammakarzinoms bei Frauen sind ein Markt mit europaweiten Umsätzen von 18 MECU, wovon auf den primär betroffenen deutschen Markt ein Volumen von 7,5 MECU entfällt.
Der gemeinsame Marktanteil von Schering und Gehe/Jenapharm lag 1995 bei [zwischen 55 und 65%] wozu Jenapharm mit [unter 10%] beiträgt, AKZO Nobel erreicht [zwischen 25 und 30%] und sonstige Hersteller wie Besins/Iscovesco (BI), Pharmacia & Upjohn liegen unter 10 %. BI hat in Frankreich Marktanteile über 20 % und ist in der Lage ebenso wie Pharmacia & Upjohn verstärkt in den deutschen Markt zu gehen, weil sie über vergleichbare Vertriebs und Marketingsressourcen verfügen. Dies gilt auch für SmithKline, die unlängst ein innovatives Hormonpflaster einführten, das für Europa vorgesehen ist oder für Alza (USA) deren Testosteronpflaster für Deutschland im Zulassungsverfahren ist (Vermarktung über Stada).
Auch die Hexal AG (Generikahersteller) will nach einem östrogenhaltigen ein TestosteronPflaster (G3B) als eigenes transdermales System auf den Markt bringen. 47.<ind> Die Wirkstoffe dieser Präparate sind nach Angaben der Parteien frei verfügbar und jedem Hersteller von Hormonpräparaten ist die Produktionsaufnahme möglich, wenn dies aufgrund des Marktverhaltens der traditionellen Hersteller kaufmännisch sinnvoll wäre. Auch die Befragung der Wettbewerber hat ergeben, daß,angesichts der Angebotsumstellungsmöglichkeit der Hersteller von Hormonen, die hohen Marktanteile von Schering/Jenapharm durch den Zusammenschluß keine beherrschende Stellung indizieren.
Der bestehende aktuelle und potentielle Wettbewerb auf dem stagnierenden Produktmarkt begrenzt den Verhaltensspielraum von Schering/Gehe hinreichend , sodaß insoweit keine wettbewerblichen Bedenken aufkommen. <ind> Progestogene + Kombinationen (G3D) Deutschland 48.<ind> Diese Produkte sind bei Blutungsstörungen und als Zusatz zur Östrogenbehandlung anzuwenden. Das Umsatzvolumen liegt europaweit bei rd. 170 MECU wovon jedoch nur ein Marktvolumen von 9 MECU den deutschen Markt bildet. Der Marktanteil von Schering hat sich hier seit 1993 von rd. [zur Veröffentlichung entfernt] auf derzeit [zur Veröffentlichung entfernt] verringert.
Er liegt damit etwa gleich hoch wie bei Jenapharm/Gehe [zur Veröffentlichung entfernt]. 49.<ind> Die führenden Wettbewerber sind Solvay mit [zur Veröffentlichung entfernt] und Pharmacia + Upjohn mit rd. [zur Veröffentlichung entfernt] in 1995 neben weiteren bedeutenden Herstellern mit Marktanteilen zwischen 5 und 10 % (Akzo Nobel, CibaGeigy, Kade und Merck). 50.<ind> Hinsichtlich des potentiellen Wettbewerbs gelten für diesen Markt ähnliche Feststellungen wie fûr die bereits erwähnten Produktmärkte. Eine beherrschende Stellung ist damit für Progestogene + Kombination durch den Zusammenschluß Schering/Jenapharm nicht zu erwarten. <ind> ÖstrogenProgestogenKombinationen (G3F) Deutschland <ind> Östrogene (G3C) Deutschland <ind> Androgene und weibliche Sexualhormone (G3E) Deutschland 51.<ind> Die Erzeugnisse der Indikationsgruppe G3F und der überwiegende Teil in den Gruppen G3C und G3E dienen nach Anmelderangaben der Behandlung von Klimakteriumsbeschwerden und im übrigen als Hormonersatztherapie von eng benachbarten Indikationen.
Die Zusammengefasste Abgrenzung ist im Markt allgemein als zutreffend angesehen worden. Es handelt sich dabei um Wachstumsmärkte mit hohen Marktvolumen auf denen die Tätigkeit einiger der weltgrössten Pharmaunternehmen, der spezialisierten Hersteller und auch kleiner Pharmärzeuger zu vergleichbaren heterogenen Strukturen geführt haben, was die Marktstellung der beteiligten Unternehmen angeht. 52.<ind> Sie erreichen 1995 in Deutschland zusammen [zwischen 15 und 25%] für die Gruppe G3F. Führende Anbieter sind Novonordisk mit [zwischen 30 und 40%], Solvay mit [zwischen 25 und 35%], American Home und Akzo Nobel liegen jeweils zwischen 5% und 10%.
