98/313/EG: Entscheidung des Rates vom 1. Mai 1998 zur Aufhebung der Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Portugal Amtsblatt Nr. L 139 vom 11/05/1998 S. 0018 - 0018 ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 1. Mai 1998 zur Aufhebung der Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Portugal (98/313/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 104c Absatz 12, auf Empfehlung der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: Die zweite Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion hat am 1.
Januar 1994 begonnen. Nach Artikel 109e Absatz 4 des Vertrags sind die Mitgliedstaaten in der zweiten Stufe bemüht, übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden. Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit sieht vor, daß eine Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits ergeht und daß diese Entscheidung aufgehoben wird, wenn das übermäßige Defizit korrigiert worden ist. In der zweiten Stufe richtet sich das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit nach Artikel 104c des Vertrags, mit Ausnahme der Absätze 1, 9 und 11. Das Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit im Anhang des Vertrags enthält weitere Bestimmungen über die Durchführung dieses Verfahrens.
In der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 (1) sind detaillierte Regeln und Definitionen für die Anwendung des genannten Protokolls festgelegt. Auf Empfehlung der Kommission gemäß Artikel 104c Absatz 6 des Vertrags entschied der Rat am 26. September 1994, daß in Portugal ein übermäßiges Defizit bestand. Nach Artikel 104c Absatz 7 richtete der Rat Empfehlungen (2) an Portugal mit dem Ziel, das übermäßige Defizit zu beenden. Nach Artikel 104c Absatz 12 des Vertrags hebt der Rat eine Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits so weit auf, wie das übermäßige Defizit in dem betreffenden Mitgliedstaat nach Ansicht des Rates korrigiert worden ist.
Bei der Aufhebung der Entscheidung wird der Rat auf Empfehlung der Kommission tätig. Die von der Kommission übermittelten Daten, denen die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 von Portugal vor dem 1. März 1998 gelieferten Informationen zugrunde liegen, lassen folgende Schlußfolgerungen zu: Das öffentliche Defizit ist seit 1993 erheblich zurückgegangen und erreichte 1997 2,5 % des BIP, womit es unter dem Referenzwert des Vertrags lag. Den Vorausschätzungen zufolge wird es 1998 weiter auf 2,2 % des BIP sinken. Nach dem portugiesischen Konvergenzprogramm von 1997 soll sich das Defizit im Jahr 2000 auf 1,5 % des BIP verringern.
Die öffentliche Schuldenquote erreichte 1995 mit 65,9 % des BIP einen Hoechststand; seither ist sie von Jahr zu Jahr gesunken und lag 1997 bei 62,0 % des BIP. Den Vorausschätzungen zufolge wird die öffentliche Schuldenquote 1998 bei 60,0 % des BIP liegen und dürfte anschließend unter den Referenzwert absinken. Das Defizit lag 1997 unter dem Referenzwert des Vertrags und dürfte 1998 unter dem Referenzwert bleiben und mittelfristig weiter zurückgehen. Die Schuldenquote hat sich in den letzten zwei Jahren rückläufig entwickelt und dürfte bald unter den Referenzwert absinken - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1 Nach Prüfung der Gesamtlage wird festgestellt, daß das übermäßige Defizit in Portugal korrigiert worden ist. Artikel 2 Die Entscheidung des Rates vom 26. September 1994 über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Portugal wird aufgehoben. Artikel 3 Diese Entscheidung ist an die Republik Portugal gerichtet. Geschehen zu Brüssel am 1. Mai 1998. Im Namen des Rates Der Präsident G. BROWN (1) ABl. L 332 vom 31. 12. 1993, S. 7. (2) Empfehlungen des Rates vom 7. November 1994, 24. Juli 1995, 16. September 1996 und 15. September 1997.