Skip to content
Seqlense EUR-Lex

97/420/JI: Beschluß des Rates vom 26. Juni 1997 zur Beobachtung der Durchführung der Rechtsakte im Asylbereich

CELEX
31997D0420
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
1997-06-26
In force since
1997-06-26
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

97/420/JI: Beschluß des Rates vom 26. Juni 1997 zur Beobachtung der Durchführung der Rechtsakte im Asylbereich Amtsblatt Nr. L 178 vom 07/07/1997 S. 0006 - 0007 BESCHLUSS DES RATES vom 26. Juni 1997 zur Beobachtung der Durchführung der Rechtsakte im Asylbereich (97/420/JI) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe a), gestützt auf das vorrangige Arbeitsprogramm, das der Rat am 30. November 1993 in Brüssel angenommen hat und wonach insbesondere jedes Jahr ein Bericht über die konkreten Maßnahmen in den Bereichen Justiz und Inneres erstellt werden soll, sowie auf die Entschließung des Rates vom 14.

Oktober 1996 zur Festlegung der Prioritäten für die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres für den Zeitraum vom 1. Juli 1996 bis zum 30. Juni 1998 (1), in Kenntnis der Entschließungen des Europäischen Parlaments im Asylbereich, in Erwägung nachstehender Gründe: Gemäß Artikel K.1 Nummer 1 des Vertrags betrachten die Mitgliedstaaten die Asylpolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse. Die Beobachtung, wie die Mitgliedstaaten die in diesem Bereich angenommenen Rechtsakte durchgeführt haben, wird es gestatten, die praktische Tragweite der diesbezüglichen Arbeit des Rates zu ermitteln und nützliche Informationen für seine künftige Arbeit zu erhalten - BESCHLIESST:

Artikel 1 Der Vorsitz übermittelt den Mitgliedstaaten alljährlich einen Fragebogen, anhand dessen sich ermitteln läßt, wie diese die vom Rat und von den für Einwanderungsfragen zuständigen Ministern im Asylbereich erlassenen Rechtsakte durchgeführt haben. Der Fragebogen enthält Fragen zu folgenden Punkten: - Vorschriften, Strategien und praktische Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten im abgelaufenen Jahr in allen Bereichen, auf die sich die in Absatz 1 genannten Rechtsakte beziehen, verabschiedet worden sind; - Schwierigkeiten, die bei der Verabschiedung dieser Vorschriften, Strategien und praktischen Maßnahmen aufgetreten sind; - eventuell bevorstehende Verabschiedung von Vorschriften, Strategien und praktischen Maßnahmen in den unter dem ersten Gedankenstrich genannten Bereichen; - praktische Durchführung der genannten Rechtsakte, Vorschriften, Strategien und praktischen Maßnahmen und dabei aufgetretene Schwierigkeiten.

Artikel 2 Die Mitgliedstaaten arbeiten anhand des in Artikel 1 genannten Fragebogens ein Informationsdokument aus, in dem sie auf diesbezügliche Teile ihrer regelmäßigen Beiträge zum Informations-, Reflexions- und Austauschzentrum für Asylfragen (CIREA) Bezug nehmen oder dem sie diese beifügen können. Artikel 3 Das Generalsekretariat des Rates sorgt für die Übersetzung der in Artikel 2 genannten Informationsdokumente und stellt sie allen Mitgliedstaaten und der Kommission zur Verfügung. Es erstellt ferner anhand der Informationsdokumente einen zusammenfassenden Bericht. Artikel 4 Der Vorsitz erstellt nach Konsultation des UNHCR in Verbindung mit der Kommission anhand des zusammenfassenden Berichts und sonstiger einschlägiger Unterlagen, beispielsweise des UNHCR und gegebenenfalls von Nichtregierungsorganisationen, einen Bericht, der eine Analyse enthält, aus der unter anderem hervorgeht, ob es Fragen gibt, die einen weiteren Gedankenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten erfordern, und ob weitere Maßnahmen notwendig sind.

Dieser Bericht wird in den Ratsgremien geprüft und anschließend dem Rat zur Prüfung unterbreitet. Der Vorsitz holt die Stellungnahme des UNHCR zu diesem Bericht ein und sorgt dafür, daß etwaige Bemerkungen den Mitgliedstaaten zur Kenntnis gebracht werden. Artikel 5 Der Fragebogen wird den Mitgliedstaaten vor dem 1. Juli eines jeden Jahres übermittelt; die Mitgliedstaaten übermitteln ihre Informationsdokumente vor dem 1. Oktober desselben Jahres. Der erste Fragebogen bezieht sich auf die Durchführung in dem Zeitraum bis zum 1. Juli 1997. Geschehen zu Luxemburg am 26. Juni 1997. Im Namen des Rates Der Präsident H.

VAN MIERLO (1) ABl. Nr. C 319 vom 26. 10. 1996, S. 1.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions