Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juni 1994 betreffend die Mitteilung der Kommission zum Thema Zuwanderungs- und Asylpolitik Amtsblatt Nr. C 274 vom 19/09/1996 S. 0049 - 0049 ANLAGE III.6 SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES vom 20. Juni 1994 betreffend die Mitteilung der Kommission zum Thema Zuwanderungs- und Asylpolitik DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - BEGRÜSST die Mitteilung der Kommission vom 23. Februar 1994 zum Thema Zuwanderungs- und Asylpolitik, der das große Verdienst zukommt, die unterschiedlichen Aspekte dieser Politiken abzudecken; STELLT FEST, daß die verschiedenen Kapitel der Mitteilung der Kommission auf Tagungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten", des Rates "Sozialfragen", des Rates "Entwicklung" sowie von den dem Rat "Justiz und Inneres" zuarbeitenden Stellen im Einklang mit den auf dessen Tagung am 23.
März 1994 gefaßten Verfahrensbeschlüssen geprüft wurden; ERINNERT an den Gedankenaustausch auf der informellen Tagung der Innenminister am 6. und 7. Mai 1994 in Saloniki; WEIST erneut auf den Vorrang HIN, den er dem Aktionsplan und dem vorrangigen Arbeitsprogramm 1994 einräumt, die Ende 1993 angenommen wurden; ERSUCHT die zuständigen Stellen, bei der Erarbeitung eines neuen Arbeitsprogramms zu prüfen, ob die in dieser Mitteilung behandelten Fragen, die unter Titel VI des Vertrags über die Europäische Union fallen und nicht im vorrangigen Arbeitsprogramm 1994 enthalten sind, in dieses neue Programm aufgenommen werden sollten.