Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Dezember 1996 zu einer Strategie für lebensbegleitendes Lernen Amtsblatt Nr. C 007 vom 10/01/1997 S. 0006 - 0012 SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES vom 20. Dezember 1996 zu einer Strategie für lebensbegleitendes Lernen (97/C 7/02) I. EINLEITUNG 1. Mit der heutigen Informationsgesellschaft tritt die Welt in eine Zeit des Wandels auf vielen Gebieten ein. Schnelligkeit und Umfang dieses Wandels verlangen in stärkerem Maß als je zuvor Maßnahmen zur Aktualisierung und Erneuerung der Kenntnisse und Fertigkeiten. 2. Dabei stellen sich in bezug auf die bisherige Einstellung zur allgemeinen und beruflichen Bildung sowie auf das Bildungs- und Ausbildungswesen viele Herausforderungen: das Erfordernis, mehr persönliche Verantwortung für den Erwerb neuer Kenntnisse und Fertigkeiten zu fördern; das Erfordernis, die persönliche Entwicklung des einzelnen zu fördern; das Entstehen der Informationsgesellschaft; die Entwicklung des Stands der Kenntnisse und Fertigkeiten, insbesondere neuer zukunftsträchtiger Qualifikationen; das Erfordernis, die unterschiedlichen Ansprüche an die allgemeine und berufliche Grund- und Weiterbildung zu befriedigen; die Veränderungen in der Arbeitswelt und der Gesellschaft allgemein, einschließlich neuer Berufe, einer neugestalteten Arbeitszeit und neuer Formen des praxisbezogenen Lernens; die verstärkte Flexibilität des Arbeitsmarktes; die gesellschaftliche Integration des einzelnen und seine aktive Teilnahme am demokratischen Entscheidungsprozeß sowie der Grundsatz einer nachhaltigen Entwicklung.
3. Lebensbegleitendes Lernen ist zur Bewältigung dieser Herausforderungen unumgänglich und verlangt die Zusammenarbeit und Mitwirkung aller betroffenen Kreise; es dient dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die uneingeschränkte und aktive gesellschaftliche Beteiligung aller zu erreichen und die Innovation in jedem Sektor des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens voranzutreiben. 4. Das lebensbegleitende Lernen ist ein evolutives Konzept und umfaßt heutzutage sowohl den formalen als auch den informellen Bildungsbereich. Neue Teilnehmer und Partner wirken mit, so daß eine Neubestimmung der Rollen und Verantwortlichkeiten erfolgen und für eine positive Einstellung des einzelnen wie der Gesellschaft allgemein zum lebensbegleitenden Lernen gesorgt werden muß.
Die Förderung des lebensbegleitenden Lernens bedarf überdies eines angemessenen Beitrags der Sozialpartner. 5. Im Weißbuch über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung wird betont, daß Bildung und Ausbildung unzweifelhaft einen Beitrag zu neuem Wachstum, verbesserter Wettbewerbsfähigkeit und einer erhöhten Beschäftigungsrate leisten werden. Dies wird auch in den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Essen im Jahre 1994 und von Cannes im Jahre 1995 bekräftigt. Auf seiner Tagung in Florenz im Jahre 1996 hat der Europäische Rat unterstrichen, daß die Bildungs- und Ausbildungssysteme in Europa einer tiefgreifenden Anpassung bedürfen.
Des weiteren betonte er, daß "die Sozialpartner zu Initiativen ermutigt werden sollten, die darauf abzielen, die Integration von jungen Menschen, Langzeitarbeitslosen und arbeitslosen Frauen in den Arbeitsmarkt zu begünstigen, die lebensbegleitende Ausbildung zu fördern sowie Arbeitsorganisationen und Arbeitszeit zu flexibilisieren." 6. Im Weißbuch zur allgemeinen und beruflichen Bildung "Lehren und Lernen: Auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft" wird festgestellt, daß die Gesellschaft der Zukunft eine kognitive Gesellschaft sein wird und daß "die allgemeine und die berufliche Bildung noch mehr zum wichtigsten Träger von Identität, Zugehörigkeit, sozialem Aufstieg und persönlicher Entwicklung werden".