Für den zusammengefassten Markt liegen in 1995 die Anteile der beteiligten Unternehmen bei [zwischen 15 und 25%], gegenüber Solvay [zwischen 15 und 25%], Novonordisk [zwischen 15 und 25%] und Ciba Geigy [zwischen 15 und 25%]. Die sonstigen Anbieter American Home, Akzo Nobel, Pfizer und Johnson & Johnson liegen jeweils unter 6%. 53.<ind> Angesichts des Marktanteils von unter [zur Veröffentlichung entfernt] für die beteiligten Unternehmen und der hier ebenfalls geltenden Wettbewerbsbedingungen der bereits abgehandelten Märkte ist eine beherrschende Stellung nicht indiziert. Selbst wenn bei der Entwicklung neuer Zuführungsmethoden (delivery systems) über Hautpflaster durch den Erwerb der Leiras deren besondere Leistungsfähigkeit bei solchen Systemen Schering zugute kommt, würde dies nur bisherige Nachteile ausgleichen, da Schering bisher delivery systems in Lizenz der 3MCompany vertreibt.
Eine besondere Verstärkung der Stellung von Schering folgt daraus im Ergebnis nicht. 54.<ind> Eine beherrschende Stellung wird aus diesen Gründen auf den genannten Märkten durch den Zusammenschluß nicht geschaffen oder verstärkt. <ind> Wirkstoffe 55.<ind> Es ist zu erwarten, daß durch den Zusammenschluß aktuell erfolgreiche Wirkstoffe wie das Progestogen Dienogest (Jenapharm) und der Zuwachs von insgesamt 4 Sexualsteroiden zu den 42 Wirkstoffen dieser Gruppe bei Schering deren Angebot geringfügig erweitern. Dies gilt insbesondere weil die Kapazität von Jenapharm gering und zumeist für den Eigenverbrauch benötigt wird.
Die Wirkstoffumsätze im Bereich der relevanten Produktmärkte lagen in 1995 für Schering bei [zur Veröffentlichung entfernt.] MECU und für Jenapharm bei nur [zur Veröffentlichung entfernt] bis [zur Veröffentlichung entfernt] MECU. Der Umsatzzuwachs liegt bei weniger als 1 %. 56.<ind> Bezueglich der für Kontrazeptiva verwendeten Wirkstoffe, werden gegenwärtig 2 Östrogene sowie etwa 14 Progestogene eingesetzt. Ein Patentschutz besteht derzeit nur für Dienogest (Jenapharm). Bei Levonorgestrol wird die Angebotsstruktur durch den Zusammenschluß zwar verengt. Zwei weitere Anbieter produzieren jedoch in Ungarn und in China.
Bei anderen Wirkstoffen sind zwischen vier und sechs Hersteller weltweit am Markt. Hierbei handelt es sich um Norethisteronacetat, Ethinylestradiol und Mestranol die als Progestogenkomponente eingesetzt werden. 57.<ind> Vertikale Auswirkungen auf die nachgelagerten Produktmärkte sind wegen der Vielzahl einsetzbarer Progestogenkomponenten und bestehender Bezugsalternativen auch für Progestogene, die von nur wenigen Herstellern produziert und genutzt werden, nicht zu erwarten, sodaß auch insoweit keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken durch den Zusammenschluß entstehen. <ind> Zukünftige Märkte 58.<ind> Die Parteien verfügen nur auf dem Markt für Androgene + Kombinationen (G3B) nicht über Phase II oder III Forschungsprojekte.
Bei hormonalen Kontrazeptiva (G3A) sind drei Phase II und ein Phase III Projekt und bei Progestogenen + Kombinationen (G3D) ein Phase III Projekt in der "pipeline" der Parteien. Klimakteriumspräparate (G3C und G3F) stellen mit drei Projekten in Phase 3 und zwei Projekten in Phase 2 einen bedeutenden Forschungsbereich dar. Eine Überprüfung der Wettbewerbssituationen in allen diesen Märkten anhand der Erhebungen in der erwähnten Veröffentlichung Pharmaprojects und durch Befragung der Wettbewerber ergibt, daß eine Vielzahl anderer Pharmahersteller, die, anders als die beteiligen Unternehmen, auch zu den gemessen an Umsatz weltweit führenden Unternehmen zählen, gleichfalls mit solchen Forschungsvorhaben vertreten sind.
