ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 26/06/1997 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.930 - FERROSTAAL/DSD) gemäss der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. C 213 vom 15/07/1997 S. 0007 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 26/06/1997 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.930 - FERROSTAAL / DSD) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich). Die gedruckte Fassung der Entscheidung ist bei den Verkaufsstellen des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
ÖFFENTLICHE VERSION FUSIONSVERFAHREN ARTIKEL 6(1)(b) ENTSCHEIDUNG An die anmeldenden Parteien Betrifft : Fall Nr. IV/M.930 - Ferrostaal / DSD Anmeldung vom 26.05.1997 gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates Sehr geehrte Damen und Herren, Am 26.05.1997 haben die Unternehmen Ferrostaal AG, Essen ("Ferrostaal"), und DSD Dillinger Stahlbau GmbH, Saarlouis ("DSD"), gemeinsam angemeldet, daß Ferrostaal beabsichtigt, mittelbar über ihre Tochtergesellschaft SGI Saarländische Gesellschaft für Industriebeteiligungen mbH ("SGI"), die bereits mit 38,1 % an DSD beteiligt ist, die Anteile sämtlicher Mitgesellschafter der DSD in Höhe von insgesamt 61,9 % zu erwerben.
Nach dem Vollzug des Vorhabens wäre die Ferrostaal mittelbar über die SGI mit 100 % an der DSD beteiligt. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Kommission festgestellt, daß das angemeldete Vorhaben in den Anwendungsbereich der Ratsverordnung (EWG) Nr. 4064/89 ("Fusionskontrollverordnung")[ ABl. Nr. L 395 vom 30.12.1989; berichtigte Fassung: ABl. Nr. L 257 vom 21.09.1990, S. 13.] fällt und daß keine ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt und dem Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bestehen. I. DIE PARTEIEN SGI ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Ferrostaal und im wesentlichen eine Holdinggesellschaft ohne eigenes Geschäft.
Ferrostaal ist in den Bereichen internationales Anlagen- und Systemgeschäft, Einzelmaschinengeschäft (vor allem Druckerei-, Werkzeug-, Kunststoff-, Verpackungs-, Textil- und Holzbearbeitungsmaschinen) sowie im internationalen Stahlhandel tätig. Das Unternehmen erzielte im Geschäftsjahr 1995/96 (30. Juni) weltweit Umsatzerlöse in Höhe von 2.028,6 Mio. ECU, davon entfielen 1.092,4 Mio. ECU auf den Stahlhandel und 936,2 Mio. ECU auf das technische Geschäft. Ferrostaal gehört zum MAN-Konzern, der in der Herstellung von Nutzfahrzeugen, Druckmaschinen, Dieselmotoren, Industrie- und Fördertechnik sowie von sonstigen Maschinen und Anlagen tätig ist.
Der MAN-Konzern erzielte 1995/96 weltweit Umsatzerlöse in Höhe 10.716 Mio. ECU, davon 6.375 Mio. ECU in der Gemeinschaft und 125 Mio. ECU in den EFTA-Staaten. DSD erbringt Ingenieur- und Montageleistungen in den Bereichen Stahlhochbau, Brückenbau, Behälter- und Apparatebau, Sonderkonstruktionen, Industriemontage, Erdgasanlagen Umwelttechnik, Wasseraufbereitungsanlagen, Stahlwasserbau, Luft- und Klimatechnik, Elektrotechnik, Meß- und Regeltechnik sowie Industrierohrleitungsbau. Im Geschäftsjahr 1996 erzielte der DSD-Konzern weltweit Umsatzerlöse in Höhe von 784,2 Mio. ECU, davon 675,5 Mio.
ECU in der Gemeinschaft und 13,6 Mio. ECU in den EFTA-Staaten. II. DAS VORHABEN Durch Kauf- und Abtretungsvertrag vom 22.05.1997 erwirbt SGI von den Mitgesellschaftern der DSD deren Geschäftsanteile in Höhe von zusammen 61,9 %. Mit gleichem Vertrag erwirbt DSD insgesamt 56,8 % der Aktien der DSD Lufttechnik und Anlagenbau AG, Schlieren/Schweiz ("DSD Schlieren"). Die restlichen Aktien der DSD Schlieren werden bereits von SGI gehalten. Dadurch erlangt SGI mittelbar auch die Kontrolle über die DSD Schlieren. Ferrostaal und DSD betätigen sich beide auf dem Gebiet des Stahlhandels. Soweit Erzeugnisse betroffen sind, die vom EGKS-Vertrag erfasst werden ("EGKS-Produkte"), ist das Zusammenschlußvorhaben jedoch nicht nach Artikel 66 Absatz 1 des EGKS-Vertrages genehmigungspflichtig, weil es die Voraussetzungen des Artikels 5 Absatz 1 Buchstabe b) der Entscheidung Nr.
25/67 EGKS vom 22. Juni 1967 (in der Fassung vom 13. Dezember 1991) erfuellt. Nach Angaben der Parteien erzielte DSD im Jahr 1996 Stahlhandelsumsätze in Höhe von lediglich 58,4 Mio. DM. Die vorliegende Entscheidung betrifft ausschließlich die Auswirkungen des Zusammenschlußvorhabens auf den Produktmärkten, die nicht vom EGKS-Vertrag erfasst werden. III. ZUSAMMENSCHLUSS An der DSD ist gegenwärtig mit 30 % die ATLAS-Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH ("ATLAS") beteiligt. Am 22.12.1995 schlossen ATLAS und SGI einen Optionsvertrag, wonach ATLAS der SGI eine Option zum Erwerb ihrer Anteile an der DSD einräumte.
Die von SGI gehaltene Beteiligung in Höhe von 38,1 % an der DSD erlaubte SGI bislang selbst unter Berücksichtigung ihres Ankaufsrechtes hinsichtlich der von ATLAS gehaltenen Anteile keine Kontrolle der DSD. ATLAS war in der Ausübung der Stimm- und Verwaltungsrechte aus ihrer Beteiligung an DSD frei und keinen Weisungen durch SGI oder Ferrostaal unterworfen. ATLAS und die anderen Gesellschafter haben die Rechte aus ihren Beteiligungen in den Gesellschafterversammlungen der DSD auch wahrgenommen. Durch die Erhöhung ihrer Beteiligung von 38,1 % auf insgesamt 100 % erlangt SGI die alleinige Kontrolle über DSD.
Das angemeldete Vorhaben verwirklicht daher einen Zusammenschluß im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung. IV. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG Die am Zusammenschluß beteiligten Unternehmen erzielen einen gemeinsamen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als 5 Milliarden ECU. SGI bzw. der MAN-Konzern und DSD erreichen jeweils einen gemeinschaftsweiten Gesamtumsatz von mehr als 250 Millionen ECU. Die Zusammenschlußbeteiligten erzielen nicht mehr als zwei Drittel ihrer gemeinschaftsweiten Gesamtumsätze in einem und demselben Mitgliedstaat. Das Zusammenschlußvorhaben hat daher eine gemeinschaftsweite Bedeutung im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung.
Es erfuellt nicht die Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit mit der EFTA-Überwachungsbehörde aufgrund des EWR-Abkommens. V. WETTBEWERBLICHE BEURTEILUNG Die Schwerpunkte der Tätigkeit von DSD betreffen die Bereiche Stahlhochbau (39 %), Industriemontage (33 %), Anlagen für die Luft- und Klimatechnik (9,8 %), Stahlhandel (7,5%), Apparate- und Behälterbau (5,5 %) sowie Brückenbau (3,2 %). Nach den Feststellungen der Kommission überschneiden sich die Tätigkeiten von Ferrostaal bzw. des MAN-Konzerns und der DSD lediglich im Bereich des Behälterbaus. Hinsichtlich der übrigen Tätigkeiten der DSD ist Ferrostaal dagegen kein Wettbewerber, so daß der beabsichtigte Zusammenschluß insoweit nicht zur Addition von Marktanteilen führt.
In den Bereichen Stahlhochbau, Anlagen für die Luft- und Klimatechnik und Brückenbau hat DSD auch keine Marktstellungen inne, daß der Ressourcenzuwachs des MAN-Konzerns die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung erwarten ließe. Im Hinblick auf die Tätigkeit der DSD im Bereich Industriemontage ist Ferrostaal zwar kein direkter Wettbewerber, allerdings ist Ferrostaal im benachbarten Bereich der Projektierung und Abwicklung des Baus von Industrieanlagen tätig. Behälterbau (horizontale Auswirkungen) Im Tätigkeitsbereich Apparate- und Behälterbau erzielte DSD im Geschäftsjahr 1996 einen Gesamtumsatz in Höhe von 58 Mio.
DM, davon entfielen 14 - 16 Mio. DM auf den Behälterbau. Das Unternehmen produziert hier insbesondere Behälter für die Raffinerietechnik, für chemische Anlagen sowie für die Hüttentechnik. Bei diesen Behältern handelt es sich um solche für überwiegend geringe Drücke. Der MAN-Konzern ist im Apparate- und Behälterbau über seine Tochtergesellschaft Deggendorfer Werft und Eisenbau GmbH ("DWE") tätig. Das Unternehmen erzielte im Geschäftsjahr 1995/96 einen Gesamtumsatz in Höhe von 120 Mio. DM, davon 85 Mio. DM im Bereich Apparate- und Behälterbau. Von diesem Gesamtumsatz entfielen jedoch maximal 20 Mio.
DM auf die Herstellung von Niederdruckbehältern. Nach den der Kommission vorliegenden Informationen erreichen DSD und der MAN-Konzern selbst auf dem engsten denkbaren Produktmarkt, nämlich dem für den Bau von Niederdruckbehältern für die Raffinerietechnik, für chemische Anlagen sowie für die Hüttentechnik, nur einen gemeinsamen Marktanteil von höchstens 10 % in Deutschland und von unter 5 % in der Gemeinschaft. Zu den bedeutendsten Wettbewerbern zählen insbesondere die Unternehmen NÖLL, Klöckner Wilhelmsburger, JPM Ingenieurtechnik, Johann Stahl Kessel und Apparatebau, Stahl- und Apparatebau Hans Leffer sowie MAG Maschinen- und Anlagenbau Grimma.
Angesichts des geringen Marktanteils der Zusammenschlußbeteiligten und einer grossen Zahl von Wettbewerbern braucht die genaue Abgrenzung des geographisch relevanten Marktes im vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden, weil der beabsichtigte Zusammenschluß selbst bei Annahme eines auf Deutschland beschränkten Marktes nicht zur Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung führen wird. Industriemontage (vertikale Auswirkungen) Im Bereich Industriemontage erzielte DSD einen Gesamtumsatz in Höhe von 346,3 Mio. DM, davon 280,9 Mio. DM in der Gemeinschaft. Dabei handelt es sich im wesentlichen um die Pauschalmontage industrieller Anlagen aus Lieferungen Dritter (Fremdmontage) sowie um Regiemontagearbeiten.
Nach den der Kommission vorliegenden Informationen ist Ferrostaal bzw. der MAN-Konzern im Bereich der Industriemontage selbst nicht tätig. Vielmehr betätigt sich Ferrostaal als Generalunternehmer oder Konsorte bei der Projektierung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Finanzierung von Industrieanlagen aller Art, insbesondere bei der Abwicklung von Grossprojekten für die Stahl- und Metallindustrie, Petrochemie, Zellstoff-, Papier-, Holz- und Nahrungsmittelindustrie sowie den Maschinenbau. Soweit im Rahmen dieser Grossprojekte Tätigkeiten im Bereich der Industriemontage anfielen, hat Ferrostaal diese Arbeiten bislang durch Drittunternehmen ausführen lassen.
Zu diesen Drittunternehmen zählte auch die DSD, die im Geschäftjahr 1995/96 Umsatzerlöse in Höhe von 111 Mio. DM mit Aufträgen von Ferrostaal erzielte. Dies entspricht einem Anteil von etwa einem Drittel des Gesamtumsatzes der DSD im Bereich Industriemontage. Nach Auffassung der Parteien ist der geographisch relevante Markt für Industriemontagen zumindest gemeinschaftsweit, wenn nicht als Weltmarkt zu definieren. Der Marktanteil von DSD in der Industriemontage läge jedoch auch bei Annahme nationaler Märkte unter 5 %. Die genaue Abgrenzung des geographisch relevanten Marktes kann im vorliegenden Fall daher letztlich offenbleiben.
Grösste Wettbewerber im Bereich Industriemontagen sind nach Angaben der Parteien die Unternehmen Pirson Montage (B), Vöst Alpine (A), Indumont Industrie Montage (D), Babcock (D) sowie ABB - Solmi (I). Daneben kommen als Wettbewerber die integrierten Anbieter im Industrieanlagenbau in Betracht, die die Montage von industriellen Anlagen auch als eigene Dienstleistung anbieten. Dazu zählen insbesondere die Unternehmen Mannesmann Demag (D), Balcke-Dürr (D), Lentjes (D), Linde (D), Krupp Uhde (D), Thyssen Engineering (D) sowie Black & Veatch (USA). Durch den Zusammenschluß erlangt Ferrostaal die Kontrolle über einen bedeutenden unabhängigen Anbieter von Industriemontageleistungen.
Auch wenn beide Unternehmen bereits in der Vergangenheit in grossem Umfang zusammengearbeitet haben, hat DSD den überwiegenden Teil seiner Umsätze mit Montagearbeiten für Dritte erzielt. Durch die Kontrolle über DSD wird Ferrostaal in die Lage versetzt, im Anlagen- und Systemgeschäft Vorteile gegenüber nicht-integrierten Wettbewerbern zu realisieren. Diese Vorteile resultieren aus dem Umstand, daß Ferrostaal die Bedingungen gestalten kann, zu denen nicht-integrierte Anlagenbauer Montageaufträge bei DSD plazieren können, sowie daraus, daß Ferrostaal jederzeit auf die Kapazitäten von DSD zurückgreifen kann, während nicht-integrierte Wettbewerber möglicherweise nachrangig bedient werden.
Gleichwohl beabsichtigt Ferrostaal, den zukünftigen Geschäftsbereich Stahlbau und Industriemontagen für alle internationalen Anlagenbauer, Bauunternehmen oder Investoren koalitionsfähig zu gestalten. Es ist jedenfalls nicht zu erwarten, daß der Zusammenschluß im Bereich Industriemontage oder im Industrieanlagenbau zur Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung führt. Ferrostaal und DSD haben gegenwärtig weder einzeln für sich eine beherrschende Stellung auf den Märkten für Industrieanlagenbau und für Industriemontage, noch ist zu erwarten, daß die Zusammenführung der Aktivitäten beider Unternehmen in den benachbarten Märkten zur Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung auf diesen Märkten führen wird.
Beide Unternehmen erreichen nur relativ geringe Marktanteile auf ihren jeweiligen Märkten und werden auch nach dem Zusammenschluß dem Wettbewerb einer grossen Zahl von ressourcenstarken Wettbewerbern ausgesetzt bleiben (siehe oben). VI. ERGEBNIS Aufgrund der oben getroffenen Feststellungen ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, daß das angemeldete Zusammenschlußvorhaben nicht zur Entstehung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung in den betroffenen Märkten führt und daher keinen Anlaß zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt oder dem EWR-Vertrag gibt.
Aus diesen Gründen hat die Kommission beschlossen, den Zusammenschluß für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Vertrag zu erklären. Diese Entscheidung beruht auf Artikel 6(1)(b) der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 (2) a des EWR-Vertrages. Für die Kommission