Dies wurde vom Rat in seinen Schlußfolgerungen vom 6. Mai 1996 zum Weißbuch (1) erneut bekräftigt. 7. Das Europäische Jahr des lebensbegleitenden Lernens hat einen wertvollen Beitrag zur Schärfung des Bewußtseins für diese Frage und zur Förderung des Konzepts eines lebensbegleitenden Lernens aller Bürger geleistet. Von seiten des Europarats, der UNESCO und der OECD wurden jeweils eigene Maßnahmen und Vorstellungen auf diesem Gebiet entwickelt. Zudem haben viele Mitgliedstaaten einen politischen Rahmen abgesteckt, der der Bedeutung des lebensbegleitenden Lernens Rechnung trägt. In Anbetracht dessen sollte auch der Rat der Europäischen Union einen eigenen Beitrag zur aktiven Verwirklichung einer Strategie für lebensbegleitendes Lernen leisten.
Dabei sollte den bereits unternommenen und noch andauernden Initiativen der Europäischen Union in diesem Bereich Rechnung getragen und die Vielfalt der Erfahrungen, Arbeiten und Überlegungen in den Mitgliedstaaten genutzt werden. DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - unter Berücksichtigung dieser Erwägungen sowie - der Artikel 126 und 127 des Vertrags, - des in Artikel 3b des Vertrags niedergelegten Subsidiaritätsprinzips und - der Notwendigkeit, die Finanzielle Vorausschau für die Europäische Gemeinschaft einzuhalten - NIMMT FOLGENDE SCHLUSSFOLGERUNGEN AN: II. GRUNDSÄTZE EINER STRATEGIE FÜR LEBENSBEGLEITENDES LERNEN Die Grundsätze einer Strategie für lebensbegleitendes Lernen ergeben sich aus dem grundlegenden Ziel, daß die allgemeine und berufliche Bildung dem individuellen, kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wohlergehen dienen und die Lebensqualität aller Bürger verbessern soll.
In dieser Hinsicht sollte die Entwicklung einer Strategie für lebensbegleitendes Lernen von folgenden Grundsätzen geprägt sein: - Initiativen für lebensbegleitendes Lernen sollten in ausgewogener Weise sowohl persönliche, kulturelle, staatsbürgerliche und soziale Aspekte umfassen als auch den Erfordernissen der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes Rechnung tragen. Zudem sollten sie die demokratischen Grundsätze und die Menschenrechte als Werte einbeziehen. - Jede Stufe der allgemeinen und beruflichen Bildung sollte in angemessener Weise zum kontinuierlichen Prozeß des lebensbegleitenden Lernens beitragen. - Das lebensbegleitende Lernen sollte auf einem weiten Spektrum an Lernangeboten beruhen, damit Bildungsfortschritte für jedermann entsprechend seinen gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Interessen und Bedürfnissen ermöglicht werden. - Die allgemeine und berufliche Grundbildung ist fundamental für das lebensbegleitende Lernen und sollte zusätzlich zu den Grundfertigkeiten des Lesens, Schreibens und Rechnens eine breite Grundlage an Kenntnissen, Fertigkeiten, Verhaltensweisen und Erfahrungen vermitteln, damit das weitere lebensbegleitende Lernen gefördert und unterstützt wird. - Das lebensbegleitende Lernen sollte darauf abzielen, die individuellen Begabungen zu fördern, die Berufsfähigkeit zu verbessern und die vorhandenen menschlichen Ressourcen bestmöglich zu nutzen sowie zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, zur Verhinderung der sozialen Ausgrenzung und zur Förderung einer aktiven Teilnahme am demokratischen Leben beizutragen. - Das lebensbegleitende Lernen erfordert die Entwicklung flexibler und innovativer Bildungs- und Ausbildungskonzepte einschließlich familienorientierter Maßnahmen mit dem Ziel, beim einzelnen im Rahmen des Lernprozesses Wissensdurst, Initiative und Motivation zu wecken. - Das lebensbegleitende Lernen verlangt, daß der einzelne als Lernender zunehmend mehr Verantwortung für seine eigene Bildung, Ausbildung und persönliche Entwicklung übernimmt, und in dieser Hinsicht sollte erwachsenen Lernenden eine geeignete Beratung zur Verfügung stehen. - Ein Kernziel kontinuierlichen, lebensbegleitenden Lernens sollte auf allen Stufen die Förderung der Chancengleichheit sein. - Jeder einzelne, die Bildungseinrichtungen, die Betriebe, die regionalen Behörden, die Zentralregierungen, gegebenenfalls die Sozialpartner und die Gesellschaft als Ganzes sollten gemeinsam innerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeitsbereiche eine positive Einstellung zum lebensbegleitenden Lernen in allen seinen Aspekten begünstigen und entwickeln und Hindernisse für eine Teilnahme an Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen und anderen Lernangeboten soweit wie möglich aus dem Weg räumen.
