Entschliessung des Rates vom 12. November 1996 über eine Strategie für die Sicherheit von Blut und die Selbstversorgung mit Blut in der Gemeinschaft Amtsblatt Nr. C 374 vom 11/12/1996 S. 0001 - 0001 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 12. November 1996 über eine Strategie für die Sicherheit von Blut und die Selbstversorgung mit Blut in der Gemeinschaft (96/C 374/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - UNTER HINWEIS auf die Mitteilung der Kommission vom 25. Mai 1993 über die Selbstversorgung mit Blut in der Europäischen Gemeinschaft sowie die Schlußfolgerungen des Rates vom 13. September 1993 (1), UNTER HINWEIS auf die Mitteilung der Kommission vom 21.
Dezember 1994 über die Sicherheit von Blut und die Selbstversorgung mit Blut in der Europäischen Gemeinschaft sowie die Entschließung des Rates vom 2. Juni 1995 (2) - NIMMT KENNTNIS von der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Juli 1995 zur Sicherheit von Blut in der Europäischen Union (3); NIMMT KENNTNIS von der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. April 1996 zu der Mitteilung der Kommission über die Sicherheit von Blut und die Selbstversorgung mit Blut in der Europäischen Gemeinschaft (4); ANERKENNT die Arbeiten des Europarates auf dem Gebiet der Bluttransfusion;
NIMMT KENNTNIS von den einstimmig angenommenen Schlußfolgerungen und Empfehlungen des vom 4. bis 6. September 1996 in Adare/Irland abgehaltenen Kolloquiums über die Sicherheit von Blut und die Selbstversorgung mit Blut; WEIST DARAUF HIN, daß bei diesen Schlußfolgerungen und Empfehlungen die Ergebnisse der Sachverständigentagung vom April 1996 in Rom über das Allgemeinwissen über Blut berücksichtigt worden sind; IST SICH DARIN EINIG, daß die Schlußfolgerungen und Empfehlungen des Kolloquiums von Adare konkrete Schritte ermöglichen, um die in früheren Entschließungen geforderte Strategie zur Förderung der Sicherheit von Blut, insbesondere zur Stärkung des Vertrauens in die Sicherheit der Bluttransfusionskette, und zur Förderung der Selbstversorgung der Gemeinschaft mit Blut zu entwickeln;
WEIST ERNEUT DARAUF HIN, daß die Selbstversorgung der Gemeinschaft auf dem Grundsatz freiwilliger und unentgeltlicher Blutspenden beruhen muß; RUFT DAZU AUF, daß Maßnahmen ergriffen werden, die zu schnellen Fortschritten bei der Verwirklichung dieser Arbeiten führen; dementsprechend - FORDERT ER die Mitgliedstaaten AUF, ihre Politik sowie ihre Verfahren und Programme zur Gewährleistung einer sicheren Bluttransfusionskette im Lichte der Schlußfolgerungen und Empfehlungen des Kolloquiums von Adare über die Sicherheit von Blut und die Selbstversorgung im Hinblick auf die Erreichung der in dieser Entschließung dargelegten Ziele zu überprüfen; - ERSUCHT ER die Kommission, so bald wie möglich Vorschläge zur Unterstützung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten vorzulegen, um die Ausarbeitung eines koordinierten Vorgehens zur Erzielung der Sicherheit von Blut und Blutprodukten zu fördern, wobei die genannten Entschließungen zu berücksichtigen sind und die Schlußfolgerungen und Empfehlungen des Kolloquiums von Adare über die Sicherheit von Blut und die Selbstversorgung als Grundlage für ihre Arbeit dienen sollten.
(1) ABl. Nr. C 15 vom 18. 1. 1994, S. 6. (2) ABl. Nr. C 164 vom 30. 6. 1995, S. 1. (3) ABl. Nr. C 249 vom 25. 9. 1995, S. 231. (4) ABl. Nr. C 141 vom 13. 5. 1996, S. 131.