97/479/EG: Empfehlung des Rates vom 7. Juli 1997 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft Amtsblatt Nr. L 209 vom 02/08/1997 S. 0012 - 0018 EMPFEHLUNG DES RATES vom 7. Juli 1997 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (97/479/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 103 Absatz 2, auf Empfehlung der Kommission, in Anbetracht der Schlußfolgerungen des Europäischen Rates vom 16. und 17. Juni 1997 in Amsterdam - EMPFIEHLT:
1. Hauptziele: Wachstum, Beschäftigung und Konvergenz Seit Sommer des Jahres 1996, als die vorausgehenden Grundzüge verabschiedet wurden, hat sich eine gewisse Erholung der Wirtschaftstätigkeit in der Gemeinschaft durchgesetzt. Die angebotsseitigen Fundamentalfaktoren verbessern sich weiter, während sich die Nachfrageperspektiven aufhellen. Diese Entwicklung, zusammen mit einem zunehmenden gesamtwirtschaftlichen wohlausgewogenen Policy-Mix und dem sich abzeichnenden größeren Vertrauen, sollte dazu führen, daß sich das gesamtwirtschaftliche Wachstum allmählich kräftigt und dieses Jahr wieder in etwa seine Trendrate erreicht; im nächsten Jahr dürfte es deutlich darüber hinausgehen.
Unter den gegenwärtigen Umständen sollten zwei wirtschaftspolitische Grundanliegen Vorrang haben, wobei sich Erfolge an den beiden Fronten gegenseitig verstärken dürften. Erstens: Auch wenn auf kurze Sicht eine mäßige Zunahme der Beschäftigung erwartet wird, ist es notwendig, die niedrige Beschäftigungsquote in der Gemeinschaft zu steigern und die Arbeitslosigkeit merklich zurückzuführen, wie in der Dubliner Erklärung zur Beschäftigung "Die beschäftigungspolitische Herausforderung" hervorgehoben wurde. Zweitens: Obgleich man in den letzten Jahren den Zielen der Preisstabilität und einer auf Dauer tragbaren Finanzlage der öffentlichen Hand ein gutes Stück nähergekommen ist, sind doch weitere Fortschritte dabei nötig.
Dies trägt auch dazu bei, daß ein hoher Grad an Konvergenz erreicht und aufrechterhalten wird, so daß eine bedeutende Anzahl von Mitgliedstaaten ab dem 1. Januar 1999 an der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) teilnehmen kann. In den nächsten Quartalen kommt es entscheidend darauf an, keinerlei Zweifel an der strikten Anwendung der Kriterien von Maastricht und dem Datum 1999 für den Start der einheitlichen Währung aufkommen zu lassen, so daß den europäischen Bürgern und Unternehmen die Gewißheit gegeben wird, daß die mit der WWU verknüpften Chancen auch tatsächlich genutzt und auf diese Weise Wachstum und Beschäftigung gefördert werden.
Fortgesetzte Anstrengungen, die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren, sind im Interesse aller Mitgliedstaaten, denn die Bemühungen um eine solidere Haushaltslage werden mittelfristig bedeutende Vorteile hinsichtlich Wachstum und Beschäftigung mit sich bringen. Mit der Vollendung des Binnenmarktes und der WWU wird die Gemeinschaft zu einer der wichtigsten Wirtschaftseinheiten der Welt. Mittel- bis langfristig gesehen verfügt sie über ein beträchtliches Potential für technischen Fortschritt und die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohlstand. Um dieses Potential für eine Anhebung des Lebensstandards voll nutzen zu können, muß die Gemeinschaft schrittweise eine hohe Beschäftigungsquote erreichen.
Erfolg auf diesem Gebiet würde auch zur dauerhaften Sicherung der - reformierten - Altersversorgungssysteme beitragen, die integraler Bestandteil der sozialen Sicherungssysteme der Mitgliedstaaten sind. Die Rückkehr zu einem anhaltend hohen, nicht inflationären Wachstum auf der Grundlage solider öffentlicher Finanzen wird ein politisch wie auch sozial günstiges Umfeld für die Lösung des Problems der Arbeitslosigkeit in der Gemeinschaft schaffen. Da jedoch nach wie vor Strukturmängel bestehen, die das Wachstum und die Möglichkeiten, dieses in zusätzliche Beschäftigung umzusetzen, einschränken, müssen die meisten Mitgliedstaaten Strukturreformen durchführen.
Eine hohe Beschäftigungsquote ist nur bei ausreichend großer Produktionskapazität erreichbar. Die derzeitige Investitionsquote reicht hierfür offenbar nicht aus. Es kommt daher wesentlich darauf an, daß die derzeit angesichts hoher Rentabilität und niedriger Zinsen günstigen Voraussetzungen für Investitionen erhalten bleiben. Außerdem sollte die Verwirklichung der transeuropäischen Netze für Verkehr, Energie und Kommunikation aktiv vorangetrieben werden, wobei die bestehenden finanziellen Instrumente der Gemeinschaft und die Europäische Investitionsbank (EIB) eine Schlüsselrolle spielen und die Privatwirtschaft stärker einbezogen werden sollten.
