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Entschliessung des Rates vom 25. Oktober 1996 zur Vereinfachung und Rationalisierung der Zollregelungen und Zollverfahren der Gemeinschaft

CELEX
31996Y1107(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1996-10-25
In force since
1996-10-25
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschliessung des Rates vom 25. Oktober 1996 zur Vereinfachung und Rationalisierung der Zollregelungen und Zollverfahren der Gemeinschaft Amtsblatt Nr. C 332 vom 07/11/1996 S. 0001 - 0002 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 25. Oktober 1996 zur Vereinfachung und Rationalisierung der Zollregelungen und Zollverfahren der Gemeinschaft (96/C 332/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 16. Juni 1994 über die Entwicklung der Zusammenarbeit der Verwaltungen bei der Anwendung und Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts im Rahmen des Binnenmarkts (1), unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 23.

November 1995 über die Informatisierung der Versandverfahren im Zollbereich (2), unter Hinweis auf die Erklärung der Generaldirektoren der Zollbehörden der Mitgliedstaaten und der Kommission zur Vereinfachung der Zollregelungen und Zollverfahren der Gemeinschaft, die anläßlich ihrer Tagung vom 8.-10. Mai 1996 in Stockholm abgegeben wurde, in der Überzeugung, daß das Wirtschaftswachstum weitgehend auf einem dynamischen Außenhandel beruht und daß im Außenhandel Transparenz und faires Verhalten von besonderer Bedeutung sind, so wie dies im WTO-Übereinkommen festgestellt wird, in der Überzeugung, daß die Festlegung von Zollvorschriften und Zollverfahren sowie von Arbeitsmethoden für die Zollverwaltungen erhebliche Auswirkungen auf das Funktionieren des internationalen Handels hat, in der Erkenntnis, daß das Aktionsprogramm der Gemeinschaft für das Zollwesen ("Zoll 2000") eine gute Grundlage für kohärente langfristige Maßnahmen zur sytematischen Verbesserung und Rationalisierung der Zollregelungen und Zollverfahren bei gleichzeitigem Schutz des Zollgebiets darstellt, in der Erkenntnis, daß in dem stark wettbewerbsorientierten Umfeld, dem Wirtschaft und Handel heutzutage gegenüberstehen, ein klareres und transparenteres Zollrecht sowie weniger schwerfällige Zollverfahren vonnöten sind, in der Überzeugung, daß den Zollregelungen und Zollverfahren besondere Aufmerksamkeit zugewandt werden muß, um sicherzustellen, daß sie den Erfordernissen des Außenhandels gerecht werden, und daß die Zollvorschriften und -verfahren im Interesse ihrer Modernisierung und Vereinfachung laufend überprüft werden sollten, um Ungewißheiten und zusätzliche Kosten, die sich nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit sowie auf Wachstum und Beschäftigung in der Gemeinschaft auswirken, zu vermeiden, des weiteren überzeugt, daß es von wesentlicher Bedeutung ist, daß die Zollverwaltungen ihre Aufgaben auf hohem Niveau und in der Weise wahrnehmen, daß sich sowohl ihre eigenen Kosten als auch die der rechtmäßig handelnden Handelsunternehmen vermindern, zugleich in der Erkenntnis, daß moderne Infrastrukturen und Systeme dem Erfordernis, die finanziellen Interessen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft zu schützen, gerecht werden - 1.

ERSUCHT die Kommission, a) die Bemühungen um Herbeiführung angemessener und gerechter Lösungen für die Probleme, denen sich die europäischen Zollbehörden und die Wirtschaftsteilnehmer auf dem Gebiet der Zollregelungen und Zollverfahren gegenübersehen aktiv zu unterstützen und zu ihnen beizutragen; b) diesbezügliche Vorschläge auszuarbeiten; c) in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen Aktionsplan zur Vereinfachung und Rationalisierung der Zollregelungen und Zollverfahren zu erarbeiten, insbesondere um die wirtschaftliche Funktion der Zollregelungen auszubauen;

2. RUFT die Mitgliedstaaten AUF, dafür Sorge zu tragen, daß ihre Zollverwaltungen sich der neuesten Zolltechniken sowie effizienterer Arbeitsmethoden, beispielsweise der Informationstechnologie, der Risikoanalyse und moderner Prüfsysteme, bedienen und diese gegebenenfalls in enger Zusammenarbeit mit den Wirtschaftaftsteilnehmern weiterentwickeln. (1) ABl. Nr. C 179 vom 1. 7. 1994, S. 1. (2) ABl. Nr. C 327 vom 7. 12. 1995, S. 2.

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