Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Entschliessung des Rates vom 21. November 1996 über die neuen politischen Prioritäten im Hinblick auf die Informationsgesellschaft

CELEX
31996Y1212(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1996-11-21
In force since
1996-11-21
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschliessung des Rates vom 21. November 1996 über die neuen politischen Prioritäten im Hinblick auf die Informationsgesellschaft Amtsblatt Nr. C 376 vom 12/12/1996 S. 0001 - 0005 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 21. November 1996 über die neuen politischen Prioritäten im Hinblick auf die Informationsgesellschaft (96/C 376/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, eingedenk der Entschließung des Rates vom 18. November 1991 zur Elektronik-, Informatik- und Kommunikationstechnologie (1), eingedenk der Schlußfolgerungen des Rates vom 28.

September 1994 zur Informationsgesellschaft, eingedenk der Entschließung des Rates vom 21. November 1994 zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaftsindustrie (2), eingedenk der Entschließung des Rates vom 22. Dezember 1994 über die Grundsätze und den Zeitplan für die Liberalisierung der Telekommunikationsinfrastrukturen (3), eingedenk der Schlußfolgerungen des Rates vom 7. April 1995 zur Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, eingedenk der Entschließung des Rates vom 27. November 1995 zu den industriellen Aspekten, die sich für die Europäische Union aus der Errichtung der Informationsgesellschaft ergeben (4), eingedenk der Schlußfolgerungen des Vorsitzes auf den Tagungen des Europäischen Rates in Korfu, Cannes, Madrid und Florenz, eingedenk des Weißbuchs der Kommission vom Dezember 1993 über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, eingedenk der Mitteilung der Kommission vom 19.

Juli 1994 mit dem Titel "Europas Weg in die Informationsgesellschaft - Ein Aktionsplan", eingedenk der Mitteilung der Kommission vom September 1994 "Eine Politik der industriellen Wettbewerbsfähigkeit für die Europäische Union", in Kenntnis der Vorschläge der Kommission für eine Richtlinie über die "Gesetzgeberische Transparenz im Binnenmarkt für die Dienste der Informationsgesellschaft", in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Die Informationsgesellschaft: Von Korfu bis Dublin - Neue Prioritäten", der Mitteilung der Kommission "Die Bedeutung der Informationsgesellschaft für die Politik der Europäischen Union - Vorbereitung auf die nächsten Schritte", des Grünbuchs "Leben und Arbeiten in der Informationsgesellschaft:

Im Vordergrund der Mensch" und der Mitteilung betreffend "Normung und die globale Informationsgesellschaft", in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über gemeinwohlorientierte Leistungen in Europa, in Erwägung nachstehender Gründe: Die im Rahmen der Informationsgesellschaft getroffenen Maßnahmen müssen der Politik in benachbarten Bereichen, insbesondere in den Bereichen audiovisuelle Medien und Kultur, Rechnung tragen, wobei die einzelstaatlichen Maßnahmen, die im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht in diesen Bereichen durchgeführt werden, hiervon unberührt bleiben. Der Prozeß der wirtschaftlichen Globalisierung übt einen zunehmenden Wettbewerbsdruck aus und erfordert größere Flexibilität und Effizienz, während er gleichzeitig neue Absatzmöglichkeiten eröffnet, die zu Wirtschaftswachstum und mehr Beschäftigung beitragen können.

Eine schnelle, kohärente Entwicklung der Informationsgesellschaft ist für die Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Europa von entscheidender Bedeutung. Die Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens wird die für die Entwicklung der Informationsgesellschaft in Europa erforderlichen privaten und öffentlichen Investitionen fördern. Für die entstehenden Dienste der Informationsgesellschaft sollten die Grundsätze des Binnenmarktes gelten, so daß sich auf dem europäischen Markt international wettbewerbsfähige Strukturen entwickeln können. Die Informationsgesellschaft wird möglicherweise einen tiefgreifenden wirtschaftlichen und sozialen Wandel mit sich bringen, der sich auf alle Bereiche menschlicher Tätigkeiten auswirkt.

Die Informationsgesellschaft kann zu einem hohen Beschäftigungsniveau, einem höheren Lebensstandard und einer besseren Lebensqualität in der Gemeinschaft beitragen. Die Informationsgesellschaft und die Anwendung neuer Technologien sollte zu einem wirksamen Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten von Bürgern und Verbrauchern und zur tatsächlichen Wahrnehmung dieser Rechte beitragen. Die Verbreitung von illegalem Material, das gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstößt, kann dem Vertrauen in die neue Informationsgesellschaft und ihrer Akzeptanz schaden. Die Anwendung der entsprechenden Technologien kann kostengünstig zur Verbesserung des regionalen Zusammenhalts in Europa beitragen.

Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Kräfte der Europäischen Union müssen gebündelt werden, um neue Chancen für alle Bürger zu eröffnen. Ausbildung und Fortbildung nach den Grundsätzen des lebensbegleitenden Lernens im Hinblick auf und durch die Informationsgesellschaft sind von entscheidender Bedeutung für die Vermittlung der Fähigkeiten, die die Menschen für ihr berufliches und privates Leben benötigen. Der Aktionsplan ist zu überprüfen und zu aktualisieren. Die Informationsgesellschaft hat sich aus der technologischen Konvergenz der Bereiche audiovisuelle Medien, Datenverarbeitung und Telekommunikation entwickelt.

Dem Rat obliegt es, in allen seinen einschlägigen Zusammensetzungen die erforderlichen ordnungspolitischen und rechtlichen Maßnahmen so bald wie möglich zu prüfen und anzunehmen - I 1. BEGRÜSST die Initiative der Kommission zur Vorlage einer Reihe von Reflexionsdokumenten und Vorschlägen zur weiteren Entwicklung des politischen Rahmens für die Informationsgesellschaft; 2. STELLT FEST, daß bei der Durchführung des Aktionsplans "Europas Weg in die Informationsgesellschaft" gute Fortschritte erzielt wurden, und zwar durch a) die Annahme von Maßnahmen zur vollständigen Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte; b) die erfolgreiche Durchführung - innerhalb des vierten Rahmenprogramms - dreier spezifischer Forschungsprogramme zu den Entwicklungen bei den Informations- und Kommunikationstechnologien und den telematischen Anwendungen; c) die Annahme der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.

Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (5), des gemeinsamen Standpunkts zu dem Entwurf einer Einzelrichtlinie zum Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten im Telekommunikationssektor und der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (6); d) die Annahme der TEN-ISDN-Leitlinien, die einen großen Schritt auf dem Wege zur Schaffung eines umfassenden Rahmens für transeuropäische Telekommunikationsnetze darstellen; e) die Annahme von INFO 2000 zur Unterstützung der europäischen Industrie für Multimedia-Inhalte; f) die Durchführung einer beachtlichen Anzahl von Projekten zur Informationsgesellschaft in den Bereichen industrielle Anwendungen, Normung, Regionalpolitik und internationale Zusammenarbeit; g) die Einleitung spezifischer Aktionen, die der Öffentlichkeit die Informationsgesellschaft besser bewußt machen; h) eine verstärkte internationale Zusammenarbeit einschließlich der Durchführung von G7-Pilotaktionen und insbesondere die Zusammenarbeit mit mittel- und osteuropäischen Staaten, Mittelmeerländern und Entwicklungsländern;