Investitionen in Humankapital, Wissen und Fertigkeiten können ebenfalls zu einem stärkeren Beschäftigungswachstum beitragen, worauf auch in dem Bericht der Kommission "Europa als Wirtschaftseinheit" hingewiesen wird. Vor diesem Hintergrund sind die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft in Übereinstimmung mit Artikel 102 a des Vertrags nachdrücklich aufgefordert, ihre Wirtschaftspolitik so auszurichten, daß signifikante Fortschritte in Richtung auf ein beständiges, nichtinflationäres und umweltverträgliches Wachstum und ein hohes Beschäftigungsniveau - Ziele, die in Artikel 2 des Vertrags genannt sind - erreicht werden.
Zu diesem Zweck sind sie ebenfalls aufgefordert, ihre Politik im Rahmen einer verstärkten Integration der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten zu koordinieren (Artikel 3 a und 103). 2. Ein wachstums- und stabilitätsorientierter gesamtwirtschaftlicher Policy-Mix Die vorliegenden Grundzüge der Wirtschaftspolitik bekräftigen erneut, daß für ein anhaltendes von Investitionen getragenes Wachstum von Produktion und Beschäftigung, das auch mittelfristig ohne inflationäre Spannungen bleibt, weiterhin eine gemeinsame makroökonomische Strategie erforderlich ist, die auf drei Elementen aufbaut, die in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik von 1996 wie folgt formuliert worden waren: - "eine stabilitätsorientierte Geldpolitik, die nicht durch unangemessene Haushalts- und Lohnentwicklungen unterlaufen wird; - anhaltende Anstrengungen zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen in den meisten Mitgliedstaaten entsprechend den Zielvorgaben ihrer Konvergenzprogramme; - eine mit dem Ziel der Preisstabilität zu vereinbarende Nominallohnentwicklung; zugleich sollte die Reallohnentwicklung unterhalb des Produktivitätszuwachses bleiben, damit die Rentabilität arbeitsplatzschaffender Investitionen erhöht wird.
Je stärker die Geldpolitik bei ihrer Stabilitätsaufgabe durch angemessene Haushaltspolitiken und Lohnentwicklungen entlastet wird, desto eher werden die monetären Rahmenbedingungen, einschließlich der Wechselkurse und der langfristigen Zinsen, Wachstum und Beschäftigung begünstigen." Die Empfehlung zur Nominallohnentwicklung kann gegebenenfalls entsprechend der früheren Entwicklung des Anteils der Löhne an der gesamten Wertschöpfung berücksichtigt werden. Mittelfristig gesehen wird die WWU den grundlegenden Wandel des gesamtwirtschaftlichen Policy-Mix, der in der Gemeinschaft schrittweise vollzogen wurde und dem die Sozialpartner und die Wirtschaftsbeteiligten voll und ganz Rechnung tragen müssen, unumkehrbar machen. i) Vorrangiges Ziel einer einheitlichen Geldpolitik unter der Verantwortung einer unabhängigen Europäischen Zentralbank wird die Preisstabilität sein.
Soweit es ohne Beeinträchtigung dieses Zieles möglich ist, unterstützt sie die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft, um zur Verwirklichung der in Artikel 2 des Vertrages festgelegten Ziele beizutragen. ii) Die Vertragsbestimmungen auf dem Gebiet der Haushaltspolitik (Artikel 104 bis 104 c) sowie der Stabilitäts- und Wachstumspakt gewährleisten solide und disziplinierte Haushaltspolitiken. Die Verantwortung für die Haushaltspolitik liegt nach Maßgabe dieser Rechtsvorschriften bei den souveränen Regierungen der einzelnen Staaten, die ihre Haushaltspolitik im Rahmen der wirtschaftspolitischen Grundzüge koordinieren müssen. iii) Was die Löhne anbelangt, die im Rahmen der Tarifautonomie nach der in den einzelnen Ländern üblichen Praxis bestimmt werden, werden die stabilitätsorientierte Geld- und Haushaltspolitik und der Wegfall von Wechselkursbewegungen innerhalb der Euro-Zone sowohl die Voraussetzungen als auch die Anreize für eine angemessene Entwicklung verstärken.
Diese Anreize sollten auch - soweit möglich und entsprechend den jeweiligen Traditionen - auf nationaler Ebene durch einen intensiveren sozialen Dialog mit allen betroffenen Gruppen verstärkt werden. Ein gut funktionierender Lohnbildungsmechanismus ist eine Grundvoraussetzung für starkes Wirtschaftswachstum und geringe Arbeitslosigkeit. Auf Gemeinschaftsebene wird die Kommission gemäß Artikel 118 b den sozialen Dialog, insbesondere über Fragen der gesamtwirtschaftlichen Politik, weiter ausbauen. Sie wird dabei von dem gemeinsamen Verständnis der wirtschaftspolitischen Strategie, wie sie in den Grundzügen niedergelegt ist, ausgehen.