III. RAHMEN FÜR EINE WEITERENTWICKLUNG Die erfolgreiche Umsetzung des Konzepts des lebensbegleitenden Lernens in eine für die Bürger Europas lebendige Realität wäre ein neuer Meilenstein in der Fortentwicklung von allgemeiner und beruflicher Bildung in der Europäischen Union. Fortschritte hierbei verlangen klare Vorstellungen vom lebensbegleitenden Lernen, die Bereitschaft zu neuen Zielsetzungen und schließlich die Förderung der Motivation, sich an lebensbegleitenden Lernprozessen zu beteiligen. Die folgenden untereinander in Verbindung stehenden Entwicklungsbereiche könnten unter anderem berücksichtigt werden: - Herausforderungen an das Schulwesen - Wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Überlegungen - Bildungsgestützte Entwicklung auf lokaler Ebene - Allgemeine und berufliche Fort- und Weiterbildung - Übergänge und Verbindungen zwischen allgemeiner Bildung und Berufsausbildung - Zugang zur Bildung, Bescheinigung und Anrechnung von Kompetenzen - Lehrer, Ausbilder und in der Erwachsenenbildung tätige Lehrkräfte - Rolle der neuen Technologien.
Im Anhang werden die Möglichkeiten für eine Weiterentwicklung in jedem dieser Bereiche eingehender dargestellt. Der Rat ist der Auffassung, daß die Weiterentwicklung einer Strategie für lebensbegleitendes Lernen in den Mitgliedstaaten unter deren jeweiligen verfassungsrechtlichen, organisatorischen und politischen Rahmenbedingungen von zentraler Bedeutung ist und fortwährende Aufmerksamkeit verlangt. Demgemäß ersucht er die Mitgliedstaaten, die nacheinander den Vorsitz übernehmen werden, nach ihrem Ermessen den unter den Buchstaben A bis H des Anhangs behandelten Aspekten vorrangig eingehendere Beachtung zu schenken und dem Rat gegebenenfalls weitere Entwürfe für Schlußfolgerungen oder für andere Rechtsakte zu unterbreiten.
Ferner ersucht der Rat die Kommission, im Rahmen der Programme SOKRATES und LEONARDO DA VINCI den Austausch von Informationen und Erfahrungen bezüglich unterschiedlicher Konzepte des lebensbegleitenden Lernens in den Mitgliedstaaten zu fördern. Abschließend stellt der Rat fest, daß das lebensbegleitende Lernen ein evolutives Konzept ist und diese Schlußfolgerungen in keiner Weise die Prüfung anderer Aspekte und Entwicklungsbereiche ausschließen, die sich in Zukunft ergeben könnten. (1) ABl. Nr. C 195 vom 6. 7. 1996, S. 1. ANHANG Der Rat betrachtet eine Weiterentwicklung in den in Teil III dieser Schlußfolgerungen genannten Bereichen als notwendigen Bestandteil einer Strategie für lebensbegleitendes Lernen.
