Bericht über die Tätigkeit des Informations-, Reflexions- und Austauschzentrums für Asylfragen (CIREA) im Jahr 1996 (vom Rat am 26. Mai 1997 gebilligter Text) Amtsblatt Nr. C 191 vom 23/06/1997 S. 0021 - 0035 Bericht über die Tätigkeit des Informations-, Reflexions- und Austauschzentrums für Asylfragen (CIREA) im Jahr 1996 (vom Rat am 26. Mai 1997 gebilligter Text) (97/C 191/06) Das Informations-, Reflexions- und Austauschzentrum für Asylfragen (CIREA) ist 1996 zu acht Sitzungen zusammengetreten, und zwar am - 16. Januar, - 26. Februar, - 3. Mai, - 2./3. Juli, - 3. September, - 30. September, - 28.
Oktober, - 5. Dezember. Die Arbeit des CIREA erstreckte sich auf zweierlei Bereiche: zum einen führte es seine Aufgaben in bezug auf den Austausch von Information aus, zum andern stellte es Überlegungen über seine Arbeitsmethoden an. Im übrigen hat im Rahmen des transatlantischen Dialogs ein Treffen zwischen CIREA-Sachverständigen und Sachverständigen aus den Vereinigten Staaten zum Zweck eines Informationsaustauschs über Asylfragen stattgefunden. I. INFORMATIONSAUSTAUSCH 1. Gesetze, Regelungen und Rechtsprechung der Mitgliedstaaten im Asylbereich Belgien, Spanien, Irland, Luxemburg und das Vereinigte Königreich haben das CIREA über Gesetzesänderungen im Laufe des Jahres 1996 unterrichtet;
Kommentare oder Kopien der neuen Rechtstexte wurden verteilt. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Revisionen finden derzeit in Dänemark, Griechenland, den Niederlanden und in Schweden statt. Schweden hat dem CIREA zwei Vermerke übermittelt - eine Zusammenfassung des Berichts des Parlamentsausschusses für Flüchtlingspolitik an die schwedische Regierung und eine Zusammenfassung des Gesetzentwurfs 1996/97:25 betreffend die schwedische Migrationspolitik in einer Gesamtschau. Aufgrund einer Initiative der diplomatischen Vertretung der Slowakei bei der Europäischen Union hat das CIREA eine Kopie des Flüchtlingsgesetzes erhalten, das am 14.
November 1995 vom slowakischen Parlament verabschiedet worden ist. Schließlich hat Deutschland dem CIREA einen analytischen Vermerk über die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1996 in bezug auf die Neuregelung des Asylrechts übermittelt; nach diesen Entscheidungen sind die neuen asylrechtlichen Bestimmungen über sichere Drittstaaten, sichere Herkunftsstaaten und die Flughafenregelung mit der deutschen Verfassung vereinbar. 2. Statistik Das Generalsekretariat des Rates hat eine Asylbewerberstatistik für das zweite Halbjahr 1995, das erste Quartal 1996 und das erste Halbjahr 1996 geführt.
In dieser Statistik sind die von den Mitgliedstaaten mitgeteilten Daten über Asylanträge und Anerkennungsquoten nach geographischen Gebieten für die 50 wichtigsten Herkunftsländer von Asylbewerbern in der Europäischen Union enthalten. Die Mitgliedstaaten haben ferner in jeder CIREA-Sitzung die neuesten verfügbaren Informationen (vorläufige Informationen) erhalten, die von den einzelnen Mitgliedstaaten in Form des 1993 vereinbarten Modells übermittelt worden waren. 3. Lage in den Herkunftsländern der Asylbewerber a) Prüfung im Rahmen des CIREA Das CIREA hat die Lage in den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens, insbesondere im Kosovo, sowie in Irak und Somalia geprüft.