Der Beitrag der europäischen Sozialpartner betreffend den gesamtwirtschaftlichen Rahmen, der dem Europäischen Rat in Dublin übermittelt wurde, stellt einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar, der unterstützt werden sollte. Wenn alle an wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen Beteiligten diese neuen Rahmenvorgaben in kooperativer Weise anwenden, wird dies zur Schaffung der Voraussetzungen für anhaltendes, kräftiges und beschäftigungsförderndes Wachstum in der Gemeinschaft beitragen. 3. Preis- und Wechselkursstabilität Preisstabilität Die Gemeinschaft ist der Preisstabilität und Konvergenz der Inflationsraten als wesentlicher Voraussetzung sowohl für ein mittelfristig anhaltendes Wachstum als auch für die Einführung einer einheitlichen Währung ein beträchtliches Stück nähergekommen.
Es wird erwartet, daß die durchschnittliche Inflationsrate in der Gemeinschaft 1997 auf 2 ¼ % zurückgehen und damit den niedrigsten Stand seit Beginn der Gemeinschaft erreichen wird. In der Perspektive der WWU sollten die Mitgliedstaaten Preisstabilität und eine solche Rate auf mittlere Sicht anstreben. In fast allen Mitgliedstaaten war die Inflationsrate niedrig oder ging Anfang 1997 erheblich zurück. Im April 1997 hatten vierzehn Mitgliedstaaten eine Inflationsrate (1) von 2 % oder weniger. In den letzten Monaten ist die Inflation in einigen Mitgliedstaaten (insbesondere in Spanien, Italien und Portugal) rasch zurückgegangen, was sich jedoch in ihrer durchschnittlichen Inflationsrate des letzten Jahres noch nicht in vollem Umfang niedergeschlagen hat (2).
Im April 1997 lag die im letzten Jahr beobachtete durchschnittliche Inflationsrate in neun Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Finnland und Schweden) bei 2 % oder darunter; sie betrug in Irland und im Vereinigten Königreich zwischen 2 und 2,5 % (3) und in Spanien, Italien und Portugal ungefähr 3 %. Vorausgesetzt, daß die niedrigen Inflationsraten der letzten Zeit in den zuletzt genannten Ländern beibehalten werden, wird die jährliche durchschnittliche Inflationsrate in den nächsten Monaten zurückgehen. In Griechenland, wo in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte bei der Rückführung der Inflation erzielt wurden, bedarf es noch größerer Anstrengungen, um die Inflation auf den offiziellen Zielwert von 4,5 % bis Ende 1997 und unter 3 % bis Ende 1998 zu senken.
Wechselkursstabilität In Übereinstimmung mit Artikel 109 m müssen alle Mitgliedstaaten ihre Wechselkurspolitik weiterhin als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse behandeln. Finnland und Italien sind im Herbst letzten Jahres dem Wechselkursmechanismus beigetreten, und bei der überwiegenden Mehrheit der Währungen des Wechselkursmechanismus war eine bemerkenswerte Stabilität zu verzeichnen. Eine vernünftigere und glaubwürdigere Wirtschaftspolitik, einschließlich der Haushaltspolitik, hat zu einer angemesseneren Ausrichtung der Wechselkurse innerhalb der Gemeinschaft beigetragen. Vor diesem Hintergrund wie auch im Hinblick auf die Teilnahme an der WWU ist es für die Mitgliedstaaten unbedingt notwendig, daß sie weiter zu ihrer Verpflichtung auf eine stabilitätsorientierte gesamtwirtschaftliche Politik stehen und diese gegebenenfalls noch intensivieren.
Eine solche Politik würde auch Ländern, die zur Zeit nicht am Wechselkursmechanismus teilnehmen, dabei helfen, die Voraussetzungen für eine Teilnahme zu schaffen. Eine gesunde Wirtschaftspolitik schafft die Voraussetzungen für stabile Wechselkurse und niedrige langfristige Zinsen innerhalb der Gemeinschaft und trägt zu einem stabilen internationalen Währungssystem bei. 4. Solide öffentliche Finanzen In der Gemeinschaft insgesamt sank das nicht konjunkturbereinigte Haushaltsdefizit von 5 % im Jahr 1995 auf 4,3 % des BIP im Jahr 1996. Das niedrige Wirtschaftswachstum im Jahr 1996 erschwerte die Haushaltskonsolidierungsbemühungen und verdeckte die strukturellen Verbesserungen, die erreicht wurden.
Auf der Grundlage der bis Mitte April 1997 beschlossenen Haushaltsmaßnahmen dürfte das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit in der Gemeinschaft insgesamt 1997 auf knapp unter 3 % des BIP sinken und 1998 weiter auf 2,5 % zurückgehen. Die weitaus meisten Mitgliedstaaten haben in ihren Haushaltsplänen für 1997 bedeutende Maßnahmen zur Reduzierung ihrer Haushaltsdefizite auf 3 % des BIP oder weniger getroffen. Es ist von größter Wichtigkeit, daß sich die Mitgliedstaaten beim Haushaltsvollzug strikt an diese Pläne halten und bei etwaigen Abweichungen von den Haushaltszielen unverzüglich Korrekturmaßnahmen ergreifen.