Nachstehend werden für jeden Bereich einige Weiterentwicklungsmöglichkeiten aufgeführt: A. Herausforderungen an das Schulwesen Das erste Erziehungsumfeld, das das Kind kennenlernt, ist seine eigene Familie. Die erzieherische Bedeutung dieser Erfahrung im positiven wie im negativen Sinne ist zur Genüge nachgewiesen. Daher sind Konzepte für frühzeitige positive Impulse ebenso wie eine vorschulische Erziehung für alle Kinder, besonders für gefährdete Kinder sehr wichtig. Es ist von wesentlicher Bedeutung, daß die allgemeine Grundbildung eine breite Basis an Kenntnissen, Fertigkeiten, Verhaltensweisen und Erfahrungen vermittelt, auf der das weitere lebensbegleitende Lernen aufbauen kann.
Jede Stufe des Schulwesens sollte den Ansatz des lebensbegleitenden Lernens in ihre Lehrinhalte und -methoden aufnehmen. Auch bedarf es engerer Bindungen zwischen der Schule und der lokalen Gemeinschaft, einschließlich der Arbeitswelt. Als Schlüsselbereiche für eine Weiterentwicklung kommen unter anderem in Betracht: - Vorschule und Kindergarten, insbesondere für gefährdete Kinder in Verbindung mit Partnerschaften zwischen Familie, Schule und Gemeinschaft und einer Erziehung durch die Eltern unter Mitwirkung des lokalen Umfeldes; - frühzeitige Erkennung von Schülern mit Lernschwierigkeiten, gepaart mit geeigneten Unterstützungsmaßnahmen; - verstärkte Bemühungen im Kampf gegen funktionelles Analphabetentum und Rechenunfähigkeit sowie zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit, einschließlich der Verbesserung und Diversifizierung des Erlernens und des Unterrichts von Sprachen; - Initiativen zur Förderung des schulischen Erfolgs; - nachhaltige Unterstützung von Verbesserungen und Reformen - der Lehrpläne und der pädagogischen Konzepte sowie auf der Management-/Verwaltungsebene - in Verbindung mit einer angemessenen beruflichen Fort- und Weiterbildung aller Beteiligten; - Bereitstellung guter Beratungs- und Informationsdienste, einschließlich angemessener und gut konzipierter Informationsprogramme, die speziell auf diejenigen abzielen, die diese Dienste am meisten benötigen; - Förderung des Einsatzes von Multimedia-Mitteln an Schulen im Rahmen der verfügbaren Finanzmittel und Förderung ihres Einsatzes zur Verbesserung der pädagogischen Praktiken; - Ausbau der Partnerschaft zwischen den Schulen und der Gemeinschaft im weiteren Sinne, einschließlich der Arbeitswelt.
B. Wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Überlegungen In einer Zeit des wirtschaftlichen Wandels ist die Arbeitslosigkeit eines der ernstesten Probleme, denen sich die europäische Gesellschaft gegenübersieht. Die Berufsfähigkeit wird von einer Reihe von Faktoren bestimmt, unter anderem dem erreichten Bildungsniveau. Eine Anzahl von Jugendlichen, die die Schule ohne vollwertigen Abschluß verlassen, erhält keinen Arbeitsplatz und steht vor der Gefahr eines ständigen Ausschlusses von einer aktiven Beteiligung am Gesellschaftsleben. Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen kommt eine wichtige Rolle bei der Verhütung von Arbeitslosigkeit und der Bewältigung der Folgen des Strukturwandels zu.