Ein Fragebogen wurde den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die bevorstehende Prüfung der Lage in China zugesandt. Für jedes dieser Länder erstreckte sich die Evaluierung auf folgendes: - die Merkmale der Asylanträge (Profil des Antragstellers, angegebene Motive, Ausreisebedingungen des Herkunftslands, Reiseroute, Art und Echtheit der vorgelegten Dokumente); - Bewertung der Anträge nach den Bestimmungen des Genfer Abkommens (allgemeine Lage im Land - u. a. politische Lage und Achtung der Menschenrechte - und Praxis der Mitgliedstaaten in bezug auf die Anerkennung des Antrags) und die grundlegenden Verfahren zur Behandlung der Anträge; - die etwaige Anwendung von Ausnahme- oder Aussetzungsklauseln; - bei abgelehntem Antrag: den Verbleib im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aus anderen Gründen oder Rückführung (Ausreise in als sicher geltende Regionen des Herkunftslands, Ausweisung in Drittländer, etwaige praktische Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Rückführung).
Das CIREA hat den UNHCR ersucht, sich an der Evaluierung der Lage in diesen Ländern in der Form zu beteiligen, daß er seine eigene Analyse im Rahmen eines mündlichen Vortrags eines seiner Sachverständigen über das jeweils geprüfte Land mitteilt. Ergänzend zu diesem mündlichen Vortrag hat der UNHCR dem CIREA Hintergrundinformationen über die Asylbewerber aus diesen Ländern übermittelt. b) Gemeinsame GASP-Berichte Die GASP-Gremien haben dem CIREA auf dessen Ersuchen hin im März 1996 eine aktualisierte Fassung des im Februar 1995 erstellten gemeinsamen Berichts über Nigeria und im September 1996 einen Bericht über die Lage der afghanischen Flüchtlinge in Pakistan übermittelt.
Das CIREA hatte ferner um gemeinsame Berichte über Algerien und Irak gebeten, die aber aufgrund der derzeitigen politischen Lage in diesen Ländern bisher noch nicht vorgelegt werden konnten. c) Informationsreisen der Mitgliedstaaten in die Herkunftsländer Jeder Mitgliedstaat, der eine Informationsreise in ein Drittland durchgeführt hat, hat das CIREA über die Ergebnisse dieser Reise unterrichtet. Die vorgetragenen Berichte betrafen die Lage in Zaire, der Republik Guinea, Iran, Armenien und in nordöstlichen sowie nordwestlichen Teil Somalias. 1995 war die Möglichkeit in Betracht gezogen worden, Informationsreisen unter Beteiligung mehrer Mitgliedstaaten durchzuführen.
1996 hat eine solche Informationsreise nach Pakistan stattgefunden; nachdem ein Mitgliedstaat angekündigt hatte, er beabsichtige eine Reise in dieses Land durchzuführen, schlossen sich drei andere Mitgliedstaaten diesem Vorhaben an. Diese "gemeinsame" Informationsreise ist von allen Teilnehmern als überaus positive Erfahrung bewertet worden. Das CIREA wurde ferner davon unterrichtet, daß Informationsreisen nach Bangladesch, Sri Lanka/Bangladesch/Pakistan und Aserbeidschan in Vorbereitung seien. 4. Sonstiges Das CIREA behandelte auch verschiedene Einzelfragen, die sich aufgrund der internationalen Lage oder des Interesses eines Mitgliedstaats stellten, so zum Beispiel - die Folgen, die sich aus der Unterzeichnung des Abkommens von Dayton/Paris für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an Asylbewerber aus Bosnien-Herzegowina ergeben; - die pakistanischen Asylbewerber aus Bangladesch (Bihari); - die Aufenthaltsbedingungen für Staatenlose; - die Bedingungen für die Ausweisung nach Côte d'Ivoire; - die Rückführung abgelehnter Asylbewerber aus Zaire, dem südlichen Sudan und dem südlichen Libanon.
Das CIREA hat beschlossen, ein Verzeichnis von Kontaktpersonen zu erstellen, die in den Mitgliedstaaten Asylanträge bearbeiten; diese Liste muß regelmäßig aktualisiert werden. Eine im März 1996 erstellte aktualisierte Fassung der Textsammlung zur europäischen Asylpraxis ist vom Generalsekretariat des Rates verteilt worden. II. ÜBERPRÜFUNG DER ARBEITSMETHODEN DES CIREA Zu Beginn des italienischen Vorsitzes sind die Leiter der Stellen, die in den Mitgliedstaaten für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zuständig sind, zum zweiten Mal zusammengetreten (das erste Treffen hatte im Juni 1995 auf Initiative des französischen Vorsitzes stattgefunden).
