Beschluß des Rates vom 20. Januar 1997 zur Ernennung der Vorsitzenden der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamts und ihres Stellvertreters (97/C 36/02) Amtsblatt Nr. C 036 vom 05/02/1997 S. 0002 - 0002 BESCHLUSS DES RATES vom 20. Januar 1997 zur Ernennung der Vorsitzenden der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamts und ihres Stellvertreters (97/C 36/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (1), insbesondere auf Artikel 47 Absätze 1 und 2, in Kenntnis der Liste von Kandidaten, die die Kommission nach Anhörung des Verwaltungsrats des Gemeinschaftlichen Sortenamts am 27.
Juni 1996 vorgelegt hat - BESCHLIESST: Einziger Artikel Frau Gabriele WINKLER, geboren am 7. Oktober 1944, wird für einen Zeitraum von fünf Jahren zur Vorsitzenden der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamts ernannt. Herr Dimitríos CHRISTODOULOU, geboren am 1. März 1947, wird für einen Zeitraum von fünf Jahren zum Stellvertreter der Vorsitzenden der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamts ernannt. Ihre Amtszeiten beginnen mit dem Tag ihrer Amtsübernahme, deren Zeitpunkt mit dem Präsidenten und dem Verwaltungsrat des Amtes noch zu vereinbaren ist. Geschehen zu Brüssel am 20.
Januar 1997. Im Namen des Rates Der Präsident J. VAN AARTSEN (1) ABl. Nr. L 227 vom 1. 9. 1994, S. 1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2506/95 (ABl. Nr. L 258 vom 28. 10. 1995, S. 3).