3. ERKENNT AN, a) daß der globale Wettbewerb und der Wandel des geschäftlichen Umfelds in der Informationsgesellschaft eine Herausforderung darstellen und Informations- und Kommunikationstechnologien für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und somit für die Schaffung neuer Arbeitsplätze von entscheidender Bedeutung sind; b) daß die Informationsgesellschaft der europäischen Wirtschaft z. B. in den Bereichen elektronische Abwicklung von Geschäften und Multimedia-Inhalte Markt- und Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnet; c) daß alle Beteiligten den sozialen und gesellschaftlichen Gesichtspunkten der Informationsgesellschaft sowie der großen Bedeutung ihrer menschlichen Dimension Rechnung tragen müssen; d) daß es gemeinsamer Grundsätze für die Bereitstellung und Finanzierung von Universaldiensten bedarf, wobei zu berücksichtigen ist, daß sich das Konzept des Universaldienstes weiterentwickeln muß, um mit dem technologischen Fortschritt, der Marktentwicklung und veränderten Benutzeranforderungen Schritt zu halten; e) daß ein günstiger rechtlicher und ordnungspolitischer Rahmen für alle europäischen Unternehmen erforderlich ist, insbesondere ein besseres Umfeld für technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU); f) daß die Gemeinschaftsorgane die Informations- und Kommunikationssysteme verbessern müssen, um ein besseres Management zu ermöglichen; g) daß effiziente und zu wettbewerbsfähigen Preisen operierende transeuropäische generische Kommunikations- und Datenaustauschdienste geschaffen werden müssen; h) daß dem Bildungswesen und der Kultur Bedeutung im Hinblick auf ein besseres Verständnis der Informationsgesellschaft zukommt; i) daß die technische Harmonisierung für die Entwicklung der globalen Informationsgesellschaft wichtig ist;

4. BETONT gemeinsam mit der Kommission, a) daß die baldige Annahme und wirksame Umsetzung des ordnungspolitischen Rahmens für die Liberalisierung des Telekommunikationssektors in der gesamten Gemeinschaft von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung des Wettbewerbs zugunsten aller Benutzer sind; b) daß eine starke, wettbewerbsfähige Industrie der Informatik- und Kommunikationstechnologie (IKT) für die volle Nutzung der Vorteile der Informationsgesellschaft von wesentlicher Bedeutung ist; c) daß die europäische Wettbewerbspolitik den Wettbewerb in der Gemeinschaft erhalten muß und es den europäischen Unternehmen ermöglichen muß, auf internationalen Märkten erfolgreich zu sein; d) daß das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes verbessert werden muß; daß angesichts des wachsenden Anteils von Dienstleistungen an der Wirtschaft die Erbringung und der freie Verkehr von Dienstleistungen - insbesondere von neuartigen Dienstleistungen - besonders wichtig sind; e) daß sowohl auf europäischer Ebene als auch weltweit beschleunigt offizielle Normen erlassen werden müssen und die Offenheit sowie die Transparenz technischer Spezifikationen sichergestellt werden müssen, um den Mißbrauch marktbeherrschender Positionen zu verhindern; f) daß die Verhandlungen der Welthandelsorganisation (WTO) über die Telekommunikations-Basisdienste bis zum 15.

Februar 1997 erfolgreich zum Abschluß gebracht werden müssen; g) daß die derzeitigen Beratungen im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) über neue internationale Übereinkünfte zum Schutz des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte in der Informationsgesellschaft erfolgreich zum Abschluß gebracht werden müssen; 5. UNTERSTREICHT, a) daß es wichtig ist, daß alle Akteure der Wirtschaft die IKT schnell übernehmen; b) daß Forschung und Entwicklung in den IKT-Bereichen für die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der europäischen Industrie eine entscheidende Rolle spielen; c) daß die Qualifikationen angesichts der sich wandelnden Anforderungen der Arbeitswelt ständig verbessert und angepaßt werden müssen; d) daß es wichtig ist, die Entstehung neuer Formen der Beschäftigung zu fördern; e) daß der Einsatz von IKT für eine nachhaltige Entwicklung in den Bereichen Produktion, Vertrieb und Verbrauch gefördert werden muß; f) daß das Potential der Informationsgesellschaft genutzt werden muß, um die kulturelle, sprachliche oder sonstige Vielfalt zur Geltung zu bringen; g) daß die Vorteile der Informationsgesellschaft jedem europäischen Bürger unabhängig von seinem Wohnort oder von anderen Gründen, die für seinen Ausschluß von diesem Vorteil angeführt werden könnten, zugänglich gemacht werden müssen; h) daß die Grundrechte und -freiheiten sowie die Anwender- und Verbraucherrechte in der Informationsgesellschaft geschützt werden müssen;