Sie verlangten unter anderem auf Initiative Frankreichs eine Evaluierung der Tätigkeiten des CIREA. Die Lenkungsgruppe I beschloß auf ihrer Tagung vom 8. und 9. Juli 1996, die Arbeitsmethoden und Praktiken des CIREA einer Überprüfung zu unterziehen. Diese Evaluierung fand unter dem irischen Vorsitz statt; die Arbeitsmethoden des CIREA wurden im einzelnen geprüft, um eine effizientere Nutzung der Ressourcen der nationalen Delegationen, der Kommission und des Generalsekretariats des Rates zu erreichen. Das CIREA stützte seine Beratungen auf einen Vermerk des irischen Vorsitzes. Dieses Dokument enthält eine Reihe von Schlußfolgerungen, die derzeit dem K.4-Ausschuß zur Prüfung vorliegen.
Besonders geprüft werden sollen im übrigen die Errichtung einer Datenbank sowie die Verbesserung der Erhebung und statistischen Erfassung asylbezogener Daten. Über beide Fragen wird beraten. a) Datenbank Das CIREA ist übereingekommen, das Projekt eines Zugriffs auf die Informationen der Datenbank des CDR/UNHCR über das CIREA vorerst nicht weiterzuverfolgen, da die betreffenden Informationen von den einzelnen Mitgliedstaaten direkt eingeholt werden können. Die Leiter der in den Mitgliedstaaten für die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus zuständigen Stellen haben bei ihrem Treffen im Rahmen der CIREA-Sitzung vom 26.
Februar 1996 die Auffassung vertreten, daß die Einrichtung einer CIREA-Datenbank für die Mitgliedstaaten von Nutzen sein könnte, sofern sie die für die Zwecke der Mitgliedstaaten relevanten Daten enthielte. Das Generalsekretariat des Rates ist ersucht worden, eine Aufzeichnung über die Möglichkeiten der technischen Realisierung einer solchen Datenbank und die damit verbundenen Kosten zu erstellen und dabei die Notwendigkeit einer raschen Bereitstellung der Daten und die sprachlichen Probleme zu berücksichtigen. Die Delegationen haben von der Abteilung Informationstechnologie des Generalsekretariats des Rates eine Aufzeichnung über die technische Durchführbarkeit erhalten, die im CIREA noch nicht erörtert worden ist.
Über die Frage, welche Daten in eine solche Datenbank aufzunehmen wären, wird derzeit noch beraten. b) Statistik Das CIREA möchte das bestehende statistische System verbessern und hat die Vertreter des Statistischen Dienstes der Kommission (Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften - EUROSTAT) ersucht, mit ihren Erfahrungen zu den Überlegungen beizutragen. In diesem Zusammenhang haben die Dienststellen der Europäischen Kommission dem CIREA ein Arbeitsdokument über die in diesem Bereich laufenden Arbeiten übermittelt. Es wurde beschlossen, daß das CIREA seinen Bedarf mit Blick auf eine etwaige Unterstützung von seiten des Statistischen Dienstes der Kommission bei der Erhebung, Aufbereitung und Analyse des im CIREA-Rahmen weitergegebenen statistischen Datenmaterials aus dem Asylbereich präzisieren wird.
III. TREFFEN ZWISCHEN SACHVERSTÄNDIGEN DES CIREA UND SACHVERSTÄNDIGEN AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA Im Jahr 1996 war im Rahmen des transatlantischen Dialogs beschlossen worden, nach vom AStV festgelegten Modalitäten Kontakte zwischen Asylsachverständigen aus den Vereinigten Staaten und aus der Europäischen Union herzustellen, und zwar in Form regelmäßiger Zusammenkünfte, die aus praktischen Gründen jeweils unmittelbar im Anschluß an eine Sitzung des CIREA stattfinden sollen ("back-to-back-meetings"). Ein solches Treffen zwischen CIREA- und US-Sachverständigen wurde Ende 1996 direkt nach der CIREA-Sitzung vom 5.
Dezember abgehalten. Da es sich um die erste Zusammenkunft dieser Art handelte, ging es dabei im wesentlichen um die gegenseitige Unterrichtung über die Tätigkeiten beider Seiten im Asylbereich.