59.<ind> Nach einer Umfrage sind in Europa folgende Entwicklungen (ausserhalb von Schering/Jenapharm, Akzo Nobel und AH/Wyeth) in einem reifen klinischen Stadium mit der Möglichkeit des Marktzutritts in den nächsten drei Jahren : <ind> <ind> Trimegeston (neues Progestin, Hoechst Marion Roussel) <ind> Innovative Aspekte : <ind> <ind> Fehlende androgene, estrogene, glucocorticoide und mineralglucocorticoide Aktivität, deutlich verringerte Nebenwirkungen. <ind> <ind> Kombination NETA + Melatonin zur Kontrazeption (Applied Medical Research) <ind> Innovative Aspekte : <ind> <ind> Fehlende Nebenwirkungen im Vergleich zu Pillen auf EstrogenBasis, mit dem natürlichen Hormon Melatonin wird zusätzlich eine zentrale ovulationshemmende Wirkung (antigonadotrop) erzielt. <ind> <ind> TestosteronEster (Testosteronbuciclat, WHOProgramm) <ind> Innovative Aspekte : <ind> <ind> "Pille für den Mann"; bessere Pharmakokinetik, deutlich grössere Applikationsintervalle möglich als bei Testosteronenanthat;
WHO vergibt Lizenzen an interessierte Hersteller. 60.<ind> Mit diesen Entwicklungen wird nicht nur eine deutliche Intensivierung des Wettbewerbs, sondern darüber hinaus auch eine Ausweitung des Marktes erwartet (Pflaster, estrogenfreie Pille, männliche Kontrazeption). Die Entstehung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung in den zukünftigen Märkten von F & E ist aus diesen Gründen von dem Zusammenschluß nicht zu erwarten . <ind> Pharmagroßhandel 61.<ind> Der jetzigen Zusammenschluß bewirkt keine horizontale Überscheidung im Pharmagroßhandel, weil nur Gehe hier tätig ist. Seine Wettbewerbsparameter liegen im wesentlichen beim Service und in der differenzierten Weitergabe der Handelsspanne an die Apotheken.
62.<ind> Gehe erzielt in diesem nachgelagerten pharmazeutischen Großhandel Marktanteile von [zur Veröffentlichung entfernt] in Irland, [zur Veröffentlichung entfernt] im Vereinigten Königreich und von [zur Veröffentlichung entfernt] in Frankreich. Für Deutschland wird der Anteil mit knapp [zur Veröffentlichung entfernt] angegeben. Anders als der "normale" Sortimentsgroßhandel kann der Pharmagroßhandel auf den betroffenen Märkten nur begrenzt über Rabatte und Service die Nachfrage beeinflussen. Er ist auf Leistungen der Lagerhaltung, Logistik und des Transportes ausgerichtet und kann wegen der aus der ärztlichen Verschreibung abgeleiteten Nachfrage weder autonom Hersteller auswählen oder benachteiligen noch können diese wegen der jeweils geltendenRechtsrahmen bestimmte Großhändler autonom unterschiedlich behandeln.
Auch Hersteller und als Abnehmer in Betracht kommende ReImporteure halten vertikale Beschränkungen durch den Großhandel unter dem geltenden Rechtsrahmen (aut simile Verbot, keine Großvertriebsformen im Apothekenmarkt) und bei den gegenwärtigen Marktanteilsstrukturen für unrealistisch. 63.<ind> Anders als in anderen Wirtschaftsbereichen sind vertikale Beziehungen zwischen Pharmagroßhandel (Gehe) und herstellern (Schering/Jenapharm) durch den Zusammenschluß deshalb bisher kaum geeignet, die jeweilige Marktstellung entscheidend zu beeinflussen, so weit es die betroffenen Produktmärkte dieses Zusammenschlusses angeht.
Wirkungen des Zusammenschlusses, die zu einer Marktabschließung im Pharmagroßhandel oder zu Ausschlusseffekten gegenüber Wettbewerbern unter den Pharmaherstellern führen könnten, sind insoweit nicht zu erwarten, wenn nach dem Zusammenschluß Produkte der Jenapharm europaweit vermarktet werden. Auch konkurrierende Großhändler und befragte Reimporteure haben bestätigt, daß ihre Bezugsmöglichkeiten nicht entscheidend berührt werden. 64.<ind> Bezueglich des nicht rezeptgebundenen Großhandelssortimentes besteht eine wesentlich weitere Wettbewerbsstruktur, weil rezeptfreie Medikamente und insbesondere sonstige Gesundheitsprodukte dem Rechtsrahmen weniger unterworfen und dadurch weniger im Wettbewerb begrenzt sind.
Dies führt zu einer grösseren Anbieterzahl und auch mehr Wettbewerb auf der Handelsstufe. Signifikante Auswirkungen durch den Zusammenschluß durch die die Marktstellung von Gehe verstärkt werden könnte, sind auch wegen der fehlenden Aktivitäten von Schering und Jenapharm ausserhalb der Medikamentenproduktion unwahrscheinlich . V.<ind> Nebenabreden 65.<ind> Das zwischen den Parteien vereinbarte Wettbewerbsverbot für Gehe bei Hormonpräparaten und Verhütungsmitteln ist Ausdruck des endgültigen Rückzugs von den Märkten des GU, steht daher in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Zusammenschluß und ist auch für seine Durchführung erforderlich.
Aufgrund der oben getroffenen Feststellungen ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, daß das Zusammenschlußvorhaben keinen Anlaß zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt gibt. Aus diesen Gründen hat die Kommission entschieden, den Zusammenschluß für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und mit der Funktionsfähigkeit des EWRAbkommens zu erklären. Diese Entscheidung beruht auf Art. 6(1)(b) der Fusionsverordnung. Für die Kommission