Daher sollten zusätzlich zu Maßnahmen zur Förderung des schulischen Erfolgs Initiativen für lebensbegleitendes Lernen ergriffen werden, die sich insbesondere an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen wenden. Für diejenigen, die einen Arbeitsplatz haben, könnte das Konzept des Betriebs als Lernumfeld mit seinen Folgen für Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung weiterentwickelt werden; daneben sollten sich die Sozialpartner gegebenenfalls bei der Verwirklichung des lebensbegleitenden Lernens verstärkt beteiligen. Art und Qualität der allgemeinen und beruflichen Grundbildung für junge Menschen muß höchsten Ansprüchen genügen; eine Partnerschaft zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor sollte hierbei in verschiedener Hinsicht, auch in bezug auf den Übergang von Bildung und Ausbildung zur Arbeitswelt, Unterstützung bieten.
In dem Bestreben, den wirtschaftlich und beschäftigungspolitisch bedingten Herausforderungen zu entsprechen, sollte eine Reihe von Maßnahmen ergriffen werden, wobei einige dieser Maßnahmen auf bestehenden EU-Initiativen aufbauen bzw. diese ergänzen sollten. Diese Maßnahmen könnten folgendes umfassen: - Entwicklung spezifischer Maßnahmen für Langzeitarbeitslose und für Jugendliche auf der Suche nach einer ersten Arbeitsstelle; - Angebote für einen reibungslosen Übergang innerhalb des allgemeinen Bildungswesens und von der allgemeinen Bildung zu einer ersten beruflichen Bildung und Ausbildung, vor allem für Schulabgänger ohne oder ohne vollwertigen Schulabschluß; - Angebot von Grundausbildungsprogrammen von hoher Qualität zur Erlangung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die in unserer Zeit verlangt werden; dieses Angebot sollte attraktiv gestaltet werden, damit Vertrauen und eine positive Einstellung unter den Teilnehmern entsteht, und der Nachfrage nach breiteren Basiskenntnissen und -fertigkeiten auf dem Arbeitsmarkt Rechnung tragen; - Förderung einer aktiven Partnerschaft zwischen den Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen und der Arbeitswelt zur Schaffung neuer Verbindungen und Übergänge zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung und dem Arbeitsleben; - Erweiterung der Möglichkeiten für nachholendes Lernen, z.
B. in Bereichen wie Lesen, Schreiben, Rechnen, Persönlichkeitsentwicklung, Studien über die Gleichstellung von Männern und Frauen und gezielte Ausbildungsprogramme zum Erwerb der erforderlichen Fertigkeiten für neue Beschäftigungsmöglichkeiten; - Stärkung der Rolle des Arbeitsplatzes als Lernumfeld mit dem Ziel einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Beschäftigten. C. Bildungsgestützte Entwicklung auf lokaler Ebene Das lebensbegleitende Lernen sollte einem umfassenden, ganzheitlichen Konzept entsprechen, das auf die Entwicklung des Individuums und der lokalen Gemeinschaft abzielt.
Die Entwicklung auf lokaler Ebene kann durch die allgemeine und berufliche Bildung begünstigt werden, wenn die lokalen Gemeinschaften einen aktiven Beitrag zur Förderung von Angeboten für lebensbegleitendes Lernen und zur Heranbildung eines günstigen Umfelds für das lebensbegleitende Lernen ihrer Bürger leisten. Durch die Übertragung von mehr Verantwortung für die allgemeine und berufliche Bildung auf die lokalen Gemeinschaften sollten diese zu Lerngemeinschaften werden können. Dies ist für die kontinuierliche politische, gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung des Individuums und der lokalen Gemeinschaft von Bedeutung.
Dies ist auch wichtig, damit die lokalen Gemeinschaften den raschen gesellschaftlichen Wandel besser bewältigen können, und schließlich ist dies wichtig für eine aktive Beteiligung aller Bürger am politischen und demokratischen Leben. Als Schlüsselbereiche für eine Weiterentwicklung kommen unter anderem in Betracht: - Austausch von Informationen und Erfahrungen über Praxis und Konzepte in bezug auf die bildungsgestützte Entwicklung auf lokaler Ebene in den einzelnen Mitgliedstaaten; - eingehende Diskussion und Prüfung des Konzepts der Schule als eine Ressource für die lokale Gemeinschaft und der lokalen Gemeinschaft als wichtiges Bildungskorollarium; - Berücksichtigung des Lernpotentials, das der informelle Rahmen der Familie und der erweiterten Familie bietet; - Schaffung von Übergängen von der informellen allgemeinen und beruflichen Bildung im Rahmen der lokalen Gemeinschaft zum formalen Bildungs- und Ausbildungswesen.
