Verordnung (EG) Nr. 859/96 der Kommission vom 10. Mai 1996 zur teilweisen Erstattung der 1995 auf bestimmte Einfuhren mit Herkunft aus Norwegen erhobenen Zölle im Rahmen der Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Island, dem Königreich Norwegen und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse Amtsblatt Nr. L 116 vom 11/05/1996 S. 0015 - 0015 VERORDNUNG (EG) Nr. 859/96 DER KOMMISSION vom 10. Mai 1996 zur teilweisen Erstattung der 1995 auf bestimmte Einfuhren mit Herkunft aus Norwegen erhobenen Zölle im Rahmen der Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Island, dem Königreich Norwegen und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf den Beschluß 95/582/EG des Rates vom 20.
Dezember 1995 über den Abschluß von Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Island, dem Königreich Norwegen und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (1), insbesondere auf Artikel 2, in Erwägung nachstehender Gründe: Am 20. Dezember 1995 wurde mit Wirkung ab 1. Januar 1995 ein Zollkontingent für Molkenkäse mit Herkunft aus Norwegen festgesetzt. 1995 wurde dieser Käse unter Anwendung der vollständigen Abschöpfungen bzw. Zölle in die Gemeinschaft eingeführt. Da die für das genannte Kontingent vorgesehene Hoechstmenge eingehalten wurde, sollte ein Verfahren vorgesehen werden, das die Möglichkeit eröffnet, den beteiligten Einführern den Unterschied zu erstatten, der zwischen den tatsächlich erhobenen Abschöpfungen bzw.
Zöllen und dem Zoll besteht, der festgesetzt ist in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1600/95 der Kommission vom 30. Juni 1995 mit Durchführungsbestimmungen zur Einfuhrregelung für Milch und Milcherzeugnisse und zur Eröffnung der betreffenden Zollkontingente (2), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 694/96 (3). Bei der Berechnung dieser Erstattung sollte beachtet werden, daß der im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik berücksichtigte Wert des Ecu zum 1. Februar 1995 geändert worden ist und seit 1. Juli 1995 statt Abschöpfungen Zölle erhoben werden. Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Milch und Milcherzeugnisse - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1 (1) Der Unterschied zwischen den in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1600/95 festgesetzten Zöllen und der bei der Einfuhr von Molkenkäse mit Herkunft aus Norwegen zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 1995 tatsächlich erhobenen Abschöpfungen bzw. Zöllen wird gegen Vorlage der diese Einfuhr betreffenden Einfuhrlizenzen und Erklärung zu ihrer Überführung in den freien Verkehr erstattet. (2) Die Erstattungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung zu beantragen. Artikel 2 (1) Der in Artikel 1 genannte Unterschied wird berechnet unter Zugrundelegung der in Landeswährung tatsächlich erhobenen Zölle und des in Anhang III der Verordnung (EG) Nr.
1600/95 festgesetzten, in Landeswährung mit dem Kurs umgerechneten Zolls, der bei Annahme der Erklärung zur Überführung der betreffenden Einfuhr in den freien Verkehr galt. (2) Bezüglich der zwischen dem 1. und 31. Januar 1995 getätigten Einfuhren wird auf den in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1600/95 festgesetzten Zoll der Faktor 1,207509 angewandt. Artikel 3 Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 10.
Mai 1996 Für die Kommission Franz FISCHLER Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 327 vom 30. 12. 1995, S. 17. (2) ABl. Nr. L 151 vom 1. 7. 1995, S. 12. (3) ABl. Nr. L 97 vom 18. 4. 1996, S. 18.