97/378/EG: Beschluß des Rates vom 27. Januar 1997 hinsichtlich des Abschlusses - im Namen der Europäischen Gemeinschaft - eines Briefwechsels zur Protokollierung der Verständigung über die Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit bei Forschung und Entwicklung im Bereich der intelligenten Fertigungssysteme zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Australien, Kanada und den EFTA-Ländern Norwegen und der Schweiz Amtsblatt Nr. L 161 vom 18/06/1997 S. 0001 - 0001 BESCHLUSS DES RATES vom 27. Januar 1997 hinsichtlich des Abschlusses - im Namen der Europäischen Gemeinschaft - eines Briefwechsels zur Protokollierung der Verständigung über die Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit bei Forschung und Entwicklung im Bereich der intelligenten Fertigungssysteme zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Australien, Kanada und den EFTA-Ländern Norwegen und der Schweiz (97/378/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 130m in Verbindung mit Artikel 228 Absatz 2 Satz 1 und Artikel 228 Absatz 3 Unterabsatz 1, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1), in Erwägung nachstehender Gründe:
Die internationale Zusammenarbeit im Bereich intelligente Fertigungssysteme wird die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Gemeinschaft in der Industrie stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Eine zweijährige Durchführbarkeitsstudie über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der intelligenten Fertigungssysteme hat bewiesen, daß mit dieser Zusammenarbeit eine Wertschöpfung erzielt werden kann. Der Rat hat die Kommission ermächtigt, eine Verständigung mit den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Australien, Kanada und den EFTA-Ländern Norwegen und der Schweiz auszuhandeln.
Eine Verständigung in Form eines Briefwechsels wurde mit den Drittländern ausgearbeitet - BESCHLIESST: Artikel 1 Die Verständigung über die Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit bei Forschung und Entwicklung im Bereich der intelligenten Fertigungssysteme zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Australien, Kanada und den EFTA-Ländern Norwegen und der Schweiz wird hiermit genehmigt. Der Text des Übereinkommens ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird hiermit ermächtigt, den Bevollmächtigten zu bestimmen, der den in Artikel 1 genannten Briefwechsel rechtskräftig für die Gemeinschaft unterzeichnet.
Geschehen zu Brüssel am 27. Januar 1997. Im Namen des Rates Der Präsident G. ZALM (1) ABl. Nr. C 20 vom 20. 1. 1997, S. 371.