6. UNTERSTÜTZT a) die Absicht der Kommission, die Verwendung von Kommunikationstechnologien in ihrer Verwaltungsarbeit, z. B. bei der Verwaltung europäischer Forschungsprogramme, zu demonstrieren; b) die Bemühungen der Mitgliedstaaten und der Kommission, die nahtlose Kommunikation zwischen öffentlichen Behörden in der gesamten Europäischen Union zu fördern und dabei die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften einzuhalten, insbesondere, wenn Sicherheitsbelange der Mitgliedstaaten betroffen sind; 7. NIMMT MIT INTERESSE das erste Orientierungsdokument der Kommission zum fünften Rahmenprogramm ZUR KENNTNIS und begrüßt den Vorschlag, der Forschung in Fragen der Informationsgesellschaft eine zentrale Rolle zuzuweisen;

8. NIMMT angesichts der Bedeutung von Aus- und Fortbildung für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft MIT INTERESSE ZUR KENNTNIS, daß die Kommission den dieses Jahr vom Europäischen Rat in Florenz geforderten Aktionsplan "Lernen in der Informationsgesellschaft" vorgelegt hat; 9. UNTERSTREICHT die Bedeutung eines geeigneten, kohärenten Rechtsrahmens für die Informationsgesellschaft auf europäischer und auf internationaler Ebene; 10. UNTERSTREICHT die Bedeutung einer angemessenen Koordinierung zwischen den einschlägigen Regulierungsbehörden, insbesondere in den Bereichen Lizenzerteilung, Zuteilung von Frequenzen und Numerierung;

11. UNTERSTREICHT die Notwendigkeit, dem Gesichtspunkt der Kohäsion in vollem Umfang Rechnung zu tragen, insbesondere durch Unterstützung der am stärksten benachteiligten Regionen, damit diese tatsächlich an der Informationsgesellschaft teilhaben können. II DER RAT FORDERT DIE MITGLIEDSTAATEN AUF, 12. die Gründung, den Ausbau und die Entwicklung von innovativen Gesellschaften und KMU im IKT-Bereich zu fördern; 13. die öffentlichen Dienstleistungen - z. B. im Bildungswesen, in der Kultur, im Gesundheitswesen, im Verkehr und in der Verwaltung - und den Zugang zu öffentlichen Informationen durch eine beschleunigte Einführung informationstechnischer Arbeitsmittel und Partnerschaften zwischen dem öffentlichen Sektor und der Privatwirtschaft zu verbessern und zugleich dafür zu sorgen, daß ihre Bürger darauf vertrauen, daß ihre Grundrechte und -freiheiten, insbesondere das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, bei der Verwendung dieser neuen Mittel geschützt werden;

14. dafür Sorge zu tragen, daß das Telekommunikations-Reformpaket innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens kohärent und effizient umgesetzt wird. III DER RAT FORDERT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION AUF, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN BEFUGNISSE 15. das Problem der Verbreitung von illegalem Material, das gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstößt, über elektronische Netze zu prüfen; 16. konsequente Maßnahmen zur Gewährleistung der Integrität und Authentizität elektronisch übermittelter Dokumente auszuarbeiten; 17. die Verhandlungen über das Informationstechnologieabkommen im Hinblick auf künftige multilaterale Übereinkommen zu fördern;

18. eine enge Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den verschiedenen Programmen und Maßnahmen im IKT-Bereich sicherzustellen; 19. ihre jeweiligen Initiativen in bezug auf die Informationsgesellschaft besser zu koordinieren, damit der größtmögliche Nutzen aus ihnen gezogen werden kann; er fordert die Kommission auf, regelmäßig über diese Initiativen zu berichten, um die Komplementarität der verschiedenen Maßnahmen zu fördern. IV DER RAT FORDERT DIE KOMMISSION AUF, 20. gegebenenfalls Folgemaßnahmen zu den bereits laufenden Konsultationen über die Grünbücher über Leben und Arbeiten in der Informationsgesellschaft, neue audiovisuelle Dienste, Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, den Rechtsschutz verschlüsselter Dienste und kommerzielle Kommunikation im Binnenmarkt zu ergreifen;

