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97/599/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. Juli 1997 zur Genehmigung des technischen Aktionsplans 1996/1997 für die Verbesserung der Agrarstatistik (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
31997D0599
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
1997-07-30
In force since
1997-07-31
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

97/599/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. Juli 1997 zur Genehmigung des technischen Aktionsplans 1996/1997 für die Verbesserung der Agrarstatistik (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. L 240 vom 02/09/1997 S. 0010 - 0012 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 30. Juli 1997 zur Genehmigung des technischen Aktionsplans 1996/1997 für die Verbesserung der Agrarstatistik (Text von Bedeutung für den EWR) (97/599/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Entscheidung 96/411/EG des Rates vom 25.

Juni 1996 zur Verbesserung der Agrarstatistik der Gemeinschaft (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 1, in Erwägung nachstehender Gründe: Nach Artikel 4 Absatz 1 der Entscheidung 96/411/EG legt die Kommission jedes Jahr nach dem in Artikel 10 vorgesehenen Verfahren einen technischen Aktionsplan für die Agrarstatistik fest. Der technische Aktionsplan für 1996/1997 (erster und zweiter Abschnitt) wurde durch die Entscheidung 97/19/EG der Kommission (2) genehmigt. Der technische Aktionsplan 1996/1997 (dritter Abschnitt) wurde nach Maßgabe der Prioritäten der Kommission im Bereich des statistischen Bedarfs aufgestellt.

Die in diesem Plan vorgesehenen Maßnahmen werden von der Liste der Statistikbereiche mit neuem oder erhöhtem Bedarf im Anhang II der Entscheidung 96/411/EG abgedeckt. Gemäß Artikel 6 der Entscheidung 96/411/EG beteiligt sich die Gemeinschaft an den Kosten der Mitgliedstaaten für die Anpassungen der nationalen agrarstatistischen Systeme bzw. für die vorbereitenden Arbeiten zur Deckung des neuen oder erhöhten Bedarfs, die Bestandteil eines technischen Aktionsplans sind. Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ständigen Agrarstatistischen Ausschusses überein - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1 Der technische Aktionsplan 1996/1997 (dritter Abschnitt) für die Verbesserung der Agrarstatistik erscheint im Anhang dieser Entscheidung. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 30. Juli 1997 Für die Kommission Yves-Thibault DE SILGUY Mitglied der Kommission (1) ABl. L 162 vom 1. 7. 1996, S. 14. (2) ABl. L 6 vom 10. 1. 1997, S. 45. ANHANG TECHNISCHER AKTIONSPLAN 1996/1997 - DRITTER ABSCHNITT 1. Der technische Aktionsplan für die Verbesserung der Agrarstatistik (TAPAS), der am 16. Dezember 1996 von der Kommission genehmigt wurde (1), sieht einen dritten Abschnitt vor, über den im Frühjahr 1997 zu entscheiden ist und in dem festgelegt wird, welche Maßnahmen in den Plan aufzunehmen sind und wie hoch die hierfür von der Kommission bereitgestellte Finanzbeihilfe ist.

2. Gegenstand der Maßnahmen des dritten Abschnitts ist die Verbesserung der Statistik in folgenden Bereichen: i) Versorgungsbilanzen: a) Getreidebilanzen und Bilanzen für sonstige Ackerkulturen, Obst- und Gemüsebilanzen, Bilanzen für Milchprodukte, b) Futtermittelbilanzen. ii) Statistik der tierischen Erzeugung: a) Produktionsvorausschätzungen, b) Eiweißgehalt der Milchprodukte. Die Kommission wird sich an der Finanzierung der in diesen Bereichen durchgeführten Maßnahmen beteiligen. Ihr Beitrag wird je Mitgliedstaat die in der beigefügten Tabelle genannten Beträge nicht übersteigen. 3.

Die von den Mitgliedstaaten vorgestellten Aktionen sollten die Verbesserung der Daten in folgenden Bereichen zum Ziel haben: i) Versorgungsbilanzen: a) Bilanzen für Getreide und andere Ackerkulturen, Obst- und Gemüsebilanzen, Bilanzen über Milchprodukte: - Aktualisierung oder Einrichtung von Versorgungsbilanzen, insbesondere für Getreide, Obst und Gemüse sowie für Milchprodukte, - Arbeiten und Erhebungen für eine verbesserte Evaluierung bestimmter Bilanzpositionen (Lagerbestände, Verbrauch etc.). b) Futterbilanzen: - Aktualisierung oder Einrichtung von Futterbilanzen, - verbesserte Kenntnisse über die Versorgung und den Verbrauch von zur Tierernährung bestimmten Verkaufsprodukten, - methodische Arbeiten für eine verbesserte Evaluierung bestimmter Bilanzpositionen. ii) Statistik der tierischen Erzeugung: a) Erzeugungsvorausschätzungen: - sei es über eine Vervollständigung der Erhebungen durch andere Informationsquellen, - sei es durch Verbesserung der bestehenden Bestandserhebungen, - sei es durch Verbesserung der Informationen aus anderen Quellen sowie der Vorausschätzungsmethode.

Zu diesem Zweck lassen sich insbesondere verwenden: die Schlachtstatistiken, Modelle zur Produktionsschätzung, eine bessere Auswertung der statistischen Reihen zum Viehbestand (Aufgliederung und Analyse nach Größe, Kategorie usw.) usw. b) Proteingehalt der Milchprodukte: methodische Studien, um auf die Nachfrage nach der Bereitstellung regelmäßiger Statistiken zu diesem Thema zu reagieren. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (1) ABl. L 6 vom 10. 1. 1996, S. 45.

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