Beschluß des Rates vom 20. Januar 1997 zur Ernennung des Vizepraesidenten des Gemeinschaftlichen Sortenamts (97/C 36/03) Amtsblatt Nr. C 036 vom 05/02/1997 S. 0003 - 0003 BESCHLUSS DES RATES vom 20. Januar 1997 zur Ernennung des Vizepräsidenten des Gemeinschaftlichen Sortenamts (97/C 36/03) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (1), insbesondere auf Artikel 43 Absatz 3, in Kenntnis der Liste von Kandidaten, die die Kommission nach Anhörung des Verwaltungsrats des Gemeinschaftlichen Sortenamts am 15.
April 1996 vorgelegt hat, und nach Anhörung des Präsidenten des Amtes - BESCHLIESST: Einziger Artikel Herr José María ELENA ROSELLÓ, geboren am 30. Oktober 1942, wird für einen Zeitraum von fünf Jahren zum Vizepräsidenten des Gemeinschaftlichen Sortenamts ernannt. Seine Amtszeit beginnt mit dem Tag seiner Amtsübernahme, deren Zeitpunkt mit dem Präsidenten und dem Verwaltungsrat des Amtes noch zu vereinbaren ist. Geschehen zu Brüssel am 20. Januar 1997. Im Namen des Rates Der Präsident J. VAN AARTSEN (1) ABl. Nr. L 227 vom 1. 9. 1994, S. 1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr.
2506/95 (ABl. Nr. L 258 vom 28. 10. 1995, S. 3).