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98/176/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. Februar 1998 zur Annahme des von Spanien vorgelegten Überwachungsplans für die klassische Schweinepest (Nur der spanische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
31998D0176
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
1998-02-18
In force since
1998-02-19
Status
In force

Text

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98/176/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. Februar 1998 zur Annahme des von Spanien vorgelegten Überwachungsplans für die klassische Schweinepest (Nur der spanische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. L 065 vom 05/03/1998 S. 0026 - 0026 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 18. Februar 1998 zur Annahme des von Spanien vorgelegten Überwachungsplans für die klassische Schweinepest (Nur der spanische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (98/176/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 90/425/EWG des Rates vom 26.

Juni 1990 zur Regelung der veterinärrechtlichen und tierzüchterischen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel mit lebenden Tieren und Erzeugnissen im Hinblick auf den Binnenmarkt (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 92/118/EWG (2), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 4, in Erwägung nachstehender Gründe: Mit der Entscheidung 98/93/EG der Kommission (3) wurde Spanien aufgefordert, der Kommission ein nationales serologisches Überwachungsprogramm für die klassische Schweinepest vorzulegen. Das von Spanien vorgelegte Programm sieht zusätzliche Maßnahmen vor, um eine Verschleppung der Seuche aus den befallenen Gebieten zu verhindern.

Dieses Programm ist geprüft worden und erfuellt die Vorschriften der Richtlinie 80/217/EWG des Rates vom 22. Januar 1980 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest (4), zuletzt geändert durch die Akte über den Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens. Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das von Spanien vorgelegte Überwachungsprogramm für die klassische Schweinepest wird angenommen. Artikel 2 Spanien erläßt die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um das Programm gemäß Artikel 1 umzusetzen.

Artikel 3 Diese Entscheidung ist an das Königreich Spanien gerichtet. Brüssel, den 18. Februar 1998 Für die Kommission Franz FISCHLER Mitglied der Kommission (1) ABl. L 224 vom 18. 8. 1990, S. 29. (2) ABl. L 62 vom 15. 3. 1993, S. 49. (3) ABl. L 18 vom 23. 1. 1998, S. 35. (4) ABl. L 47 vom 21. 2. 1980, S. 11.

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