Für die Haushaltspläne 1998 müssen die meisten Mitgliedstaaten zusätzliche defizitsenkende Maßnahmen beschließen, um die in ihren Konvergenzprogrammen festgelegten Ziele zu erreichen. Dies würde das notwendige Vertrauen in die Dauerhaftigkeit der Haushaltskonsolidierung schaffen; das gilt vor allem für die Länder, in denen für 1997 ein Haushaltsdefizit von deutlich unter 3 % des BIP nicht erwartet wird oder in denen der Haushaltsplan für 1997 befristete Maßnahmen vorsah oder das Verhältnis des öffentlichen Schuldenstands zum BIP nicht hinreichend rückläufig ist und sich nicht rasch genug dem Referenzwert nähert.
Ein entschlossenes Festhalten an diesen Zielen ist nicht nur zur Erfuellung der Haushaltskriterien von Maastricht notwendig, sondern auch, um weitere Fortschritte in Richtung auf das Ziel eines mittelfristig unter normalen Umständen nahezu ausgeglichenen oder überschüssigen Haushalts zu erreichen, wie es im Stabilitäts- und Wachstumspakt gefordert wird. Dadurch wird ein wachstums- und stabilitätsorientierter gesamtwirtschaftlicher Policy-Mix aufrechterhalten. Die Haushaltsanpassungsprogramme müssen glaubwürdig und auf Dauer tragfähig sein. Die Anpassungslasten sollten gerecht verteilt werden.
Für die Glaubwürdigkeit der Programme ist es wichtig, daß diese transparent sind. Die Transparenz gebietet, daß gemeinsam vereinbarte Verbuchungsregeln und ökonomische Prinzipien strikt angewandt werden. Außerdem sollten in den jährlichen Haushaltsplänen und mittelfristigen Haushaltsprojektionen die zugrunde gelegten ökonomischen Annahmen klar angegeben werden. Für die dauerhafte Wirkung von Maßnahmen zur Reduzierung der Defizite kommt es darauf an, daß sie Teil einer klar definierten mittelfristigen Strategie sind und daß sie auch die notwendigen strukturellen Reformen enthalten, wie sie in den Konvergenzprogrammen und ab der dritten Stufe in den Stabilitäts- oder Konvergenzprogrammen aufgeführt sind.
Diese Programme sollten auf Gemeinschaftsebene genau überwacht werden. Ob sich die wirtschaftlichen Erfolge der Haushaltskonsolidierung tatsächlich einstellen, hängt entscheidend von der Qualität der getroffenen Maßnahmen ab. In dieser Hinsicht werden in den vorliegenden Grundzügen der Wirtschaftspolitik die allgemeinen Prinzipien bekräftigt, die in früheren Grundzügen aufgestellt wurden. Erstens ist es in den meisten Mitgliedstaaten wünschenswert, daß der Eindämmung der Ausgaben Vorrang vor einer Erhöhung der Gesamtabgabenbelastung eingeräumt wird, wobei erforderlichenfalls die Zusammenhänge zwischen den Sozialleistungssystemen und dem Steuersystem zu berücksichtigen sind.
In diesen Mitgliedstaaten sollten Strukturmaßnahmen im Mittelpunkt stehen, die in den Bereichen Staatsverbrauch, staatliche Altersversorgung, Gesundheitswesen, passive Arbeitsmarktmaßnahmen und Subventionen darauf gezielt sind, die Ausgaben besser im Zaum zu halten. Sofern Steuererhöhungen unvermeidlich sind, sollte darauf geachtet werden, daß ihre nachteiligen Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung auf ein Mindestmaß begrenzt bleiben und ein Wiederaufleben inflationärer Spannungen vermieden wird. Zweitens sollte bei den staatlichen Ausgabenprioritäten im Rahmen des Möglichen und ohne Gefährdung des erforderlichen Defizitabbaus produktiven Tätigkeiten wie Investitionen in Infrastruktur, Humankapital und aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen der Vorzug gegeben werden.
Drittens sollte die in den meisten Mitgliedstaaten angestrebte Verringerung der Steuer- und Abgabenlast sowie der Last der Sozialbeiträge in einer Weise vorgenommen werden, die sich mit dem Erreichen und der Aufrechterhaltung solider Haushaltssalden vereinbaren läßt. Durch die demographischen Veränderungen in den Mitgliedstaaten werden in den nächsten Jahren weitere Belastungen auf die staatlichen Haushalte zukommen. Im Hinblick darauf sollten die Mitgliedstaaten prüfen, ob ihre Sozialversicherungs- und Altersversorgungssysteme auf Dauer finanzierbar sind, und rechtzeitig Reformen einleiten.
Angesichts der Zusammenhänge zwischen Steuerpolitik auf der einen Seite und Binnenmarkt, WWU sowie Kampf gegen die Arbeitslosigkeit auf der anderen Seite können die Mitgliedstaaten durch eine verstärkte Zusammenarbeit bei steuerlichen Maßnahmen nur gewinnen. Ein schädlicher Wettbewerb zwischen den Steuersystemen der verschiedenen Mitgliedstaaten ist zu vermeiden. In diesem Zusammenhang werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, unter anderem die Möglichkeit der Einführung eines Verhaltenskodex zu prüfen, mit dem politisch verbindliche Grundsätze für einen fairen Steuerwettbewerb aufgestellt würden.
Fünf Mitgliedstaaten Dänemark, Irland, Luxemburg, die Niederlande und Finnland erreichten bereits 1996 den Referenzwert von 3 %. In Dänemark, wo in diesem Jahr mit einem kleinen Haushaltsüberschuß gerechnet wird, kommt es darauf an, daß dieser Erfolg im Verlauf des Konjunkturzyklus konsolidiert und die öffentlichen Schulden im Verhältnis zum BIP auf einem stetigen Abwärtspfad gehalten werden. Irland sollte die derzeitige kräftige Wachstumsphase für verstärkte Anstrengungen zur Eindämmung der öffentlichen Ausgaben nutzen und so weitere Fortschritte in Richtung auf einen ausgeglichenen Haushalt erzielen.
Eine Fortführung der zurückhaltenden Ausgabenpolitik ist auch in den Niederlanden und in Finnland wesentlich, wobei ganz besonders auf die Sozialleistungen geachtet werden sollte, so daß sich die Möglichkeit für eine weitere Senkung der Lohnnebenkosten oder sonstiger beschäftigungshemmender Abgaben bietet. Für Belgien wird erwartet, daß das Haushaltsdefizit 1997 3 % des BIP oder weniger erreicht. Auf der Grundlage der gegenwärtigen Politik wird das Defizit 1998 vermutlich weiter zurückgehen. Im Hinblick auf weitere Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung sollte die belgische Regierung ihr neues Konvergenzprogramm strikt einhalten.
Besonderes Augenmerk ist dabei auf eine solide Sozialversicherung zu richten, wobei die Einführung wirkungsvoller Mechanismen zur besseren Kontrolle der Gesundheitsausgaben und die Fortführung der Rentenreformen eine zentrale Rolle spielen. Für Deutschland wird erwartet, daß das Haushaltsdefizit 1997 3 % des BIP oder weniger erreicht. Auf der Grundlage der gegenwärtigen Politik wird das Defizit 1998 vermutlich noch etwas weiter zurückgehen. Die deutsche Regierung hat sich klar darauf festgelegt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um im Jahr 1997 den Referenzwert von 3 % einzuhalten, und sie sollte die notwendigen Schritte unternehmen, um den Aufwärtstrend des Verhältnisses der öffentlichen Schulden zum BIP aufzuhalten.
Anhaltende Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung sollte es, in Übereinstimmung mit dem neuen Konvergenzprogramm, auch 1998 geben. Die fortgesetzte Haushaltskonsolidierung sollte primär darauf abzielen, die Staatsquote weiter zurückzuführen, unter anderem durch Reformen im Steuer- und Sozialversicherungssystem. Dies könnte eine Steuer- und Abgabenentlastung zur Folge haben, ohne die strikte Beachtung der budgetären Ziele des neuen Konvergenzprogramms in Frage zu stellen. Für Spanien wird erwartet, daß das Haushaltsdefizit 1997 3 % des BIP oder weniger erreicht. Auf der Grundlage der gegenwärtigen Politik wird das Defizit 1998 vermutlich noch etwas weiter zurückgehen.
Die spanische Regierung, die fest entschlossen ist, das Defizitziel von 3 % des BIP im Jahr 1997 zu erreichen, sollte in ihrem Haushaltsplan für 1998 eine weitergehende Haushaltskonsolidierung anstreben, so wie in dem neuen Konvergenzprogramm vorgesehen. Es kommt darauf an, weiterhin strukturelle Maßnahmen zur Rückführung des Defizits auszuführen, insbesondere die laufenden Ausgaben zu zügeln und die Effizienz im Haushaltsvollzug zu steigern. Für Frankreich wird erwartet, daß das Haushaltsdefizit 1997 3 % des BIP oder weniger erreicht. Auf der Grundlage der gegenwärtigen Politik könnte es sein, daß das Defizit 1998 nicht viel weiter zurückgeht.
Es kommt wesentlich darauf an, daß die Haushaltskonsolidierung auf mittlere Sicht fortgesetzt wird, indem das vor kurzem vereinbarte Konvergenzprogramm ohne Abstriche ausgeführt wird. So müssen insbesondere die Ausgaben im Gesundheitswesen eingedämmt und die Konten der Sozialversicherung ausgeglichen werden. Auch muß dafür gesorgt werden, daß die geplanten Steuersenkungen, die als solche Wachstum und Beschäftigung fördern, den Defizitabbau nicht verzögern. Für Italien wird angesichts der neuen, im März ergriffenen Maßnahmen erwartet, daß das Haushaltsdefizit 1997 3 % des BIP erreicht.