D. Allgemeine und berufliche Fort- und Weiterbildung Sowohl für die Wirtschaft als auch für jeden einzelnen nimmt der Fort- und Weiterbildungsbedarf ständig zu und wird diversifizierter. Die Rolle der Arbeitgeber, der Arbeitnehmerverbände und der Gewerkschaften bei der Ausarbeitung von Programmen für die allgemeine und berufliche Fort- und Weiterbildung sollte als entscheidend anerkannt und entsprechend gefördert werden. In keinem anderen Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung ist die Partnerschaft zwischen allen Beteiligten des Arbeitslebens sowie zwischen der Arbeitswelt und den Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen von so überragender Bedeutung.
Solche Verbindungen dürften erhebliche Auswirkungen sowohl auf die Arbeitsorganisation als auch auf das Angebot an Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen sowie hinsichtlich der Bescheinigung und der Anerkennung der erworbenen Kompetenzen haben. Die Aktualisierung der beruflichen Fertigkeiten und Qualifikationen von Erwachsenen sollte im Rahmen der Möglichkeiten zu einem wichtigen Aspekt der Aufgaben der Hochschulen und der sonstigen weiterführenden Bildungseinrichtungen werden. Diese ist unter dem Blickwinkel des technologischen Potentials und der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union von größter Bedeutung und sollte Bestandteil des Konzepts des lebensbegleitenden Lernens sein.
Als Schlüsselbereiche für eine Weiterentwicklung kommen unter anderem in Betracht: - Verbesserung der sich entwickelnden Zusammenarbeit zwischen den Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, gegebenenfalls den Sozialpartnern und den Regierungen bei der Ermittlung der Prioritäten für berufsbegleitende Weiterbildung im Hinblick auf beruflichen Aufstieg und bei der Festlegung einer Strategie, mit der diesen Prioritäten Rechnung getragen werden kann; - Entwicklung von Personalstrategien in der Arbeitswelt, um besser zu ermitteln, welchen Ausbildungsbedarf die Beschäftigten haben, damit sie neuen Anforderungen am Arbeitsplatz gerecht werden können; diese Strategien sollten auch Maßnahmen zur Unterstützung von Arbeitnehmern enthalten, die ihre Kenntnisse sowohl innerhalb als auch außerhalb ihres Arbeitsverhältnisses auffrischen bzw. verbessern; - Förderung von Investitionen in Bildung und Ausbildung; - Ausbau der Rolle der Hochschuleinrichtungen beim lebensbegleitenden Lernen unter Berücksichtigung der Vielfalt der Bedürfnisse in bezug auf die allgemeine und berufliche Fort- und Weiterbildung bei Erwachsenen und in der Arbeitswelt; - Angebot von Hochschulkursen, die den Bedürfnissen erwachsener Teilnehmer, hinsichtlich der Sachbereiche, der Inhalte, der Dauer und der Methodologie sowie den Voraussetzungen, die sie mitbringen, Rechnung tragen; - Schaffung neuer Formen des Übergangs zwischen Beruf und Bildung und - Entwicklung von Allgemeinbildungsangeboten für Erwachsene im Hinblick auf die Persönlichkeitsentwicklung, die Beteiligung am öffentlichen Leben und die Verbesserung der Berufsfähigkeit.