21. mögliche Hindernisse für die Entwicklung neuer Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere die elektronische Abwicklung von Geschäften, zu prüfen; 22. die Auswirkungen der IKT auf die Wettbewerbsfähigkeit von Industriezweigen zu untersuchen und Vorschläge für eine europäische Initiative zur Förderung der Anwendung von IKT, insbesondere für KMU, vorzulegen; 23. die internationale Zusammenarbeit zu intensivieren und insbesondere die Beitrittsländer bei ihrer Vorbereitung auf die Informationsgesellschaft zu unterstützen sowie die Kommunikation mit anderen Regionen zu verbessern, um die globale Informationsgesellschaft zu fördern;

24. dem Rat über die Wettbewerbsposition der IKT-Industrie und über den Stand der Umsetzung der Entschließung vom 18. November 1991 zur Elektronik-, Informatik- und Kommunikationstechnologie zu berichten. V DER RAT FORDERT DIE WIRTSCHAFT AUF, 25. ihre Verantwortung zu erkennen und - die Qualifikation des Managements und des Personals in bezug auf die Anwendung von IKT zu verbessern; - die Möglichkeiten der IKT zu nutzen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern; - neue Dienste und Erzeugnisse für die Informationsgesellschaft zu schaffen und zu fördern und die rechtzeitige Festlegung geeigneter marktorientierter Normen und Spezifikationen anzuregen;

26. sich aktiv an der Entwicklung einer auf die Informationsgesellschaft ausgerichteten Politik auf nationaler und europäischer Ebene zu beteiligen und die sozialen und gesellschaftlichen Aspekte der Informationsgesellschaft zu beachten; 27. kostengünstige transeuropäische generische Dienste für den Datenaustausch zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. VI DER RAT 28. FORDERT die Kommission und die Mitgliedstaaten AUF zu prüfen, mit welchen geeigneten Maßnahmen - auch im Einklang mit bestehenden regionalpolitischen Instrumenten - sichergestellt werden kann, daß Privatpersonen und Firmen die Möglichkeiten der Informationsgesellschaft nutzen können;

29. IST DER ANSICHT, daß die Transparenz bei einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen - einschließlich des ordnungspolitischen Rahmens - für die Entwicklung der Dienste der Informationsgesellschaft verbessert werden muß; 30. FORDERT die Mitgliedstaaten und die Kommission AUF, sich intensiv darum zu bemühen, daß die Öffentlichkeit sich der Informationsgesellschaft zunehmend bewußt wird, sie besser versteht und an ihr teilnimmt; 31. ERSUCHT die Gemeinschaftsorgane in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten innerhalb angemessener Fristen ein integriertes System für die Abwicklung der interinstitutionellen Kommunikation zu schaffen;

32. HÄLT ES FÜR ERFORDERLICH, die Fragen, die sich mit der Entwicklung einer Politik für die Informationsgesellschaft auf internationaler Ebene stellen, weiter zu untersuchen, um ein allgemeines Einvernehmen über die Mittel und Bedingungen für die Benutzung weltweiter Informationsnetze zu erzielen, und er hält es für notwendig, die entsprechenden Initiativen sowohl im Rahmen der Gemeinschaft als auch in anderen internationalen Gremien zu koordinieren; 33. BEGRÜSST das Angebot Deutschlands, zu diesem Thema eine internationale Konferenz auszurichten, die in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und den Mitgliedstaaten vorbereitet werden soll;

34. BEGRÜSST die Absicht der Kommission, noch vor Jahresende einen überarbeiteten und aktualisierten Aktionsplan "Europas Weg in die Informationsgesellschaft" vorzulegen. (1) ABl. Nr. C 325 vom 14. 12. 1991, S. 2. (2) ABl. Nr. C 343 vom 6. 12. 1994, S. 1. (3) ABl. Nr. C 379 vom 31. 12. 1994, S. 4. (4) ABl. Nr. C 341 vom 19. 12. 1995. S. 5. (5) ABl. Nr. L 281 vom 23. 11. 1995, S. 31. (6) ABl. Nr. L 77 vom 27. 3. 1996, S. 20.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions