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ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 14/10/1996 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.829 - Thyssen / Böhler- Uddeholm) gemäss der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich)

CELEX
31996M0829
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
1996-10-14
In force since
1996-10-14
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 14/10/1996 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.829 - Thyssen / Böhler- Uddeholm) gemäss der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. C 351 vom 22/11/1996 S. 0010 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 14/10/1996 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.829 - Thyssen / Böhler-Uddeholm) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich). Die gedruckte Fassung der Entscheidung ist bei den Verkaufsstellen des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

ÖFFENTLICHE VERSION FUSIONSVERFAHREN ARTIKEL 6(1)b) ENTSCHEIDUNG Einschreiben mit Empfangsbestätigung 1. Anmeldendes Unternehmen 2. Anmeldendes Unternehmen Betrifft :<ind> Fall Nr. IV/M.829 Thyssen / BöhlerUddeholm <tab> <ind> Ihre Anmeldung vom 11.09.96 gemäß Art. 4 der Ratsverordnung (EWG) Nr. 4064/89 1.<ind> Die oben näher bezeichnete Anmeldung betrifft die Zusammenführung der Aktivitäten der Thyssen Stahl AG und der Böhler Uddeholm AG im Bereich der Schweißzusatzwerkstoffe. I.<tab> DIE PARTEIEN 2.<ind> Die Thyssen Stahl AG (Thyssen Stahl) ist eine Tochtergesellschaft der deutschen Thyssen AG (Thyssen).

Thyssen ist in den Geschäftsfeldern Investitionsgüter, Handel und Dienstleistungen sowie Stahl tätig. Das Unternehmen erzielte 1995 weltweit Umsatzerlöse in Höhe von ECU 20.964,9 Mio., davon ECU 15.637,5 Mio. in der Gemeinschaft und ECU 347,5 Mio. in den EFTAStaaten. 3.<ind> Die BöhlerUddeholm AG (Böhler) ist ein österreicher Hersteller von EdelstahlLangprodukten, Bandprodukten, Schmiedetechnik und Schweisstechnik. Das Unternehmen erzielte 1995 weltweit Umsatzerlöse in Höhe von ECU 1.398,8 Mio., davon ECU 878,7 Mio. in der Gemeinschaft und ECU 69,7 Mio. in den EFTAStaaten. II.<tab> DAS VORHABEN <ind> Sowohl Thyssen als auch Böhler sind über Tochtergesellschaften mit der Herstellung und dem Vertrieb von Schweißzusatzwerkstoffen befasst.

Obergesellschaft für den überwiegenden Teil dieser Aktivitäten bei Thyssen Stahl ist die Thyssen Schweisstechnik GmbH (TSG), deren Anteile zu 100% von Thyssen Stahl gehalten werden. Bei Böhler sind diese Aktivitäten überwiegend in der Böhler Schweisstechnik GmbH (BSG) zusammengefasst, deren Anteile sämtlich bei der BöhlerTochter Böhler AG liegen. Es ist vorgesehen, TSG und BSG in einer gemeinsamen Gesellschaft, der Böhler Thyssen Schweisstechnik GmbH (BTS) zusammenzuführen, an der Thyssen und Böhler zu jeweils 50% beteiligt sein werden. Diese Gesellschaft wird dann mit der Böhler Welding (UK) Ltd, der UTP (UK) Ltd und der Böhler Saldatura Srl diejenigen Töchter der Böhler Uddeholm AG erwerben, die ebenfalls Schweißzusatzwerkstoffe vertreiben, aber in der gegenwärtigen Konzernstruktur nicht zur Böhler Schweisstechnik GmbH gehören.

4.<ind> Nicht eingebracht werden die Aktivitäten der Thyssen Stahl Tochtergesellschaft Berkenhoff GmbH. Dieser Hersteller von Drahterzeugnissen stellt in geringem Umfang auch Schweißdraht her (7% des Umsatzes von Berkenhoff). Ebenfalls nicht in das Gemeinschaftsunternehmen eingebracht werden die Vertriebsgesellschaften der Thyssen Handelsunion, einer ThyssenTochter die u.a. auch mit Schweißzusatzwerkstoffen handelt. III.<tab> KONZENTRATIVES GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN <tab> Gemeinsame Kontrolle 5.<ind> Nach dem Vollzug des Zusammenschlußvorhabens werden Thyssen und Böhler zu jeweils 50% an BTS beteiligt sein.

Beide Gesellschafter haben das Recht, je zwei Mitglieder der vierköpfigen Geschäftführung zu benennen. Darüber hinaus sind die Gesellschafter paritätisch in der Gesellschafterversammlung vertreten. In dieser Gesellschafterversammlung muß Einigung über eine Reihe von "Essentials" erzielt werden, zu denen u.a. die Bestellung der Geschäftsführung sowie die Aufstellung des Jahresbudgets gehören. BTS wird daher von Thyssen und Böhler gemeinsam kontrolliert werden. <tab> Vollfunktionsunternehmen 6.<ind> Das Gemeinschaftsunternehmen wird von Thyssen und Böhler in dem oben bezeichneten Umfang alle bestehenden Anlagen und Maschinen zur Herstellung von Schweißzusatzwerkstoffen übernehmen.

Der Vertrieb von Schweißzusatzwerkstoffen erfolgt durch eigene Vertriebsgesellschaften. Das Gemeinschaftsunternehmen wird daher auf Dauer alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit erfuellen und nicht lediglich ganz oder ganz überwiegend Hilfsfunktionen für seine Muttergesellschaften übernehmen. <tab> Konzentratives Gemeinschaftsunternehmen 7.<ind> Wie oben ausgeführt, bleibt Thyssen über die Berkenhoff GmbH und die Thyssen Handelsunion in der Herstellung und dem Vertrieb von Schweißzusatzwerkstoffen tätig. Böhler bringt hingegen sämtliche Aktivitäten in diesem Bereich in das Gemeinschaftsunternehmen BTS ein.

Eine Koordinierung kann normalerweise ausgeschlossen werden, wenn nur eine Muttergesellschaft im Markt des Gemeinschaftsunternehmen tätig bleibt (vgl. Ziffer 18 der Bekanntmachung der Kommission über die Unterscheidung zwischen konzentrativen und kooperativen Gemeinschaftsunternehmen, ABl. C 385 vom 31.12.1994, S. 1). Die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens führt daher nicht zu einer Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens zwischen den Muttergesellschaften auf dem Markt des Gemeinschaftsunternehmen. IV.<tab> GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG 8.<ind> Thyssen und Böhler erzielten in 1995 einen gemeinsamen weltweiten Umsatz von über ECU 5.000 Millionen.

Beide Unternehmen erreichten jeweils einen gemeinschaftsweiten Umsatz von mehr als ECU 250 Millionen. Thyssen erzielte mehr als zwei Drittel seines gemeinschaftsweiten Umsatzes in Deutschland, Böhler weist dagegen keinen Mitgliedstaat aus, in dem mehr als zwei Drittel seines EUweiten Umsatzes erreicht wurden. Die Parteien erzielten somit nicht mehr als zwei Drittel ihrer gemeinschaftsweiten Umsätze in ein und demselben Mitgliedstaat. Das Zusammenschlußvorhaben hat daher eine gemeinschaftsweite Bedeutung im Sinne von Artikel 1(2) der Fusionskontrollverordnung. V.<tab> VEREINBARKEIT MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT <tab> Relevanter Produktmarkt 9.<ind> Das Gemeinschaftsunternehmen ist in der Herstellung von Schweißzusatzwerkstoffen, Schweisspulver und Loten tätig.

Zweck aller Schweißzusatzwerkstoffe ist die Verbindung von Metallteilen beim Schweissen durch Schmelzprozesse. Schweißzusätze werden der Schweißzone zugeführt oder zwischen die Stoßflächen gelegt. Beim Schweissen vereinigen sie sich mit dem Grundwerkstoff oder dem bereits niedergeschmolzenen Schweißgut und bilden die Schweißnaht oder die Beschichtung. Sie werden in der technischen Literatur abgegrenzt von den Schweißhilfstoffen wie Schweisspulver, gas oder paste, die den Schweißvorgang ermöglichen oder erleichtern, aber nicht Bestandteil der Schweissung werden (vgl. z.B. Herold/Wodara, Lexikon der Schweisstechnik, Düsseldorf 1994).

Lote werden beim Löten eingesetzt. Sie dienen einer weniger intensiven Verbindung von Metallteilen, da beim Löten nur das Lot, nicht aber die Oberfläche der zu verbindenden Metallteile zum Schmelzen gebracht werden. 10.<ind> Nach dem jeweils verwendeten Schweißzusatzwerkstoff kann eine Aufgliederung vorgenommen werden zwischen Stabelektroden, Schutzgasdraht und Fülldraht. Stabelektroden werden überwiegend für die Lichtbogenhandschweissen und somit das mobile Schweissen eingesetzt. Drahtelektroden und Fülldrähte werden hingegen in Schweissautomaten und somit meist stationär verwendet. 11.<ind> Nach Ansicht der Parteien bilden alle Schweißzusatzwerkstoffe einen Produktmarkt, der auch Schweisspulver und Lote mit einbezieht, da alle diese Produkte den gleichen Zweck erfuellten und typischerweise die Abnehmer alle oder zumindest mehrere Arten abnähmen und dann wechselnd je nach konkretem Anwendungsfall einsetzten.

12.<ind> Die Ermittlungen der Kommission weisen jedoch auf die Existenz getrennter Produktmärkte hin. Der überwiegende Teil der befragten Endabnehmer gab an, daß aufgrund mangelnder Austauschbarkeit getrennte Produktmärkte vorliegen, da es Unterschiede in der Verarbeitung, sowie in den räumlichen und technischen Bedingungen des Schweißgutes gäbe. Für das Vorliegen getrennter Produktmärkte sprechen auch das Vorliegen grosser Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Schweißzusatzwerkstoffen. Nach Angaben der Parteien sind in Deutschland Stabelektroden durchschnittlich 50%70% teurer als Fülldraht (einschließlich der hierbei anfallenden Kosten fürSchweißgas oder pulver).

Bei Wechsel zwischen den Schweißzusatzwerkstoffen enstehen einem Abnehmer weiterhin einmalige Investitions und Schulungskosten. Nach Angaben der Parteien liegen z.B. die Geräteinvestitionen für einen Schweissarbeitsplatz mit Stabelektroden bei 500, bis 3000, DM, während für einen Unterpulverschweissautomaten mit Drahtelektroden Investitionen von 15.000, bis 30.000, DM notwendig seien. 13.<ind> Für den Zweck dieser Entscheidung kann die Frage, ob alle Schweißzusatzwerkstoffe, Schweisspulver und Lote einen einheitlichen Produktmarkt bilden, offen bleiben, da auch bei Annahme separater Produktmärkte wirksamer Wettbewerb in dem unten abgegrenzten geographischen Markt nicht erheblich behindert würde. <tab> Geographisch relevanter Markt 14.<ind> Die Parteien gehen in ihrer Anmeldung vom EWR als geographischem Markt aus.

Nach ihren Angaben gibt es für Schweißzusatzwerkstoffe keine Handelsbarrieren zwischen den Mitgliedsstaaten. Sämtliche grossen Anbieter seien in allen Mitgliedsstaaten mit Produktions oder Vertriebsgesellschaften vertreten. Als weiterer Beleg wird angeführt, daß der Anteil der Frachtkosten am Gesamterlös durchschnittlich knapp 3% betrage. 15.<ind> Schweißzusatzwerkstoffe werden innerhalb des EWR in relativ hohem Umfang exportiert und importiert. So lag nach der amtlichen Statistik der Bundesrepublik Deutschland 1994 die Exportquote für in Deutschland produzierte Schweißzusatzwerkstoffe bei 25,2%, die Importquote nach Deutschland bei 10,2%.