E. Übergänge und Verbindungen zwischen allgemeiner Bildung und Berufsausbildung In den letzten Jahren sind neue Kontakte und Verbindungen zwischen zahlreichen Bildungsreinrichtungen und Unternehmen geknüpft worden. Diese Tendenzen sollten nach besten Kräften unterstützt und das Entstehen einer zweckdienlichen Verbindung zwischen dem Bildungssektor und der Wirtschaft gefördert werden. Die tiefgreifenden Veränderungen in der modernen Beschäftigungspraxis haben die Bedeutung einer frühzeitigen Spezialisierung und den Abstand zwischen der allgemeinen Bildung und der Berufsausbildung verringert.
Es entsteht nunmehr eine engere Verflechtung zwischen beiden Bereichen. Es sind beträchtliche Anstrengungen unternommen worden, um ihre Gleichstellung zu gewährleisten, doch bedarf es hier noch weiterer Bemühungen, damit die berufliche Ausbildung den gleichen Stellenwert erhält. Als Schlüsselbereiche für eine Weiterentwicklung kommen unter anderem in Betracht: - Förderung einer engeren Verbindung zwischen der allgemeinen Bildung und der Berufsausbildung mit dem Ziel, den Ansprüchen einer in raschem Wandel begriffenen Arbeitswelt gerecht zu werden; - Maßnahmen, damit der Prozeß des Lehrens und Lernens für alle Beteiligten durch das aktive Engagement der Lernenden im Rahmen eines pädagogischen Konzepts gefördert wird, von dem Impulse und Anregungen ausgehen und das die Lernenden in die Werte und Traditionen des betreffenden Gegenstands einführt, und - Maßnahmen, um den Lernenden mehr Gelegenheit zu bieten, sinnvolle Arbeitserfahrungen zu sammeln, sowie Prüfung der Möglichkeiten für deren Bescheinigung und Anerkennung.
F. Zugang zur Bildung, Bescheinigung und Anrechnung von Kompetenzen Für ein lebensbegleitendes Lernen werden im Bereich von der allgemeinen und beruflichen Bildung Strukturen benötigt, die flexibler, durchlässiger und stärker auf den Lernenden ausgerichtet sind als bisher. Dies impliziert nicht nur einen besseren Zugang zu den Ausbildungs- und Studiengängen auf jeder Stufe des Bildungssystems und während des ganzen Lebens, sondern auch die Schaffung brauchbarer Mechanismen für die Evaluierung und Validierung der Lernerfolge zur Wahrung des Niveaus und der Qualität von Bildung und Ausbildung.
Ein wirksames Instrumentarium für die Bescheinigung erworbener Kompetenzen, das sich in einen klar durchdachten theoretischen und praktischen Rahmen für lebensbegleitendes Lernen einfügt, könnte dazu beitragen, daß Benachteiligungen im Bildungsbereich beseitigt und erworbene Kompetenzen - ungeachtet des Lernkontexts - anerkannt werden. Bei der Entwicklung eines solchen Instrumentariums könnten Grundfragen wie Zugang, Flexibilität, Durchlässigkeit, Mobilität, Qualität, Transparenz und Anerkennung Berücksichtigung finden. Als Schlüsselbereiche für eine Weiterentwicklung kommen unter anderem in Betracht: - Entwicklung eines flexibleren Instrumentariums für die Bescheinung und Anrechnungssysteme erworbener Kompetenzen; - besondere Beachtung der Frage, auf welche Weise zuvor erworbene Erfahrungen, Kompetenzen und Lernergebnisse angerechnet werden können, sowie Weitergabe von Informationen über bewährte Praktiken; - Verbesserung des Zugangs zu höheren Bildungseinrichtungen; - Empfehlung an die höheren Bildungseinrichtungen, speziell dem Bildungsbedarf erwachsener Studenten Rechnung zu tragen, indem geeignete Studiengänge für ein größtmögliches Spektrum von Fachrichtungen entwickelt und entsprechende Studienberatungsangebote gemacht werden; - besondere Beachtung einer weitestmöglichen Verbreitung ansprechender Informationen über Angebote für lebensbegleitendes Lernen und verstärkte Einbindung der öffentlichen Bibliotheken und der Rundfunk- und Fernsehanstalten in bezug auf diesen Aspekt und das lebensbegleitende Lernen allgemein und - Bereitstellung von anerkannten Bildungsangeboten außerhalb der herkömmlichen Bildungseinrichtungen mit Hilfe der neuen Technologien und von Konzepten für Bildung und Ausbildung im Rahmen eines Fernstudiums.