Die italienische Regierung wird dringend ersucht, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit dieses Ziel erreicht wird. Für eine Senkung dieses Defizits im Jahr 1998 und in den folgenden Jahren auf unter 3 % ist die volle Umsetzung des kürzlich verabschiedeten Konvergenzprogramms von wesentlicher Bedeutung. Die in dem Programm festgelegten Ziele sollten von der italienischen Regierung als Maximalforderungen angesehen werden, um Defizite zu vermeiden und den schnelleren Abbau der gesamtstaatlichen Schuldenquote voranzutreiben. Im Haushalt 1998 sollten solche Maßnahmen Vorrang erhalten, die zu einem dauerhaften Defizitrückgang führen; dazu gehören auch Strukturmaßnahmen, da sie sich zugleich auf die Effizienz des gesamten Wirtschaftssystems auswirken dürften.
Entscheidende Bedeutung kommt der Reform des Wohlfahrtsstaats und des italienischen Steuersystems zu. Für Österreich wird erwartet, daß das Haushaltsdefizit 1997 3 % des BIP oder weniger erreicht. Auf der Grundlage der gegenwärtigen Politik wird das Defizit 1998 vermutlich noch etwas weiter zurückgehen. Die österreichische Regierung wird nachdrücklich aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ihr Defizitziel von 3 % des BIP 1997 zu erreichen und dafür zu sorgen, daß der dauerhafte Charakter ihrer Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung auch in den darauffolgenden Jahren mittels eines Programms zur Fortführung und, falls erforderlich, Verstärkung von Strukturanpassungen gewährleistet bleibt.
Für Portugal wird erwartet, daß das Haushaltsdefizit 1997 3 % des BIP oder weniger erreicht. Die portugiesische Regierung, die fest zugesagt hat, ihr Defizitziel von 2,9 % des BIP 1997 zu erreichen, sollte im Haushalt 1998 die Haushaltskonsolidierung fortsetzen, wie es im neuen Konvergenzprogramm in Aussicht genommen wurde. Auf der Grundlage der gegenwärtigen Politik wird das Defizit 1998 vermutlich noch etwas weiter zurückgehen. Die neue strategische Vereinbarung zwischen Regierung und Sozialpartnern sollte strikt umgesetzt werden, um bei der Reform der staatlichen Verwaltung und des Sozialversicherungs- wie des Steuersystems spürbare Fortschritte zu erzielen.
In Schweden wird das Haushaltsdefizit 1997 voraussichtlich weniger als 3 % des BIP betragen. Auf der Grundlage der gegenwärtigen Politik wird das Defizit 1998 vermutlich weiter beträchtlich zurückgehen. Schweden sollte weiterhin das Konvergenzprogramm umsetzen, das eine Verbesserung der öffentlichen Finanzen beinhaltet, und mit den üblichen Folgemaßnahmen im Anschluß an das Programm fortfahren. Für das Vereinigte Königreich wird erwartet, daß das Haushaltsdefizit 1997 3 % des BIP oder weniger erreicht. Nach den Prognosen der früheren Regierung wird das Defizit 1998 weiter zurückgehen.
Der neuen Regierung wird empfohlen, einen effizienten Rahmen für eine nachhaltige Steuerkonsolidierung zu schaffen. Für Griechenland wird erwartet, daß die angekündigten Maßnahmen 1997 zu einer weiteren Verringerung des öffentlichen Defizits führen; es bedarf nachhaltiger Anstrengungen in vielen Bereichen, um die Zielvorgaben des Konvergenzprogramms zu erreichen, u.a. verstärkter Anstrengungen zur Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen, zur effizienteren Steuerverwaltung und Steuererhebung, zur Eindämmung der Staatsausgaben sowie zur Fortführung und Erweiterung der Privatisierungspläne.
Das Defizit wird 1998 voraussichtlich weiter abnehmen. Wie die Mitgliedstaaten wird auch die Gemeinschaft selbst zu weiterer strikter Haushaltsdisziplin aufgerufen. Diese strikte Haushaltsdisziplin gilt in Beachtung der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens für alle Rubriken der Finanziellen Vorausschau. 5. Verbesserte Funktionsweise der Güter- und Dienstleistungsmärkte Um die Wettbewerbsfähigkeit, die Beschäftigung und den Lebensstandard in der EG in einer Welt des Freihandels und des beständigen technologischen Wandels zu erhalten und zu fördern, kommt es wesentlich darauf an, daß sich die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft entsprechend den Grundzügen der Wirtschaftspolitik verstärkt um eine Modernisierung ihrer Güter-, Dienstleistungs- und Arbeitsmärkte bemühen.