65% der Exporte wurden dabei in den EWR geliefert, immerhin 23% der deutschen Exporte wurden in aussereuropäische Länder geliefert. 16.<ind> Diese Handelsströme werden u.a. dadurch ermöglicht, daß Normen und Zulassungen keine Marktzutrittsschranken zwischen den Mitgliedsstaaten darstellen. Nationale schweisstechnische Normen sind zunehmend zu europäischen Normen geworden. Besondere Relevanz haben hier die Normen EN 439 für Stabelektroden und EN 440 für Drahtelektroden. 17.<ind> Ebenfalls für das Vorliegen eines europäischen Marktes spricht die Verteilung der Produktionsstandorte der Parteien und ihrer wichtigsten Wettbewerber.

Böhler stellt Schweißzusatzwerkstoffe in Europa an zwei Standorten in Deutschland und einem Standort in Österreich her. Von diesen Standorten aus werden Schweißzusatzwerkstoffe in sämtliche Mitgliedsstaaten des EWR geliefert. Ahnlich ist die Situation bei Thyssen, daß von seinen Produktionsstandorten in Deutschland, Belgien und der Schweiz aus sämtliche Mitgliedsstaaten des EWR beliefert. Ähnliche Produktionsmuster lassen sich bei den Wettbewerbern feststellen. So produziert der Hauptwettbewerber ESAB in Schweden, den Niederlanden, Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Italien. 18.<ind> Der überwiegende Teil der befragten Wettbewerber und Kunden erklärte, daß der geographisch relevante Markt der EWR sei.

19.<ind> Eine weitere Marktabgrenzung als der EWR erscheint nicht angebracht. Zwar sind in den letzten Jahren einige osteuropäische Anbieter in der EU tätig geworden und Spezialprodukte werden sogar aus Japan importiert. Der Marktanteil von Importen in den EWR liegt jedoch unter 5%. 20.<ind> Der geographische Markt für Schweißzusatzwerkstoffe, Schweisspulver und Lote ist somit der EWR. <tab> Wettbewerbliche Beurteilung 21.<ind> Unter Annahme eines einheitlichen Produktmarktes für Schweißzusatzwerkstoffe, Schweisspulver und Lote würde der wertmässige Marktanteil von BTS im EWR [Geschäftsgeheimnis 15-25%] betragen, bzw. unter Einbeziehung der von der nicht in das GU eingebrachten ThyssenTochter Berkhoff hergestellten Schweißdrähte [1525%] (mengenmässig: [5-15%].

Das GU wäre damit Marktführer im EWR. Es stuende aber weiteren bedeutenden Wettbewerbern mit annhähernd gleich grossen Marktanteilen gegenüber: Auf die schwedische ESAB entfielen wertmässig [1525%], auf die französische L' Air Liquide [1525%] und auf die amerikanische Firma Lincoln [515%]. Daneben gibt es eine grosse Anzahl von kleineren Herstellern. 22.<ind> Bei einer Abgrenzung separater Produktmärkte würde sich der Marktanteil von BTS nicht wesentlich erhöhen. Nach den Angaben der Parteien würde ihr gemeinsamer mengenmässiger Marktanteil im EWR bei Stabelektroden [1020%], bei Schutzgasdraht [515%], bei Fülldraht [010%], bei Schweisspulver [515%], und bei Loten [10-20%] betragen.

Bei jedem dieser Produkte sind eine Reihe von weiteren grossen Wettbewerbern, überwiegend die oben genannten, aktiv. VI.<tab> ERGEBNIS 23.<ind> Aufgrund der oben getroffenen Feststellungen ist nicht zu erwarten, daß das angemeldete Zusammenschlußvorhaben eine beherrschende Stellung begründet oder verstärkt, durch die wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben behindert würde. 24.<ind> Aus diesen Gründen hat die Kommission entschieden, gegen den angemeldeten Zusammenschluß keine Einwände zu erheben, und ihn für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und mit der Funktionsfähigkeit des EWRAbkommens zu erklären.

Diese Entscheidung beruht auf Artikel 6(1)(b) der Ratsverordnung Nr. 4064/89. Für die Kommission

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