G. Lehrer, Ausbilder und in der Erwachsenenbildung tätige Lehrkräfte Von zentraler Bedeutung für das lebensbegleitende Lernen bleibt die Qualität der Lehrkräfte und ihre Fähigkeit und Motivation, neue Wege zu beschreiten. Für die Lehrkräfte ist es wesentlich, daß ihre Grundausbildung erforderlichenfalls durch ein gezieltes Berufseinführungsprogramm ergänzt wird und sie regelmäßig Zugang zu nutzbringenden Fortbildungslehrgängen haben. Der besondere Charakter der Erwachsenenbildung macht es erforderlich, daß die in diesem Bereich tätigen Lehrer und Ausbilder ein entsprechendes theoretisches und methodisches Konzept zur Anwendung bringen.
Ein gut abgesichertes und nutzbringendes Bildungsangebot für Erwachsene ist von wesentlicher Bedeutung, wenn die Erwachsenenbildung im Rahmen des lebensbegleitenden Lernens ihrer Rolle in vollem Umfang gerecht werden soll. Als Schlüsselbereiche für eine Weiterentwicklung kommen unter anderem in Betracht: - Sicherung eines hohen Niveaus bei der Ausbildung und Fortbildung der Lehrer und Ausbilder sowie der in der Erwachsenenbildung tätigen Lehrkräfte; - Unterstützung einer Politik, die auf fundierte Grundausbildung, Einführungspraktika und berufsbegleitende Fortbildungslehrgänge für Lehrer, Ausbilder und in der Erwachsenenbildung tätige Lehrkräfte abzielt; - Beachtung der spezifischen Merkmale der Funktion des in der Erwachsenenbildung tätigen Lehrers sowie Spezifizierung der Wissensgrundlagen, der pädagogischen Einstellungen und der Kompetenzen, die hierzu erforderlich sind; - Förderung der beruflichen Mobilität zwischen den einzelnen Bildungsbereichen, unterstützt durch Fortbildungsangebote.
H. Rolle der neuen Technologien Die verfügbaren neuen Technologien haben die Möglichkeiten erweitert, die den im Bildungs- und Ausbildungsbereich Tätigen bei der Durchführung ihrer Programme zu Gebote stehen; entsprechend sind die neuen Technologien nunmehr ein wichtiger Bestandteil dieser Programme. Die Frage der Nutzung des Potentials der neuen Technologien bei der Unterstützung und Stimulierung des lebensbegleitenden Lernens stellt für die Bildungsplaner und -praktiker eine unmittelbare Herausforderung dar. Ein Teil dieser Herausforderung liegt darin, sicherzustellen, daß die neuen Technologien nicht zu weiteren Ungleichheiten zwischen den Individuen oder den Regionen und damit zu einem verstärkten Gefühl der Ausgrenzung führen.
Als Schlüsselbereiche für eine Weiterentwicklung kommen unter anderem in Betracht: - Ausrüstung der Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen - im Rahmen der verfügbaren Mittel - mit dem Spektrum an neuen Technologien, die neue und wirksame Möglichkeiten des Lehrens und Lernens bieten können, sowie Entwicklung der notwendigen Methodologie für deren pädagogisch sinnvollen Einsatz; - bessere Grundausbildung und Fortbildung der Lehrer und Ausbilder im Einsatz von multimedialen Unterrichtsmitteln; - Untersuchungen zur Ermittlung des optimalen Einsatzes der Fernlehre sowie Förderung ihrer Entwicklung und - Verbreitung von Informationen und Austausch von Erfahrungen über bewährte Praktiken beim Einsatz von Technologie im Unterricht.