Auch ist es erforderlich, Innovationen sowie Forschung und Entwicklung zu fördern und das Bildungs- wie das Aus- und Fortbildungswesen zu verbessern, um die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten besser in die Lage zu versetzen, sich an wandelnde Bedingungen anzupassen und das Wachstumspotential zu steigern. Die Umweltpolitik, die zu nachhaltigen Entwicklungen in den Bereichen Wirtschaft und Umwelt beiträgt, sollte, um effizienter zu werden, auf stärker marktorientierte Instrumente setzen, und zwar sowohl auf nationaler Ebene als auch, wenn EU-weites Handeln für notwendig erachtet wird, auf Gemeinschaftsebene.
Im Rahmen der Strategie zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung bei gleichzeitiger Preisstabilität ist es wesentlich, daß die Funktionsweise der Güter- und Dienstleistungsmärkte verbessert, der Wettbewerb angeregt wird, Erfindungen und Innovationen gefördert werden und für eine effiziente Preisbildung gesorgt wird. Dies war auch der eigentliche Grund für das Binnenmarktprogramm, dessen Bedeutung in der jüngsten Bewertung der Kommission deutlich hervorgehoben wurde (4). Bei dieser Bewertung gelangte die Kommission zu dem Schluß, daß zwar auf der einen Seite die Gütermärkte der Mitgliedstaaten heute im allgemeinen stark miteinander verflochten sind, daß aber auf der anderen Seite die Dienstleistungsmärkte noch weniger stark integriert sind, auch wenn sich die Lage seit Beginn des Binnenmarktprogramms erheblich gebessert hat.
Bestimmte Probleme bestehen eindeutig nach wie vor. Den Dienstleistungen, vor allem im Versicherungs- und Bankwesen sowie in der Bauwirtschaft, sollte mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden, insbesondere im Hinblick auf die volle Umsetzung der Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt. Zudem sollten die Mitgliedstaaten die Schritte einleiten, die zur Steigerung der Effizienz ihres öffentlichen Dienstes erforderlich sind. Außerdem sind die Gütermärkte bei öffentlichen Aufträgen immer noch nicht in vollem Umfang dem Wettbewerb ausgesetzt; andere Gütermärkte werden immer noch zu stark von den Mitgliedstaaten reguliert.
Das Ergebnis sind höhere Preise für die Verbraucher. Staatliche Beihilfen verzerren weiterhin die Märkte und entschärfen den Wettbewerb, ohne daß es Anzeichen einer Besserung gäbe. Produktstandards, vor allem der Begriff der "gegenseitigen Anerkennung", sind ein weiterer Bereich, in dem man nicht rasch genug vorangekommen ist. Das Geschäftsumfeld für KMU sollte verbessert werden. Hier gilt es vor allem, ihnen einen schnelleren und benutzerfreundlicheren Zugang zu Informationen zu verschaffen und Maßnahmen zur Vereinfachung von Rechtsvorschriften zu ergreifen (SLIM-Initiative). Der Wettbewerb auf den Güter- und Dienstleistungsmärkten und deren Effizienz werden verbessert werden, indem für ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes gesorgt wird; dazu müssen sich die Mitgliedstaaten stärker verpflichten: i) die bestehenden Rechtsvorschriften im vollen Umfang umzusetzen und ihre ordnungsgemäße Anwendung sicherzustellen, insbesondere im Bereich der Telekommunikation; ii) weitere Fortschritte in bezug auf den rechtlichen Rahmen in Bereichen wie Besteuerung und Gesellschaftsrecht zu erzielen; iii) die Liberalisierung der Energiemärkte im Rahmen der bestehenden Richtlinien und der Richtlinien, über die noch verhandelt wird, zu vollenden; iv) übertriebene Regulierungen abzubauen und nationale, den Markt fragmentierende Maßnahmen zu ändern oder aufzuheben sowie v) staatliche Beihilfen nicht dazu zu verwenden, um wesentliche Umstrukturierungen hinauszuschieben.
In dem Aktionsplan der Kommission für den Binnenmarkt wird eine Reihe konkreter Maßnahmen vorgeschlagen, die vor dem 1. Januar 1999 ergriffen werden sollen, um den Binnenmarkt wieder dynamischer zu gestalten. Die Gemeinschaft sollte ihre eigene Politik weiterhin gemäß der Bestimmung des Artikels 102 a des Vertrags reformieren, wonach die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb handeln, wodurch ein effizienter Einsatz der Ressourcen gefördert wird, und sich dabei an die in Artikel 3 a genannten Grundsätze halten.
6. Voranbringen von Arbeitsmarktreformen und von Investitionen in Wissen Aus den positiven Erfahrungen einer Reihe von Mitgliedstaaten können einige wichtige politische Schlußfolgerungen in bezug sowohl auf den Inhalt als auch auf die Durchführung von Reformen gezogen werden. Erstens müssen die Strukturreformen umfassend sein und dürfen sie sich nicht nur auf begrenzte oder gelegentliche Maßnahmen beschränken, damit das komplexe Problem der Anreize für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Aufnahme einer Arbeit in kohärenter Weise angegangen wird. Bei einem solchen Ansatz können politische Komplementaritäten ausgenutzt und damit die Gesamteffizienz der Reformen vergrößert und, durch Verstärkung ihrer sozialen und politischen Akzeptanz, die Wahrscheinlichkeit politischer Rückschläge verringert werden.
Zweitens helfen Instrumente zur Beobachtung der Auswirkungen der Reformen auf den Arbeitsmarkt und auf die Beschäftigung, die Wirksamkeit der Reformen zu beurteilen, und sie zeigen an, ob es notwendig ist, Prioritäten oder Umsetzungsmodalitäten zu ändern. Im Ergebnis sollte das Augenmerk der mehrjährigen Beschäftigungsprogramme stärker auf das Zusammenwirken zwischen den Grundzügen der Wirtschaftspolitik und den spezifischen Arbeitsmarktmaßnahmen gerichtet sein, während die Gemeinsamen Beschäftigungsberichte, die die Umsetzung der Maßnahmen verfolgen, besondere Aufmerksamkeit der Ermittlung empfehlenswerter Vorgehensweisen in der Politik der Mitgliedstaaten widmen sollten.
In den letzten Jahren wurde auf nationaler Ebene eine breite Palette von Maßnahmen beschlossen, die auf eine erhöhte Effizienz des Arbeitsmarktes abzielen, und zur Zeit wird in einer Reihe von Mitgliedstaaten über wichtige Reformen diskutiert. Dieser Prozeß sollte weitergehen und, falls notwendig, intensiviert werden. In diesem Zusammenhang besteht die Herausforderung darin, die Beibehaltung solidarischer Gesellschaften und die Notwendigkeit einer verstärkten Schaffung von Arbeitsplätzen miteinander in Einklang zu bringen. Folgenden Bereichen sollte Vorrang eingeräumt werden: i) größeres Beschäftigungswachstum, begünstigt durch die Beibehaltung entsprechender Lohnentwicklungen und durch stärkere Berücksichtigung unterschiedlicher Qualifikationen und regionaler Unterschiede bei den Löhnen.
Es handelt sich um eine wichtige Aufgabe für die Sozialpartner; ii) Senkung der Lohnnebenkosten und der Einkommensteuern, was die Beschäftigungsmöglichkeiten vergrößert; iii) Reform der Steuer- und Sozialversicherungssysteme, die an eine bessere Funktionsweise der Arbeitsmärkte geknüpft werden sollten; iv) neue Formen der Arbeitsorganisation, einschließlich flexiblerer Arbeitszeitregelungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Unternehmen und Arbeitnehmer zugeschnitten sind; stärkere Inanspruchnahme von freiwilliger Teilzeitarbeit; Förderung lokaler Beschäftigungsinitiativen; v) Ausrichtung des gesamten Bildungssystems - einschließlich der beruflichen Bildung - sowohl auf die Bedürfnisse des Marktes als auch auf die Verbesserung des Humankapitals, wodurch das Wachstumspotential der Wirtschaft gefördert wird.
Die Verbesserung der Vermittelbarkeit von Arbeitslosen, insbesondere von gering qualifizierten Kräften ohne Berufserfahrung, und der Abbau von Ungleichgewichten zwischen den am Arbeitsmarkt angebotenen und nachgefragten Qualifikationen durch eine bessere Abstimmung der Ausbildung auf die sich wandelnden Bedürfnisse des Arbeitsmarkts sollten hierbei Vorrang erhalten. Darüber hinaus müssen diese Reformen durch eine deutlichere Ausrichtung der Politik in anderen Bereichen auf die Förderung der Beschäftigung unterstützt werden. So sollten insbesondere die Maßnahmen, die mit Unterstützung der Strukturfonds der Gemeinschaft durchgeführt werden, mit der globalen Beschäftigungsstrategie und den mehrjährigen Beschäftigungsprogrammen der Mitgliedstaaten in Einklang stehen.
Geschehen zu Brüssel am 7. Juli 1997. Im Namen des Rates Der Präsident J.-C. JUNCKER (1) Gemessen am jüngsten harmonisierten Monatsindex der Verbraucherpreise (HIVP) im Verhältnis zu dem gleichen Monat des vorangegangenen Jahres. (2) Gemessen am arithmetischen Mittel der jüngsten zwölf harmonisierten Monatsindizes (HIVP) im Verhältnis zum arithmetischen Mittel der zwölf harmonisierten Monatsindizes davor. (3) Irland und das Vereinigte Königreich haben ihre HIVP-Daten bisher noch nicht in einer Form veröffentlicht, die die Berechnung zuläßt, so daß die eigenen Schätzungen der Kommission zugrunde gelegt wurden.
(4) Vgl. Mitteilung der Kommission "Wirkung und Wirksamkeit des Binnenmarktes" (KOM(96) 520, Oktober 1996) und "Economic Evaluation of the Internal Market" (European Economy, Reports and Studies, No 4, 1996).